Hilfe bitte-brauche genauen Gesetzestext

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15.01.2015 13:09
#26
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Inzwischen hat das OberVerwaaltungsGericht in dritter Instanz entschieden daß e-Zigaretten nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen dürfen.

Zitat aus dem Urteil:
"Das in Rede stehende Gesetz verbiete in § 3 Abs. 1 S. 1 nur "das Rauchen" in bestimmten Einrichungen. Nach dem allgemeinen und fachlichen Sprachgebrauch könne damit nur das "Einatmen von Rauch", der bei der Verbrennung von Tabak entsteht, gemeint sein. Ein solcher Verbrennungsvorgang finde bei der E-Zigarette aber nicht statt. Vielmehr werde hier Flüssigkeit verdampft. Unerheblich sei, ob in dieser Flüssigkeit Nikotin enthalten sei. "


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ov...-gaststaette-1/


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