24.11.14 - Die NL setzen die TPD2 als erster Staat um...

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28.11.2014 17:06
#1
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Moderatorin

24.11.14 - Staatsblad (NL) Amtliche Bekanntmachung zur E-Zigarette

google translates:
http://translate.google.com/translate?hl....html&sandbox=1

Die Holländer scheinen die Regulierung der Dampfe schon beschlossen zu haben.

28.11.2014 17:14
#2
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sieht so aus



ProVari 2.5, lambo_6.0, vamo_v5, nemesis (kick), istick, egrip, egoOne, cloupor mini
nautilus, nautilus mini, aerotank mega

leistung, nicht wattzahl - spannung, nicht voltzahl - stromstärke, nicht amperewert - widerstand, nicht ohmzahl

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28.11.2014 17:28
avatar  Teki72
#3
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Ich bin einfach nur sprachlos wenn die Holländer sich das einfach so gefallen lassen. Gerade die, weiche Drogen frei erhältlich und die e-Zigarette geradezu totregulieren


passt hier nicht mehr rein, ich glaub ich habe "fast" alles von FT, aber auch ein paar Originale

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28.11.2014 17:29 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 17:29)
#4
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Wenn Ihr hier auf "de" klickt könnt ihr es auf Deutsch lesen.

Zitat:"a. elektronische Zigarette: ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank; "

gilt also auch für Selbstwickler, Akkuträger und alle Einzelteile... das dürfte uns auch bald blühen, nicht umsonst wird die Presse ständig mit Verleumdnungen über ENIS gefüttert.


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28.11.2014 17:32 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 17:33)
#5
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Nicht verwunderlich....
die Entscheidungsträger waren bestimmt voll gekifft !!!!

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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28.11.2014 17:49 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 17:53)
avatar  oreg2
#6
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Das ist erstmal die vorläufIge 1:1 Umsetzung der TPD2.
Wie die endgültige Umsetzung aussehen wird muss man noch abwarten.
Sie wird aber nicht milder ausfallen dürfen !,könnte also später nur noch schärfer umgestzt werden.
Ich bin kein Jurist,kenne mich mit den holländischen Gesetzen noch weniger aus,
aber vielleicht kann in NL jetzt wenigstens gegen den Beschluss geklagt werden,wenn er jetzt schon rechtskräftig ist.


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28.11.2014 18:09
avatar  ( gelöscht )
#7
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( gelöscht )

"3. Ein Nachfüllbehälter einer nachfüllbaren elektronischen Zigarette hat ein Volumen von maximal 2 ml. "
-> nix mit Kay4 also für die Holländer - da kann JoyTech wieder Ego-C mit B-Tank verkaufen dann..........

"3. Der Minister kann ergänzende Regelungen in Bezug auf die Kindersicherheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern erlassen. "
-> Eine solcher Beschluss legitimiert jeglichen Schwachsinn - wie soll man eine Ezigarette technisch so gestalten, dass ein Kind ( biswieviel Jahre ist man " Kind " in NL???? ), sagen wir nen 13Jähriger - ne Ezigarette nicht öffnen könnte ?? Totalverbot durch die Hintertür weil technisch nicht erfüllbar.

" Artikel 9
1 Es ist jedem untersagt, in Ausübung seiner gewerblichen, geschäftlichen, beruflichen oder handwerklichen Tätigkeit eine elektronische Zigarette oder einen Nachfüllbehälter über ein an die breite Öffentlichkeit gerichtetes Werbemedium ohne den in Artikel 8 Absatz 1 genannten Warnhinweis zu bewerben.
2 Es ist jedem untersagt, in Ausübung seiner gewerblichen, geschäftlichen, beruflichen oder handwerklichen Tätigkeit eine elektronische Zigarette oder einen Nachfüllbehälter über ein an die breite Öffentlichkeit gerichtetes Werbemedium zu bewerben, während dabei der Eindruck erweckt wird, dass:
a. das Produkt ohne schädliche Auswirkungen gebraucht werden kann; oder
b. das Produkt beim Abgewöhnen des Rauchens von Tabakerzeugnissen helfen kann. "

-> DAS finde ich am übelsten überhaupt.
-> Wäre unser Forum in NL angesiedeltdelt, und n Newbie fragt
" Ich rauche 2 Schachteln Luckies am Tag - welche Ezigarette soll ich denn nehmen ? "
müsste die Antwort dann lauten :
" Hi, Du kannst damit nicht aufhören Tabak zu Rauchen - lass es bleiben "

Ich sehe schon die tanzenden €ros in den Augen der Abzock-Abmahnanwälte leuchten in der Vorstellung, die shops und Foren dann mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen zu überschütten.



Ich geh jetzt kotzen.


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28.11.2014 18:20 (zuletzt bearbeitet: 25.10.2017 20:35)
#8
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Auch ich werde mit sofortiger Wirkung meine Drogen nicht mehr aus den Niederlanden beziehen.


Ich meine, wie seltsam sind die denn, die Holländer? Kifferstuben, Coffeshops- alles easy, egal, legal.


Aber die Dampfe runterregulieren bishin zum Unfug? Muss ich mir jetzt vielleicht überlegen, anstatt dem neuen Taifun GTII lieber auf die schnelle dann doch lieber 15 Liter Basen zu bestellen?

Und hat der Mega-Rabatt von Intaste von bis zu 95% Preisnachlass damit was zu tun? Ich find's einfach mal #seltsam#


Zitat
**aufgrund Abmahnungen wurde das Wort für den schwarzen Tag ausgesternt, bitte nicht mehr benutzen,danke*** Sale
Bis zu 95% Rabatt



GSD haben wir ja immer noch Freitag....


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28.11.2014 18:22
#9
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Hallo

Punkt 2b ist ja mal ein Astreiner Kniefall vor der Tabaklobby.

Übersetzt bedeutet das für mich: Hilfe, wir haben Angst weniger Reibach zu machen wenn die Raucher eine Alternative aufgezeigt bekommen. Das muss unbedingt verhindert werden..........

Eine armselige Welt, in der wir Leben.......


Gruß, Markus

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


Wer nie einen Fehler macht, der macht Überhaupt nix.

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28.11.2014 18:22
avatar  Feride
#10
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'bookmark*


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28.11.2014 18:36
#11
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mh ...
ich hab' mich gerade mal auf meinem schreibtisch und in meinem regal umgeschaut
irgendwie dürfte ich das alles nicht haben
mir ist schlecht ...



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28.11.2014 18:37
avatar  Kessi
#12
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Das ist übel.... Ich glaub ich könnte dann auch wohl meine ganze Hardware entsorgen...
Wäre ja mal interessant ob dann bei einer Routine Kontrolle die Polizei in Holland einen Messbecher dabei hat um zu sehen ob die Dampfe die man dabei hat auch nicht mehr als 2 ML fasst...


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28.11.2014 18:40
#13
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Und was machen die Touris aus D wenn die mit ihren Nebelmaschinen anrücken?

I like Originals ... no bullshit.

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28.11.2014 18:42
#14
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Zitat von Nighthawk im Beitrag #13
Und was machen die Touris aus D wenn die mit ihren Nebelmaschinen anrücken?




Na, Strafe Abdrücken.

Das Reimt sich. Und was sich Reimt ist Gut

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


Wer nie einen Fehler macht, der macht Überhaupt nix.

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28.11.2014 18:43
#15
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Zitat von Nighthawk im Beitrag #13
Und was machen die Touris aus D wenn die mit ihren Nebelmaschinen anrücken?

am besten als diensleister für eine diskothek ausgeben



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28.11.2014 18:44
avatar  badrat
#16
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Wir sind alle Illegal,auf meine alten Tage werde ich kriminalisiert.


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28.11.2014 18:45
#17
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Bei einem können die sich sicher seien: Die bekommen keinen Cent Ordnungsgeld oder sonstigen Unfug wenn ich bei denen Dampfe!

I like Originals ... no bullshit.

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28.11.2014 18:45
#18
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Zitat von badrat im Beitrag #16
Wir sind alle Illegal, auf meine alten Tage werde ich kriminalisiert.

willkommen im club



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28.11.2014 18:48 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 18:49)
#19
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Zitat von Nighthawk im Beitrag #17
Bei einem können die sich sicher seien: Die bekommen keinen Cent Ordnungsgeld oder sonstigen Unfug wenn ich bei denen Dampfe!

dein wort in gottes gehörgang ...
wenn es so gehandhabt wird, wie in einigen ländern bzgl. ordnungsgeld/bußgeld im straßenverkehr (nicht bezahlen => auto wird beschlagnahmt),
bist du dann ganz schnell deine "dampfen" los



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28.11.2014 18:50
#20
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Oder die einen Anwalt aus den Niederlanden!

I like Originals ... no bullshit.

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28.11.2014 18:50
#21
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Ich Erinner mich Trübe............da gab es mal so ein Ding mit kleinem Tankmundstück für 1,5 ml oder so zum Selberwickeln......... Ich hab noch eins


Vielmehr seh ich die Gefahr wo anders. Wenn Unsere Regierenden sehen das die ach so Lockeren Niederländer schon so hart sind bei dem Thema, müssen sie bei uns wenigstens genau so verbohrt sein.......


Gruß, Markus

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28.11.2014 18:51 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 18:51)
#22
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Moderatorin

Wo lest Ihr, dass Ihr aus DE in NL mit Euren in DE oder sonst wo erworbenen Geräten nicht dampfen dürft?

28.11.2014 18:51
#23
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Zitat von Markus1972 im Beitrag #21
Ich Erinner mich Trübe............da gab es mal so ein Ding mit kleinem Tankmundstück für 1,5 ml oder so zum Selberwickeln......... Ich hab noch eins


Vielmehr seh ich die Gefahr wo anders. Wenn Unsere Regierenden sehen das die ach so Lockeren Niederländer schon so hart sind bei dem Thema, müssen sie bei uns wenigstens genau so verbohrt sein.......


Gruß, Markus


Und die Richter werden sich über die ABM "bedanken".

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28.11.2014 18:53 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 18:54)
#24
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Zitat von heimchen im Beitrag #22
Wo lest Ihr, dass Ihr aus DE in NL mit Euren in DE oder sonst wo erworbenen Geräten nicht dampfen dürft?


Ich traue den Brüdern nicht.

Aber können die gerne austesten, dann gibt es den Furor Teutonikus!
Nicht umsonst habe ich NL-Kunden und die gute Anwälte.

I like Originals ... no bullshit.

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28.11.2014 18:55
#25
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Beitrag 7/ "3 Es geht doch um die Tankgröße an sich und nicht den Besitzstand?




Gruß, Markus

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


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