Lest euch das mal durch

08.01.2012 18:59
#1
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08.01.2012 19:29
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#2
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Interessant.
Bereits am 20.12.2011 hatte dieses Ministerium Fragen und Antworten veröffentlicht.
Wer vergleichen will, wie sich die Formulierungen und der Inhalt verändert hat - hier ist der Link zur Dez.-Version: Fragen_und_Antworten_zur_E-Zigarette.pdf


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08.01.2012 19:46
avatar  Richman
#3
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Alles Bullshit!!

Die drehen alles wie sie wollen.Tabaklobby halt!

ich kann mir derartige Schreiben nicht mehr durchlesen!

Ausserdem sind auf unseren Liquids auch Warnhinweise!


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08.01.2012 20:02
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#4
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Zitat
Alles Bullshit!!



Naja, "Bullshit" hin, "Bullshit" her, ich fand es im Hinblick darauf interessant, wie sich die Formulierungen ändern, wo hinzugefügt oder gekürzt wurde.


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08.01.2012 20:04
#5
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Gutmenschen Gesülze.
Warte nur darauf bis bei uns in Bayern
die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei)
zum Sturmangriff bläst.

Efilnikufesin (N.F.L.)


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09.01.2012 02:42
#6
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Wie sagt noch der Schäng Pütz: Isch happ da mal watt vorbereitet.

Ich habe mal die Dateien verglichen und nebeneinander in ein PDF gepackt.
Links die Version vom Dezember, rechts die vom Januar.
Passagen, die rausgestrichen wurden, sind (oh wunder) durchgestrichen, neu hinzugekommene rot geschrieben.

Besonders interessant finde ich, daß unter der Überschrift "Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?" aus dem Satz "Die sogenannten Liquids mit Nikotin fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz ..." der Satz "Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz ..." gemacht wurde.

Weiterhin ist der gesamte Absatz "Gilt das gesetzliche Rauchverbot auch für E-Zigaretten?" weggefallen.

Aber schauts Euch selber an

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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09.01.2012 02:56 (zuletzt bearbeitet: 09.01.2012 03:00)
avatar  Haager
#7
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Vielen Dank erstmal.

Die Hardware ist also herausgefallen aus dem Text, es geht praktisch nur noch um die Liquids mit Nikotin.
Dann kann der Zoll also keine Hardware zurückhalten, auch wenn in der Beschreibung etwas von Nikotinhaltigen Liquids erwähnt wird. Eine Verwendung als "Applikator" ist also in jedem Fall zulässig.

Vielleicht kriegen wir die gute Dame noch soweit, daß nur noch Liquids ohne Kindersicherung und/oder ohne Angabe der Inhaltsstoffe, einer Konzentration höher als 16mg/ml bzw. einer Liquidmenge oberhalb von z.B. 50ml unzulässig sind.

Mir reicht es jetzt hier zwischen den Stühlen der Raucher und der Anti-Raucher zu sitzen! Ich nehme jetzt meinen Sessel und schiebe ihn einfach vor euch, dann habe ich euch Zankhähne auch besser im Blick!


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09.01.2012 03:18
avatar  DaMar
#8
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Zitat von colonius
Wie sagt noch der Schäng Pütz: Isch happ da mal watt vorbereitet.

Ich habe mal die Dateien verglichen und nebeneinander in ein PDF gepackt.
Links die Version vom Dezember, rechts die vom Januar.
Passagen, die rausgestrichen wurden, sind (oh wunder) durchgestrichen, neu hinzugekommene rot geschrieben.

Besonders interessant finde ich, daß unter der Überschrift "Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?" aus dem Satz "Die sogenannten Liquids mit Nikotin fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz ..." der Satz "Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz ..." gemacht wurde.

Weiterhin ist der gesamte Absatz "Gilt das gesetzliche Rauchverbot auch für E-Zigaretten?" weggefallen.

Aber schauts Euch selber an



Hast Du was dagegen, wenn ich das PDF ggf. auf ERauchen-Fakten verwende? (Quellenangaben für die Einzelsokumente vorausgesetzt)

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

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09.01.2012 04:51
#9
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Zitat von colonius
Wie sagt noch der Schäng Pütz: Isch happ da mal watt vorbereitet.

Ich habe mal die Dateien verglichen und nebeneinander in ein PDF gepackt.
Links die Version vom Dezember, rechts die vom Januar.



@ Dream Theater & colonius:
Vielen Dank dafür!
Grüße vom Miez


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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09.01.2012 05:00 (zuletzt bearbeitet: 09.01.2012 05:00)
avatar  Dirch
#10
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Auch Dank von mir für die Mühe. Die scheinen gerade daran zu arbeiten sich in eine rechtlich nicht so sehr angreifbare Position zu bringen. Nach meinem Verständnis ein hoffnungsloses Unterfangen, wenn man denn nicht vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand wäre.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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09.01.2012 07:32
avatar  Vendale
#11
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Was denkt Frau Ministerin Steffens wohl wenn sie morgens aufsteht, ins Bad geht und sich im Spiegel sieht; Kann sie sich selbst noch in die Augen schauen ?
Ihre Warnung ist dafür verantwortlich, dass viele Rauchen nicht auf die viel gesündere E-Zigarette umsteigen und sich mit Pyros weiterhin langsam töten.
V E R A N T W O R T U N G - das ist mehr als die nächste Wahl.

so hope

Vendale

Wer mich dazu zwingen will wieder Pyros zu rauchen, hat sich dafür entschieden meine Gesundheit und mein Leben anzugreifen.
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz


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09.01.2012 08:25
#12
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Moderatorin

Wie ich schon wo anders schrieb, der Teufel liegt im Detail.....

So spurlos können ja unsere Gegendarstellungen und Kommentare ja nicht an die vorbeigegangen sein. Alleine die Briefe an B.S. im abgeordnetenwatch brachte die gute Frau dazu, eine vorsichtigere Schiene zu fahren.
So ganz ging ihre Rechnung ja nicht auf. Es ist ja mittlerweile auch stiller geworden und die Pressemeldungen sind lange nicht mehr so reisserisch wie auch schon, meiner Meinung nach.

Zitat von Vendale

Ihre Warnung ist dafür verantwortlich, dass viele Rauchen nicht auf die viel gesündere E-Zigarette umsteigen und sich mit Pyros weiterhin langsam töten.
Vendale


Ich sehe das nicht so schwarz, das beweisen doch die täglichen Neuanmeldungen. Es gibt anscheinend doch genug "vernünftige" rauchende Mitmenschen, die auch ein wenig hinter die Kulissen sehen.

09.01.2012 08:59
avatar  Vendale
#13
avatar

Zitat von heimchen

Ich sehe das nicht so schwarz, das beweisen doch die täglichen Neuanmeldungen. Es gibt anscheinend doch genug "vernünftige" rauchende Mitmenschen, die auch ein wenig hinter die Kulissen sehen.



Und wenn es "nur" 1000 Leute bundesweit sind (und ich glaube es sind viel viel mehr) die aufgrund dieser Warnung die E-Zigarette nicht probieren, dann sind das immer noch 1000 Leute die sich unnötig weiter vergiften.

Die Studien die Frau Ministerin Steffens so beharrlich ignoriert gibt es trotzdem. Sie handelt also ganz bewusst gegen besseres Wissen. Warum ? Darüber möchte ich nicht spekulieren, weil es an der Tatsache nichts ändert. Sie trägt die Verantwortung dafür. Ganz persönlich.

Wer mich dazu zwingen will wieder Pyros zu rauchen, hat sich dafür entschieden meine Gesundheit und mein Leben anzugreifen.
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz


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09.01.2012 09:24
avatar  goodman
#14
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Für mich sieht das auch ein bischen nach Zurückrudern zwecks Schadensbegrenzung aus. Der gröbste Nonsesn wurde mal eben gestrichen oder geändert.


Hardware: eVic VTC mini + CUBIS + Geek Vape Griffin, Eleaf Pico + Melo 3 mini, Bulli A2-T /Sigelei Legend

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09.01.2012 10:38
#15
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wg. grober Beleidigung

Ich persönlich kann mit dem o.a. Dokument durchaus leben.

Im Prinzip hat sie ja recht. Auch wenn man mich hier steinigen will.

Wenn es nach mir ginge:

1. Auf jedem Liquid müsste druafstehen woraus sie bestehen. Auch welche Aromen (Bspw E415 )
2. Alle Liquids müssten auf ihren Inhalt hin geprüft werden.
3. Es müssten genaue Untersuchungen geben, die aussagen wieviel nikotin beim Dampfen von X Zügen eines Liquids mit der Stärke Y aufgenommen wird.

Die Hardware ist sicher nich zu verbieten.

Aber bei den Liiquids sehe ich wirklich handlungsbedarf


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09.01.2012 11:23
avatar  DaMar
#16
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Zitat von Freidenker
Ich persönlich kann mit dem o.a. Dokument durchaus leben.

Im Prinzip hat sie ja recht. Auch wenn man mich hier steinigen will.

...
Die Hardware ist sicher nich zu verbieten.

Aber bei den Liiquids sehe ich wirklich handlungsbedarf



Der Teufel steckt im Detail, sprich in dem, was sie nicht sagt.
Der Forderung nach einem Reinheitsgebot für Liquids stimme ich vorbehaltlos zu, was Fr. Steffens aber fordert ist nichts anderes als ein vollständiges Verkaufsverbot für Nik-Liquids für die nächsten paar Jahre, solange dauert nämlich die arzneimittelrechtliche Zulassung.
Und da fragt sich schon, was wir Dampfer so lange machen sollen, mal ganz abgesehen davon, dass die Studien für die Zulassung der Liquids auch erstmal bezahlt werden müssten.

Ich glaube, das Dich hier niemand steinigen will, aber mach' Dir bitte klar, dass Steffens und Co. keine Kontrolle der E-Zigarette wollen, sondern ein vollständiges Verbot.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

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09.01.2012 11:24
avatar  tutnet
#17
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diese untersuchungen haben aber nix damit zu tun ob Liquid Arzneimittel ist oder nicht und das ist nun mal nicht also hat sie nicht recht.


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09.01.2012 12:23
#18
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Moderatorin

Zitat von DaMar

Der Teufel steckt im Detail, sprich in dem, was sie nicht sagt.
Der Forderung nach einem Reinheitsgebot für Liquids stimme ich vorbehaltlos zu, was Fr. Steffens aber fordert ist nichts anderes als ein vollständiges Verkaufsverbot für Nik-Liquids für die nächsten paar Jahre, solange dauert nämlich die arzneimittelrechtliche Zulassung.
Und da fragt sich schon, was wir Dampfer so lange machen sollen, mal ganz abgesehen davon, dass die Studien für die Zulassung der Liquids auch erstmal bezahlt werden müssten.

Ich glaube, das Dich hier niemand steinigen will, aber mach' Dir bitte klar, dass Steffens und Co. keine Kontrolle der E-Zigarette wollen, sondern ein vollständiges Verbot.


und wir erinnern uns: auch das nikotinfreie Liquid soll nur unter speziellen Auflagen (Prüfung etc.) verkäuflich sein, in der Hoffnung, dass kein Händler diese Auflagen erfüllen kann. Sie begründet das ja damit, dass auch die anderen Stoffe bedenklich sein könnten.

09.01.2012 13:07 (zuletzt bearbeitet: 09.01.2012 13:08)
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#19
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( gelöscht )

In der neuen Fassung des Textes musste/wollte das Ministerium auch hinsichtlich der Belastung der Raumluft zurückrudern (s. den letzten gestrichenen Absatz):

Zwar wurde erneut die "Vermutung" des Dt. Krebsforschungszentrums wiedergegeben, aber das noch im Dez. geäußerte Unwissen zur Belastung ließ sich offenbar nicht aufrechterhalten. Ich kann mir gut vorstellen, dass dabei der Druck des Gastronomieverbandes (hatte der nicht mit Klage gedroht?) wirkte. Dampfen im Nichtraucherbereich für "sehr bedenklich" zu halten, wo doch schon 2008 das Bundesamt für Risikobewertung eine Erwartung der Unbedenklichkeit äußerte - das ging dann halt nicht mehr...

Diesen Teil der Änderung könnte man im Grunde mit dem Satz überschreiben:
"Gesundheitsministerium in NRW distanziert sich von eigener Passivdampf-Warnung".
Also, stürmen wir die Gastronomie!


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