TPD2 - Listen für erlaubte und registrierte Geräte, Liquids etc.

27.02.2017 11:44 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 19:28)
#1
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Da viel unsicherheit und nicht wissen herrscht, welche Geräte, Liquids etc. registriert und damit im Verkauf erlaubt sind/bleiben, dachte ich, das es sinnvoll wäre, einen Thread zu eröffnen, in dem Links zu den veröffentlichten Listen gesammelt werden. Bïsher bin ich leider nur bei heavengifts fündig geworden, vielleicht kennt jemand noch andere Qellen, immer her damit.

Ausdrücklich wünschen würde ich mir eine Mithilfe der Shops, wie dem Frosch z.b. , diese sollten ja wissen, welche Geräte und Liquids mt welcher Nummer registriert wurden und dementsprechend Listen besitzen die sie veröffentlichen könnten, nehm ich mal an.

However, erstmal heavengift: https://www.heavengifts.com/article/ECID-List.html

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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27.02.2017 12:38 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 12:40)
avatar  Devassa
#2
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Jeder Händler, der seine Waren registriert hat, müsste solche Listen haben, denn sonst darf er seine Ware gar nicht mehr verkaufen. Um korrekt zu sein, mussten die Händler ihre Produkte ja schon im November registriert haben. So habe ich das jedenfalls aus diesem Video verstanden

Edit hat was rausgenommen


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27.02.2017 12:48
#3
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Moderatorin

Ich dachte bisher, dass die "Importeure" in der EU diese Registrierung + 6-monatige Stillhaltefrist durchlaufen müssen. D.h. es nützt den Händlern nichts wenn HG seine Geräte registriert hat, denn auch er fungiert quasi als "Importeur" der Hersteller (Joyetech/Eleaf etc.). Warum, dass chinesische Grosshändler Ihren Dampfkrams überhaupt registrieren müssen, ist mir übrigens eh nicht klar. Was hat die TPD mit CN Händlern zu tun?

27.02.2017 12:54
#4
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Da lässt kein Händler die Hose runter, in der Welt in der ich lebe zumindest nicht.
Dann guckt man vorher die Listen, siehst alles, weiss da kommt erstmal nichts neues und geht dann gar nicht mehr auf die Seite.
das kann nicht gut sein für's Geschäft. Das ist doch wie in die Karten gucken lassen, auch die Konkurrenz kann damit was anfangen.
Nee..ich glaube nicht das wir vorab bescheid kriegen was überhaupt auf dem Markt noch zu erwarten ist... mit den Infos setzen sich die Händler in einen Wettbewerbsnachteil.
Allerdings....das ist nur ein Instinkt und der der kann sich sehr irren. Es wäre schon schon schön heute schon einen Überblick zu bekommen was es noch geben wird.
Das könnte aber den Hamster vom hamstern abhalten....und das will sicher kein Geschäftsmann.


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27.02.2017 13:06 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 13:07)
#5
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #4

Nee..ich glaube nicht das wir vorab bescheid kriegen was überhaupt auf dem Markt noch zu erwarten ist...


Besserdampfen hat eine ganz ähnliche Liste, wesentlich kürzer, aber prinzipiell gleich.
https://www.besserdampfen.de/neuheiten

Der ein oder andere Hersteller wird vermutlich in die Hände klatschen, einen Clone hat noch keiner registrieren lassen


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27.02.2017 13:10
avatar  Vipera
#6
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Zitat von heimchen im Beitrag #3
Ich dachte bisher, dass die "Importeure" in der EU diese Registrierung + 6-monatige Stillhaltefrist durchlaufen müssen. D.h. es nützt den Händlern nichts wenn HG seine Geräte registriert hat, denn auch er fungiert quasi als "Importeur" der Hersteller (Joyetech/Eleaf etc.). Warum, dass chinesische Grosshändler Ihren Dampfkrams überhaupt registrieren müssen, ist mir übrigens eh nicht klar. Was hat die TPD mit CN Händlern zu tun?



Ich blick sowieso nicht mehr durch, umso hemmungsloser kann man Fragen stellen - nämlich: Wenn der chinesische Großhändler, hier konkret HG, Produkte EU-konform registriert, müssen die Nichtgroßhändler in DE, die ja doch auch beim chinesischen Großhändler einkaufen, auch nochmal registrieren? Vermutlich nicht, oder doch?

Rauchfrei und dampfend seit Oktober 2013

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27.02.2017 13:17
#7
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Moderatorin

Zitat von Vipera im Beitrag #6
Zitat von heimchen im Beitrag #3
Ich dachte bisher, dass die "Importeure" in der EU diese Registrierung + 6-monatige Stillhaltefrist durchlaufen müssen. D.h. es nützt den Händlern nichts wenn HG seine Geräte registriert hat, denn auch er fungiert quasi als "Importeur" der Hersteller (Joyetech/Eleaf etc.). Warum, dass chinesische Grosshändler Ihren Dampfkrams überhaupt registrieren müssen, ist mir übrigens eh nicht klar. Was hat die TPD mit CN Händlern zu tun?



Ich blick sowieso nicht mehr durch, umso hemmungsloser kann man Fragen stellen - nämlich: Wenn der chinesische Großhändler, hier konkret HG, Produkte EU-konform registriert, müssen die Nichtgroßhändler in DE, die ja doch auch beim chinesischen Großhändler einkaufen, auch nochmal registrieren? Vermutlich nicht, oder doch?


Kein DE-Händler bezieht die Waren von Heaven Gifts oder von Health Cabin mMn, sondern direkt vom Grosshändler der wiederum direkt von CN-Herstellern (Joyetech, Eleaf, Kanger, Innocigs und wie sie alle heissen, also von Shenzen. HG sitzt auch nicht in Shenzen.) geliefert bekommen. Also der deutsche Grosshändler wie z.B. Innocigs (aka Mr. Smoke) bezieht direkt von Joyetech, und Innocigs muss die Waren zuerst registrieren lassen und die sechsmonatige Stillhaltefrist einhalten, was wir ja jetzt in der Zwischenzeit erfahren haben, durch die Abmahnung.

Das Einzige, was ich mir vorstellen kann bei Heaven Gifts ist, dass, wenn wir als Kunden dort bestellen, dann evtl. keine Zollprobleme (so wie bisher) bekommen, weil die Ihre Geräte entsprechend TPD2 konform gemacht haben, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Heaven Gifts all die Gerätebeschreibungen auf alle EU-Sprachen haben umschreiben lassen, und je nach Land extra solche Verpackungen haben, die in der jeweiligen Sprache des Kunden diese Warnung wegen Nikotingedöns drauf haben.

Aber was weiss ich schon....

27.02.2017 13:27
avatar  Vipera
#8
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Zitat von heimchen im Beitrag #7
[quote=Vipera|p3012849]

Das Einzige, was ich mir vorstellen kann bei Heaven Gifts ist, dass, wenn wir als Kunden dort bestellen, dann evtl. keine Zollprobleme (so wie bisher) bekommen, weil die Ihre Geräte entsprechend TPD2 konform gemacht haben, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass Heaven Gifts all die Gerätebeschreibungen auf alle EU-Sprachen haben umschreiben lassen, und je nach Land extra solche Verpackungen haben, die in der jeweiligen Sprache des Kunden diese Warnung wegen Nikotingedöns drauf haben.

Aber was weiss ich schon....


Tja ... hier haben sie sog. "Zertifikate", im .zip-Format, ich lade mir keine zips runter, aus Aberglaube

http://www.electronic-cigarettesite.com/...ficate?start=10

Das Ganze bleibt für mich ein Buch mit sieben Siegeln (kann damit leben - meine eCabs werden sicher nicht registriert und meine Lieblings-Fixakkus ebenfalls nicht).

Rauchfrei und dampfend seit Oktober 2013

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27.02.2017 13:50 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 14:00)
#9
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Nun, was die Hersteller regisriert haben, muss doch nicht jeder Händler nochmal registrieren, solang er es nicht unter anderem, eigenem Label verkauft. Nicht registrierte Geräte als Lagerbestand dürfen noch bis XX.Mai veräussert werden, dann nicht mehr, sofern sie bis dahin nicht registriert sind bzw. der Tpd entsprechen, so wie ich das verstanden habe.

Die Produkt ID kann bei (Eigen)import helfen. Da kann ich den Zöllnern sagen, unter ID xyz ist mein Gerät registriert.

Für dïe Händler seh ich schon Vorteile, z.b. Vertrauensschutz beim Kunden. Ich kauf keine Teile, wo ich nicht weiss, das ich Ersatz bekomme in der Zukunft. Andere fangen vielleicht (ich kenne solche Argumente schon) nicht mehr mit Dampfen an oder steigen aus, wenn sie nicht wissen, ob es in Zukunft noch taugliche Hard- und Software für sie geben wird. Zumal Kunden - meine Erfahrung - lieber bei Shops kaufen, denen Sie vertrauen können. Gute Möglichkeit das Vertrauensvehälltnis zu fördern, Unsicherheiten abzubauen, gegebenenfalls den Kundenstamm auszubaun.Wir Kunden könnten da sogar Druck aufbaun, indem wir gezielt fragen und äussern, das wir nicht kaufen, wenn die Geräte/Hardware/Software nicht registriert sind, Macht des Kunden. Ob er sie nutzt, eine andere Geschichte.

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27.02.2017 14:10 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 14:12)
#10
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Moderatorin

Zitat von hansklein im Beitrag #9
Wir Kunden könnten da sogar Druck aufbaun, indem wir gezielt fragen und äussern, das wir nicht kaufen, wenn die Geräte/Hardware/Software nicht registriert sind, Macht des Kunden. Ob er sie nutzt, eine andere Geschichte.

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich was in DE kaufe (ab 20.5.) kann ich ja ziemlich sicher sein, dass die Waren registriert wurden, sonst könnte der Händler das gar nicht verkaufen.
Und ausserhalb der EU ist mir das ehrlich gesagt schnuppe, ob HG oder einer der vielen anderern Chinaläden wie FT, GB oder sonst welche, das auf EU-TPD-Norm registrieren lassen oder nicht, hat bisher auch niemanden gejuckt, oder?

Die Frage ist doch eigentlich, wer ist in DE z.B. der "Importeur" ? Der Importeur muss doch registrieren, testen (Emissionen) und diese sechsmonatige Stillhaltefrist einhalten und nicht der Hersteller, oder liege ich falsch?

Ich vermute, dass sehr viele Händler ihre Waren bestimmt nich nochmals registrieren sondern sie von den Grosshändlern kaufen werden, die Kohle haben, dieses langwierige Verfahren von A-Z durchlaufen zu können. Es wird wohl kein kleiner Shop direkt beim Hersteller "importieren" wie bisher.

27.02.2017 14:29 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 14:31)
#11
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Der BVL sagt:

Zitat
Die Übermittlung seitens Hersteller/Importeure erfolgt über ein EU-weit einheitliches elektronisches Portal, das 'EU-Common Entry Gate' (EU-CEG) an die Europäische Kommission, das alle bisherigen Meldewege, auch das EMTOC-System ablöst.

Bitte beachten Sie, dass Hersteller/Importeure/Händler für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich sind. Die Registrierung im EU-CEG-Portal beinhaltet an dieser Stelle keine Prüfung, es stellt lediglich eine Notifizierung/Anzeige der Produkte dar. So können EU-weit einheitlich Produktinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Eine Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Überwachungstätigkeit der Länder.


Bei Zigaretten und Tabak gibts das schon lange, da registrieren i.d.R. auch nur die Hersteller.

Belomme ich ein Gerät, das registriert ist, hier in Germany nicht, kann ich es doch überall woanders in der EU kaufen. Wenn der Hersteller das registriert hat, sollte es vollkommen Schnurze sein, über welchen Zwischenhandel das Gerät zum Endkunden kommt.

Zitat

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich was in DE kaufe (ab 20.5.) kann ich ja ziemlich sicher sein, dass die Waren registriert wurden, sonst könnte der Händler das gar nicht verkaufen.



Viele kaufen auch von jetzt bis 20.5. wenn ich mich nicht irre. Da will ich schon wissen, bei VD ob ich noch Teile wie Köpfe dafür bekomme oder bei meinen geliebten Picos, das ich die auch in Zukunft noch bekomme, oder mein Leblingsliquid. Ob die Händler sich alle an die Bestimmungen halten, gute Frage. Irrtümer sind menschlich, auch wenn sie Geld kosten können (abmahnungen).

Wenn ich jetzt davon ausgehen kann, das ich die Sachen nach dem Stichtag nicht mehr bekomme, such ich vielleicht besser nach Alternativen. In der Liste von heavengifts findet sich ja schon einiges.

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27.02.2017 14:42
avatar  Romilia
#12
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oder die händler leisten zivilen widerstand:
ich war am woe in einem kleinen dampferlädle und war sehr erstaunt, was ich da alles zu sehen bekam von sachen, die defintiv erst nach dem 20.11. auf den markt gekommen sind und ergo derzeit - mit oder ohne registrierung -nicht verkauft werde dürften.
so riskiert man natürlich kostenintensive abmahnungen und hohe bußgelder.


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27.02.2017 14:57
#13
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Eigentlich sind die Listen mit den registrierten Dampferutensilien staatlicherseits zu veröffentlichen. So ist es in der TPD2 und auch national geregelt:

Zitat
Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisverordnung - TabakerzV)
§ 32 Veröffentlichung von Informationen

(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt die Informationen, die es gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, § 8, § 24 Absatz 1 und § 29 erhält, im Internet bekannt.



Da gibt es aber noch nix.

Im Gegensatz zu den Registrierungen für UK. Die haben inzwischen eine Liste, die wöchentlich aktualisiert wird und bereits fast 500 Seiten umfasst.

https://www.gov.uk/guidance/e-cigarettes...mitted-products

Bei den meisten Produkten wird man davon ausgehen können, dass sie nicht nur für UK, sondern auch andere EU-Staaten registriert wurden. Ist ja jeweils nur ein Kreuzchen mehr. Blöd ist nur, dass viele Produktanmeldungen für uns als Außenstehende nicht erkennen lassen, um was es jeweils eigentlich genau geht.

Kurz zu "Klonesien" und direkten Fernabsatz an uns als Verbraucher: auch Produkte der Asia-Shops müssen zukünftig national registriert sein und auch den übrigen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus muss der Shop, eigentlich schon heute, auch als Shop für den grenzüberschreitenden Fernabsatz registriert und zugelassen sein, sonst kann und darf der Zoll abgreifen.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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27.02.2017 16:10
#14
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Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #13

Kurz zu "Klonesien" und direkten Fernabsatz an uns als Verbraucher: auch Produkte der Asia-Shops müssen zukünftig national registriert sein und auch den übrigen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus muss der Shop, eigentlich schon heute, auch als Shop für den grenzüberschreitenden Fernabsatz registriert und zugelassen sein, sonst kann und darf der Zoll abgreifen.

Genau das meinte ich, hab mich wohl wieder unverständlich ausgedrückt.

Zitat von hansklein im Beitrag #11

Belomme ich ein Gerät, das registriert ist, hier in Germany nicht, kann ich es doch überall woanders in der EU kaufen. Wenn der Hersteller das registriert hat, sollte es vollkommen Schnurze sein, über welchen Zwischenhandel das Gerät zum Endkunden kommt.


Ja innnerhalb der Eu wahrscheinlich, aber Du hast eine Liste von einem Chinahändler gepostet, und damit hat die EU, bzw. haben die EU-Händler nix zu tun. Deshalb verstehe ich diese Joyetech-Liste auch nicht. Wer hat da was davon?
Zitat von hansklein im Beitrag #11
Viele kaufen auch von jetzt bis 20.5. wenn ich mich nicht irre. Da will ich schon wissen, bei VD ob ich noch Teile wie Köpfe dafür bekomme oder bei meinen geliebten Picos, das ich die auch in Zukunft noch bekomme, oder mein Leblingsliquid.

Wenn ich jetzt davon ausgehen kann, das ich die Sachen nach dem Stichtag nicht mehr bekomme, such ich vielleicht besser nach Alternativen. In der Liste von heavengifts findet sich ja schon einiges.

Tja damit mussten wir auch bisher leben, das plötzlich dieses oder jenes Liquid nicht mehr gab oder eben auch Ersatzteile für Geräte. Das wird Dir zur Zeit nur Dein Händler sagen können, wenn er es denn sagen will. ;)

Ob jetzt unsere Händler im Forum bereit sind, uns jetzt schon bekannt zu geben, welche Geräte, Liquids etc. es nach dem 20.5. nicht mehr geben wird, und welche noch und welche erst nach 6 Monaten....?

27.02.2017 18:56 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2017 19:06)
#15
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Zitat

Ja innnerhalb der Eu wahrscheinlich, aber Du hast eine Liste von einem Chinahändler gepostet, und damit hat die EU, bzw. haben die EU-Händler nix zu tun.



Klar, wenn das Gerät, wie es vertrieben wird, offiziell in der Datenbank der EU registriert ist, kann es jeder unter Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften - ( Wie vielleicht - Darüber hinaus muss der Shop, eigentlich schon heute, auch als Shop für den grenzüberschreitenden Fernabsatz registriert und zugelassen sein - wo finde ich das?) kaufen, verkaufen oder Importieren. Es muss nicht jeder einzelne Shop jedes einzelne Teil das er hat nur für seinen Shop speziell registrieren, das wäre auch mehr als Humbug.

Ein anderes Problem was sich ergibt ist, wie soll ein Importêur, Händler, Endkunde kontrollieren, ob die Angaben stimmen, wenn er sie nicht irgendwo abrufen kann? Das konnte ich wenigstens bei Tabakzigarette, Feinschnitt noch machen. Müsste eig. in Deutsch ne Liste abrufbar sein.

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27.02.2017 19:27
#16
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Ergänzung:Zumindest gewerbliche Importeure müssen die registrierung wohl auch vornehmen: https://ec.europa.eu/health/euceg/introduction_en. Bei privaten gibt es keine Information, sowie ich das sehe, könnte dann nat. ein knackpunkt sein/werden.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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27.02.2017 19:40
#17
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Moderatorin

Hier mal ein Beispiel, ganz zufällig gefunden:
KLICK

So wird es wohl noch weitere Shops geben...

Ich nehme nicht an, dass dieser Shop das Gerät selbst als Importeur registriert hat. Und worauf sich diese Stillhaltefrist wirklich bezieht, weiss ich auch nicht, ob man 6 Monate vorher schon gross Werbung machen darf damit oder eben nicht.

09.04.2017 14:10
#18
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Hier gibt es noch eine Liste mit noch nicht erlaubten Geräten


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09.04.2017 17:58
#19
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Wie wäre es denn, es darauf ankommen lassen, und eine Klage durchziehen?
Ich sehe in der Fristenregelungen​ auch eine Verletzung der Gleichstellung gegenüber anderen Genussmitteln. Und es dient nicht der Sicherheit, weil eine Registrierung und Wartezeit das nicht sicherer macht.

Aber ich bin kein Jurist, würde es aber durchziehen, wenn die Mittel vorhanden, und eine Grundlage dafûr vorhanden ist.


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09.04.2017 18:15
#20
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Moderatorin

Zitat von Michigan im Beitrag #19
Wie wäre es denn, es darauf ankommen lassen, und eine Klage durchziehen?
Ich sehe in der Fristenregelungen​ auch eine Verletzung der Gleichstellung gegenüber anderen Genussmitteln. Und es dient nicht der Sicherheit, weil eine Registrierung und Wartezeit das nicht sicherer macht.

Aber ich bin kein Jurist, würde es aber durchziehen, wenn die Mittel vorhanden, und eine Grundlage dafûr vorhanden ist.


Lies mal Punkt 3 des BftG Schreibens

09.04.2017 18:40
#21
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Habe ich gelesen, aber erst eine juristische Entscheidung wird klären können, ob solch Einschränkungen Recht entsprechen. Das Registrieren muss keine 6 Monate in Anspruch nehmen, die dargestellte Liste ist doch an einem Tag abgearbeitet.


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