Wortmarke "Dampfer" wurde geschützt

22.01.2011 18:28 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2011 18:31)
avatar  channi
#1
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Admini

so nach vielen Anfragen und Nachfragen

Ich bezweifel im Moment noch stark, das der Shop welcher das Wort "Dampfer" als Wortmarke schützen ließ, so 100% damit durch kommt, aus folgenden Gründen:

- Dampfer ist ein geläufiger Begriff, man könnte versuchen das zu unterbinden
Das Wort wurde von uns allen deutschen Dampfern geformt und hallo wir SIND "Dampfer", ich und du und wir.
Was ist mit Schiffen? Deshalb konnte der Shop wahrscheinlich die Bild-Wortmarke nicht beantragen.
(wurde Dampfer oder DAMPFER beantragt? Ist auch ein Unterschied)

ich zitiere: So wäre beispielsweise das Wort "Obst" für Computer oder Kinderfahrräder schutzfähig, nicht jedoch für Äpfel
Quelle: foerderland.de

- eigene Erfahrungen:
ich wollte das Wort Dampfertreff als Wortmarke schützen, nachdem ein Händler eine andere Domain "dampfertreff" gekauft hatte.
Hätte ich machen können, da das Wort jedoch nur in der Domain vorhanden war, hätte es rückwirkend nichts gebracht.
Bedeutet eine Domain die vorher da war (hier spreche ich die Shops an) können laut Patentanwalt nicht geschlossen werden.
Da es sich um "Online Shops" handelt, und oft nicht um die wirklichen Namen der Firmen, könnte man also auch hier versuchen gegen vorzugehen.

- Klassen
Nächster Versuch könnte folgender sein:
Die Klassen der Anmeldung:
Klasse Begriffe
09 elektrische Apparate und Geräte zum Inhalieren von Aromastoffen und Nikotin, insbesondere elektrische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen (nicht für medizinische Zwecke)
10 elektronische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen für medizinische Zwecke
11 Dampferzeugungsgeräte; elektrische Aromastoffe und Nikotin verdampfende Zigaretten,
Zigarillos, Zigarren, Pfeifen
34 Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; elektronische Zigaretten (nicht für medizinische Zwecke), Zigaretten aus Tabakersatzstoffen (nicht für medizinische Zwecke), Tabakersatzstoffe
(nicht für medizinische Zwecke)

Meiner Meinung nach betrifft das Wort "Dampfer" hier nur die Namensgebung der Hardware. Mehr sollte dazu ein Patentanwalt wissen.

- als Shop könnte man auch die Wettbewerbsrechte überprüfen lassen
ich zitiere den Satz fertig: So wäre beispielsweise das Wort "Obst" für Computer oder Kinderfahrräder schutzfähig, nicht jedoch für Äpfel, weil es als insoweit beschreibende Angabe für die Mitbewerber zur ungehinderten Verwendung freigehalten werden muss.
Quelle: foerderland.de

so das war natürlich nur meine Sichtweise mit wenig Hintergrundwissen, jedoch sind auch das nur Spekulationen wie alles andere auch - deshalb mal:

So, nachdem Keks das schon beim Anwalt liegen hat, habe ich ihm, falls wir auch betroffen wären, unsere finanzielle Hilfe angeboten. Er würde diesbezüglich nochmmals auf uns zurückkommen, sollten die Kosten sich erhöhen.
Sollte es soweit kommen schlage ich vor zeitig eine Liste (forenübergreifend versteht sich) zu erstellen, in denen alle Händler sich beteiligen können, sodass eventuell höhere Kosten gedeckt werden können.
Es ist unnötig das jeder selber zum Anwalt rennt, da es reicht wenn einer das Ziel erreicht und wenn man das gemeinsam regeln kann (finde ich) (??)

Parallel sind die Admins vom Dampfertreff nächste Woche bemüht, über einen Anwalt in Erfahrung zu bringen, inwieweit es unser Forum betrifft. Sollten wir betroffen sein, werden wir es hier veröffentlichen.


Ruhig Blut, ich glaube nicht, das was kommen kann, ABER es gibt ja einen Grund weshalb das gemacht wurde, und ein Ziel
Das Risiko in voller Höhe ohne Vorwarnung abgemahnt zu werden, ist einfach zu heiss... und im Notfall wird gesammelt

Grüße, euer Dampfer channi


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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


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Wir sind was wir denken.


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22.01.2011 20:16 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2011 20:17)
#2
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Den Dampfer (das Schiff) (das Bild) mit dem Wort zusammen in verbdindung hätte er auf diese Klasse machen können. Das hätte denke ich keine Probleme gegeben.

Wenn es geschützt ist, kann er freilich (wohl erfolglos) uns abmahnen. Erfolglos= sicher, aber kostenlos wird es für uns nicht werden. Daher können wir vorher agieren, was billiger ist. Also der Widerspruch ist billiger als die (erfolglose) Abmahnung.

In unserem Fall sind es nicht nur Produkt und Firmenname sondern auch Domainname(n) (.de + .com)
Nichts desto trotz geben wir das Montag erstmal in andere Hände.


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22.01.2011 20:36
avatar  channi
#3
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Admini

Geschäftlich gesehen ist es ja durchaus gescheit und normal sich etwas schützen zu lassen, wir wollen nichts schlechtes unterstellen, wobei ich auch nicht glaube das jemand so durchkommen würde bei bösen Absichten.

Aber sicher ist sicher, sichert euch ab damit es keine großen Unkosten geben kann wenn mal was ist
Und wir tun das auch...
Schließlich wissen wir alle dass es pöse und gute Händler gibt.


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22.01.2011 22:24
avatar  Ananas
#4
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Man wird auch kaum "Auto" schuetzen koennen, wenn man Automobile verkauft oder herstellt.


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22.01.2011 23:45
avatar  AlexTM
#5
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Bilder Upload

Wenn gegen solche Eintragungen jedoch kein Widerspruch eingelegt wird, kann das zu recht vielen Rechtsstreitigkeiten führen, siehe "Explorer" zum Beipiel, oder die Tatze, die Jack Wolfskin für sich beansprucht, bei Bildmarken.

Besser Widerspruch einlegen, hat man einiges an Ärger erst gar nicht.


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23.01.2011 00:25 (zuletzt bearbeitet: 23.01.2011 00:28)
avatar  E-Type
#6
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Das so ein Antrag überhaupt bearbeitet wurde

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Arch...rtmarke-v6.html

die Begriffe dampfen/ Dampfer verbinden wohl eher "Insider"[Dampfer] mit dem inhalieren von Dampf (der Nikotin enthalten kann) aus dampferzeugenden Geräten (Dampfern), während weiten Teilen der Bevölkerung wohl eher Dampfschiffe (Dampfer) und dampfende Schlote einfallen werden.

Sich damit von anderen Mitbewerbern zu unterscheiden ist fraglich.

Eine Wortmarke zB ist das Kunstwort " Föhn" für einen Haartrockner einer Marke ( fragt bitte nicht welcher Hersteller = Marke sich das hat sichern lassen) alle andern Marken dürfen solche Geräte eben nur Haartrockner nennen.

Ein guter Anwalt sollte das auseinander nehmen können.


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26.01.2011 18:15 (zuletzt bearbeitet: 26.01.2011 18:16)
avatar  channi
#7
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Admini

lieber ein verspätetes Feedback als gar keines

Ich hatte mich am Wochenende direkt und freundlich an die Firma gewandt (nachdem ich mir überlegt hatte, das es ein absolut üblicher Vorgang ist sich etwas schützen zu lassen) und darum gebeten mir eine schriftlich Zusage zu geben, das gegen unser Forum nicht vorgegangen wird.
Die Antwort war, das dies nicht das Ziel war sondern der Schutz deshalb vorgenommen wurde um sich selber zu schützen.
In meinen Augen absolut verständlich.

Es ist jetzt mal dahingestellt ob die "Kosenamen" unserer Dampfgeräte schützbar sind oder sein sollten.
Auch ein anderer Anbieter hat anscheinend seinen Namen schützen lassen (unsere beliebte Abkürzung für E-Zigarette)
Ich persönlich finde beides nicht okay, oder so ist es nun mal im Leben und in der Geschäftswelt.

Jedenfalls gehe ich davon aus das bei unserem Thema weder gegen die Shops noch die Foren vorgegangen wird.
Wir selber haben uns anwaltlich beraten lassen und somit ist das in Ordnung.
Nun gehe ich mal nicht vom negativen aus, und wir geben dem Shop hiermit auch die Chance wie jedem anderen Shop, hier mitzuwirken.


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26.01.2011 20:26
avatar  mamamia
#8
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Bilder Upload

Obendrein ist es ja amtlich nachweisbar, seit wann deine Domain beim Denic eingetragen ist, und da hast du mit Sicherheit die älteren Rechte? Somit stünde schon eine Abmahnung auf tönernen Füßen --- eher sollte sich der Herr Patentinhaber fragen, ob er nicht Angst vor dir haben muss, denn du hast den Namen halt schon länger.

Liebe Grüße, Hazel


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09.03.2011 22:16
#9
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Wer den Nahmen länger verwendet ist irrelevant nur der Die Rechte an einen Nahmen schützen lassen hat hat das volle recht .
Ist leider so...

lG Michael


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09.03.2011 22:40
#10
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Bilder Upload

Von meiner Seite her, ich bin Privat Rechtschutzversichert- zwar 150 Euro Selbstbeteiligung - aber das würde ich auch noch überleben.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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09.03.2011 22:55
#11
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Wisst ihr mit welchem Liquid die "Dampfer" befüllt werden?
Die schmecken vorsichtig gesagt "gewöhnungsbedürftig"


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09.03.2011 23:13
#12
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Moderatorin

Hi Dampfnuckel
Die werden in China wo diese Minis hergestellt werden abgefüllt. Diese Minis, die einfach vom jeweiligen Shop mit ihrem Namen gelabelt werden, sind alle gleich mit denselben Depots und Geschmäcker.

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