21.6.15 / BfArM muss im Zweifel entscheiden!

21.06.2015 19:01 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2015 19:02)
avatar  channi
#1
avatar
Admini

ich weiss nicht, wann das veröffentlicht wurde (doch weiss ich inzwischen, hab nämlich bis ganz unten gelesen ), aber ich poste es mal, weil es eine tolle Zusammenfassung ist, auch für Newbies



ein kleines Zitat von Rechtsanwalt Dr. Uwe Kage

Zitat
Neben dieser zutreffenden Einordnung durch das Gericht ist es auch mehr als begrüßenswert, dass das Gericht dem Hersteller das Recht einräumt, in Zweifelsfragen von nicht unerheblicher Bedeutung auch eine rechtlich verbindliche Entscheidung des BfArM - wie es § 13 Abs. 3 MPG vorsieht - zu erhalten.
Den Unternehmer auf ein aufwendiges Zulassungsverfahren nach § 21 AMG zu verweisen oder ihn gar "sehenden Auges" in eine Untersagungsverfügung "laufen zu lassen", kann nicht dem rechtsstaatlichen Gebot nach Rechtsklarheit genügen.
Wobei im Übrigen eine Strafbarkeit nach § 96 Nr. 5 AMG für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels ohne die erforderliche Zulassung drohen könnte.



http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/50...fel-entscheiden


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





Facebook:
Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
Channi auf Facebook



Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


 Antworten

 Beitrag melden
21.06.2015 19:20
avatar  zwinkl
#2
avatar

Gut so ! Dieses taktieren mit salamitaktik und der versuch durch mauern und ignorieren von anträgen rechtsunsicherheiten auch weiterhin in der schwebe
zu halten sind durch diese urteile jetzt wenigstens ausgeräumt. Gut, daß die firmen da am ball geblieben sind und das bis zum ende durchzogen...
Jetzt schwirrt mir die birne. Ganz schön anstrengend sowas genau durchzulesen...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht