22.03.13 Bundesrat zur TPD

11.06.2013 14:19
#1 22.03.13 Bundesrat zur TPD
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http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads...publicationFile

Hier hat der Bundesrat offenbar so nebenbei einen Text zur TPD verfasst, beschlossen und der EU geschickt. Leider huldigt er nur den "Weisheiten" der PöLa und ignoriert völlig unsere Realität und befürwortet die Prohibition.

Keine Ahnung, ob da noch was nachgebessert werden kann. Aber wir sollten es wenigstens versuchen und bei den Abgeordneten nachhaken.

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11.06.2013 14:22
#2 RE: 22.03.13 Bundesrat zur TPD
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Genial: Um Verwirrung zu vermeiden sollen nikotinfreie Liquids auch in diese Tabakverordnung aufgenommen werden und sollen daher nichtmehr aromatisiert verkauft werden dürfen...

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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11.06.2013 15:27
#3 RE: 22.03.13 Bundesrat zur TPD
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Linda McAvan wird über alle vier Backen gegrinst haben. Volle Rückendeckung für die eurokratischen Prohibitionisten.

Hier kann uns nur ein Zwergenaufstand helfen.

Erst die Basis aufrütteln: Mails an die Landtagsabgeordneten im jeweiligen Wahlkreis.

Dann bei den Chefs an die Tür hämmern: Mails an die Regierungsvertreter (Landtag) des jeweiligen Bundeslandes.

Ein Weg: http://www.abgeordnetenwatch.de/landtage-210-0.html
Wenn eure Fragen freigeschaltet werden, bitte entweder selbst den Link in abgeordnetenwatch.de posten, damit sich möglichst viele unter "Benachrichtigen" regisrieren können. Wer nicht möchte, dass sein Nick hier mit dem Klarnamen bei AW verbunden werden kann, darf mir auch gerne eine PN schicken. Ich poste den Link dann anonym und lösche die PN gleich.

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11.06.2013 17:06
#4 RE: 22.03.13 Bundesrat zur TPD
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Es müssen sich so viele wie möglich aufraffen und ihre Abgeordneten anschreiben und aufrütteln. Das sind einfach zu viele, als dass das ein kleines Häufchen Vielschreiber bewältigen könnte. Außerdem bringt's vermutlich so gut wie nichts, Abgeordnete in einem fremden Wahlkreis oder gar Bundesland anzuschreiben.

Falls jemand unsicher ist oder glaubt, nicht gut genug schreiben zu können: Nur Mut! Die Mail muß keinen Literaturpreis gewinnen. Hauptsache sie ist echt. Jede Mail ist besser als zaudern und Nichtstun. Es ist die Stimme eines besorgten Bürgers. Wer nichts sagt, wird auch nicht gehört.

Rursus hat es gut beschrieben und gibt ein paar nützliche Hinweise: http://blog.rursus.de/2013/03/jeder-kann-etwas-verandern/

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12.06.2013 01:20
avatar  mobi72
#5 RE: 22.03.13 Bundesrat zur TPD
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Ach Du K*cke. Wenn gerade mal ein bischen besser läuft kommt direkt was neues!


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12.06.2013 05:57
avatar  Borsti
#6 RE: 22.03.13 Bundesrat zur TPD
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Ein einfaches anschreiben wird aber nicht ausreichen, klar ist sie wollen es regulieren und werden es auch machen.

Daher habe ich mal einen Vorchlag gebastelt wie es nach meiner Ansicht vernünftig reguliert werden könnte.
Ist bereits an die MEP`s verschickt ebenso wie an Groote.

Mögliche Richtlinie für e-Liquid mit und ohne Nikotin:

Von den Dampfern wäre eine Einordnung als Genußmittel in die EU-Verordnung VO EG 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung) wünschenswert. Möglich wäre dies sehr wohl, da fast alle Bestandteile eines Liquids bereits zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe sind. Dies wären E1520 (Propylenglykol), E422 (Glyzerol), sowie die verwendeten Lebensmittelaromen.

Propylenglykol gibt es in verschiedenen Reinheitsgraden. Durch die Zuordnung als Lebensmittel wäre der Reinheitsgrad zuverlässig festgelegt und müsste Lebensmittelqualität haben.

Lediglich das Nikotin müsste dementsprechend genehmigt werden. Eine Konzentration bis zu 2,8% bei aromatisierten Fertigliquids, und 4% bei Basen als Konzentrat unter der Bedingung, dass diese nicht aromatisiert sind. Weiters, dass eine noch auszuarbeitende leicht verständliche Mischanleitung mit Sicherheitshinweisen beigelegt wird.

Tabakwaren galten Jahrzehnte als Genußmittel und die E-Zigarette stellt diesbezüglich eine Alternative mit wesentlich weniger Gesundheitsrisiko dar. Dies sollte auch aus der Einordnung hervorgehen. Insbesondere die mögliche Aromenvielfalt spricht hier noch mehr dafür, dass es sich um ein Genußmittel handelt. Da es im Sinne der Gesundheit wünschenswert ist, dass mehr Raucher auf eine wesentlich weniger schädliche Alternative umsteigen, darf im Bereich der Aromenvielfalt keine Einschränkung erfolgen, solange diese für Lebensmittel zugelassen sind. Im Rahmen des Substitionsprinzip wären auch Tabakaromen einzubeziehen, obwohl diese meines Wissens keine Lebensmittelzulassung haben.

Da in Tabakaromen Nitrosamine enthalten sein können, muss bei Liquids mit Tabakaroma der Hinweis aufgebracht werden: "Kann Spuren von Nitrosaminen enthalten". Als Höchstwert für diverse Lebensmittel gelten Nitrosamine bis zu 5µg/ Tagesdosis als unbedenklich. Eine Dosis von 10µg/10ml Liquid (1ml Liquid

entspricht in etwa dem Verbrauch von ca. 10 Zigaretten) sollte nicht überschritten werden da der Verbraucht immer schwanken kann, und bei dieser Menge ist ausreichend Toleranz auch für Intensivnutzer vorhanden.

Warum überhaupt eine Obergrenze beim Nikotin? Es häufen sich Erkenntnisse dass fanatische Anti-Raucher inzwischen dazu übergehen Onlinegeschäfte zu eröffnen und unerfahrenen Kunden empfehlen, bedenklich hohen Nikotinanteil zu benutzen- vermutlich um Sie vorsätzlich zu schädigen.

Die 40mg/ml Basen als Konzentrat werden von einigen Starkrauchern als morgentlicher Einstieg benötigt um den Nikotingehalt entsprechend anzufluten, da die Aufnahme von Nikotin bei Liquids anders ist als bei Tabakprodukten. Die Anflutung im Körper erfolgt langsamer und der Abbau im Körper ist abhängig vom Konsumverhalten. So kann es sein dass ein Starkraucher das Nikotin fast schneller abbauen kann, als er es bei einer zu geringen Konzentration im Liquid konsumieren kann. Nikotinkonzentrationen bis zu 4% haben sich bisher als unproblematisch erwiesen.

Das Lebensmittelgesetz stellt eine ausreichende Sicherheit zur Verfügung. Diese durchzusetzen unterliegt dann der Lebensmittelkontrolle. Das Lebensmittelrecht gibt ausreichenden Schutz gegen nicht zugelassene Stoffe in den Liquids, und stellt bereits die Grundlagen für Strafen bei Verstössen zur Verfügung. Ebenso ist die Ausstattung der Räume enthalten in denen Lebensmittel zubereitet werden, sodaß auch die Hygiene in den Abfüllräumen gesichert ist.

Es wäre von den Dampfern wünschenswert wenn gleichzeitig die Auflage mit eingebracht wird, dass Liquids und Basen mit Nikotin nur mit kindersicheren Verschlüssen in den Handel kommen dürfen.

Der Zugang zu nikotinhaltigen Produkten kann problemlos über das Jugendschutzgesetz geregelt werden. Auch der Internethandel in Deutschland stellt kein Problem dar, sobald der Zugang zu nikotinhaltigen Produkten durch das Jugendschutzgesetz geregelt ist. Das Alter eines Kunden kann beispielsweise über den SCHUFA-IdentitätsCheck Jugendschutz bereits bei Bestellung abgefragt werden. Ebenso wäre das Postident Verfahren möglich.

Im Sinne des Datenschutzes darf eine Altersprüfung derzeit jedoch nur bei bestehender gesetzlicher Notwendigkeit erfolgen. Sodaß die Onlinehändler zur Zeit in einer Zwickmühle sitzen, obwohl Sie dies vermutlich sogar jetzt schon einsetzen würden, wenn nicht der Datenschutz dagegen sprechen würde.

Daraus erschließt sich logischweise dass der Änderungsvorschlag nr. 1250 eine vollkommene Irrleitung von Sinn und Zweck der e-Zigarette bedeutet,

und darf deshalb nicht in die Regulierung aufgenommen werden.

Ich bin überzeugt dass auch sie, nach genauer Überlegung dieser Information, dem Antrag 1250 nicht zustimmen können.

Ausserdem würde eine Aufnahme der E-Zigarette in die Medikamentenverordnung bedeuten, dass deren Benutzung überall erlaubt werden muss. Denn die Einnahme von benötigten Medikamenten darf weder durch Gesetz noch durch das Hausrecht eingeschränkt werden.

Das würde bedeuten dass man selbst im Kindergarten, Schule, Bahn, Bus usw. die E-Zigarette benutzen darf, und man höchstens an die freiwillige Rücksichtnahme der Benutzer apellieren kann.

Ist es wirklich das was wir wollen?

Da immer wieder hinter solchen Schreiben eine Kampagne vermutet wird versichere ich Ihnen hiermit, dass ich weder finanzielle Interessen habe noch dass mich ein Händler hierzu aufgefordert hat.

Mit freundlichen Grüßen



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