e-zigarettenverbot in Räumen des öffentlichen Dienstes ?

  • Seite 3 von 4
31.05.2012 17:13
avatar  alegria
#51
avatar

Das Raucherschutzgesetz beinhaltet doch auch der Schutz zum Passivrauchen.
Wie sieht es den damit aus, wenn man als Dampfer und Nichtraucher zu den Raucherecken verbannt wird?

LG Alegria

Wenn ich mehr gespart wie verdampft habe, wird eine Flasche Champus geköpft

 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2012 17:29
avatar  tutnet
#52
avatar

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_du...ss20120116.html

Schließlich dürfte auch davon auszugehen sein, dass E-Zigaretten nicht als dem Vorläufigen Tabakgesetz unterfallende Erzeugnisse zu beurteilen sind, welche nach § 2 Abs. 3 AMG keine Arzneimittel sind (vgl. hierzu VG Potsdam aaO). Nach § 3 Abs. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind. Bei der E-Zigarette handelt es sich nicht um ein aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestelltes Erzeugnis. Nach Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2001/37/EG sind Tabakerzeugnisse Erzeugnisse, die zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt sind, sofern sie ganz oder teilweise aus Tabak bestehen. Davon abgegrenzt sind in Artikel 2 Nr. 3 und 4 der Richtlinie Teer und Nikotin. Weder die E-Zigarette noch das Liquid bestehen im Sinne der Richtlinie "ganz oder teilweise aus Tabak". Dass der im Liquid enthaltene Nikotinanteil aus Tabak gewonnen worden ist, lässt das Produkt nicht zu einem Tabakerzeugnis werden. Das Erzeugnis ist auch nicht zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt, sondern zum Inhalieren; das Inhalieren des Dampfes ist eine andere, im Vorläufigen Tabakgesetz nicht angesprochene Anwendungsform, kein Unterfall der oralen Aufnahme. Dies wird aus der Definition in Art. 2 Nr. 4 der Richtlinie 2001/37/EG deutlich, wonach "Tabak zum oralen Gebrauch" alle zum oralen Gebrauch bestimmten Erzeugnisse sind, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen, insbesondere in Portionsbeuteln bzw. porösen Beuteln, oder in einer Form, die an ein Lebensmittel erinnert, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind. Die Inhalation eines Dampfes kann mit dem oralen Gebrauch solcher fester Stoffe nicht gleichgesetzt werden.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2012 18:12
avatar  Newbee
#53
avatar

Um mich ein paar Vorrednern anzuschließen,
bei uns gilt das Verbot der Dampfe analog zur Zigarette.
Dienstherr/Arbeitgeber macht hier von seinem Hausrecht gebrauch.

LG
Markus


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2012 18:15
#54
avatar
Moderatorin

Zitat von Newbee
Um mich ein paar Vorrednern anzuschließen,
bei uns gilt das Verbot der Dampfe analog zur Zigarette.
Dienstherr/Arbeitgeber macht hier von seinem Hausrecht gebrauch.


Und solange die Leute nicht richtig aufgeklärt werden (von wem auch immer), ist und bleibt für sie das Dampfen = Rauchen.

01.06.2012 07:50
avatar  angi
#55
avatar

Ja, Heimchen ! Dampfen und Rauchen ist für die meisten Menschen Dasselbe.
Auch wenn ich noch so viele Versuche aufzuklären starte, die sind taub auf den Ohren und man wird als Idiot abgestempelt !
Es wird doch lieber dem Institut für Risikobewertung geglaubt oder einer anderen Institution, in der die "Fachleute" sitzen !
LG


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2012 07:54
avatar  angi
#56
avatar

Zitat von heimchen

Zitat
"... sollte auf Grundlage der vorliegenden Fakten - solange keine anderslautenden Erkenntnisse und Studienergebnisse....... vorliegen - auf ein Verbot der Nutzung der E-Zigaretten auch am Arbeitsplatz hingewirkt werden."


und die Fakten wären?





...die Fakten waren auf extra Anlage die Abschnitte, die wir schon kennen.
Institut für Risikobewertung, andere Bundesländer, Studie 2009 u.s.w. ....
Deshalb habe ich ja gemeint, dass ich fast zu jedem Abschnitt was hätte ausdrucken können, z.B die Studie aus Graz oder Red Kiwi Studie...


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2012 07:57
#57
avatar
Moderatorin

Liebe Angi
In Deiner Situation würde ich wirklich den guten Tips hier folgen. Du musst absolut keine Angst haben, dass Du nun nicht mehr dampfen kannst. DU KANNST!
Das ist ja das Tolle daran, dass wir eben wirklich überall an unserer Dampfe ziehen können, ohne dass es irgendjemand bemerkt.
Da können die noch so viele Rundschreiben schicken wie sie wollen.

01.06.2012 08:05
avatar  angi
#58
avatar

Ja, aber wenn die Hausverfügung kommt, dass es verboten ist in den Räumen des Dienstherren zu Dampfen, dann muß ich mich
wohl oder übel danach richten, obwohl ich weiß, wie dieses Verbot zu Stande gekommen ist.
Wenn ich mich nicht daran halte, dann hab ich mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.
Und Du kannst mir glauben, dass die "Neiderweiber" nur darauf warten irgendetwas zu riechen oder mich zu erwischen und zu "petzen"
Ich bin froh, wenn der Freitag vorbei ist und das Wochenende kommt.


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2012 08:12 (zuletzt bearbeitet: 01.06.2012 08:12)
avatar  Vicious
#59
avatar

Scheint so als ob das wirkliche Problem am deinem Arbeitsplatz nicht das Dampfen ist sondern eher das suboptimale Arbeitsklima...


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2012 08:13
avatar  Jama29
#60
avatar

Es ist so, das Hausrecht gibt die Möglichkeit alles zu verbieten, somit auch das Dampfen.


 Antworten

 Beitrag melden
01.06.2012 08:34
#61
avatar
Gutelauneverbreiter

Nimm den Verstand und dein Wissen ..... ist alles unklar oder schwammig, lass es mit dem Dampfen in "unsicheren Zonen"
Kein Risiko eingehen .... es kann dich unter Umständen dein Job kosten ....... mir wäre es das nicht Wert.


Kleiner Nachtrag zu den Rauchmeldern: Es gibt natürlich auch CO² Melder. Die springen nicht auf Dampf an - wie hier schon von Lellek getestet wurde.


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2012 11:12
avatar  Lynhirr
#62
avatar

Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung. Der Leiter der Einrichtung ist ein Netter. Aber er hat ein Problem damit, dass es einfach keine klare rechtliche Bewertung und Rechtssicherheit gibt. Wir sind ca. 250 Mitarbeiter und wenn sich nur einer von meinen Dampfwölkchen gestört fühlt, müsste er es verbieten.

Deshalb fange ich erst gar keine Diskussion an. Wir haben recht schönes Gelände um die Einrichtung und eine gemütliche Raucherecke mit Raucherhäuschen, jede Menge Bänke und Tische im Freien. Da ich an einem Computerarbeitsplatz sitze, mache ich jede Stunde eh 5 Minuten Pause.

Bei gutem Wetter draußen im Raucherbereich. Ist das Wetter nicht passend, nutze ich eine kleine Besuchertoilette gegenüber meinem Büro, die kaum mal benutzt wird. Da ist es im Sommer angenehm kühl, im Winter schön warm.

Ich bin jetzt auch nicht so der Dauerdampfer. Seit ich keine Zigaretten mehr rauche, ist auch der Suchtdruck verschwunden. Ich dampfe viel weniger, als ich geraucht habe. Die Dampfe hat nun so den Effekt wie mein Tässchen Kaffee zwischendurch: Ist angenehm und anregend. Deswegen will ich auch gar nicht auf das Nikotin verzichten (18mg). Koffein + Nikotin sind in etwa gleich schädlich.

• Lynhirr Dy Lyhrrion •


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2012 11:36
avatar  nischel
#63
avatar

Bei uns in der Dienststelle ist auch dampfen im Büro verboten. Die Hausordnung wurde in Rekordgeschwindigkeit dahin gehend geändert. Hier haben sich wohl einige Raucher stark gemacht, weil die ja in der Kälter und im Regen stehen mussten.
Ich habe da kein Problem damit. In unserem Büro sitzen zwei Dampfer, ich und mein Kollege. Ist natürlich ein Glücksfall und somit wird auch mal zwischendurch etwas genuckelt. Trotzdem gehe ich jetzt demonstrativ immer mal wieder runter in den Hof um zu dampfen. Bin da zwar der Exot aber was solls.
Hatte auch mal mit meinem Boss eine kleine Diskussionsrunde zwecks dampfen am Arbeitsplatz (bessere Ausnutzung der Arbeitszeit, Zufriedenheit der MA ....) aber hier hat man keine Chance, wenn z.B. irgendwelche Oberchefs was dagegen haben. Manche sehen eben rauch/dampf aus dem Mund heraus treten und dann denken die sofort sie müssten an einem Lungenkrebs sterben...


 Antworten

 Beitrag melden
02.06.2012 15:35 (zuletzt bearbeitet: 02.06.2012 15:37)
#64
avatar

Hi Angi,

ein Kunde von mir arbeitet auch im öffentlichen Dienst und dampft dort bereits soweit ich weis seit 2-3 Jahren sowohl im Büro als auch in der Kantine. Nach seinen eigenen Aussagen gab es nie größere Probleme damit (gut er ist leitender Angestellter) bis vor ca. 3-4 Monaten. Im Intranet wurde wohl von der Peronalabteilung bzw. von einem Mitarbeiter der für Gesundheit der MA zuständig ist eine Nachricht veröffentlicht mit Kursen und Seminaren wie man "Nichtraucher werden" kann inkl. der Warnung vor e-Zigaretten das diese schädlich sind und verboten. (Verweis auf die Aussagen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) Seitdem dampft er allein um der Vorbildfunktion gerecht zu werden nicht mehr wärend der Arbeitszeit sondern nur noch in den Pausen.

Es hört sich für mich aber nicht so an als gäbe es von offizieller Seite ein Verbot allgemein im ö. D. ich denke das wird vor Ort individuell besprochen.

Christian Endner


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 12:25
avatar  angi
#65
avatar

Heute Vormittag kam die Sachbearbeiterin der Personalabt. zu mir und fragte mich, ob ich das Schreiben gelesen hätte...
Sie fragte mich, ob ich Bedarf habe. ( Sie weiß, dass ich dampfe )
Sie sagte, ich soll mir überlegen ob ich ein Gespräch mit der Personalabt./Innerer Dienst möchte.
Die sind am überlegen, ob die Hausordnung geändert werden soll.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habe ich also keinen Bedarf ;-) - und dann wird die Hausordnung auch nicht geändert ?
Ich weiß nicht so richtig, wo die Reise hingeht.
Ich denke meine Kollegin denkt an Suchtprävention ( Verfahrensweise wie Fusel ) und der wichtigere Grund ;-) ist wohl die Situation
der Raucher auf der Dachterasse, dass die meckern könnten wenn mir was erlaubt wird, was denen nicht erlaubt wird.
Ich habe einen Stapel mit Ausdrucken aus dem Netz gezeigt ( Raumluftgutachten ; Urteil NRW; Gutachten Prof Mayer u.s.w. )
Da hat Sie gestaunt und mir vorgeschlagen mich mit der Cheffin Innerer Dienst zu unterhalten.
Was nun ? Am Besten ich bleibe bei der Aussage "kein Bedarf" und hoffe, nicht erwischt zu werden. Oder soll ich ganz alleine kämpfen ????
Ich ziehe den kürzeren, da ich nicht sehr selbstbewust bin und mich auch nicht gut verkaufen kann . Und ein Querdenker war ich schon immer.
Ich staune, dass ich überhaupt schon 20 Jahre hier durchgehalten habe ;-)


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 12:33
#66
avatar
Moderatorin

Zitat von angi

Ich habe einen Stapel mit Ausdrucken aus dem Netz gezeigt ( Raumluftgutachten ; Urteil NRW; Gutachten Prof Mayer u.s.w. )
Da hat Sie gestaunt und mir vorgeschlagen mich mit der Cheffin Innerer Dienst zu unterhalten.
Was nun ? Am Besten ich bleibe bei der Aussage "kein Bedarf" und hoffe, nicht erwischt zu werden. Oder soll ich ganz alleine kämpfen ????
Ich ziehe den kürzeren, da ich nicht sehr selbstbewust bin und mich auch nicht gut verkaufen kann . Und ein Querdenker war ich schon immer.
Ich staune, dass ich überhaupt schon 20 Jahre hier durchgehalten habe ;-)


Ich würde schon all diese Unterlagen vorzeigen, da brauchst Du gar nicht viel dazu zu sagen, denn dann ist die Personalabt./Innerer Dienst ja wieder am Zug und muss sich dazu äussern oder Gegenargumente aufbringen. Schon alleine deshalb würde ich denen das zeigen. Jetzt hast Du doch endlich die Möglichkeit und es besteht wirklich Bedarf "Ahnungslosen" mal die Augen zu öffnen. Du hast ja nichts zu verlieren, aber könntest gewinnen.

04.06.2012 12:43
avatar  angi
#67
avatar

Schei..., wenn ich doch bloß mutiger wäre.... :-(

Ich müßte nun also sagen, dass ich Bedarf an der Nutzung der Elektrische Zigarette* habe. Dann folgt Gespräch mit Vorlage der Gegenargumente durch mich.
Danach folgt im Sinne der "Allgemeinheit" und weil Elektrische Zigarette*s umstritten sind das - Verbot - ganz offiziell durch Änderung der Hausordnung.


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 12:49 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2012 12:50)
#68
avatar
Gutelauneverbreiter

Chancen stehen 50/50

Es könnte auch in die falsche Richtung gehen ....... aha, die Kollegin hängt dann nur noch an dem Teil und rennt hier im Haus dampfend mit dem Ding rum!!

Ich denke auch, es wäre wichtig aufzuzeigen, das es einen erheblichen Unterschied zum rauchen gibt.
Sag wie es ist, das es kein Dauerzutand sein soll, sondern du weiter deiner Arbeit nachgehst und nicht Zeit verlierst bis zum Raucherraum und zurück.

Aber mal ehrlich, ich hab mich auch immer zu den Rauchern gestellt .... erstens: war es eine kleine Pause .... zweitens: hab ich neues mitbekommen ..... und drittens: hat es mir gezeigt wie ekelig rauchen ist !!!

Wenn du die einzigste bei euch bist ....... lohnt sich der Aufwand??


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 12:52
#69
avatar
Moderatorin

Zitat von angi
Schei..., wenn ich doch bloß mutiger wäre.... :-(

Ich müßte nun also sagen, dass ich Bedarf an der Nutzung der Elektrische Zigarette* habe. Dann folgt Gespräch mit Vorlage der Gegenargumente durch mich.
Danach folgt im Sinne der "Allgemeinheit" und weil Elektrische Zigarette*s umstritten sind das - Verbot - ganz offiziell durch Änderung der Hausordnung.


Angi, natürlich hast Du Bedarf, aber es gilt doch Denen aufzuzeigen, dass das was da immer "umstritten" wird, so nicht stimmt. Dafür hast Du die entsprechenden Unterlagen, sogar Gerichtsbescheide und dieses Raumluftgutachten. Du brauchst nichts weiter zu sagen oder zu tun nur zum Lesen geben, fertig.

Auch wenn dann doch anders entschieden wird, höchstwahrscheinlich, weil die keine Lust haben sich mit den militanten Rauchern auseinander setzen zu müssen, haben Sie mal gesehen, dass eben nicht alles stimmt was da verbreitet wird. Ein paar Gedanken werden sie sich schon machen müssen, und so ganz können sie die Fakten nicht ignorieren.

Zitat
Sag wie es ist, das es kein Dauerzutand sein soll, sondern du weiter deiner Arbeit nachgehst und nicht Zeit verlierst bis zum Raucherraum und zurück.


Ist noch ein zusätzliches Argument.

Und wenn dann das Verbot offiziell in der Hausordnung steht, na dann hat Du ja genug Tips bekommen hier.....

04.06.2012 13:03
avatar  angi
#70
avatar

Ja, mal schauen ! Was kann ich noch so vorlegen ? Ich schau mal bei "Pro-Dampf" rein, die haben genug Publikationen.
Falls ich entlassen werde, dann mache ich doch noch das nette "Dampfkaffee" mit selbsgebackenem Kuchen auf !;-)


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 13:14
#71
avatar
Gutelauneverbreiter

Sicher sollen wir Dampfer dampf machen. Auch den Mut besitzen für unsere Sache zu kämpfen .... aber es sollten nicht größere Probleme entstehen.
Ich meine, das Du dein Job verlierst oder ab sofort im Keller ein Zimmerchen bekommst usw.

Wir freuen uns über den Erfolg den Du erreichen kannst.

Bist du die einzigste bei euch ????


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 13:31
avatar  angi
#72
avatar

Jo ! Einzig und allein ! Und im Keller sitze ich ja schon ! Aber ein Einzelzimmer wäre gut ! ;-)


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 13:41
#73
avatar
Gutelauneverbreiter

Ich denke mal das Du nun genug Infos und Hilfe bekommen hast ...... lehn dich zurück und überlege in welche Richtung es gehn soll.

Bedenke, die anderen Kollegen werden dann meckern .... haste heut wieder Kaffeearoma drin, du weist doch ich bin Teetrinker und mag das nicht ......
Wirst dann eine Umfrage starten müssen welche Aromen deinen Leuten gern riechen möchten. Es könnte sonst Beschwerden geben und dann wird dir das Dampfen untersagt.

Ich drück dir die Daumen.


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 13:45
#74
avatar

Mach dir nicht zuviel Gedanken zu.
Je nachdem, welche Faktoren da noch mit in die Entscheidung der allseits beliebten Führungsebene mit einspielen (schlechtes Wetter, schlecht Gesch...., der Besen macht zuhause Stress usw.) liegt das ja nicht nur an deinem Auftreten.
Man kann zwar durch entsprechendes Verhalten und subtile Argumentation einiges zu seinen Gunsten beeinflussen, sollte aber stets auf eine ehrenwerte Niederlage vorbereitet sein.

Das jetzt daraus (aus der Anfrage) ein Strick gedreht werden wird, ist weniger wahrscheinlich.
Eher wird es wohl so kommen, wie in Vorposts bereits vermutet, dass es schlicht untersagt wird um alle "Suchtgeschädigten" gleich zu behandeln.

Einzig das Argument mit dem nicht verlassen des Arbetisplatzes ist nicht angreifbar.
Denn wenn du deinem Chef mal die Rechnung aufmachst, was der an Kohle verliert durch die ewigen Raucher- und Kaffeepausen, dann ordert schnellstens nen Satz E-Zigs für alle Mitarbeiter.

Argumente wie: "Ja, aber in den Pausen finden kreative Gespräche und problemlösung statt" sind wohl eher der Kategorie: "Irgendwas glaubwürdiges muss ich ja sagen, wenn ich erwischt werde" zuzuordnen.

Also: Nicht unterkriegen lassen und immer sachlich bleiben.
MfG


 Antworten

 Beitrag melden
04.06.2012 13:45
#75
avatar
Moderatorin

Angi, Kopf hoch. Du brauchst wirklich keine Angst zu haben, denn offenbar hat es Interesse geweckt, sonst wäre diese andere Sachbearbeiterin nicht zu Dir gekommen.
Aber entscheiden musst Du selbst. Ich drücke Dir natürlich auch die Daumen.

Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht