Vorteil der Arzneimitteleinstufung

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20.01.2012 18:42
avatar  TomCat
#1
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Ja, richtig gelesen: Wenn unsere Liquds zum Arzneimittel aus der Apotheke werden, hat das neben der vorgehaltenen Kontrolle der Inhaltsstoffe, einen Vorteil: Wir koennen ueberall dampfen, wo wir wollen, also auch wieder an Board der Lufthansa und der Deutschen Bahn.

Alle anderen Regelungen, wenn es denn soweit kommt, wuerden bedeuten, dass man uns hindert, die Medizin zuzufuerhen, dir wir moechten. Ich persoenlich wuerde sowas hoechtswahrscheinlich mit einer Strafanzeige "ahnden".

Nur mal so als Idee
Gruss
TomCat

Man must explore. - And this is exploration at its greatest.
(David R. Scott, Commander of the Apollo 15 moon landing mission at EVA-1 begin, 31-Jul-1971)

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20.01.2012 18:47
#2
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Irgendwie hast du ja recht...irgendwie.
Aber...alles hat seine Vor- und Nachteile !
Daher bin ich dafür,das es weiterhin "Freiverkäuflich" bleibt !


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20.01.2012 18:49
#3
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Zitat von TomCat
Ja, richtig gelesen: Wenn unsere Liquds zum Arzneimittel aus der Apotheke werden, hat das neben der vorgehaltenen Kontrolle der Inhaltsstoffe, einen Vorteil: Wir koennen ueberall dampfen, wo wir wollen, also auch wieder an Board der Lufthansa und der Deutschen Bahn.

Gruss
TomCat



Um eine Zulassung zu bekommen, müßte meines Wissens jedes einzelne Liquid, mit jedem Geschmack, mit jeder Nikotinstärke und von jedem Hersteller getestet werden. Meinste wie lange das dauert ?

Denke Jahre. Da wirste dann erstmal ne Zeit nicht mehr dampfen.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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20.01.2012 18:56
#4
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Zitat von TomCat
Ja, richtig gelesen: Wenn unsere Liquds zum Arzneimittel aus der Apotheke werden, hat das neben der vorgehaltenen Kontrolle der Inhaltsstoffe, einen Vorteil: Wir koennen ueberall dampfen, wo wir wollen, also auch wieder an Board der Lufthansa und der Deutschen Bahn.



Das denke ich eher nicht, weil die haben Hausrecht und können es verbieten.
Ist genauso wenn du in meiner Wohnung Dampfst und ich das verbiete.


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20.01.2012 18:59
#5
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Zitat von TomCat
Ja, richtig gelesen: Wenn unsere Liquds zum Arzneimittel aus der Apotheke werden, hat das neben der vorgehaltenen Kontrolle der Inhaltsstoffe, einen Vorteil: Wir koennen ueberall dampfen, wo wir wollen, also auch wieder an Board der Lufthansa und der Deutschen Bahn.

Alle anderen Regelungen, wenn es denn soweit kommt, wuerden bedeuten, dass man uns hindert, die Medizin zuzufuerhen, dir wir moechten. Ich persoenlich wuerde sowas hoechtswahrscheinlich mit einer Strafanzeige "ahnden".

Nur mal so als Idee
Gruss
TomCat




Sry aber den Gedankengang kann ich jetzt mal gar nicht nachvollziehen, erstens kannst dann 20,- fürs Liquid zahlen, Nikotinbasen ebenso.
Und zweitens nur weils dann in Apotheken gehandelt wird muß die Lufthansa gar nichts.......da noch immer Hausrecht zählt, die Raucher rebelisch werden könnten und die Raumluft weiterhin "belastet" wird. Oder glaubst du die Medien und Politker rudern großartig zurück? Ned wirklich oder?
Selbermischer könnten sich sogar strafbar machen?? (Kenn mich da mit der Gesetzeslage nicht aus)

Sehe da überhaupt keinen Vorteil darin eher das glatte Gegenteil, will mir kein "Methadon" holen müssen, den genau diesen Beigeschmack hätte es für mich.


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20.01.2012 19:06
avatar  tutnet
#6
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Zitat von Schulle4100

Zitat von TomCat
Ja, richtig gelesen: Wenn unsere Liquds zum Arzneimittel aus der Apotheke werden, hat das neben der vorgehaltenen Kontrolle der Inhaltsstoffe, einen Vorteil: Wir koennen ueberall dampfen, wo wir wollen, also auch wieder an Board der Lufthansa und der Deutschen Bahn.



Das denke ich eher nicht, weil die haben Hausrecht und können es verbieten.
Ist genauso wenn du in meiner Wohnung Dampfst und ich das verbiete.





nicht unbedingt wenn ich mit meinem Arzneimittel meine Krankheit behandle kannst du nix machen nur zuschauen da hilft auch kein hausrecht.


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20.01.2012 19:07
#7
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Also ich möchte mein Liquid nicht in der Apotheke kaufen.
Dies ist auch nicht zu befürchten, da dann das Dampfen außschließlich zur Rauchentwöhnung dienen würde. Auch müsste uns weder die Lufthansa noch die Deutsche Bahn in ihrem Hoheitsbereich nicht notwendige Medikamente dampfen lassen.

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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20.01.2012 19:08
#8
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Doch dann gehste ins Raucherzimmer - draussen aufm Flügel


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20.01.2012 19:14
#9
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Nur weil es in Apotheken verkauft wird ist noch lange nicht verschreibungspflichtig und schon gar ned ein lebensnotwendiges Medikament.

Wenn du einen erwischt der sich auskennt sagt nur, in Kippen ist noch viel mehr süchtigmachender Stoff drin und die Raucher zicken auch ned rum. Nimm nen Plaster/ Kaugummi oder fahr mit der Bahn.

Bewußt überspitzt ausgedrückt aber so schnell kann uns unsere Argumentation auch Steine in den Weg legen.


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20.01.2012 19:25
avatar  asu64
#10
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Zitat von böser Bube

Zitat von TomCat
Ja, richtig gelesen: Wenn unsere Liquds zum Arzneimittel aus der Apotheke werden, hat das neben der vorgehaltenen Kontrolle der Inhaltsstoffe, einen Vorteil: Wir koennen ueberall dampfen, wo wir wollen, also auch wieder an Board der Lufthansa und der Deutschen Bahn.

Gruss
TomCat



Um eine Zulassung zu bekommen, müßte meines Wissens jedes einzelne Liquid, mit jedem Geschmack, mit jeder Nikotinstärke und von jedem Hersteller getestet werden. Meinste wie lange das dauert ?

Denke Jahre. Da wirste dann erstmal ne Zeit nicht mehr dampfen.




Genau, und welcher Hersteller bürgt sich diese Kosten auf?, also wird dann nach Deutschland nix mehr exporiert und wir stehen ohne Liquid da.
lg, Andy


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20.01.2012 19:33
avatar  Krawuzl
#11
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"Um eine Zulassung zu bekommen, müßte meines Wissens jedes einzelne Liquid, mit jedem Geschmack, mit jeder Nikotinstärke und von jedem Hersteller getestet werden. Meinste wie lange das dauert ?

Denke Jahre. Da wirste dann erstmal ne Zeit nicht mehr dampfen"

Das denke ich nicht. Ich denke, wenn kommt, das Liqs nur noch in der Apohteke verkauft werden, einzelne Händler kein Nikotin mehr vertreiben dürfen, auch nicht an Apotheken. Entwerder werden Pharmakonzerne recht schnell einige Liqs und Aromen standardisieren und recht schnell in die Apotheken bringen. Oder aber Apotheken dürfen/werden selber mischen und auch hier nur einige Aromen, Liquidsbasen nehmen, welche sie zuvor getesten haben.
Es könnte dann recht schnell Liqs in Apotheken geben, allerdings würde es für usn bedeuten, dass die Fülle an Aromen deutlich eingeschränkt ist. Ich denke wir landen dann evtl bei Apfel, Menthol und Pfefferminz.
Nikotingaugies gibts auch nur in drei varianten: Spearmint, Menthol und Tuttifrutti, obwohl natüriche eine Fülle an Geschmäkern möglich wäre, wie es bei normalen Kaugies der Fall ist.
Es soll ja hier bei Abgabe in der Apotheke nicht um genuss gehen, es soll ja ein Arzeneimittel dann sein zur Suchtentwöhnung.

Somit wird bei Abgabe von Liqs über die Apotheke der Preis steigern und der Geschmak auf möglichst wenig oder sogar möglichst eklig reduziert werden.

Und nur weils aus der Apo kommt, heisst das noch nicht, das AIrlines oder Bus und Bahnen das Dampfen dann gestatten.
Rauchen in Flügen z.B wurde von den meisten Airlines schon verboten, bevor es in Kneipen und Gaststätten via Gesetz untersagt wurde..


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20.01.2012 19:35
#12
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Und es werden nicht alle Apotheken den Verkauf mitmachen !!


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20.01.2012 19:36
#13
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Sollten die Nikotinhaltigen Liquids nur mehr in der Apotheke verfügbar sein, würde sich noch die Möglichkeit bieten, Aromamischungen zu verkaufen die auf die dann vorliegenden Standardgebinde zugeschnitten sind, somit bleibt das Liquid von mir aus in staatlicher Hand (mit Märchensteuer und dem Obolus für den Apotheker) die Aromen mischen wir dann selber zu.....
FlavourArt zum Bleistift hat ja gerade Laborversuche in Auftrag gegeben um Teile ihrer Liquids als unbedenklich einstufen zu lassen......

Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es mit anderen teilt. ..:)

Mein Ego-T Selbstwickler


Mein 18650er Akkuträger aus Edelstahl


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20.01.2012 19:40
avatar  mamamia
#14
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Lebensmittelaromen, PG + VG werden weiterhin frei zugänglich bleiben...... es ist logistisch gar nicht machbar, hier einen Unterschied zu machen, wer eine (oder alle) der Substanzen wann + wo zu welchem Zweck kauft!

Und mit Nikotin: müssen wir halt mal sehen, woher wir das dann beziehen würden.... aber untergehen werden wir Dampfer definitv nicht mehr. Dazu sind wir schon viel zu viele.

Man kann nicht 1,2 Millionen Leute der Normalbevölkerung mit einem Federstrich kriminalisieren.

Liebe Grüße, Hazel


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21.01.2012 05:44
avatar  TomCat
#15
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Also mal zur Klarstellung: Es ist nicht mein Wunsch, mir das Liquid in der Apotheke zu kaufen. Auch dass eine Zulassung ewig dauert, es teuer wird usw. finde ich nicht prickelnd. Mir waere es lieber, es bliebe wie es ist, keine Frage. "Vorteil" war wohl etwas ungeschickt, Strike-Back waere passender wohl.

wenn sie esaber machen, dann reagiere entsprechend konsequent. Es ist dann eben ein Arzneimittel, vielleicht eben freiverkaeuflich, aber es ist eines. Die Applikation auf die vorgesehenen Art (Inhalation durch Erwaermung mit einem Applikator, genannt E-Zigarette) lasse ich mir dann genau so wenig verbieten wie die Einnahme einer frei verkaueflichen Kopfschmerztablette. Und wenn es mir doch jemand verbietet dann, gehe ich dagegen juristisch vor. Raucher, ja die haben dann gelitten, dass von Frau Steffens so gern bemuehte Tabakgesetz nimmt eben Tabak raus dem Arzneimittelgesetz, Pech. Ich hingegen werde mit meiner Arznei die anderen Menschen mit Reizgas, das Frau Dr. P-L so fuerchtet, leider zunebeln muessen, denn es soll mir ja gut gehen; oder warum kaufe ich sonst etwas so teures aus der Apotheke?

Gruss
TomCat

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21.01.2012 06:56
avatar  Palo
#16
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Nur weil ich z.B. nen Heilbad nur in der Apotheke beziehen kann, muss mir die Fluggesellschaft bestimmt keine Wanne im Flugzeug zur Verfügung stellen ;-) ...der Punkt ist halt, das dir mit dem Nikotinpflaster dann ein, von der Substanz her gleichgestelltes Alternativpräparat zur Verfügung stehen würde und das ganze trotzdem unter das Nichtraucherschutzgesetz gestellt werden würde

Könnte das Liquid dann eigentlich auch als rezeptpflichtig eingestuft werden?


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21.01.2012 10:10
#17
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Wenns ganz dumm läuft könnte ich mir das auch vorstellen ^^


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21.01.2012 10:21
avatar  Lilalil
#18
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Glaube nicht das es Funktioniert.
Dann müßten die Krankenkassen sich eingestehen, das es eine sucht ist.
Dann müßte/sollte auch ein Teil die Kasse übernehmen.


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21.01.2012 10:48 (zuletzt bearbeitet: 21.01.2012 10:49)
#19
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Zitat von Lilalil
Glaube nicht das es Funktioniert.
Dann müßten die Krankenkassen sich eingestehen, das es eine sucht ist.
Dann müßte/sollte auch ein Teil die Kasse übernehmen.




Naja, nachdem die sogar Paracetamol verschreibungspflichtig machen wollten/ wollen (bin da nicht auf dem aktuellen Stand - was in meinen Augen auch absoluter Schwachsinn ist) würde es mich nicht wundern. Denen fällt schon was ein um die Krankenkassen zu entlasten bzw. keine weiteren Kosten zu verursachen, damit die AOK noch n paar Neubauten wo hinstellen (sry, ich schweife grad ab.......aber bei dem Thema Krankenkassen krieg ich auch grad schon wieder nen Hals)


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21.01.2012 11:02
avatar  McVapor
#20
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Ich habe (allerdings in der Schweiz) in der Pharma gearbeitet und eine leichte Ahnung von Zulassungsverfahren. Wenn Liquids als Arzneimittel eingestuft werden müssen, dann wird das Dampfen in die Illegalität getrieben. Ein Arzneimittel zu registrieren kostet Unsummen und extrem viel Zeit. Da müssen klinische Studien gemacht werden um Wirksamkeit und Nebenwirkungen zu belegen. Und da fängt's ja schon an: Wirksamkeit wogegen? - Dazu noch die Nebenwirkungen: Für den Dampfer oder auch für die Umwelt... Also bis da all' die Kriterien definiert und Studien gemacht sind, und bis da eine Firma ernsthaft investieren will... - Und ziemlich sicher wäre es dann aus mit der breiten Geschmackspalette, denn jede Änderung in der Rezeptur muss wieder geprüft werden. - Da kaufe ich mir das PG und VG lieber in der Apotheke, die Geschmäcker bei meinem Lieferanten des Vertrauens und das Nikotin auf dem Schwarzmarkt.


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21.01.2012 11:04
#21
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Zitat von McVapor
Ich habe (allerdings in der Schweiz) in der Pharma gearbeitet und eine leichte Ahnung von Zulassungsverfahren. Wenn Liquids als Arzneimittel eingestuft werden müssen, dann wird das Dampfen in die Illegalität getrieben. Ein Arzneimittel zu registrieren kostet Unsummen und extrem viel Zeit.



Genau das was ich gesagt habe. Es dauert extrem viel Zeit.

Gruß

böser Bube

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21.01.2012 11:05
avatar  McVapor
#22
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...ach ja, wahrscheinlich müssten dann auch die Dampfgeräte noch standardisiert werden, um genau die Studien äquivalenten Verdampfungstemperaturen und Bedingungen zu liefern. Fertig mit "etwas mehr Flash", "etwas mehr Geschmack"...
Nöööö, dass darf einfach nicht passieren!


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21.01.2012 11:11
#23
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Moderatorin

Ich glaube, dann würde es auch nur noch einen einzigen Hersteller aller Liquids geben, oder? Also keine Auswahl wie bisher, denke ich.

Albtraum......

Da sind denke ich auch die Liquids made in Germany nicht gefeilt von so einer Untersuchung, auch wenn es Nik "aus der Apotheke ist und unter ständiger Kontrolle abgefüllt" worden ist, oder?

21.01.2012 11:15
#24
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"Bitterer Beigeschmack" 10ml für nur 19,95


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21.01.2012 11:16 (zuletzt bearbeitet: 21.01.2012 11:17)
#25
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*Doppelpost*


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