Krefeld Verbot Nicotin haltiger Liquids 13.03

14.03.2012 07:56 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 07:57)
avatar  ICooli
#1
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HI
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Bin mal gespannt was passiert


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14.03.2012 08:08
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#2
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Mex

Hab den Wessel gerade E-Mail gesendet. was zum lesen
für ihn, bevor er sich auf den Weg zu den Händlern macht
Gr Mex!!!
PRESSEMITTEILUNG/DDP DIRECT Rechtsexperten bringen Licht in die Debatte um die eZigarette

DJ PRESSEMITTEILUNG/DDP DIRECT Rechtsexperten bringen Licht in die Debatte um die eZigarette



(ddp direct) Die juristische Front gegen eine Einstufung der elektrischen Zigarette als Arzneimittel wird immer breiter. Nun haben sich auch die Autoren der renommierten Beck'schen Kurz-Kommentare zu Wort gemeldet. Das Ergebnis: Die Einschätzungen der Bundesregierung und des Landes NRW zur eZigarette stehen auf sehr dünnem Eis.


Die Kommentatoren definieren für die elektrische Zigarette eine überwiegend objektive Zweckbestimmung: Wird eine Elektronische Zigarette nicht als Mittel zur Raucherentwöhnung bezeichnet bzw. präsentiert ..., kann sie nicht als Präsentationsarzneimittel ... eingestuft werden. Steht eine pharmakologische Wirkung aufgrund der stofflichen Zusammensetzung und Dosierung nicht fest oder fehlt es an einer betreffenden therapeutischen Zweckbestimmung, kann sie nicht als Funktionsarzneimittel qualifiziert werden. (Kügel / Müller / Hofmann Arzneimittelgesetz: AMG Kommentar, C.H. Beck 2012, Seite 89)


Da die eZigarette nicht als Mittel zur Rauchentwöhnung präsentiert wird und sie auch keine therapeutische Zweckbestimmung aufweist, ist die Kategorisierung als Arzneimittel nicht möglich.


Und auch die Einordnung als medizinisches Produkt funktioniert nach Ansicht der Rechtsexperten nicht: Aus demselben Grund scheidet insbesondere die Annahme eines Medizinproduktes gem. § 3 Nr. 1 MPG aus, da auch dieses durch eine medizinische Zweckbestimmung charakterisiert ist.


Bundesregierung nicht zuständig In einer weiteren Einschätzung der jüngsten Aussagen der Bundesregierung zur eZigarette kommt der Pharmarechts-Experte Thomas Bruggmann zu dem Schluss, dass es zwar noch keine abschließende rechtliche Beurteilung der elektrischen Zigarette durch hierzu berufene Fachgerichte gäbe. Dies hinderte allerdings die Bundesregierung nicht, jetzt auf Anfrage der Linkspartei die These aufzustellen, E-Zigaretten seien Arzneimittel. Und weiter: Bundesregierung stuft E-Zigaretten als Arzneimittel ein, konnte man daraufhin in den Medien lesen. Das ist natürlich Unsinn. Denn für eine solche Einstufung oder gar ein Verbot elektronischer Zigaretten ist die Bundesregierung weder zuständig noch befugt. http://tinyurl.com/835t96m



Diese Auffassungen zur Kategorisierung und zum angeblichen Verbot der eZigarette werden von Dac Sprengel geteilt. Der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) bewertet die Aussagen der Bundesregierung: Die vordergründige Forderung, die eZigarette als Arzneimittel einzustufen ist nichts weiter als der Versuch, das Produkt zu verbieten. Denn eine Zulassung als Arzneimittel wird die eZigarette niemals erhalten.


Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/kqwt48


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14.03.2012 08:14
#3
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Mal wieder so ein Quatsch wo sich auf den 16.12. berufen wird:

Zitat:
Auch bei Erwachsenen gab es erste Berichte über Vergiftungen durch unsachgemäßen Umgang mit der E-Zigarette. Ursachen waren insbesondere die falsche Befüllung, Überdosierung und die Unkenntnis, dass die Nikotinwirkung später eintritt, als bei einer herkömmlichen Zigarette.

dampfende Grüße Chris

Dampft am liebsten: ProVari V2 Black mit Pegasus
haben will: nichts mehr außer Pits Verdampfer (HWV ist gestillt)

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14.03.2012 20:44
#4
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Bekommt Blödheit mal wieder Junge?

Die Krefelder sollten sich mal schlau lesen bevor die so einen Bims äussern.

I like Originals ... no bullshit.

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