Kein Verbot für E-Zigaretten im wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren!

18.04.2012 17:15
avatar  Bagor
#1
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dampfige Grüße aus Mettmann


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18.04.2012 17:32 (zuletzt bearbeitet: 18.04.2012 17:33)
#2
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Wie der Artikel schon sagt hat's (leider) nur nicht soooo viel zu bedeuten, sagt auch der Artikel

Zitat
Im Ergebnis kann jedoch festgehalten werden, dass die Frage der Zulässigkeit der E-Zigarette wohl weniger die Zivilgerichte, und vor allem nicht im wettbewerbsrechtlichen Eilrechtsschutz beschäftigen wird. Es bleiben daher die Entscheidungen der verwaltungsrechtlichen Berufungsinstanzen abzuwarten.

Also etwa Liquidshop gegen Behörde - und zwar eben in der Berufungsinstanz. Aber da stehen ja wohl einige in der Pipeline. Alles wird gut :)


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18.04.2012 17:39
avatar  Mex
#3
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Mex

Wird werden, dank Genosse Gisy der seine Anwaltskoll. geholfen hat!!!

Last erstmal das Urteil vom OVG kommen,danach werden sich viele Ge- Entscheide dann richten
GR Mex!!!


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18.04.2012 17:41
avatar  Bagor
#4
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jaaaa aber der Richter nimt das urteil aus Köln schon als referenz.

dampfige Grüße aus Mettmann


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18.04.2012 17:46
avatar  Mex
#5
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Mex

Zitat von Bagor
jaaaa aber der Richter nimt das urteil aus Köln schon als referenz.


Das ist doch gut so !
Gr Mex!!


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18.04.2012 17:52
#6
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Moderatorin

Ist ja alles schön und gut, aber lese ich da etwa, dass ein anderen Dampf-Händler diese Fa. Elerette quasi angezeigt (denunziert) hat, WEIL der Nik. Liquids vertreibt ?

Zitat
Die elerette.de GmbH, die über ihre Internetseite elerette.de E-Zigaretten und zum Gebrauch darin bestimmte Nikotin-Depots vertrieben hatte wurde von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen, da dieser der Auffassung war, diese nikotinhaltigen Depots seien als Arzneimittel einzustufen.


18.04.2012 17:57
avatar  Mex
#7
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Mex

Zitat von heimchen
Ist ja alles schön und gut, aber lese ich da etwa, dass ein anderen Dampf-Händler diese Fa. Elerette quasi angezeigt (denunziert) hat, WEIL der Nik. Liquids vertreibt ?

Zitat
Die elerette.de GmbH, die über ihre Internetseite elerette.de E-Zigaretten und zum Gebrauch darin bestimmte Nikotin-Depots vertrieben hatte wurde von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen, da dieser der Auffassung war, diese nikotinhaltigen Depots seien als Arzneimittel einzustufen.




Sowas ist Marktwirtschaft falsch rum?
Da gibt es anscheinend kein miteinander für unsere Sache?
Gr Mex!!!


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18.04.2012 18:16
#8
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Zitat von heimchen
Ist ja alles schön und gut, aber lese ich da etwa, dass ein anderen Dampf-Händler diese Fa. Elerette quasi angezeigt (denunziert) hat, WEIL der Nik. Liquids vertreibt ?

Zitat
Die elerette.de GmbH, die über ihre Internetseite elerette.de E-Zigaretten und zum Gebrauch darin bestimmte Nikotin-Depots vertrieben hatte wurde von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen, da dieser der Auffassung war, diese nikotinhaltigen Depots seien als Arzneimittel einzustufen.




Weniger denunziert als vielmehr versucht dafür zu sorgen, dass elerette.de (auch) den widerrechtlichen Wettbewerbsvorteil nicht mehr nutzt und keine nikotinhaltigen Liquids mehr vertreibt. Letztlich geht's mehr um die Abmahnung und die Begründung eines etwaigen Anspruchs.
Denunzieren wäre ja ein Hinhängen bzw Anzeigen bei der Behörde. Ob das parallel auch stattgefunden hat, geht aus dem Artikel nicht hervor.

Aber dein Smiley stimmt in jedem Falle


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18.04.2012 22:23
avatar  Borsti
#9
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Alternativ kann es auch ein befreundeter Händler gewesen sein um schnell für rechtssicherheit zu sorgen, wer weis das schon...



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18.04.2012 23:31
avatar  Tankred
#10
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Zitat:Gegenstand des Verfahrens waren auch weitere wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, wie etwa die des Impressums und des Widerrufsrechts.

Das sieht für mich wie eine dieser abmahnaktionen aus, wo es nur dadrum geht Mitbewerber auszuschalten bzw. abzuzocken.


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18.04.2012 23:54
#11
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Zitat von Borsti
Alternativ kann es auch ein befreundeter Händler gewesen sein um schnell für rechtssicherheit zu sorgen, wer weis das schon...


stimmt! guter punkt.


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