Zoll gibt Liquids frei

03.05.2012 08:36
avatar  Raccoon
#1
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Also wenn das nicht ein Grund zum Feiern ist... ^^

http://www.germanlaws.de/app/download/57...69/zollffm2.pdf

Rauchfrei seit dem 30.01.2012 mit Provari V2, Rocket, ZMax Teleskop V3, Smyrna-1, Odysseus Long Mode, Cartomaschine, Kayfun 3.1 Long Mode, Kayfun Lite

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03.05.2012 08:43
#2
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Das ist ja mal echt Klasse.

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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03.05.2012 08:46
avatar  angi
#3
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Sehr nett ! Die haben nun wohl ne "volle Büx" ha, ha ....


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03.05.2012 09:03
avatar  Fog80
#4
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Hoffentlich bekommen die mal eine auf den Deckel. Das liest sich für mich so "Weil es jetzt nicht mehr verboten ist bekommen sie Ihr Paket"
Es war aber noch NIE verboten und war reine Willkür der Behörden....

Zum anderen ging es ja "eigentlich nur um die Pressemitteilung der Steffens" und mehr sagt das OVG ja angeblich nicht nicht.
Und er schickt es nur weil er so nett und weitsichtig ist.
Zum anderen ist aber der Zusatz "darf nicht zur Rauchernetwöhnung angepriesen werden" rechtskräftig oder wie...?

Bulli A2 TM VA
Joye eGo-T A black
Genny Penny 18650
Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät


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03.05.2012 18:28
#5
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Na, solche Schreiben freuen uns Dampfer doch!
Damit das auch Foris lesen, die spät von der Arbeit kommen, pushe ich mal!

Herzlichen Gruß
Colatrinker

**Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.**


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03.05.2012 18:43
#6
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Ist zwar schon mal gut,
aber das liest sich für mich so : "Ja, wir geben das Liquid raus, aber nur unter Protest
und mit Vorbehalt"

So richtige Einsicht kann ich da nicht erkennen, das wird wohl leider noch etwas dauern.

DER SPÄTE WURM ÜBERLEBT DEN VOGEL!!


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03.05.2012 19:02
#7
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Ich finds völlig lustig, wie der auf den hier vorliegenden Fall abstellt (vermutlich um sich und den Zoll im Falle von künftigen Fehlentscheidungen zu schützen)

So quasi nach dem Motto:
Wenn ein Dampfer vorgibt zu dampfen um sich von der Zigarette zu entwöhnen, dann behält er die Liquids ein weil Mittel zur Rauchentwöhnung und damit Arzneimittel.
Wenn ein Dampfer allerdings behauptet, dass er aus reinem Genuss dampft und auch nicht plant mit dem Dampfen aufzuhören, dann sind nikotinhaltige Liquids keine Arzneimittel im Sinne des AMG.

Das ist schon sehr lustig und sensationeller Unfug. Entweder das Dampfen ist objektiv zur Rauchentwöhnung geeignet oder nicht. Nix Einzelfall.


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03.05.2012 19:02
avatar  Toxi
#8
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In jeder Suppe kann man ein Haar finden, deshalb finde ich es nur
einfach Klasse.

lg Toxi


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03.05.2012 19:30
#9
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Zitat von wotscheints
Ich finds völlig lustig, wie der auf den hier vorliegenden Fall abstellt (vermutlich um sich und den Zoll im Falle von künftigen Fehlentscheidungen zu schützen)

So quasi nach dem Motto:
Wenn ein Dampfer vorgibt zu dampfen um sich von der Zigarette zu entwöhnen, dann behält er die Liquids ein weil Mittel zur Rauchentwöhnung und damit Arzneimittel.
Wenn ein Dampfer allerdings behauptet, dass er aus reinem Genuss dampft und auch nicht plant mit dem Dampfen aufzuhören, dann sind nikotinhaltige Liquids keine Arzneimittel im Sinne des AMG.

Das ist schon sehr lustig und sensationeller Unfug. Entweder das Dampfen ist objektiv zur Rauchentwöhnung geeignet oder nicht. Nix Einzelfall.



Na ja, ich bin da mit meiner Meinung etwas gespalten: sooo viele User, bevorzugt Newbies, schreiben in Ihrem Profil/ihren Vorstellungen, dass sie mit Hilfe des Dampfens vom Rauchen weg und auf 0 Nikotin zielen. Insofern finde ich das Argument der Raucherentwöhnung nicht so ganz aus der Luft gegriffen...
Ich selbst rauche auch nebenher und empfinde das Dampfen eindeutig als Genussmittel. Auch dieses Argument ist also nicht aus der Luft gegriffen.

Natürlich wäre ich äußerst froh über eine Entscheidung in Richtung Genussmittel, einfach weil dann die Beschaffung extrem erleichtert wird.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich mir bei einer Verschärfung der gesetzlichen Regelungen (z. B. Apothekenverkauf) das Dampfen noch "leisten" könnte.

Dass sich Zollbeamte - wie in diesem Fall - äußern, ist für mich schon ein Beginn einer gewissen "Freizügigkeit", die mir Mut macht. Ich hoffe also auf weitere gute Nachrichten.

Herzlichen Gruß
Colatrinker

**Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.**


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03.05.2012 19:37
avatar  XBabsX
#10
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Ich hoffe das Beispiel bleibt kein Einzelfall


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03.05.2012 19:46 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2012 19:46)
#11
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Colatrinker - er ist ja streng genommen kein Zolbeamter, sondern ein Sachbearbeiter im Bereich Pharmazie des Regierungspräsidiums Hessen in Darmstadt. Also eine Form von nächster Instanz nach dem Zoll, wenn du so willst.
Also durchaus einer, der sich mit der Thematik "Arzneimittel ja oder nein und die dazugehörige Rechtsprechung" auseinandersetzen (können) muss.
Anders als ein Zollbeamter, der sowohl bei Arzneimitteln eine Entscheidung treffen muss, als auch bei ausgestopften Tieren, etc.pp. - und zwar eigentlich ohne einen großen Entscheidungsspielraum, sondern den geltenden Gesetzen und Verordnungen folgend.

Ich meine nur, dass das Argument mit der Rauchentwöhnung entweder eines ist oder eben nicht. Für alle oder für keinen. Es kann nicht sein, dass das Motiv des Käufers bei der Beurteilung eine Rolle spielt, ob es sich bei nikotinhaltigen Liquids um ein Mittel zur Rauchentwöhnung handelt oder nicht. Das muss(!) allgemeingültig geklärt werden. So ist übrigens auch der Beschluss des OVG Münster zu verstehen.

Natürlich finde ich die Nachricht als solche auch gut und positiv.
Auch wenn die geäußerte Ansicht, dass die Frage im Einzelfall zu entscheiden ist, mir eben nicht ausschließlich Mut macht.


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03.05.2012 19:47
#12
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Zitat von Toxi
In jeder Suppe kann man ein Haar finden, deshalb finde ich es nur
einfach Klasse.



Wir sind hier Spezialisten im "Haarefinden"

Als Dampfer mit den Erfahrungen der Vergangenheit wird man misstrauisch!

DER SPÄTE WURM ÜBERLEBT DEN VOGEL!!


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03.05.2012 19:50
#13
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Moderatorin

Um uns "Otto-Normal-Verdampfer" geht es da doch gar nicht, es ging und geht immer noch darum, wie "ES" beworben wird/wurde und zwar seitens Hersteller/Händler.

Das wissen wir alle noch oder? Wie viele Shops am Anfang, also noch vor der Hetzkampagne, haben doch immer mit "gesünder Rauchen" und sogar mit dem Wort "Entwöhnung" in ihren Shops geworben. Von "geniessen" oder "Genuss" stand da nie was.

03.05.2012 19:56
#14
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Zitat von wotscheints
Ich meine nur, dass das Argument mit der Rauchentwöhnung entweder eines ist oder eben nicht. Für alle oder für keinen. Es kann nicht sein, dass das Motiv des Käufers bei der Beurteilung eine Rolle spielt, ob es sich bei nikotinhaltigen Liquids um ein Mittel zur Rauchentwöhnung handelt oder nicht. Das muss(!) allgemeingültig geklärt werden. So ist übrigens auch der Beschluss des OVG Münster zu verstehen.

Natürlich finde ich die Nachricht als solche auch gut und positiv.
Auch wenn die geäußerte Ansicht, dass die Frage im Einzelfall zu entscheiden ist, mir eben nicht ausschließlich Mut macht.



Hallo wotscheints,
bitte entschuldige, dass ich Deinen Beitrag etwas gekürzt zitiert habe!
Ich gebe Dir 100%ig recht: natürlich brauchen wir alle eine allgemeingültige Festlegung.

Nach all dem Sch..., den wir in den vergangenen Monaten gehört und mitgemacht haben (z. B. Zoll, Novel-Food-Verordnung etc.) empfinde ich aber das vom TE genannte Verhalten von öffentlichen Behörden, egal ob Zoll oder über-/nachgeordnetem Beamten, als positiv.

Mal ganz theatralisch ausgedrückt:
Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Herzlichen Gruß
Colatrinker

**Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.**


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03.05.2012 20:00
#15
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Aber auch darum darfs bei der Einfuhr (Zoll) doch nicht gehen, heimchen. Sonst werden wir die Diskussion doch niemals los.

Aber ich verstehe schon was du meinst. Einem solchen Shop muss eben von anderer Stelle eins übergezogen werden :)


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03.05.2012 20:02
#16
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Zitat von Colatrinker
bitte entschuldige, dass ich Deinen Beitrag etwas gekürzt zitiert habe!

Das wäre ja noch schöner, wenn jeder Beitrag vollständig zitiert werden müsste :)

Zitat von Colatrinker
Nach all dem Sch..., den wir in den vergangenen Monaten gehört und mitgemacht haben (z. B. Zoll, Novel-Food-Verordnung etc.) empfinde ich aber das vom TE genannte Verhalten von öffentlichen Behörden, egal ob Zoll oder über-/nachgeordnetem Beamten, als positiv.

Mal ganz theatralisch ausgedrückt:
Die Hoffnung stirbt zuletzt!


Völlig d'accord.


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03.05.2012 20:07
#17
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Salut Leutz,
für mich liest sich dieses begrüssenswerte Schreiben wie das eines "Heimlichen Dampfers" ... so schön um sich selbst windend, um auch ja nicht "oben" anzuecken, falls sich der Wind wieder dreht ;:) Als ob der Typ seine eigenen Vorgaben "schräg" findet, es aber nicht offen sagen kann.
lg
Quarzopa

Viele Grüsse
Nico alias Quarzopa



Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann .

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