Was denn nun????

11.11.2013 20:56
avatar  grobi58
#1
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Hallo
Heute stand bei uns im Intranet folgende Mitteilung unserer Verwaltungsabteilung

Rauchverbot im Hause der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Sehr geehrte Mitarbeiterin,
sehr geehrter Mitarbeiter,
die Verwaltungsabteilung hat mit "NEWS" vom 28. Februar 2008 mitgeteilt, dass ab 15. März 2008 ein komplettes Rauchverbot im gesamten Hause der Deutschen Rentenversicherung Westfalen gilt.
Ziel des Nichtraucherschutzes ist es, beim Konsum von Zigaretten und anderen vergleichbaren Produkten Dritte konsequent vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat vor kurzem klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist laut Aussage des zuständigen Ministeriums des Landes NRW auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass somit der Konsum sogenannter E-Zigaretten in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen untersagt ist.


Ich kann im WWW nix über diese Regelung des Bundesgesundheitsministerium finden.
Ich hab zwar immer in der Raucherecke gestanden,wegen der Gewohnheit, möchte diese Behauptung aber nicht so im "Haus" bei uns so stehen lassen da ich das so nicht sehe.
Einige nichtrauchende und rauchende Kollegen meinten auch sofort... "hab ich ja schon immer gesagt"
Wat nu Segel streichen?

Es grüßt der
Ralf








Träume den unmöglichen Traum,
besiege den unbesiegbaren Feind,
strebe mit deiner letzten Kraft nach dem unerreichbaren Stern.

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11.11.2013 20:59
#2
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Ich denke mal, dass wir die falsche Anlaufstelle sind.
Frag doch bitte einmal bei der Verwaltungsbehörde nach, auf welchem Schriftstück dieses Verbot basiert?


Derzeit in Gebrauch:
- Kayfun 3.1 auf Provari 2.5
- Kayfun 1.5 auf Xmax
- Kayfun 3.1 auf Provari 2.5
- Kayfun 3.0 auf Provari 2.5
- T2 auf eGo-Twist

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11.11.2013 21:02
#3
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Lass’ dir die Klarstellung, auf die sie sich beziehen, doch einfach geben. Und stell’ sie dann hier rein, wenn rechtlich nichts dagegen spricht (bitte selbst prüfen).


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11.11.2013 21:06
#4
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Zitat
Frag doch bitte einmal bei der Verwaltungsbehörde nach, auf welchem Schriftstück dieses Verbot basiert?


grobi58, kannst noch so lange weiterdampfen, bis sie das Schriftstück gefunden haben

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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12.11.2013 11:12
avatar  grobi58
#5
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Moin,
das meint unsere Verwaltungsabteilung

http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praev...rette/index.php

Die Bundesregierung hat am 23. Dezember 2011 klargestellt: "Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass elektronische Zigaretten grundsätzlich unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, da dieses Gesetz ein allgemeines Rauchverbot regelt, ohne dass „Rauchen" hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z. B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischen Zigaretten differenziert wird.

Gruss

Ralf








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