Nochmals zu E-Zigaretten: Die Bundesregierung hält diese für Arzneimittel

21.03.2012 09:12
avatar  torbus
#1
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Wenn ein Staatsanwalt es schon so sieht........

http://blog.beck.de/2012/03/20/nochmals-...er-arzneimittel


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21.03.2012 09:33
#2
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Das kann man wahrlich anders sehen


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21.03.2012 09:38
avatar  Sabine
#3
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Hi,

...dann sieht es ein anderer Staatsanwalt anders

Früher haben die Menschen ihre privaten Meinungen, richtig oder falsch, in ihrem Bekanntenkreis kundgetan.
Heutzutage kann man sich halt im Netz der Öffentlichkeit präsentieren.

Viel wichtiger ist der neue Beck'sche Kommentzar zu § 2 des AMG, da wegweisend

Grüße

Sabine


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21.03.2012 13:22
#4
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Eine weitere Meinung im Blog, mehr nicht ...

Also bleibbt es erstmal wie es ist und der Beck'sche Kommentar wird weiterhin als Leitfaden dienen.

I like Originals ... no bullshit.

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21.03.2012 13:29
avatar  Mex
#5
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Mex

Alles beim alten,ohne gesetzlichen Hintergrund.
Der arme muß sich auch mal zu Wort melden.
Dies ist wichtiger
"Also bleibbt es erstmal wie es ist und der Beck'sche Kommentar wird weiterhin als Leitfaden dienen."
Gr Mex!!!


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21.03.2012 13:50
#6
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Ihr pocht alle so auf die Beck'schen Kommentare, seid Ihr Euch dessen bewusst, dass sie maximal nur Hilfsmittel sind? Die Kommentare sind mitnichten Weisungen oder gar Richtlinien.


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21.03.2012 14:42
avatar  Borsti
#7
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Zitat von Seaumais
Ihr pocht alle so auf die Beck'schen Kommentare, seid Ihr Euch dessen bewusst, dass sie maximal nur Hilfsmittel sind? Die Kommentare sind mitnichten Weisungen oder gar Richtlinien.



Bisher gibt es aber in Deutschland keine rechtsprechung und die Kommentare werden immerhin oft in Gerichtsentscheidungen mit einbezogen da sie von Fachleuten verfasst sind.
Die Politik hat da noch weniger in der Hand oder?



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21.03.2012 17:27
#8
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Zitat von Borsti

Zitat von Seaumais
Ihr pocht alle so auf die Beck'schen Kommentare, seid Ihr Euch dessen bewusst, dass sie maximal nur Hilfsmittel sind? Die Kommentare sind mitnichten Weisungen oder gar Richtlinien.



Bisher gibt es aber in Deutschland keine rechtsprechung und die Kommentare werden immerhin oft in Gerichtsentscheidungen mit einbezogen da sie von Fachleuten verfasst sind.
Die Politik hat da noch weniger in der Hand oder?




Auch die Bundesregierung (oder besser ihre Gehilfen) lesen die Beck'sche Kommentarsammlung und sind sich sehr bewußt das Meinungsäußerungen nur Meinungsäußerungen sind und keine Auslegung einer Rechtssprechung, Auslegung eines Gesetzes noch sonst was, nur eine Meinungsäußerung die man halten kann wie ein Dachdecker.

I like Originals ... no bullshit.

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