(OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz

07.06.2012 12:16
#1 (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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07.06.2012 12:33
avatar  Siracer
#2 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Klingt gut, aber jedesmal die Verwendung von "Genussbefriedigung" klingt früher oder später nach "Genusssteuer". Insbesonere da diese Steuern nicht prozentual sondern mit festen Satz auferlegt werden können, kann das auch mal in die Hose gehen.

Wie hoch war die Abgabe pro Kilo Kaffee - 2,19€?

naja mal schauen .


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07.06.2012 12:46
avatar  nobody
#3 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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So ist es eben und das ist die einzig wahre Betrachtung.
Was würdest du denn vorschlagen?


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07.06.2012 12:50
#4 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Ja, klasse.
Das ist dann nach dem VG Düsseldorf und dem OVG Münster das dritte Gericht mit einem Urteil in unserem Sinne.
Und auch wichtig: außerhalb von NRW.

Vielleicht werden jetzt auch mal die Damen und Herren aus der Politik wach und unterlassen ihre Hetzkampagnen.

Viele Grüße
Dirk


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07.06.2012 12:55
#5 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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VG Köln !
Aber ich hab vorhin schon Sachsen und Sachsen Anhalt verwechselt

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07.06.2012 13:50
#6 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Zitat
In der Anwendungsform der sog. elektrischen Zigarette fehle es dem Nikotin jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder vorbeugenden Zweckbestimmung.



So isses! Sollte die Vernunft nun tatsächlich so gaaaaaaaaaaaanz allmählich um sich greifen?
Prima. und *schubs*, damit es noch mehr Foris lesen werden.


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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07.06.2012 14:15
avatar  Dirch
#7 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Solche Meldungen lassen darauf hoffen, dass noch etwas Restverstand in unserer Gesellschaft existiert. Jetzt können wir uns fröhlich pfeifend zurücklehnen und darauf warten, wie uns die EU ans Bein pinkelt.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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07.06.2012 14:45
#8 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Obacht, so schnell schießen die... Magdeburger... nicht!

Zitat von Dampfsnooker

Das ist dann nach dem VG Düsseldorf und dem OVG Münster das dritte Gericht mit einem Urteil in unserem Sinne.



Es ist lediglich ein Beschluss des OVG, gegen den mit Sicherheit auch Widerspruch eingelegt werden kann.

Zitat von OVG Magdeburg
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 5. Juni 2012 auf die Beschwerde der Antragstellerin hin das Verkaufsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt.



Das hört sich für mich (hoffentlich trügt mich mein Rechtswissen nicht ) nach einstweiliger Anordnung bzw. Verfügung aus. Sollte dies so sein, so ist dies keine endgültige Entscheidung und kann, wie gesagt, mittels Widerspruch in ein Hauptsacheverfahren übergehen.

Aber nichtsdestotrotz: Die Richter scheinen sich ja einig zu sein

Niemand bekommt soviel Mist zu hören wie die Bilder in einer Kunstausstellung.

>> Toleranz ist der erste Schritt zur Akzeptanz<<

+ Fides facit fidem +


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07.06.2012 16:07 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2012 16:10)
#9 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Na bitte, geht doch.

Nicht nur hier im Forum scheint die Meinung vorzuherrschen das es sich bei den freiverkäuflichen nik-hakltigen Liquids um freiverkäufliche Genußmittel handelt, sondern auch bei immer mehr Gerichten.

War ja auch irgendwie abzusehen das nicht alle Richter blind sind und des Denkens nicht fähig sind.

Es handelt sich hier im speziellen nur um ein vorläufiges Urteil, aber die Tendenz der Richter ist nun langsam auch bundesweit zu erkennen.

Nun bleibt nur noch abzuwarten in wie weit auch unsere Politiker mal denk- und lernfähig sind und nicht nur ständig mit den Kopf durch die Wand wollen und sich von extremen Nichtrauchern mit Bundesverdienstkreuz sich dummes Zeug und Lügen erzählen lassen.

I like Originals ... no bullshit.

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07.06.2012 16:11
#10 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Achso, das mit der Steuer, geschenkt, laßt ihnen doch die paar Cent pro Pulle, dann haben wir auch unsere Ruhe.

I like Originals ... no bullshit.

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07.06.2012 17:15
avatar  Bagor
#11 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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und es geht weiter, wieder ein Etappensieg.
Also das gelbe Triko können wir uns nu überstreifen!

dampfige Grüße aus Mettmann


BT-V1 @ gekickter Morph 1.2
BT-V1.Genisis @ LT1
A2@Elite
Kayfun v.3.0 @ProVari
Siam Cobra Genesis im Zulauf


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11.06.2012 15:47
avatar  XBabsX
#12 RE: (OVG LSA) Für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmte Nikotin-Liquids unterliegen nicht dem Arzneimittelgesetz
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Na da will ich hoffen, daß sich in Thüringen auch mal etwas tut


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