Und es geht doch ums Geld(Steuer)--Nico-Inhaler VS E-Ziggy

22.02.2012 21:54
#1 Und es geht doch ums Geld(Steuer)--Nico-Inhaler VS E-Ziggy
avatar

Folgender Text und Komentar sind mir in die Hände gefallen !!!

Ich möchte dazu nur sagen-------- es sind die “spaßbefreiten” Behördenmitarbeiter, die sich hier profilieren wollen!!!




Fazit & Prognose ------------- inhaler VS E-ziggy

Guter Nicorette Inhaler. Wenn zwei das gleiche tun ist das noch lange nicht das selbe. Der Nicorette Inhaler darf frei beworben werden – wovon der Hersteller ausgiebig Gebrauch macht. Er ist in jeder Apotheke und über das Internet legal zu beziehen und wird auch in der öffentlichen Diskussion sehr wohlwollend aufgenommen. Schließlich ist es ja eine gute Sache, wenn man starke Raucher bei der Rauchentwöhnung unterstützt.


Böse elektrische Zigarette. Ein völlig anderes Bild ergibt sich bei der elektrischen Zigarette. Die WHO rät ihren Mitgliedsstaaten vorsorglich zu einem Verbot. Gesundheitsbehörden versuchen weltweit, das Produkt unter ihre Fittiche zu bekommen – um es dann vom Markt zu nehmen. Selbst Nichtraucher-Verbände wettern gegen das “Teufelszeug”. Verkehrte Welt?
Grundsätzlich gute Lösung. Objektiv betrachtet ist die elektrische Zigarette einem Produkt wie dem Nicorette Inhaler in vielen Punkten deutlich überlegen. Wenn es nur um das Ziel ginge, die Volksgesundheit in einem relevanten Maße zu verbessern bzw. möglichst viele Menschenleben zu retten, wäre die elektrische Zigarette sicher die “Option No.1″. Selbst starke Raucher sind erfahrungsgemäß in der Lage, ohne Entzugserscheinungen auf die elektrische Zigarette umzusteigen. Sie erhalten weiterhin die erwünschte/benötigte Dosis an Nikotin und müssen keine ihrer Gewohnheiten wirklich umstellen.
Branche chancenlos? Um jedoch einer rigiden Regulierung bzw. einem Verbot zu entgehen, sollte sich die E-Zigaretten-Branche allerdings schleunigst sowohl seriöser als auch professioneller aufstellen. Die Branche der meist kleineren E-Zig-Händler steht einer Front aus abgebrühten Pharmakonzernen, spaßfreien und risikoaversen Beamten und einer oberflächlichen Presse gegenüber. Händler, die über Postfächer operieren, vom Ausland versenden und ihre Waren beim jeweils günstigsten chinesischen Anbieter beziehen, sind die Totengräber einer an sich ganz hervorragenden Lösung. Über ihr Kaufverhalten haben es die Konsumenten teilweise in der Hand, in welche Richtung sich der Markt zukünftig bewegt. Ein Blick in das Impressum der jeweiligen Website sollte jeder Bestellung voraus gehen.
Behörde schiesst sich ein. Doch selbst, wenn die elektrische Zigarette in Deutschland zukünftig seriöser vertrieben wird, dürfte dies dogmatisch entscheidende Behörden wie z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herzlich wenig beeindrucken. Ob es sich um eine Lösung handelt, die dazu geeignet ist jährlich tausenden von Rauchern das Leben zu retten, interessiert hier nicht.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bild: BfArM
Das BfArM, ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, interessiert einzig und allein, ob es sich bei einem Produkt um ein Arzneimittel handelt und ob in diesem Fall eine Zulassungspflicht besteht. Aktuell ist man im Falle der elektrischen Zigarette der Auffassung, dass es sich um ein sog. “Funktionsarzneimittel” handelt, da die Menge an Nikotin in einer pharmakologischen Dosierung vorliegt. Wenn sich diese Auffassung allgemein durchsetzt, ist die elektrische Zigarette in Deutschland so gut wie verboten. Denn anders als der Nicorette Inhaler verfügt keine einzige elektrische Zigarette über eine Arzneimittelzulassung.

Kommentar eines Lesers:

Die Zulassung als Funktionsarzneimittel, kann deshalb nicht gegeben sein, da es auch dampfer gibt,die Liquids ohne Nikotin benutzen.
Bei Nicorette hab ich bisher noch keinen Nullnikotininhaler gefunden!
Außerdem sind in Nicorette Reizstoffe enthalten.Frei nach dem Thema,Medizin muß bitter schmecken,sonst schmeckt se nicht ,auf der Packungsbeilage steht leider nur das Nikotin und Levomenthol enthalten sind.
Vielleicht gilt das ja auch nur für das neue Produkt und sie haben die zusätzlichen Reizstoffe rausgenommen neuerdings.Bei Nikorette inhaller habe ich 6mg Nikotin die abgegeben werden ,ich kann also meinem Suchtverhalten höchstens durch häufiger ziehen ,kürzere Züge etc. kontrollieren bzw herabsetzen.
Ganz zu schweigen von den horrenden Preisen, die das Produkt kostet. Es wäre vielleicht sinnvoller die Kapseln zu schlucken, als zu inhalieren damit man auch die 10mg Nikotin abbekommt die man mind. benötigt.
Bitte scherzhaft verstehen, das soll keine Empfehlung sein, da bei dem vorhanden Plastikanteil ,durch die Magensäure scharfkantige Ecken enstehen könnten die die Magenwand oder Darmwand massiv perforieren dürften.
Da wäre die evtl. nachfolgende Nikotinvergiftung das kleinere Problem.
Bei Liquids hab ich die Möglichtkeit meine Nikotinbedarf und Suchtverhalten entgegenzuwirken, in dem ich verschiedene Nikotinstärken bis hin zum Nullnikotin konsumiere.
Außerdem bestimme ich selbst, respektive die Hardware, wieviel Nikotin oder auch nicht Nikotin ich zu mir nehme.
Den gesunden Menschenverstand annehmend und allen Lobyisten zum Trotz, könnte man sich höchstens darauf einigen, dass die Verdampfer alleine eine Zulassung für Sicherheit elektronischer Geräte erfüllen müssen, die dem jeweilligen Land unterstehen TüV.GS,VDE -Richtlinien etc.
Die befüllten Depots und Liquids sollten allerhöchsten eine Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel bzw. als Genußmittel erhalten.
Hochachtungsvoll
Global

VERDAMPFER: Bulli A2, TheVapor, 510er, SWEigenbauten -- AIO A2Mod -- AIO ESSMod -- OrionEigenbau! --GLV
AKKUTRÄGER: Lavatube, G-Penny, EGO's, Passthru.

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht