25.10.2019 shz.de: Urteil: Niko-Liquids darf nicht mit Slogan werben

25.10.2019 16:05
#1
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Moderatorin

Zitat
Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf seine Produkte laut einem Gerichtsurteil nicht mit dem Slogan «Genuss ohne Reue» bewerben. Dies sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei, urteilte das Essener Landgericht –



https://www.shz.de/tipps-trends/recht-ge...id26126707.html

25.10.2019 16:11
#2
25.10.2019 16:35
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#3
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( gelöscht )

Gleiche Nachricht auch in der Ärztezeitung:
Klage gegen Werbung für E-Zigaretten

Hier ist die Rede von zwei Klagen, die die Wettbewerbszentrale Bad Homburg angestrengt hat

Zitat
Die Bad Homburger Wettbewerbshüter beanstanden Plakate mit den Slogans „Genuss ohne Reue“ und „apothekenreine Premium Liquids“.


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25.10.2019 19:28
#4
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Moderatorin
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