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23.4.12 - OVG Urteil !
http://www.rauchernews.de/news/2012/04/2...ordnung-halten/
Ganz interessant. Da wird aufgezählt, wo sich überall Widerstand regt gegen Steffens Verbotspolitik.
Neben den Piraten und einer Facebook-Gruppe namens “Sozialdemokraten gegen totale Rauchverbote” hat sich wohl auch die Grüne Jugend dagegen ausgesprochen. Laut Quelle oben ist das von den Grünen aber wohl schnell wieder aus dem Netz genommen worden und besteht nur noch als Bildschirmfoto: http://www.uploadscreenshot.com/image/870690/7169082
Wäre ja wirklich zu begrüßen wenn Madame Steffens richtig Druck bekäme. Bin mir auch ziemlich sicher, dass das Alles was sie gerade produziert ihre Position im Hauptverfahren bestimmt nicht gerade stärkt.
Edit:
Grüne Jugend ist wohl doch wieder online:
http://www.gruene-jugend.de/show/1070614...ow=e-zigaretten
(
gelöscht
)
#277 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
“Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen”
Finde ich gut und richtig so. Sie hat über die Strenge geschlagen, falsche Behauptungen oder Vermutungen aufgestellt und infolgedessen ihr Handeln danach ausgerichtet. Nun wurde sie richtig gestellt und korrigiert.
rauchernews.de:
"Die Überschrift der Pressemitteilung lautet: “Oberverwaltungsgericht untersagt Gesundheitsministerin Warnungen vor E-Zigaretten” und
auch in der Pressemitteilung findet sich kein Raum für andere Interpretationen:
“Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt”"
Scheinbar enthält der Inhalt der genannten Überschrift der Pressemitteilung des OVG doch genauere Angaben und lässt somit andere Interpretationen als "untersagt [...] Warnungen" zu, nämlich: "[...]die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen[...]"
O.o
Sogar das Abendblatt schreibt: "Steffens halte es für ihre "Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen" - trotz gerichtlicher Anordnung." Ja, meine Güte, dann sollen die halt mal genauer den Beschluss lesen oder nicht so veschleiern und sich widersprechen, wie es auch rauchernews.de macht.
abendblatt:
"Das Oberverwaltungsgericht hatte auch Äußerungen in einer Pressemitteilung des Landes NRW vom 16. Dezember und in einem Erlass an alle Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein als rechtswidrig bezeichnet. Die E-Zigarette mit ihrer nikotinhaltigen Flüssigkeit unterliege weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz, stellten sie klar. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Abhängigkeit im Vordergrund."
Das OVG hatte "auch?" Dann muss wohl ein Journalist dabei gewesen sein und hätte das in seinem Artikel ausformulieren sollen, was das Gericht "auch" noch verboten hat. Denn davon steht nirgends etwas.
Hier der Ausschnitt aus dem Original:
Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.
Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen.
-> Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.
Beschluss OVG Münster: Untersagung falscher Behauptungen
→ http://www.germanlaws.de/aktuelles/
Viele Grüße
Rolf
#279 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
Zitat von Kiradampf
Beschluss OVG Münster: Untersagung falscher Behauptungen
→ http://www.germanlaws.de/aktuelles/
Na endlich ist der Beschluss mal im tatsächlichen Wortlaut da. Blöde Pressemitteilungen da.
Danke fürs Posten!
Den von mobi gepostete Link der " Grünen Jugend " finde ich sehr gut und er entspricht in fast allen
Punkten meiner Meinung
http://www.gruene-jugend.de/show/1070614...ow=e-zigaretten
Die Ministerin Babsi scheint so von sich und ihrer Macht überzeugt zu sein, daß sie es nun sogar fertig bringt
gesprochene Urteile zu ignorieren.......
Zitat von XBabsX
daß sie es nun sogar fertig bringt
gesprochene Urteile zu ignorieren.......
...eben nicht....
#283 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
Zitat von ChinocoZitat von XBabsX
daß sie es nun sogar fertig bringt
gesprochene Urteile zu ignorieren.......
...eben nicht....
Richtig.
Das darf sie nicht mehr behaupten:
Zitat
1. „der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten so-wie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbeson-dere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arz-neimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr ge-bracht werden. Bei nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus“,
2. E-Zigaretten (Applikator) und E-Liquids (Kartusche) seien Funktionsarzneimittel und unterlägen den arzneimittelrechtlichen Regelungen, also dass sie ohne Zulassung nach § 21 Abs.1 AMG nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen,
3. E-Zigaretten unterlägen gemäß § 2 Abs. 3 MPG Medizinproduktrecht, so dass sie nur mit einer CE-Kennzeichnung gemäß § 6 Abs. 1, 2 in Verbindung mit § 7 MPV in den Verkehr gebracht werden dürfen
Wenn sie aber vor den möglichen gesundheitlichen Gefahren des Gebrauchs der e-Zigarette warnt, also etwa Schädigungen durch die Inhalation von PG und die anderen Inhaltsstoffe oder durch das Nikotin, dann ist das völlig in Ordnung. Wir sind uns darüber ja auch alle im klaren und sagen das auch. Es wäre völlig absurd, wenn das die Gesundheitsministerin für NRW nicht dürfte.
Und wenn sie sich hinstellt und sagt, dass sie die Entscheidung der Hauptsache abwarten will, dann ist das nicht eine völlige Fehleinschätzung der eigenen Macht. Mit dem Argument hätte Barcelona angesichts des Hinspielergebnisses beim gestrigen Championsleaguespiel gar nicht erst antreten dürfen. Das wäre aber unsportlich. Das gilt hier ebenso.
Man stelle sich vor, es wäre andersrum gelaufen. Niemand hätte sich hingestellt und behauptet, die antragstellende Firma handelt völlig realitätsfremd, wenn sie jetzt noch auf eine Chance in der Hauptverhandlung hofft.
#285 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
Zitat von wotscheints
Ne, das ist nicht unsportlich. Sie tritt ja an fürs Rückspiel :)
Und hoffentlich gibt es dann Haue für sie!
Vielleicht wird sie ja dann auch gezwungen die unter
"2. den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannte Behauptung zu widerrufen und in gleicher Weise wie die Verbreitung der unter 1. genannten Äußerung richtigzustellen,"
und
"5. dem Antragsgegner aufzugeben, die unter 3. und 4. genannten Behauptungen in der Weise rich-tigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat."
genannten Widerrufe doch noch öffentlich zu machen!
Danke fürs posten der Originalentscheidung!
#287 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
es ist auf jeden Fall ein ganz großer Schritt für uns. Natürlich kann sich das Blatt in der Hauptsache noch mal wenden, aber im Normalfall neigen die Gerichte ja gern dazu ihre Entscheidung an andere Verfahren anzulehnen. Und mehr als warnen kann die gute Ministerin Steffens jetzt auch nicht mehr. Sie hatte ja auch nie vor, irgendwelche Rechtswege zu gehen, sondern lieber die altbewährte Propaganda Tour zu fahren.
Hoffen wir alle das beste. Ich denke mal, für die nächsten paar Monate ist jetzt erstmal Ruhe.
#288 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
Ich denke, sie und ihr Gefolge, haben nicht mit solchem Gegenwind und Aktionen gerechnet. Auch nicht, dass sich sogar Händler vereinen würden. Sie hat das alles im Vorfeld ihrer Kampagne einfach nicht bedacht, dass dank der sozialen Netzwerke und Youtube die dampfende Masse auch gehört wird.
Das hat sie nun davon...... *fg*
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#290 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
Zitat von heimchen
Ich denke, sie und ihr Gefolge, haben nicht mit solchem Gegenwind und Aktionen gerechnet. Auch nicht, dass sich sogar Händler vereinen würden. Sie hat das alles im Vorfeld ihrer Kampagne einfach nicht bedacht, dass dank der sozialen Netzwerke und Youtube die dampfende Masse auch gehört wird.
Das hat sie nun davon...... *fg*
Hehehe,
SIE wurde von allen Seiten völlig eingedampft *g
1.
Ein Frosch in fürsorglicher Hand...
2.
Als ich die Hand eines Menschen brauchte, reichte mir jemand seine Pfote.
Zitat von heimchen
Ich denke, sie und ihr Gefolge, haben nicht mit solchem Gegenwind und Aktionen gerechnet. Auch nicht, dass sich sogar Händler vereinen würden. Sie hat das alles im Vorfeld ihrer Kampagne einfach nicht bedacht, dass dank der sozialen Netzwerke und Youtube die dampfende Masse auch gehört wird.
Das hat sie nun davon...... *fg*
Ech würde es mal so sagen:
Absolut realitätsfremde Selbsteinschätzung ihrer kompetenzen und "Macht".
Mal eben vom grünen Tisch geplant, deletantisch ausgeführt und nun geht das Wunden lecken los.
#292 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
Zitat von Kiradampf
Wie zu erwarten, wurde die Einstufung als Arzneimittel juristisch endgültig begraben.
Der Beschluss ist richtungsweisend für alle Gerichte und Behörden in Deutschland.
sorry...heut morgen kam in unserem dritten ein bericht über dampfen und eben das urteil...
da hiess es, die einordnung bzgl. apothekenpflicht bzw. verbot von nic-lics sei ländersache...das urteil gilt eben nicht z.b. für hessen...
ehrlich gesagt, ich blick s nimmer so ganz...kann mir einer weiterhelfen?
Zitat von kaimichaelZitat von Kiradampf
Wie zu erwarten, wurde die Einstufung als Arzneimittel juristisch endgültig begraben.
Der Beschluss ist richtungsweisend für alle Gerichte und Behörden in Deutschland.
sorry...heut morgen kam in unserem dritten ein bericht über dampfen und eben das urteil...
da hiess es, die einordnung bzgl. apothekenpflicht bzw. verbot von nic-lics sei ländersache...das urteil gilt eben nicht z.b. für hessen...
ehrlich gesagt, ich blick s nimmer so ganz...kann mir einer weiterhelfen?
Ich versuche es - aber bitte nicht steinigen!
Prinzipiell ist die "Gesundheit" wegen dem Föderalismus Ländersache, auch wenn das Arzneimittelgesetz ein Bundesgesetz ist.
Aufgrund dieser Kleinstaaterei wie im Mittelalter kann es passieren, das NRW etwas verbietet, was in BW gar kein Problem ist.
Das "Urteil" ist auch noch kein Urteil in der Hauptsache - und es gilt eigentlich nur für den Kläger (als Einzelfallentscheidung).
Das OVG Münster wird sich voraussichtlich aber im Hauptsacheverfahren nicht mehr großartig anders entscheiden, als so, wie im Eilsacheverfahren entschieden worden ist. Zunächst gilt diese Entscheidung nur in NRW.
Die Gerichte der anderen Bundesländer werden sich allerdings in ihren Entscheidungen auch das zukünftige Urteil des OVG Münster anschauen und ihre Entscheidung daran anlehenen.
Puh!
Zitat
Der Landtag und seine Abgeordneten haben derzeit keine Handlungsmöglichkeit, da die rechtliche Einordnung der E-Zigaretten in den Aufgabenbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bundesregierung fallen.
Schrieb die CDU-Landtagsfraktion dazu.
Das Arzneimittelgesetz ist ein Bundesgesetz.
Allerdings hatte ja die Bundesregierung selbst auf die kleine Anfrage der Linken die E-Zigarette als Arneimittel eingestuft.
Zitat
Auf Antrag einer Landesbehörde hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Juli 2009 ein Produkt einer
nikotinhaltigen E-Zigarette mit bundesweiter Verbindlichkeit als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel
eingestuft. Damit darf diese E-Zigarette nicht ohne vorherige Zulassung in den
Verkehr gebracht werden. Obwohl sich die Entscheidung des BfArM nur auf ein bestimmtes
Seite 3 von 22 Produkt einer E-Zigarette bezieht, sind diese Grundsätze auf vergleichbare Produkte nikotinhaltiger
E-Zigaretten übertragbar.
So ist oder war die Ansicht der Regierung. Das Gericht sagt eigentlich nur, dass man es so lange nicht behaupten darf, bis entschieden ist, wie man unsere Liquids und Geräte rechtlich bewertet hat.
So hab ichs jetzt mal verstanden.
#295 RE: 23.4.12 - OVG Urteil !
das ist ja das, was ich nicht kapier:
lt. bundesregierung = arzneimittel = ländersache
lt. og. urteil: KEIN arzneimittel (so hab ich s herausgelesen)
lt. mitteilung/fernsehbeitrag: das urteil bezieht sich jedoch nur auf nrw...
aber danke euch trotzdem...ist vielleicht auch schon n bissl spät
schönen abend euch allen
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