Wirtschaftswoche 28.09 / Ein wenig Zuversicht

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28.09.2013 15:52
#26
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Zitat von klapse im Beitrag #18
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/signatories

Wo kann man den european free vaping iniative (http://www.efvi.eu/) unterzeichnen?


Sobald die Bürgerinitiative gegründet wurde.

1 Mio. Unterschriften aus der EU werden benötigt. Etwa 75.000 aus Deutschland - daher: Sobald die Initiative startet: Unterschreiben und Unterschriften Offline sammeln.


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28.09.2013 15:54 (zuletzt bearbeitet: 28.09.2013 15:59)
#27
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Bö(h)ser SMod

Zitat von BraveStar im Beitrag #21
@MiBra: Den Threat gibt's seit 08:32 bereits hier:

Wirtschaftswoche 28.09 / Ein wenig Zuversicht




Jo. Daher: Themengleiche Threads zusammengefügt.
Ausserdem Threadtitel in #1 editiert.


Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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28.09.2013 16:57
avatar  Ymir
#28
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Glaubt Florenz kein Wort!
Das ist eine taktische Maßnahme um uns einzulullen und uns Sicherheit vor zu gaukeln!
Der will nur erreichen, dass wir unsere Bemühungen in vermeintlicher Sicherheit reduzieren.
Daher jetzt erst recht und raus hauen was geht, denn zumindestens scheinen wir nahe dran zu sein!


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28.09.2013 18:25
avatar  mobi72
#29
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@Ymir

das war auch mein erster Gedanke. Komisch dass das ausgerechnet von dem kam. Feiern können wir erst wenn das wirklich raus ist aus dem Gesetzentwurf!


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28.09.2013 18:30
#30
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Auch dann noch nicht.
Das wäre erst ein - sehr wichtiger - Etappensieg.

Dann hat noch der Rat ein Wörtchen mitzureden.

.
. .
.
  • Einzelne Stimmen verhallen ungehört.
  • Eine Wolke macht noch keine Nebelwand.
  • Nur gemeinsam sind wir stark.


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28.09.2013 19:13
#31
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zumindest wurde/wird die Unterstellung unter das Arzneimittelrecht nicht einfach so still und leise durchgenickt...ich denke schon, dass das zumindest zum Teil auch dem fleissigen Einsatz von uns allen, in allen Ebenen zu verdanken ist...
und natürlich der lieben Tabaklobby und den E-Cig-Multis und der Glyzerinmafia...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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28.09.2013 19:28
avatar  channi
#32
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Admini

na ja vielleicht war ja die Arznei nur vorgekaugelt und das eigentlich Ziel ist Tabak. Denken können die ja schließlich auch, und sowas kann man schon vorplanen und hinterher sagen: Liebe Dampfer ihr wolltet es ja so


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





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Aktionen auf Facebook und Dampfertreff bewerten
Termine, Stammtische und Messen
Channi auf Facebook



Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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28.09.2013 19:39
#33
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Nicht zu vergessen das auf Tabakprodukte auch ne nette Summe Tabaksteuern kommen könnte !?! Wäre zwar schwer mit Gesundheitlichen Bedenken zu rechtfertigen aber wenn sie das vorhaben werden sie es tun. Dürfte schwer werden da gegen vorzugehen. ;-(

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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28.09.2013 19:40
avatar  Ymir
#34
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Das denke ich nicht @chanel , denn bereits die Kommission hatte die E-Zigarette im Arzneimittelbereich eingeordnet, wenn auch mit 4mg Feigenblatt


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28.09.2013 20:48
avatar  Rursus
#35
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Zitat von hansklein im Beitrag #33
Nicht zu vergessen das auf Tabakprodukte auch ne nette Summe Tabaksteuern kommen könnte !?!


Dem widerspricht, dass Liquids nach der Definition des vorl. Tabakgesetzen KEIN Tabakprodukt sind

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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29.09.2013 09:39
avatar  Tankred
#36
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Ein maximum fordern um ein minimum zu erhalten kennt man ja aus der Diplomatie und dadrauf wird es hinauslaufen, in irgendeiner Form reguliert werden wir auf jeden Fall. Aber aufgrund unserer Aktivität werden die sich hütten das zu heftig werden zu lassen da auch wir Wähler sind.


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29.09.2013 11:00
#37
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@Rursus:

Das Tabakgesetz definiert die Produkte: "unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse" und die Verwendung: "oralen Gebrauch".

Hast Du genauere Erkenntnis woher unser Nikotin stammt?
Meines Wissens nach wird das Nikotin aus Tabakpflanzen extrahiert und nach Reinigung (hoffentlich) in unsere Basen gekippt.

Was ist also Rohtabak, bzw. könnten Tabakblätter bereits als Rohtabak im gesetzlichen Sinne definiert werden? Wie wird das Nikotin extrahiert? Wenn für die Nikotingewinnung das Tabakblatt während der Verarbeitung getrocknet usw. wird würde wiederum "Rohtabak" verarbeitet.


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29.09.2013 11:11 (zuletzt bearbeitet: 29.09.2013 11:12)
#38
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Zitat
Dem widerspricht, dass Liquids nach der Definition des vorl. Tabakgesetzen KEIN Tabakprodukt sind



Das dürfte mit leichtigkeit zu ändern sein, als Tabakprodukt definiert man lediglich jegliches Liquid und Base die Nikotin enthalten... Schließlich wird das Nikotin in den Liquiden/Basen aus Tabakblättern gewonnen. Das passend umzudefinieren trau ich den Interessenten locker zu. Da kannst auch kaum gegen an.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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29.09.2013 11:51
avatar  Rursus
#39
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Zitat von blackhide im Beitrag #37
@Rursus:

Das Tabakgesetz definiert die Produkte: "unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse" und die Verwendung: "oralen Gebrauch".




"Oraler Gebrauch" laut EU-Richtlinie:

Zitat
4. „Tabak zum oralen Gebrauch“ alle zum oralen Gebrauch bestimmten Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabak bestehen, sei es in Form eines Pulvers oder feinkörnigen Granulats oder einer Kombination dieser Formen, insbesondere in Portionsbeuteln bzw. porösen Beuteln, oder in einer Form, die an ein Lebensmittel erinnert, mit Ausnahme von Erzeugnissen, die zum Rauchen oder Kauen bestimmt sind;



Aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak: Das betrifft den Rohtabak und nicht einen einzelnen Stoff daraus! (Ansonsten wäre auch Wasser ein Tabakprodukt!).

Liquids werden nicht geraucht oder gekaut, sondern gedampft!

"Anderweitiger oraler gebrauch" betrifft "Snus" in Portionsbeuteln - > Ansonsten wäre auch ein Saunaaufguss von dieser Regelung betroffen.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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29.09.2013 12:18
#40
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Rursus, ich beziehe mich momentan auf das vorläufige Tabakgesetz in Deutschland. Die von Dir aufgeführte EU-Richtlinie spielt dabei zunächst keine Rolle.
http://www.gesetze-im-internet.de/lmg_19...R019460974.html

Bezüglich oraler Gebrauch: anderweitigen oralen Gebrauch bedeutet: trinken, dampfen usw. Also Beschreibungen bzw. die Methoden wie aus Rohtabak hergestellte Erzeugnisse dem Mund zugeführt werden. In unserem Tabakgesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen rauchen, kauen, dampfen.

Wasser selber wird ja nicht ausschließlich oder überhaupt aus Tabakpflanzen hergestellt. Wir verwenden Regenwasser/Süßwasser etc. Mich hat Dein Vergleich daher leider noch nicht überzeugt.

Siehe diese Punkte nicht als "Angriff" von meiner Seite an, sondern als konstruktive Kritik. Ich möchte e-Liquids ja auch nicht als Tabakprodukt auf dem Markt ansehen - allein der Glaube daran läßt mich momentan noch zweifeln...


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29.09.2013 14:31
avatar  HarryB
#41
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Wenn's denn am "anderweitigen oralen Gebrauch" scheitern sollte, da gäbes es noch was!
Der Mutter Natur sein Dank sind wir mit weiteren Körperöffnungen ausgestattet.
Steht irgendwo was von "nasalem Gebrauch"?

________________________________________________

Ohne Dampf keine Leistung

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29.09.2013 17:23 (zuletzt bearbeitet: 29.09.2013 17:31)
avatar  Rursus
#42
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Und ob die EU-Richtlinie dabei eine Rolle spielt -> EU-Recht vor nationalem Recht!

In diesem Fall ist es sogar so, dass die EU-Richtlinie schon längst in nationales Recht umgewandelt wurde und zum vorl. Tabakgesetz in der im Moment gültigen Fassung führte.

Nur weil im vorl. Tabakgesetz "oraler Gebrauch" nicht definiert ist, heißt das nicht dass es keine Definition gibt -> Die ist im EU-Recht verankert (und das sehr deutlich!)

Oraler Gebrauch = Kautabak und Snus <- Da jibbet kein links und kein rechts (Das wurde übrigens auch vom Richter des OVG Münster in den letzten drei Urteilen GENAU SO gesagt).

"Aus Rohtabak" bedeutet: aus dem Rohtabak oder aus Teilen des Rohtabak hergestellt. (Rohtabak = getrockneter Tabak in unverarbeitetem Zustand!)

Nikotin ist kein Tabakprodukt, so wie Protein kein Schnitzelprodukt ist!

Auch interessant in dem Zusammenhang ist nachfolgendes Rechtsgutachten:

http://www.bender-menken.de/publikatione...E-Zigarette.pdf

Zitat

Der Begriff des Tabakerzeugnisses ist legaldefiniert in § 3 des Vorläufiges Tabakgesetzes.

Gemäß § 3 Abs. 1 der vorgenannten Vorschrift sind Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind. Abs. 2 der gleichen Vorschrift bestimmt, dass Tabakerzeugnissen gleichstehen Rohtabak sowie diesen Erzeugnissen ähnliche Waren, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.

Sowohl das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gehen derzeit nicht davon aus, dass es sich bei elektrische Zigaretten um ein Tabakerzeugnis handelt. Hierbei ist insbesondere nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich bei den innerhalb der Depots der elektrischen Zigarette befindlichen Liquids weder um Pflanzen handelt, noch diese einem Verbrennungsprozess unterworfen werden. Ein „Rauchen“ findet daher nicht statt, die Liquids sind hierzu auch nicht „bestimmt“ im Sinne der Vorschrift.

Dampfer seit dem 17. Oktober 2011
- Früher habe um die Schädlichkeit von Tabak gewusst und trotzdem geraucht - heute dampfe ich, aus genau diesem Grund!
- Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dumme gewonnen!
- Eine Organisation die hauptsächlich von Steuergeldern lebt ist so wenig gemeinnützig, wie eine Prostituierte deine Freundin ist.


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