BGH verbietet die eZigarette??? Pressemythos macht die Runde!

08.02.2016 20:15
#1
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Auf Facebook und auf www.happy-liquid.com/news-blog findet ihr die offizielle Stellungnahme unserer Anwälte, die auch in der Vergangenheit oft mit diversen Irrtümern aufräumen konnten.

Bewertung der Rechtsanwaltskanzlei juravendis (beauftragt durch die Happy People GmbH) zur Entscheidung des BGH vom 08.02.2016, bezüglich des Verkaufs von nikotinhaltigen Liquids.
Das BGH Urteil bezieht sich hierbei auf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2013. Seit dem hat sich die Rechtsgrundlage jedoch gänzlich verändert. Ein Verbot ist demnach nicht möglich und so auch nicht vereinbar mit der neuen tpd...
Mehr zum Thema auf unserer Website .


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08.02.2016 20:32
avatar  hanzu
#2
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ist das ernst zu nehmen?!


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08.02.2016 20:54
#3
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Hallo,

Wie unter dem Link zu lesen, sieht unsere Rechtsberatung das Ganze eher locker. Wie so oft, handelt es sich hier um eine sehr einseitige Berichterstattung und einige Details des Urteils, wie auch Veränderungen der Rechtsgrundlagen wurden schlicht weggelassen.

Leider führen solche Schlagzeilen immer wieder zu Irritationen und jeder Menge Buzz.


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08.02.2016 21:21
#4
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Herzlichen dank für die Offenlegung. Klingt erstmal plausibel.


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09.02.2016 09:33
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#5
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Also, herzlichen Glückwunsch zu Eurer Rechtsberatung.
Was der BGH urteilt soll eher unwichtig sein, weil ein OVG das anders sieht. Na toll.
Letztlich entscheidet aber der Strafsenat des BGH als höchste Instanz über das Strafurteil, und nicht das OVG.

Nach Auffassung des BGh hat sich wer mit Liquids handelte, zumindest bis Erlass der EU-Richtlinie strafbar gemacht.
Das kann man als Rechtsberatung doch nicht einfach so unter Hinweis auf andere Meinungen weglabern.


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09.02.2016 11:30
#6
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Hallo jjcl,

natürlich steht der BGH als Instanz über dem OVG und auch über unserer bescheidenen Meinung.
Das steht außer Frage.
Es ist jedoch so, dass die TPD2 bereits Gültigkeit hat, die Mitgliedsstaaten der EU aber bis zum März eine Frist haben diese neue Verordnung in geltendes Recht um zu setzen.
Das bedeutet im Umkehrschluss eben auch, dass das BGH die TPD 2 bei einer Verhandlung eben NICHT unberücksichtigt lassen darf.
Das ganze Urteil stützt sich auf die Behauptung elektrische Zigaretten seien Tabakerzeugnisse zum anderweitigen Gebrauch.
In der TPD 2 wurde die eZigarette aber aus dieser Gruppe heraus genommen und in einem eigenen speziellen Abschnitt direkt reguliert. Genau dieser Pasus muss also für etwaige Gerichtsurteile heran gezogen werden.

Dazu kommt noch, dass das Urteil nicht ganz taufrisch ist.


PS: Hier wurde nicht "weggelabert" sondern argumentiert, anhand von Fakten und Erlässen auf EU Ebene. Das ist nur unsere Meinung und spiegelt natürlich nicht der Weisheit letzten Schluss wider.


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09.02.2016 11:44 (zuletzt bearbeitet: 09.02.2016 11:45)
avatar  ( gelöscht )
#7
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( gelöscht )

Ja, das stimmt so im wesentlichen.
Aber auch nach aktuellem deutschem Recht ist nach Auffassung des BGH der Handel mit Nikotinliquids strafbar.
Nur wird wegen eines schon im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Legalisierungsgesetzes wohl kein Strafhüter mehr Liquidhändler verfolgen, weil in absehbarer Zeit ein neues Gesetz erscheint. Spätestens dann wird es allerdings mit dem Abverkauf von Liquidmengen über 10ml bzw. Nikotinstärken über 20 mg eng....
Andererseits haben die Strafverfolgungsbehörden wohl ernsteres zu verfolgen als solche Verstöße....


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09.02.2016 13:34
#8
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Hallo jjcl,

was die 10ml und 20mg/ml Grenzen angeht haben Sie völlig Recht. Die Liquids von happy liquid erfüllen sämtliche Anforderungen der neuen TPD.

Sicherlich gibt es ernstere Probleme um die sich die Justiz und die Politik kümmern muss. Nichts desto trotz wollen aber auch wir als Teil der Industrie eine transparente Lösung, die Reguliert aber nicht willkürlich Probleme schafft. Deshalb sahen wir uns angesichts jüngtser Ereignisse dazu aufgerufen unsere Sicht der Lage zur Verfügung zu stellen.

Hoffen wir dass im Bereich des Dampfens wie auch in diversen anderen Bereichen, bald Struktur, Klarheit und Rechtmäßigkeit herrscht.

Beste Grüße
happy liquid


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