ISmokeSmart.de hat sich auf Ihrer Homepage zu EU-Plänen geäusert !

19.07.2013 21:45
#1
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Hier der Link dazu !

http://www.ismokesmart.de/blog/764-eu-pl...nsicherung.html


Falls schon gepostet bitte löschen !


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19.07.2013 22:06
#2
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Da keimt etwas Hoffnung auf )


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19.07.2013 22:26
#3
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Ich vertraue auch auf die Gerichte, denn anders wird Dies nicht zu klären sein .

Die E-Zigarette ist ein historischer Glücksfall für alle Raucher die Ihr Nikotin wesendlich unschädlicher zu sich nehmen möchten / müssen !

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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19.07.2013 22:40
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#4
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( gelöscht )

wenn ich das richtig mitbekommen habe, wird ja behauptet unsere Dampfen erzeugen genau wie Zigaretten Raucherbein usw.
Stellt man diese Aussage jetzt dem letzen Satz aus der zitierten Rechtsprechung des EuG gegenüber

Zitat
Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. ...Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. ...Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare therapeutische Wirkung vorhanden sein.“


kann eigentlich nur Ergebnis rauskommen.


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19.07.2013 22:42
avatar  kucky
#5
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wenn es denn so einfach wäre.
Gerichte müssen nach dem gültigen Recht urteilen! Wenn ich ins Arzeneimittelgesetz den Zusatz reinschreibe: Desweiteren gehören nicotinhaltige Flüssigkeiten zur verdampfung zu den Arzeneimitteln.
Ja dann hilft auch kein Gericht mehr. Peng!

Remember Remember the Fifth of November

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19.07.2013 23:40
avatar  Bleep
#6
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Zitat
Wir gehen fest davon aus, dass diese EU-Richtlinie niemals mit deutschem Arzneimittelrecht vereinbar sein wird.



Spielt überhaupt keine Rolle ob es vereinbar ist oder nicht. Wenn die EU die Gesetzgebungskompetenz hat und eine Richtlinie erlässt, muss sie dem Sinn nach in deutsches Recht umgesetzt werden, sonst würde Deutschland Vertragsbruch begehen und ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Zwar nur, wenn ein anderer Mitgliedstaat Deutschland wegen Nichtumsetzung beim EuGH dahingehend anzeigen würde, aber dennoch.

Europarecht ist nunmal nationalem Recht übergeordnet. Es mag sicherlich stimmen, dass es noch dauern wird und vermutlich wohl auch nicht als Arzneimittel in die Richtlinie kommen würde. Bleibt nur abzuwarten wie sich das Ganze dann gestalten wird.


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19.07.2013 23:48
#7
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Wie ich finde eine gelungene Zusammenfassung wichtiger Argumente für die Nutzung von E-Zigaretten statt den herkömlichen "Verbrennern".
Ich habe erst heute,nach 3 tätigem Krankenhausaufenthalt,dort mit 7 Personen (2 Ärzten,2Krankenschwestern und 3 Pat.)nur positive Ansichten über das Dampfen bekommen.Klar,ich mußte auch ein wenig argumentieren.Aber mein Eindruck,auch sonst in der Bevölkerung,ob Arbeitskollegen oder auch nur Fahrstuhl-Begegnungen, ist fast durchwegs positiv; wenn man die Leute erstmal etwas "schlau" macht.


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20.07.2013 11:25
avatar  Bleep
#8
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reine werbe maßnahme in meinen augen..


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20.07.2013 14:50
#9
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Solch ein "Rundumschlag" wird aber dem, doch sehr inhaltsreichem und wie ich finde, auch brauchbarem Beitrag, jetzt nicht gerecht.Aber selbst wenn hier WErbung intendiert sein sollte,tritt diese ja in den Hintergrund und darf gern "überlesen" werden.
Jörg


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