Frage zum Pressecodex?

19.01.2012 09:10 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2012 09:10)
#1 Frage zum Pressecodex?
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Moderatorin

Guten Morgen

Alle oder zumindest die meisten dieser Artikel mit dem reisserischen Titel stammen von ein und demselben Autor: "Von Yuriko Wahl-Immel, dpa". Ich habe versucht was über ihn ausfindig zu machen, leider gescheitert.

Das kann doch nicht sein, dass es keinen Presse-Codex für Journalisten gibt, wo eine gründliche Recherche bei solch wichtigen Publikationen verlangt wird.

Hier der Wiki-Artikel Pressecodex

Ein kleiner Auszug:

- Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
- Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
- Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen.


weiterlesen lohnt sich.....

Gibt es für uns irgendeine Möglichkeit da mal nachzuhaken?

19.01.2012 09:12
avatar  tekiela
#2 RE: Frage zum Pressecodex?
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ich zitiere insbesondere §2 des Pressekodex in sehr vielen meiner Leserbriefe

Im Zweifelsfalle meine ich nicht das was ich sage/schreibe, sondern das was ich meine


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19.01.2012 09:23
#3 RE: Frage zum Pressecodex?
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http://post-adresse.de/yuriko-wahl-immel...weg-leichlingen

ansonsten nur einige Sachen die er verzapft hat.

Grüssle
vom dampfendem
Jürgen


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19.01.2012 09:44
avatar  Niki
#4 RE: Frage zum Pressecodex?
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Hatte hier schon mal angefangen (inkl. Rechtschreibfehler:-) ) : www.dampfertreff.de/t32044f209-Mut-zur-Wut-Das-Philgood-Video-2.html#msg408068


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19.01.2012 09:54
avatar  kasten
#5 RE: Frage zum Pressecodex?
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Hier können wir verstöße gegen den Pressecodex melden.Hat ja bei den Bericht von RTL über die Gamescon auch geholfen.Also Leute los gehts=)
http://www.presserat.info/service/faq.html


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19.01.2012 10:15
avatar  Ivy1987 ( gelöscht )
#6 RE: Frage zum Pressecodex?
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Ivy1987 ( gelöscht )

Zitat von kasten
Hier können wir verstöße gegen den Pressecodex melden.Hat ja bei den Bericht von RTL über die Gamescon auch geholfen.Also Leute los gehts=)
http://www.presserat.info/service/faq.html



Kurze Frage: Können wir uns da wirklich beschweren? Da steht nämlich: "Anzeigenblätter und andere kostenlose Zeitungen und Zeitschriften können vom Presserat nicht geprüft werden" Das, was wir so im Web finden, fällt doch unter kostenlose Zeitungen oder?


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19.01.2012 10:24
avatar  tekiela
#7 RE: Frage zum Pressecodex?
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jein... wenn es nur die digitale Form des in Print erschienen Artikels ist, fällt es NICHT unter koostenlose Zeitungen

Im Zweifelsfalle meine ich nicht das was ich sage/schreibe, sondern das was ich meine


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19.01.2012 10:25
avatar  kasten
#8 RE: Frage zum Pressecodex?
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Also ich habe mich über den Welt Online Artikel beschwerd.versuchen kann man es ja.


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19.01.2012 10:49
#9 RE: Frage zum Pressecodex?
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Moderatorin

Ich danke Euch für die Antworten.
Mir ging es eigentlich nur darum, ob wir uns entweder in den Kommentaren darüber beschweren oder auch via Mail evtl. auch direkt an den Journalisten, in diesem Fall den Herrn Wahl-Immel, persönlich auf den Codex aufmerksam machen könnten?

19.01.2012 21:54
#10 RE: Frage zum Pressecodex?
avatar
Brigboy

Zitat von Ivy1987

Zitat von kasten
Hier können wir verstöße gegen den Pressecodex melden.Hat ja bei den Bericht von RTL über die Gamescon auch geholfen.Also Leute los gehts=)
http://www.presserat.info/service/faq.html



Kurze Frage: Können wir uns da wirklich beschweren? Da steht nämlich: "Anzeigenblätter und andere kostenlose Zeitungen und Zeitschriften können vom Presserat nicht geprüft werden" Das, was wir so im Web finden, fällt doch unter kostenlose Zeitungen oder?



Auch wenn ich nicht angesprochen wurdem, aber da ich letztens in einem anderen Thread schon einen Link zum Deutschen Presserat zum Beschwerdeformular gepostet hatte:
IIRC fallen auch Onlineangebote unter Print/Publikaton.

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