BVRA - 15.08.2023: Stellungnahmen zur Gleichstellung der E-Zigarette

15.08.2023 12:20
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#1
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Zitat von bvra.info
Das von Karl Lauterbach (SPD) geführte Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet zur Zeit an einem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG). Dabei handelt es sich um die im Koalitionsvertrag der Ampel (SPD, Grüne, FDP) vereinbarte Legalisierung bzw. Entkriminalisierung von Cannabis. Für Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sind hierbei die Änderungen weiterer Vorschriften lesenswert: Angehängt an das CanG soll auch das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) dahingehend geändert werden, dass das Dampfen mit dem Rauchen gleichgesetzt wird.



https://bvra.info/aktuell/stellungnahmen-zur-gleichstellung-der-e-zigarette/

Hier werden die Stellungnahmen des BVRA, akzept, Schildower Kreis, BfTG, Philip Morris und Pro Rauchfrei, bezüglich der anstehenden Gleichstellung von E-Zigaretten und Verbrennungszigartetten im Bundesnichtraucherschutzgesetz, zusammengefasst.

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16.08.2023 17:25
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#2
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SMS

Wie auf allen Nachrichtensendern zu sehen, wurde nun das CanG durchgewunken.
Hier ein PDF zum Referentenentwurf vom 06.07.2023:
https://www.bundesgesundheitsministerium...z-CanG_RefE.pdf
Und hier die vom Kabinett beschlossene Fassung vom 16.08.2023:
https://www.bundesgesundheitsministerium...is_Kabinett.pdf



Beim drüber Fliegen sind mir nun keine relevanten Änderungen zur E-Zigarette aufgefallen.


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16.08.2023 17:42
#3
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Wird interessant...
Bisher galt giftiger Rauch mit THC als harmlos....siehe Niederlande:
Cannabis-Zigaretten waren weiter überall erlaubt...auch im Rauchverbot.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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16.08.2023 17:44
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#4
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Es gibt eine Änderung beim Nichtraucherschutz im Vergleich zum Entwurf: der Passus mit den Schwangeren und Kindern im Auto ist gestrichen.
Das ist jetzt nur eine Vermutung, aber die GdP war in ihrer Stellungnahme sehr deutlich, dass das nicht zu kontrollieren wäre.

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18.08.2023 17:04 (zuletzt bearbeitet: 18.08.2023 17:06)
#5
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Konzentrieren wir uns also wieder mehr in Sachen "Raucherschutz":
80-90% dieser Zigarettennutzer würden "Schutz" niemals verlangen, da sie Nikotin noch für ein
mehrfach tödliches Risiko halten in ihren genutzten Produkten lt. offizieller Umfragen.
Bis zu 95% der Nutzer akzeptieren aber diese (von ihnen geglaubten, da erlernten) Risiken dauerhaft, da die
Mehrheit nicht mit Nikotininhalation aufhören will.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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27.03.2024 21:01
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#6
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SMS

Die letzte Hürde, den Bundesrat, hat das CanG nun seit ein paar Tagen passiert. Ab jetzt sind es eigentlich nur noch Formalitäten. Also Steini, der sich über Ostern im Urlaub befindet und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Ab Mai wir der Jugendschutz etwas tollwütig


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27.03.2024 21:08
avatar  Schimi
#7
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Ist schon erledigt. Schwesig, als Stellvertreterin hat die Unterzeichnung für Steinmeier übernommen. Bundesanzeiger ebenfalls erledigt.

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27.03.2024 21:54 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2024 21:55)
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#8
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SMS

Ach... so übereilen sich die Ereignisse... hätte ich eher von der Schwesig als vom Steini vermutet, dass sie sich drückt. Seine Unterschrift drunter hätte mir aber besser gefallen.


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