Dampfen auf Arbeit?

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21.09.2017 12:41
#26
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Bei uns gleichstellung mit den Rauchern. Also ausstempeln und raus in den Raucherbereich. Kann ich aber nachvollziehen und auch damit leben.

Dampfen fügt der Staatskasse und dem Finanzamt erheblichen Schaden zu.

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21.09.2017 20:02 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2017 20:03)
avatar  welanda
#27
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Im Kundenbereich ist rauchen und auch dampfen natürlich nicht erlaubt. Im Lager (mein Zuständigkeitsbereich) drückt Chef beide Augen zu. Mich stören auch die Raucher nicht, ist ja eh nur noch der Verkäufer, der zwischendurch mal reinschaut und der andere Raucher raucht nicht während der Arbeitszeit .. Wir haben einen Raucher- und einen Nichtraucherpausenraum. Der Raucherraum wandelt sich allerdings zum Dampferraum ;) wir haben z. Zt. 3 Vollzeitdampfer, 3 oder 4 Dualuser und einen Raucher.. naja .. und einen nichtrauchenden Meister, der meint, er müsste die Mittagspause immer im Raucherraum verbringen und maulen.... aber wie hat Chefin so schön dazu gesagt: ist doch sein Problem - kann er behalten




Heute hab ich wieder was für Bauch, Beine, Po gemacht - Pfannkuchen mit Nutella

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03.10.2017 11:19
avatar  Paksio
#28
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Zum Glück sitze ich seit ein paar Wochen in einem neuen Büro, wo gedampft werden darf, mit wenig Dampf und ohne Geruch/Duft, das paßt für mich :-)


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03.10.2017 16:33
avatar  JT1983
#29
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Teile mir das Büro mit einem Kollegen, er hat kein Problem damit. Dampfe dann aber trotzdem nur, wenn er nicht da ist. (Aussendienst) Ansonsten gehe ich raus, wie alle anderen auch.

Rock on'

Greetz JT


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09.10.2017 19:01
#30
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das ist der vorteil wenn man draußen arbeitet bzw. auf dem kran, es interessiert keine sau😉😆


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09.10.2017 19:06
avatar  smoked
#31
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Zitat
auf dem kran, es interessiert keine sau


Ach ja?
"Oh nein, seht mal, der Kran brennt, ruft schnell die Feuerwehr"


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09.10.2017 19:10
#32
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alles gut, feuerwehr ist direkt daneben😆😆😆


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09.10.2017 19:18
#33
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Verstecktes Dampfen mit den versteckten Rauchern. 😀

Wenn schon Mist, dann Opti ... mist! ;)

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09.10.2017 19:23
#34
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Freies Radikal

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09.10.2017 21:02
avatar  Romilia
#35
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ganz wunderbar und deckt sich völlig mit meiner rechtsauffassung. und mit der des mir angetrauten, ebenfalls fachanwalt für arbeitsrecht.
mir ist völlig unverständlich, wie sich dampfer teilweise in raucherräume sperren lassen - wo doch passivrauch so gefährlich ist. so als gälte der nichtraucherschutz nicht für sie...
und dann kommt wieder die mär vom hausrecht des arbeitgebers: aber das existiert nicht, solang die arbeitsleistung nicht beeinträchtigt ist. arbeitgeber haben kein uneingeschränktes hausrecht, sie können weder grundrechte aushebeln noch gegen gesetzliche bestimmungen verstoßen. sie können auch nicht reden, trinken und essen verbieten. genauswenig wie den gebrauch von parfüms oder das tragen flacher schuhe.
leute, benehmt euch doch nicht wie kaninchen vor der schlachtbank! fordert eure rechte ein!
und das alles, wo eigentlich jeder angestellte arbeitnehmer einer rechtschutzversicherung im bereich arbeistrecht haben sollte - eine der versicherungen, die tatsächlich sinn macht.


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10.10.2017 03:48
avatar  mixxy
#36
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Bei uns ist Dampfen drinnen verboten. Grossraumbuero mit fast 1000 Mitarbeitern.
Ich arbeite meist von zu Hause aus, einmal die Woche muss ich aber auf jeden Fall ins Buero manchmal auch mehr.
Mir ist es wurscht das Dampfen drinnen verboten ist, ich tu es trotzdem. Meine Juul ist so klein und hat so wenig Dampfentwicklung das kein Mensch merkt wenn ich dampfe.


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17.10.2017 06:54
#37
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Also bei meinem Ehemaligen Arbeitgeber/Ausbilder, konnte ich zuerst problemlos vor mich hin Vapen. Irgendwann kamen irgendwelche fadenscheinigen Gründe weswegen es nicht ginge. Hab trotzdem xD
Jetzt bin ich mein eigener Arbeitgeber und ich würde sagen MIR EGAL ^^ Außer im [Ton]Studio. Is das etwas blöd, so mit-ohne Fenster und so ;-)

<<------------------------------------>>
Mit freundlichen Grüßen
Fetzi die Lustige Landmine

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17.10.2017 11:21
#38
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Zitat von Frank Wange im Beitrag #23
selbstver­s‍tändlich hat auch unsere geschäftsleitung einvernehmlich mit dem betriebsrat das dampfen dem rauchen gleichhge­s‍tellt.dafür wurde sogar eigens eine betriebsvereinbahrung erlassen und am schwarzen brett ausgehängt.


Nun ja, unser Prof. B. Mayer hat geschrieben, das nach 2 Wochen bei einem Dampfer (keine Dualuser) das Blutbild eindeutig dem eines Nichtrauchers entspricht.
Demzufolge sehe ich mich als Nichtraucher. Und ich habe meinen Vorgesetzten und anderen wichtigen Leuten klargestellt, das ich mich als Nichtraucher nicht in ein Raucherzimmer verbannen lasse.
Auf meine Frage wie er das sehen würde, wenn jemand ihm vorschreiben will als Nichtraucher in ein Raucherzimmer zu gehen um irgend etwas zu machen, was andere vielleicht nicht gerne sehen.
Da ist ihm leider nur ein kleines Licht auf gegangen.

Und ganz egal was ein Betriebsrat mit der Geschäftsleitung ausheckt bedeutet das noch lange nicht, dass das auch vor Gericht standhält.
Ansonsten gibt es mittlerweile einige Klarstellungen von Anwälten, das ein Dampfverbot nur dann erlassen werden kann, wenn betriebliche Notwendigkeiten das erfordern.
Also darf ein Bäckermeister seinen Verkäufern wohl das Dampfen verbieten. Aber einem Bürokaufmann kann das schon nicht mehr verboten werden. Außer er hat Kundenkontakte da könnte der Chef
einen Nachteil für die Firma sehen und dann verbieten.
Hier ein sehr informativer Text: http://www.marktundmittelstand.de/person...rlaubt-1231731/
Und die stehen bestimmt nicht im Verdacht besonders die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten.

Ich komme langsam zu dem Verdacht (auch erlebt) das es nicht wenige in der Arbeitswelt gibt, welche den Kampf gegen die Raucher nun einfach gleich fortsetzen gegen die Dampfer.
Als Raucher hatte ich nach den Gesetzen die Arschkarte. Aber das bedeutet nicht, das ich da tatenlos zusehe.


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16.11.2017 15:44 (zuletzt bearbeitet: 16.11.2017 15:45)
avatar  Rico66
#39
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Heute gab' s einen auf den Deckel.
Bisher war es so, daß in der Pause geraucht und gedampft werden durfte.
Außerhalb der Pause mußte sich ausgeloggt werden und die Zeit wurde abgezogen.
Heute kam die Anweisung, daß sich zum Rauchen/Dampfen generell ausgeloggt werden muß.
Das heißt, das Rauchen/Dampfen in der Pause automatisch keine Pause mehr ist.
Frechheit.
Bisher habe ich nur in meiner Pause gedampft, jetzt bin ich dazu gezwungen, Minuszeit hinzunehmen wenn ich Dampfen will.
Oder den ganzen Arbeitstag garnicht Dampfen.
Oder, realistischer, heimlich Dampfen (auf Kameras und Rauchmelder achten).
Es wird immer schlimmer.


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16.11.2017 16:11
#40
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Zitat von Rico66 im Beitrag #39
Bisher habe ich nur in meiner Pause gedampft, jetzt bin ich dazu gezwungen, Minuszeit hinzunehmen wenn ich Dampfen will.


Hm also wenn ich Pause (Mittag) habe, dann ist das grundsätzlich keine Arbeitszeit.
Wenn ich das Haus verlasse (Mittag) muss ich auch ausstempeln wegen Versicherungstechn. Gründen. Aber deswegen bekomme ich keine Minuszeit.

Aber klar die Arbeitgeber versuchen natürlich nicht produktive Zeiten den Arbeitnehmern auf zu lasten. Da kamen die Nichtraucherschutzgesetze gerade recht.
Am liebsten wäre manchem AG auch noch Kaffeetrinken und Pinkelpausen zu vermeiden. Also Achtung wenn die 1.ten Stempeluhren in WC Nähe aufgebaut werden.

Zitat von Rico66 im Beitrag #39
Heute kam die Anweisung, daß sich zum Rauchen/Dampfen generell ausgeloggt werden muß.


In welchem Unternehmen arbeitest du? Grundsätzlich sind sich alle Arbeitsrechtler einig, das Dampfen eben nicht verboten werden darf.
Nur in Sonderfällen ist das erlaubt. Zum Beispiel im Verkauf (Bäcker, Metzger...) oder wenn Arbeitssicherheit ein Verbot notwendig macht.

Natürlich versuchen AG das Dampfen dem Rauchen gleich zu setzen. Leider spielen zu oft die Gewerkschaften / Betriebsräte bei dem Spielchen mit.

Aber es gibt da immer noch das Urteil eine OLG, welches explizit geklärt hat das Dampfen nicht unter die NRS Gesetze fällt.
Ja natürlich muss man als AN aufpassen, damit man seine Arbeit nicht verliert. Auf der anderen Seite kann unter Dampfern in einer Firma ein Solidargemeinschaft entstehen.
Und da sind dann die Karten auf einmal deutlich besser für AN.


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16.11.2017 16:40
avatar  jogi
#41
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also wenn ich unterwegs mit meinen tonnerschieber bin kann ich dampfen bis die bude qualmt,auf der firma beim be bzw endladen muss ich wie nen köter vor die tür,aber dafür müssen wir nicht abstempeln.immer praktisch man zieht sich gleich noch nen cappu und schon scheint dann wieder sonne

cu datt
jogi
yamaha xv1600 wild-star

Rechtschreibfehler dürft ihr behalten

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16.11.2017 16:50
#42
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Zitat von jogi im Beitrag #41
...,auf der firma beim be bzw endladen muß ich wie nen köter vor die tür,aber dafür müssen wir nicht ab­s‍tempeln.


Dafür gibt es rechtlich keine Grundlage.

Zitat von Der Nebelwerfer im Beitrag #34
Sichtweise einer Arbeitsrechtlerin (Jan. 2016)


Die zeigen es ganz korrekt auf. Aber solch ähnliche Statements gibts haufenweise.

Leider musste ich feststellen, das ich Kollegen habe die regelrecht Angst vor meiner Dampfe haben. Warum? Weil da Nikotin drin ist. Ich dachte mich knutscht ein Elch.
Habe dann gleich Kuscheldampfers Statements verteilt.


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16.11.2017 16:55
avatar  jogi
#43
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Bilder Upload

bei uns ist der chef die grundlage ,nichtmals der betriebsrat sagt was die ducken, und kuscheln glaube ich nach feierabend auch noch miteinander

cu datt
jogi
yamaha xv1600 wild-star

Rechtschreibfehler dürft ihr behalten

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16.11.2017 17:16 (zuletzt bearbeitet: 16.11.2017 17:17)
#44
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Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #42
Zitat von jogi im Beitrag #41
...,auf der firma beim be bzw endladen muß ich wie nen köter vor die tür,aber dafür müssen wir nicht ab­s‍tempeln.


Dafür gibt es rechtlich keine Grundlage.

Zitat von Der Nebelwerfer im Beitrag #34
Sichtweise einer Arbeitsrechtlerin (Jan. 2016)


Die zeigen es ganz korrekt auf. Aber solch ähnliche Statements gibts haufenweise.



Diskutieren hin und her. Letztendlich hat der Arbeitgeber Hausrecht. Wenn er nicht will das auf seinem Betriebsgelände geraucht oder gedampft wird, dann ist das so. Man kann es drauf anlegen und sowas Gerichtlich durchsetzen oder eben nicht. Nur sollte jedem auch das Risiko des Jobverlustest bewusst sein. Oder eben auch mal sagen, is scheisse, is aber so. Ich muss genauso wie die Raucher zum dampfen ausstempeln und in den Raucherbereich. Damit kann ich aber leben.

Dampfen fügt der Staatskasse und dem Finanzamt erheblichen Schaden zu.

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16.11.2017 17:19
#45
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Zitat von Lars-oha im Beitrag #44
Diskutieren hin und her. Letztendlich hat der Arbeitgeber Hausrecht.


Und da liegt genau dein Irrtum. Sein Hausrecht steht hinter dem Persönlichkeitsrecht von den AN.
Lies dir doch mal die Sichtweise euines Arbeitsrechtlers durch.


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16.11.2017 17:21
avatar  Rico66
#46
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Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #40
In welchem Unternehmen arbeitest du? Grundsätzlich sind sich alle Arbeitsrechtler einig, das Dampfen eben nicht verboten werden darf.
Nur in Sonderfällen ist das erlaubt. Zum Beispiel im Verkauf (Bäcker, Metzger...) oder wenn Arbeitssicherheit ein Verbot notwendig macht.


Sollte noch erwähnen, daß wir ein Vollschichtbetrieb sind.
Die Pausen werden bezahlt.
Es gibt keine geregelten Pausenzeiten, sondern Pausen werden so gemacht, wie es betriebstechnisch möglich ist.
Z.B. 30 Minuten oder 2x 15 Minuten pro Schicht.
Betriebsrat gibt es nicht und gewerkschaftlich ist niemand organisiert.
Zum Dampfen soll man ins Raucherhäuschen (steht im Freien, brandschutztechnisch sicher), was aber kaum ein Dampfer macht, sondern sich nur in die Nähe begibt, außer wenn es regnet.


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17.11.2017 08:54
#47
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@Rico66

hast du dir schon den Artikel "Sichtweise einer Arbeitsrechtlerin" durch gelesen?
Wenn du dir das mal aus druckst und in einer ruhigen Minute das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen kannst, würde ich versuchen den Leuten zu erklären,
das es eine Zumutung ist einen Dampfer mit in dem Topf von Rauchern zu werfen.
Ausdruck von MuM, die PDF von Kuscheldampfer aka Prof. Dr. B. Mayer. Das macht dann schon Eindruck.


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18.11.2017 15:56
avatar  Rico66
#48
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Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #47

...das es eine Zumutung ist einen Dampfer mit in dem Topf von Rauchern zu werfen.


Wohl war, man stelle sich mal vor, jemand der mit dem Rauchen aufhören will und als Unterstützung Nikorette Spray benutzt dürfte das nur verwenden, wenn er sich dazu in die Raucherbude begibt.
Unvorstellbar.
Das würde niemand verlangen aber nichts anderes ist das mit dem Dampfen.


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28.11.2017 01:20 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2017 01:22)
avatar  Topono
#49
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Achherrjee wenn ich das so lese hier ist das wirklich schlimm und ich bin froh selbstständig und eigener Chef zu sein so das ich dampfe wann immer ich will...arbeite in meinem Nagelstudio und mache die Absaugung an wenn Kunden da sind so das der Dampf direkt abgesaugt wird...es hat sich noch nie eine Kundin beschwert und alle sagen das es kein Problem wäre ganz im Gegenteil viele Kundinnen sagen ohhh das duftet aber lecker was ist es für ein Aroma...und sie fangen an ein Ratespiel zu machen welches Aroma ich aktuell dampfe...
allerdings gibt es ebenso Nachteile als selbstständiger und die Freiheit des Dampfens ist dann mal ein Vorteil....


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28.11.2017 13:18
#50
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Dampfen ist erlaubt, ist aber gleichgestellt mit Rauchen; Nur, in den dafür erlaubten Raucherbereichen.
Hamburg Airport im Sicherheitsempfindlichen Bereich Wolken schmeißen, das wäre zu Viel des Guten. 😆😁

Greetz / vape4ever

[ geboren --> gelebt --> verstorben ]
[ gewickelt --> gedampft --> verkokelt ]

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