25.02.14 - VG Köln: Dampfen in allen Gaststätten erlaubt!

  • Seite 1 von 6
25.02.2014 13:42 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 14:12)
avatar  Bernie
#1
avatar

Hallo allesamt,
gerade komme ich vom Verwaltungsgericht und muss gleich die frohe Botschaft loswerden:

Der Richter hat (nach einer langen Beratung - 30 Min.) entschieden, dass in NRW in allen Kneipen, Kaffeebuden, Restaurants u.a. Gaststätten das DAMPFEN erlaubt sei.

Es ging um folgendes:
25.02.2014 - 11.30 Uhr -
Az.: 7 K 4612/13 - BE2
Z ./. Stadt Köln
Der Kläger betreibt die Gaststätte „Lorbass“ in der Antwerpener Straße
34 in Köln und duldet dort den Gebrauch von „E-Zigaretten“. Mit der
Klage begehrt er die Feststellung, dass die von der beklagten Stadt Köln
angekündigten Maßnahmen zur Untersagung der Nutzung von E-Zigaretten
rechtswidrig sind. Die Stadt Köln ist der Auffassung, dass der Gebrauch
von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW fällt
und daher nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 7 NiSchG in
Gaststätten verboten ist. Die Anwälte des Klägers meinen dagegen, bei
dem Genuss von E-Zigaretten werde nicht geraucht, weil kein
Verbrennungsvorgang stattfinde. Die Einbeziehung von E-Zigaretten in das
Rauchverbot sei verfassungswidrig, weil es an einem ernsthaften Nachweis
von Gesundheitsgefahren durch die passive Aufnahme des Dampfes von
EZigaretten fehle.

Quelle: http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/Terminvorschau/1402_02.pdf


Begründung des Gerichts:
1. Vom Wortsinn her: Dampfen ist nicht Rauchen (Verdampfungsprozess ist kein Verbrennungsprozess)
Damit fällt das Dampfen nicht unter das Nicht-RAUCHER-Gesetz, das in Punkto Dampfen eine viel zu schwammige und medizinisch unklare Begründung ausgesprochen hat.
Damit komme man auch im 2. Punkt dazu:
2.
Der Schutz von Nichtrauchern sei durch Dampfen in keiner Weise gestört. Da erste Untersuchungen schon die Tendenz zeigen, dass nämlich "Dampf" aus E-Zigaretten weder eine Geruchsbelästigung darstellt, noch - BISHER - keinerlei gesundheitliche Schädigungen anderer erfolgen (erste Tests bestätigen dies ja auch) ist das Dampfen in Gaststätten nun erlaubt, ohne dass je wieder das Ordnungsamt einschreiten kann oder Bussgelder erwirken muss.

Was übrig bleibt, das ist das Hausrecht jedes Gaststättenbesitzers, der das Dampfen verbieten kann, wenn er meint, dass dies von anderen Gästen als Rauchen angesehen wird und dadurch vielleicht weniger Gäste ins Lokal gehen würde. Dies kommt aber nach meiner Sicht er Dinge wohl selten vor, da die meisten ja nur mehr Aufklärung brauchen, um dieses Dampfen zu erlauben.

Die nötige Aufklärung kommt sicherlich bald auch in der Presse und ich bin gespannt, wie diese dann dieses neuste - heutige Urteil vom Kölner Verwaltungsgericht beschreiben wird.

25.02.2014 13:45
#2
avatar

Fanclubresistent
Dampfen ist geil.....

Mein Avatar ist von dem Member Prof. Pinocchio & wurde von ihm für meinen privaten Gebrauch genehmigt!


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:46
#3
avatar

... Reifezeit wird überbewertet. Ich reife seit 50 Jahren und hab immer noch keinen Geschmack! ...


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:49
avatar  pctelco
#4
avatar
Bilder Upload

Das Urteil freut mich auch irre, aber Leute, denkt daran dass die EU uns diese Freude vermutlich bei der Abstimmung in Brüssel zur TPD 2 am Mittwoch, für die Zukunft zu nichte machen wird!

Gruß




 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:49
#5
avatar

Toll, Geil......

Aber.......

warten wir ab was sich die anderen deswegen einfallen lassen werden/müssen )

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:49
#6
avatar

Perfekt!

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:49
avatar  daRoxX
#7
avatar

Ja, aber wenn ein Gaststättenbesitzer jetzt was dagegen hat darf man nicht dampfen?


HW: Lost Vape Grus Mod 100W | OBS Cube-S Mod 80W | Geekvape Aegis X Mod 200W | Sigelei Kaos Z Mod 200W | Smok Arcfox Mod 230W | Geekvape L200 Mod 200W
Geekvape Z Nano Tank RDL | Vapefly Brunhilde RTA | Wotofo Profile RDTA | Geekvape ZX II RTA | Vandy Vape Kylin M RTA | Wotofo Profile M RTA | Geekvape Z Nano 2 Tank RDL
Xtar X4 | 6x LG HG2 50W | 4x Sony VTC5A 80W | 2x Molicel P42A 80W | Geekvape 521 Master Kit V3
Rezepte: liquidmaker.de dampflexikon.net

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:50
avatar  pctelco
#8
avatar
Bilder Upload

Zitat von daRoxX im Beitrag #7
Ja, aber wenn ein Gaststättenbesitzer jetzt was dagegen hat darf man nicht dampfen?


Richtig, weil das Hausrecht was dem Wirt zusteht durch ein solches Urteil niemals ausgehebelt werden kann. Wenn der Wirt es nicht möchte, untersagt er es!

Gruß




 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:53
avatar  Bernie
#9
avatar

Zitat von pctelco im Beitrag #8
Zitat von daRoxX im Beitrag #7
Ja, aber wenn ein Gaststättenbesitzer jetzt was dagegen hat darf man nicht dampfen?


Richtig, weil das Hausrecht was dem Wirt zusteht durch ein solches Urteil niemals ausgehebelt werden kann. Wenn der Wirt es nicht möchte, untersagt er es!

Genau, dieses Hausrecht bleibt und ist mir in einem Restaurant mal vorgekommen. Da hatte der Betreiber befürchtet, dass andere Gäste dies als RAUCHEN ansehen und somit zahlende Kundschaft wegbleiben könnte.


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:54
avatar  daRoxX
#10
avatar

Na wenigstens muss man keine Strafe zahlen oder bekommt Hausverbot.


HW: Lost Vape Grus Mod 100W | OBS Cube-S Mod 80W | Geekvape Aegis X Mod 200W | Sigelei Kaos Z Mod 200W | Smok Arcfox Mod 230W | Geekvape L200 Mod 200W
Geekvape Z Nano Tank RDL | Vapefly Brunhilde RTA | Wotofo Profile RDTA | Geekvape ZX II RTA | Vandy Vape Kylin M RTA | Wotofo Profile M RTA | Geekvape Z Nano 2 Tank RDL
Xtar X4 | 6x LG HG2 50W | 4x Sony VTC5A 80W | 2x Molicel P42A 80W | Geekvape 521 Master Kit V3
Rezepte: liquidmaker.de dampflexikon.net

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:54
#11
avatar

Ein tropfen auf den heissen stein denke ich mir grad.
Aber trozdem gut mal was positives zu lesen.


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:56
avatar  ntfs
#12
avatar



TC60 mit Melo 2, TC100 mit Melo 3

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 13:57 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 13:57)
avatar  ( gelöscht )
#13
avatar
( gelöscht )

Zitat von daRoxX im Beitrag #7
Ja, aber wenn ein Gaststättenbesitzer jetzt was dagegen hat darf man nicht dampfen?


Logisch. Und wenn der Gaststättenbesitzer nicht möchte, daß man mit roten Socken ins Lokal kommt, kommt man damit nicht rein. Die normalste Sache der Welt. Ich lasse bei mir zuhause auch nur Leute rein, die sich nach meinen Regeln verhalten.


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:02
avatar  daRoxX
#14
avatar

Zitat von Goldenes Klo im Beitrag #13
Zitat von daRoxX im Beitrag #7
Ja, aber wenn ein Gaststättenbesitzer jetzt was dagegen hat darf man nicht dampfen?


Logisch. Und wenn der Gaststättenbesitzer nicht möchte, daß man mit roten Socken ins Lokal kommt, kommt man damit nicht rein. Die normalste Sache der Welt. Ich lasse bei mir zuhause auch nur Leute rein, die sich nach meinen Regeln verhalten.



Es sei denn die roten Socken bringen das grosse Geld in die Kasse. Bei mir in der Stadt dampfen eher weniger Leute auf der Karte ist erst ein Restaurant eingetragen wo niemand was dagegen hat.


HW: Lost Vape Grus Mod 100W | OBS Cube-S Mod 80W | Geekvape Aegis X Mod 200W | Sigelei Kaos Z Mod 200W | Smok Arcfox Mod 230W | Geekvape L200 Mod 200W
Geekvape Z Nano Tank RDL | Vapefly Brunhilde RTA | Wotofo Profile RDTA | Geekvape ZX II RTA | Vandy Vape Kylin M RTA | Wotofo Profile M RTA | Geekvape Z Nano 2 Tank RDL
Xtar X4 | 6x LG HG2 50W | 4x Sony VTC5A 80W | 2x Molicel P42A 80W | Geekvape 521 Master Kit V3
Rezepte: liquidmaker.de dampflexikon.net

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:04
#15
avatar

EXTREMIST

...ein grund mehr, mal wieder meine tochter in dusseldoof zu besuchen...

venceremos!

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:04 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 14:05)
#16
avatar
Moderatorin
25.02.2014 14:06
avatar  ( gelöscht )
#17
avatar
( gelöscht )



Das ganze schnell an die EU Abgeordneten senden!!!


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:07
#18
avatar
Moderatorin

Und was bedeutet das jetzt für den Passus bzw. das im Anhang des neuen NRSchG NRW stehende Abschnitt betr. E-Zigaretten, die angeblich ja auch darunter fallen sollen/würden/

25.02.2014 14:11
avatar  MRath
#19
avatar

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:11
avatar  pctelco
#20
avatar
Bilder Upload

Zitat von heimchen im Beitrag #18
Und was bedeutet das jetzt für den Passus bzw. das im Anhang des neuen NRSchG NRW stehende Abschnitt betr. E-Zigaretten, die angeblich ja auch darunter fallen sollen/würden/


Es steht ja nicht im Gesetzt, sondern in einem Zusatz den sich die dumme Babsi (Barbara Steffens) hat einfallen lassen.

Mit diesem Gerichtsurteil sollte justitiabel widerlegt sein, dass der Dampf unter das NRSG NRW fällt.

Gruß




 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:11
avatar  mobi72
#21
avatar

Hats schon wer BS geschickt?!


 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:12
#22
avatar

EXTREMIST

Zitat von heimchen im Beitrag #18
Und was bedeutet das jetzt für den Passus bzw. das im Anhang des neuen NRSchG NRW stehende Abschnitt betr. E-Zigaretten, die angeblich ja auch darunter fallen sollen/würden/


..das dürfte sich damit erledigt haben... da fälschlicherweise mit rauchen gleichgesetzt...

allerdings bleibt es dem gesetzgeber natürlich unbenommen, ein eigenes gesetz gegen das dampfen zu erlassen...

dürfte aber schwerer durchzusetzen sein, wenn es nicht mehr bei den rauchern versteckt ist...

venceremos!

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:15
#23
avatar
Moderatorin

Zitat von pctelco im Beitrag #20
Zitat von heimchen im Beitrag #18
Und was bedeutet das jetzt für den Passus bzw. das im Anhang des neuen NRSchG NRW stehende Abschnitt betr. E-Zigaretten, die angeblich ja auch darunter fallen sollen/würden/


Es steht ja nicht im Gesetzt, sondern in einem Zusatz den sich die dumme Babsi (Barbara Steffens) hat einfallen lassen.

Mit diesem Gerichtsurteil sollte justitiabel widerlegt sein, dass der Dampf unter das NRSG NRW fällt.


Ich schrieb ja im Anhang des offiziellen NRSchG. Was bedeutet, dass sie diesen Zusatz nun auch rigoros streichen müssen.

25.02.2014 14:30
avatar  midola
#24
avatar

Zitat von pctelco im Beitrag #8
Zitat von daRoxX im Beitrag #7
Ja, aber wenn ein Gaststättenbesitzer jetzt was dagegen hat darf man nicht dampfen?


Richtig, weil das Hausrecht was dem Wirt zusteht durch ein solches Urteil niemals ausgehebelt werden kann. Wenn der Wirt es nicht möchte, untersagt er es!


Hm, "niemals" ist so eine Sache. Wenn wir den Fall nämlich mal umdrehen, dann ist sein Hausrecht nämlich zum Teufel, wenn er z.B. erlauben wollte, dass dort geraucht werden dürfte, dann greift nämlich wieder das Gesetz. Da kann er auf sein Hausrecht pochen wie er will.

Aber seien wir mal froh, dass nun so entschieden wurde und hoffen mal auf viele einsichtige Gastwirte, die Dampfern offen gegenüber stehen.

Boah wie das dampft...Ola X Hero 30 Watt + Kayfun Lite Plus

Facebook? Nein, danke! Denn das Copyright für meine Daten liegt bei mir!

Demokratie in Deutschland ist die Wahl, wer einen verarscht...

 Antworten

 Beitrag melden
25.02.2014 14:33
#25
avatar

von daher ist die Überschrift auch ein bisschen irreführend. Das Gericht hätte untersagen können, kann aber nicht erlauben. aber trotzdem vielen Dank Bernie für die gute Nachricht

Liebe Mods und Denunzianten: dieses Avatarbild darf frei verwendet werden. Genauso wie das, welches ich bei Fotolia gekauft hatte. © PeterPut - Dampfertreff

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht