Kleingewerbe?

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09.04.2012 10:11
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#1
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Stiff74 ( gelöscht )

Hi, wer kennt sich mit unserem Steuerrecht aus?

Was muss ich beachten wenn ich etwas selber baue (Hobby) und verkaufen will?
Gibt es irgend welche Freigrenzen in denen ich mich bewegen kann oder ist die Kleingewerbe Anmeldung Pflicht?

Als Beispiel:
10 Akkuträger, Verkauf an Kumpels und Bekannte, Gewinn 20 Euro pro Stück

Kann mir da jemand helfen?

Gruß Stiff74


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09.04.2012 10:15
#2
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melde einfach ein Gewerbe an das ist alles bis 17500,- Steuerfrei....
Das kann aber sein weil es Handwerk ist dass du dich zuerst in die Handwerksrolle eintragen lassen musst...
Aber das Sagen die dir auf dem Amt...


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09.04.2012 10:23
avatar  DaDi-
#3
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09.04.2012 10:25
#4
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hast ne pm


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09.04.2012 10:34
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#5
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Stiff74 ( gelöscht )

@ Dampfdings

Na meine Hämmer sind doch als "Kunst" anzusehen oder? Dann brauch ich kein Kleingewerbe anmelden :-)


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09.04.2012 10:39
avatar  Rammy72
#6
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Wie jetzt - gehst mit denen etwa in Serie??? *sabber*


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09.04.2012 10:40
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#7
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Stiff74 ( gelöscht )

Erst muss das alles in "Trockenen" Tüchern sein, will keinen Ärger bekommen.


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09.04.2012 10:46
avatar  sirf
#8
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Ein Gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn eine Gewinnabsicht besteht ;) dabei ist egal ob man dann tatsächlich Gewinn macht oder nicht!

Vmod XL/2.0 mit 510LR, GennyPenny mit DCT, LT mit 306 LR und The SD Key Ring mit 510 LR(Watte)
(V)mod (I)nterested (P)eople


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09.04.2012 10:46
avatar  Rammy72
#9
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Klar, aber gib auf jeden Fall Bescheid, wenns soweit ist, ja?

BTW... wie machen die Leute das eigentlich bei so Dingern wie Dawanda? Brauchen die auch ein Gewerbe? Immerhin verkaufen die auch mit Gewinn (nehm ich mal an) ihre selber gemachten Sachen. *grübel*


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09.04.2012 10:47
avatar  DaDi-
#10
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Zitat von Stiff74
@ Dampfdings

Na meine Hämmer sind doch als "Kunst" anzusehen oder? Dann brauch ich kein Kleingewerbe anmelden :-)



Gewinnabsicht = Gewerbe :)

Grüsse
Tom


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09.04.2012 10:54
#11
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Zitat von sirf
Ein Gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn eine Gewinnabsicht besteht ;) dabei ist egal ob man dann tatsächlich Gewinn macht oder nicht!




He- dann müssen aber einige "Spezialisten", die im Flohmarkt was verkaufen wollen, nen Gewerbe anmelden.

Gruß

böser Bube

An "Alle" die über mich lästern: I love to entertain "YOU" .


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09.04.2012 10:55
#12
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Auf jeden Fall eine Hammer teil, Da hier der Name.
Wünsche dir viel Erfolg da mit was auch das sein mag.

Dampfenden Grüß Bill

[fechten]
(Was kümmerte sich einen Eiche wenn einen Wildsau gegen scheuerte).

AKKU TRÄGER :- Megalodon Alu. Mein erste aber nicht mein ein-zigster
Break even Point = voraussichtlich Dezember 2050


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09.04.2012 10:58
avatar  XBabsX
#13
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Soweit ich weiß mußt Du kein Gewerbe anmelden, jedoch den Gewinn versteuern.
Aber Du kannst Deine Teile für Freunde basteln und die können Dir für Deine Arbeit ein paar
Euro schenken
Je weniger es öffentlich ist, desto besser.......aber nun ist es öffentlich


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09.04.2012 11:02
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#14
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Stiff74 ( gelöscht )

Genau darum geht´s mir ja, ich will nicht´s "Unöffentlich" machen.

@ Böser Bube
Ich bin, dank der Diskussion gestern, raus aus dem Flohmarkt. Zumindest mit GG Sachen.


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09.04.2012 11:02
avatar  TeeCee
#15
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@Stiff74. Werde dir erst mal klar was du tatsächlich willst. Wenn du nur für ein paar Freunde eas bauen willst dann vergiss den ganzen Anmeldekram. Wenn du aber, so wie es aussieht, viele von den Dingern bauen musst/willst, dann solltest du schon anmelden. Der Ärger kann nämlich verdammt teuer werden.
Deine Einkünfte werden dann eh mit den Einkünften aus deiner Hauptarbeit zusammengerechnet. Mit der Umsatzsteuer wirst du ja keine Probleme haben mit dem Freibetrag von 17500.- Euro.

Der Tag an dem die Antwort auf alle Fragen nicht mehr 42 sein wird rückt immer näher. Die Frage ist doch: Darf man im Pflegeheim dampfen??


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09.04.2012 11:04
avatar  TeeCee
#16
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Zitat von XBabsX

Aber Du kannst Deine Teile für Freunde basteln und die können Dir für Deine Arbeit ein paar
Euro schenken



Nein, das geht so nicht !!

Der Tag an dem die Antwort auf alle Fragen nicht mehr 42 sein wird rückt immer näher. Die Frage ist doch: Darf man im Pflegeheim dampfen??


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09.04.2012 11:08
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#17
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Stiff74 ( gelöscht )

Danke für die Info´s, ich werd mich morgen mal auf den Weg zum "Amt" machen.
Ich will zwar keine "Massenproduktion" machen, aber Ärger will ich auch keinen haben.
Deswegen wer ich um eine Anmeldung nicht drum rum kommen.


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09.04.2012 11:15 (zuletzt bearbeitet: 09.04.2012 11:18)
avatar  prese
#18
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mach dich erst mal schlau wie das mit Kleinkunst aussieht oder Kunstproduktion da wäre ein besuch beim Steuerberater helfen,ich frage gleich mal meine Mom die kennt sich bestens aus

ps:es gibt nur Gewerbe oder kein Gewerbe,die Definition Kleingewerbe gibt es nicht


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09.04.2012 11:20
avatar  XBabsX
#19
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Zitat von TeeCee

Zitat von XBabsX

Aber Du kannst Deine Teile für Freunde basteln und die können Dir für Deine Arbeit ein paar
Euro schenken



Nein, das geht so nicht !!




Natürlich geht das so nicht, weil einer dem anderen nichts gönnt


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09.04.2012 11:32
avatar  sirf
#20
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Zitat von böser Bube

Zitat von sirf
Ein Gewerbe ist immer dann anzumelden, wenn eine Gewinnabsicht besteht ;) dabei ist egal ob man dann tatsächlich Gewinn macht oder nicht!




He- dann müssen aber einige "Spezialisten", die im Flohmarkt was verkaufen wollen, nen Gewerbe anmelden.




Naja wenns Regelmässigkeit aufweist ja, ein einmaliger Verkauf mit Gewinn nicht, dieser ist meist selbst zum versteuern zu klein.
Aber also wenn jemand 5 GG Teile kauft, nur 1 benützen will und die anderen 4 nur gekauft hat zum mit Gewinn verkaufen, und das dann auch noch regelmässig/wiederholt macht, ja dann ist ein Gewerbe anzumelden, siehe Ebay Verkäufer usw.

Vmod XL/2.0 mit 510LR, GennyPenny mit DCT, LT mit 306 LR und The SD Key Ring mit 510 LR(Watte)
(V)mod (I)nterested (P)eople


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09.04.2012 11:34
avatar  Niki
#21
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"Kleingewerbe" gibt es (meines Wissens nach) gar nicht. Klingt aber nach einer Mischung aus "Kleinunternehmer" und "Nebengewerbe" :-).

Beim Finanzamt Bescheid sagen/Meldebogen ausfüllen, was du machen willst. Dabei angeben, das du das nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) machen willst. Laß dich dort am besten nochmal über die Kleinunternehmerregelung aufklären.

Ob du auch ein Gewerbe anmelden mußt, fragst du nachher beim Gewerbeamt.


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09.04.2012 11:55
avatar  TeeCee
#22
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Zäum doch mal den Gaul von hinten auf. Gehe zum Finanzamt und lass dich beraten. Ich bin mir sicher daß der Sachbearbeiter auf dem Gewerbeamt so gar keine Ahnung hat von dem was dich interssiert.

Der Tag an dem die Antwort auf alle Fragen nicht mehr 42 sein wird rückt immer näher. Die Frage ist doch: Darf man im Pflegeheim dampfen??


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09.04.2012 11:56
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#23
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Stiff74 ( gelöscht )

Das mach ich, ich werd mich morgen mal informieren. Kann ja nicht so schwer sein :-)


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09.04.2012 12:00
avatar  dieberlinermaus ( gelöscht )
#24
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dieberlinermaus ( gelöscht )

ups na gut dann werd ich das modböxchen verkaufen lieber in zukunft lassen

net das es ärger gibt


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09.04.2012 12:04
avatar  Stiff74 ( gelöscht )
#25
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Stiff74 ( gelöscht )

Genau deswegen meine Frage hier. Ich denke mal das wird noch mehr interessieren. Wenn ich morgen was in Erfahrung gebracht habe, werd ich´s hier Posten.


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