[CH] 26.04.16 - Händlerblog - USA Liquids (0 mg) dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden

30.04.2016 10:47 (zuletzt bearbeitet: 30.04.2016 10:47)
#1
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Moderatorin

Ja Ihr lest richtig. Grund: Die Amis (die sich ja immer in allem absichern wollen) schreiben auf ihren Nullern, kann Spuren von Nikotin enthalten...

Nun plötzlich hat der Zoll das mal, nach einer Stichkontrolle gesehen und das Ganze wieder in die USA zurückgeschickt, da ja in der Schweiz der Handel mit Nikotinlliquids verboten ist, auch wenn es wirklich keinen drin hat, doch es könnte ja, steht ja auf der Flasche, somit Verbot der Einfuhr und Verkauf.

http://www.happy-smoke.ch/blog/schweizer...her-liquids-n50

30.04.2016 11:13
#2
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Leider verstorben

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Präzisionsschweizer! Schießen locker nen Apfel vom Kopf, ticken meist richtig und erlegen beiläufig die übervorsichtigen 0-er Amis.
Und die Östereicher machen Online platt, weil sie das mit der Alterpsüfung (angeblicher Jugenschutz) nicht auf die Kette kriegen.
Es wird immer ungemütlicher mit dem Bestellen und Nachschub.

Gruß, Friedel
Optimismus ist lediglich ein Zeichen fehlender Information.
Dampfen könnte billig sein...
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30.04.2016 12:03
avatar  Andi
#3
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Gibt es eigentlich Tomaten, Kartoffeln, Auberginen ... in der Schweiz bzw. darf man die Einführen? Die können schließlich auch "Spuren" von Nikotin enthalten. Ok, vesrtehe, da schreibt's natürlich niemand drauf. *Kopfschüttel*


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30.04.2016 14:08
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#4
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( gelöscht )

Viel schlimmer noch : In Akkus kann man - gründliche Suche Vorausgesetzt, einzelne ( also Spuren ) Plutonium - Atome finden. Dürfen Privatleute Material, dass zum Bau von Kernwaffen geeignet ist, in die Schweiz einführen ?
Man sieht - die Gegnerschaft greift wirklich nach Jedem Strohhalm, auch wenn er noch so absurd is. Bin ja mal echt gespannt, was Korinthenkacker-Deutschland in wenigen Tagen so alles auf die Beine stellt.


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30.04.2016 15:28
avatar  Terius
#5
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Da hielt sich wohl ein Zöllner für oberschlau und wollte sich damit brüsten, eine nicht existierende Schummelei aufzudecken... Ganz übel.
Für Privatpersonen, welche weiterhin bei dem Amis Liquid bestellen wollen empfiehlt sich also, unabhängig davon, ob es nun Liquid mit oder ohne Nikotin ist, unter den 150ml zu bleiben, welche für den Import von nikotinhaltigen Liquids in die Schweiz pro 3 Monate erlaubt sind. Und während ich diese Regelung so tippe, fällt mir mal wieder auf, wie wahnsinnig bescheurt sie ist, insbesondere, da der Anteil Nikotin überhaupt keine Rolle spielt. Also ob ich nun 150 ml mit 72mg/ml oder mit 1mg/ml importiere ist völlig wurscht, solange ich gesamthaft unter 150 ml bleibe.


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30.04.2016 15:28
#6
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Man sollte die beiden Dinge zwar nicht vergleichen, da sie prinzipiell nichts miteinander zu tun haben, doch als Schweizer könnte ich mir als unbescholtener Bürger relativ problemlos eine Schusswaffe samt Munition kaufen, denn die Gesetze hierzu sind dort sehr liberal. Also ein Produkt, mit realtiv begrenztem, potenziell tödlichem Anwendungsspielraum. Sportschützen fühlen sich an dieser Stelle bitte nicht auf den Schlips getreten.

Von Seiten der Behörde könnte ich aber kein nikotinhaltiges E-Liquid kaufen und kann nun vermutlich Probleme bekommen, wenn ich solches ohne Nikotin importiere, weil es möglichweise mikroskopische Mengen Nikotin enthalten könnte.

Das ist eine Relation, die man sich mal vor Augen führen muss. Schon reichlich absurd, finde ich.


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30.04.2016 21:21
#7
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Moderatorin

Es geht hier nur um den Handel !

wir Verbraucher können Nik bestellen für den Eigengebrauch

30.04.2016 22:02
#8
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Zitat von heimchen im Beitrag #7
Es geht hier nur um den Handel !

wir Verbraucher können Nik bestellen für den Eigengebrauch


Ah ok. Ich wusste gar nicht, wie es genau um die Schweizer Gesetze bzgl. E-Zigaretten bestellt ist, hatte aber immer im Hinterkopf, dass es teilweise irgendwie sehr viel stärker eingeschränkt war (auch für Konsumenten) als in Deutschland.

Aber das würde ja praktisch völlig neue Möglichkeiten eröffnen für die bald darbenden Mischer aus Ländern um die Schweiz herum. Falls der Bunker versagt oder gar nicht erst angelegt wurde, hätte man ja, jetzt mal rein hypothetisch gesprochen, ganz gute Karten, wenn man einen Kontakt in der Schweiz hat...sofern die Schweiz nicht bei der TPD mitspielt.


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01.05.2016 00:16 (zuletzt bearbeitet: 01.05.2016 00:17)
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#9
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( gelöscht )

Naja - die Schweiz is schon lange nicht mehr der revoluzzende Überflieger mehr; die Schweiz is extrem abhängig von der Verwaltung der Gelder, Wertpapiere, Fonds usw. anderer Leute. Wenn BASF, PMI und Hoffman-LaRoche ihre Firmenkonten von Genf nach Brüssel oder gleich auf die Cayman-Inseln verlegen, wäre das ne sehr bittere Verlustpille für die Schweiz und sowas riskieren die nich - nicht mehr heutzutage.


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01.05.2016 00:38
#10
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Die Gesetze beruhen auf dem alten Wissen, bzw Unwissen wie giftig bzw Nikotin lange nicht so giftig ist.
Der Ansatz wäre auf Grund des neuen Wissens auch die Gesetze anzupassen.
Gesetze gehören auf Fakten aufgebaut, ändern sich diese verliert das Gesetz seinen Sinn und muss neu gemacht werden.
Wie kann man denn einen Volksentscheid in Gang bringen? Oder ist die Mehrheit gegen Nikotin, selbst dann wenn es eher eine Genussmittel ist?


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01.05.2016 10:32
#11
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Moderatorin

Das ist für uns auch noch ein sehr langer Weg. Dampfen ist (leider) im Lebensmittelgesetz verankert, und laut diesem Gesetz, dürfen Lebensmitteln kein Nikotin (aus Tabak) beinhalten.
Für uns gilt dasselbe Ziel, Dampfen gehört nicht ins Tabakgesetz (wohin es ja ab 2018 integriert werden soll), sondern, es muss sowohl da raus und auch aus dem Lebensmittelgesetz und eine neue Verordnung für Nikotin, in der weniger schädlichen Konsumform, geschaffen werden.

Wir können ja jetzt auch nicht mehr überall bestellen, wie bisher, eine Tür nach der anderen geht zu, dank JuSChG und TPD2, europäische Händler werden uns nicht mehr beliefern wollen. Also bleibt nur USA und CN. Wir dürfen alle 2 Monate nur 150 ml Nikliquid einführen für den Eigengebrauch, und wir müssen auch Zoll zahlen, sobald die Ware ca. 55 € (inkl Versand) übersteigt, dann kostets gleich noch 20€ mehr... Also das mit den "guten Kontakten" wird auch nicht mehr so leicht zu bewerkstelligen sein.

02.05.2016 11:50
#12
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Wir haben beim Versand in die Schweiz auch so unsere (schrägen) Erfahrungen gemacht. Egal ob nikotinfreie oder nikotinhaltige Liquids.
Manche Bestellungen gehen unbeanstandet durch (trotz korrekter Zolldeklaration) ca. 10%.
Die meisten Bestellungen verschwinden im Zoll. Und da kommts drauf an, wer in welchen Zollamt sich berufen fühlt, die Gesetze auszulegen (oder sich zurecht zu biegen...)
Interessant sind die doch sehr variablen Begründungen: Kunde hat seine Freimenge (150ml) schon überschritten. Ok, kann ich nicht wissen... my bad...
Oder nikotinhaltige Lebensmittel sind generell nicht erlaubt. Dann aber wieder versuchen sie es nach Tabakgesetz zu besteuern (aber wars nicht ein Lebensmittel???)
Auch ne nette Aussage ist, dass eZigaretten in der Schweiz generell verboten wären. (Aber 150ml pro Monat darf man dann doch einführen???)
Aber mein persönliches Highlight war bis jetzt: die gewerbliche Einfuhr von eLiquids (Nikotingehalt egal) ist generell untersagt. Darauf meine Frage: Wenn ichs dann nicht als Firma verschicke,
sollte es doch OK sein? - Nein, da es ja von einem gewerblichen Unternehmen (DHL, UPS) transportiert wird, und somit ist es immer eine gewerbliche Einfuhr... (hääääh???)

Nachdem wir je nach Zollamt hohe Ausfallquoten hatten (Rücksendungskosten oder Vernichtungskosten, was damit gemacht wird ist wohl im Ermessen des Beamten), haben wir den Versand inzwischen eingestellt.
Allgemein glaube ich, dass da der Wahnsinn Methode hat, um das Thema eDampfen möglichst klein zu halten. Ich hoffe aber erfolglos...

Ich würde mir für alle Schweizer endlich eine (sinnvolle) Regelung wünschen, dazu noch aufgeklärte (vielleicht sogar dampfende) Zollbeamte, sonst sieht es, wie @heimchen schon gesagt hat, düster aus für die Schweizer Dampfer.

Liebe Grüsse aus München,

Euer happy liquid-Team


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02.05.2016 11:59
#13
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Moderatorin

Danke für diese Infos @happyliquid - das wusste ich gar nicht, dass die sogar bei Privateinfuhr doch auch Probs machen. Denn ich "importiere" ja monatlich meine e-Dampfwaren von überall her, UK, DE, CN etc. und solange ich mich an die Zollfreigrenze von 62 CHF (inkl. Versandkosten) und der Liquidmenge von 150 ml hielt, was ich nach wie vor tue, hatte ich nie irgend ein Problem.

Es ist einfach beschämend, dass Zollbeamte die geltenden Zollgesetze nicht kennen. Es gibt sogar extra ein Zollblatt für die Einfuhr, Handel etc. von e-Liquids und Dampfgeräte. Ein Klick an ihrem Rechner hätte genügt.

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