Hi ist dieses nu Rechtskrefftig ?

02.04.2012 22:01
avatar  Tristis ( gelöscht )
#1
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Tristis ( gelöscht )
02.04.2012 22:05
#2
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Es ist ein guter Weg, lässt doch hoffen. Ist nicht das letzte Wort, aber ein guter Anfang.

Dieser Ticker ist der meiner weitaus besseren Hälfte.


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02.04.2012 22:11 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2012 22:11)
#3
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Moderatorin
02.04.2012 22:15
avatar  roxel
#4
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Nein, rechtskräftig ist das noch nicht. Ganz leicht zu erkenne an folgender Formulierung:

Zitat
Gegen das Urteil ist noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zulässig.


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02.04.2012 22:22 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2012 22:23)
#5
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Die könnten noch fristgerecht in die nächste Instanz gehn.
Wobei die nächste Instanz auch schon einen Rechtshinweis in diesem sinne gegeben hat.
Ich denke es sollt ihnen reichen und die sollten nicht weiter Steuergelder verschwenden weil sie es nicht einsehn wollen.
Man hat in letzter Zeit ja häufiger gesehn was mit Politikern passiert die ihre Fehler nicht eingestehn.

Verdampfer: KayFun v3.0, KayFun Lite, KayFun Mini v2.0/v1.0, The Russian, Kanger ProTank V1/V2 Mini V1/V2, Ithaka-Clone
Akkus/Träger: Semovar v3, Provari v2.0, Intaste SVD, Anyvape CVI v1, GGTS-Clone
Mods: Orion V2


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02.04.2012 22:27
#6
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Ich mal hier mal zu. Es gibt ja noch einen Thread zu dem Thema: Erfolg vor dem VG Köln



bunte Grüßlis
Tina

Wer in der Gummizelle sitzt, sollte nicht mit Flummis werfen.


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