Hilfe bitte-brauche genauen Gesetzestext

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19.10.2013 18:48 (zuletzt bearbeitet: 20.10.2013 10:38)
avatar  Melana ( gelöscht )
#1
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Melana ( gelöscht )

Für eine freie Präsentation im Berufsbildungswerk habe ich mich für das Thema E-Zigarette entschieden. Beim Kapitel "aktuelle Rechtslage" tue ich mich schwer und finde irgendwie sehr unterschiedliche Angaben. Wichtig wäre zu schreiben, wie es sich mit dem Nichtraucherschutzgesetz verhält. Hier im Thread der Dampfermesse würde ja eine Situation diskutiert, die da wohl in einem Café stattgefunden hat. Da war die Rede von Hausrecht. Das hatte ich so verstanden, daß Betreiber öffentlicher Lokalitäten selber entscheiden könnten, ob man dort dampfen darf. Aber in der Politik scheint es doch wohl zu heißen, da das Nichtraucherschutzgesetz nicht zwischen unterschiedlichen Rauchwaren unterscheidet, und daß wo Rauchen untersagt ist, auch dampfen verboten sei.
Was ist denn nun richtig und wo bitte kann ich das gesichert nachlesen.


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19.10.2013 19:04
avatar  killer queen ( gelöscht )
#2
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killer queen ( gelöscht )

Ich glaube, in jeden Bundesland wird das Nichtraucherschutzgesetz anders definiert. Man müsste alle Gesundheitsministerien an schreiben, um klare
und richtige Aussagen zubekommen.


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19.10.2013 19:08 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2013 19:10)
#3
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Bulliveteran

NRW kann sie sich diesbezüglich sparen.....

Gruss Ralf

Der mit den Hühnern zu Bett geht...
.


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19.10.2013 19:20
avatar  Theop
#4
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@melana,

google eine nach nichtraucherschutzgesetz nrw oder auch bundesnichtr....... usw.

Ich habe beide Gesetze und in keinem steht explizid drin, dass die ezig verboten ist.

Ich probier mal, ob ich sie als Anhang per PN senden kann. Ist pdf.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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19.10.2013 19:30
avatar  Melana ( gelöscht )
#5
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Melana ( gelöscht )

Ja eben, da steht das eben nicht drin! Aber gewisse Damen aus unserem Landtag sehen das ja anders...


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19.10.2013 19:31 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2013 19:33)
avatar  Theop
#6
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1 x Bundesnichtraucherschutzgesetz vom Bundesministerium der Justiz.
1 x Nichtraucherschutzgesetz NRW von 2009 NRW
1 x Nichtraucherschutzgesetz vom Mai 2013 NRW
die letzten beiden vom Innenministerium NRW. Dürfen frei downgeloaded und verteilt werden.


Ist ja egal, wer was denkt, das Gesetz zählt.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.
Dateianhänge
  • BNRSG.pdf
  • NRSG_NRW_ab_Mai_2013.pdf
  • Nichtraucherschutzgesetz_Juli_2009.pdf

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19.10.2013 19:51 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2013 19:52)
#7
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Die Gesetzeslage ist ganz einfach, auch in NRW. Wo man Nichtrauchen darf ist darin aufgeführt. Und nichts anderes. Dampfen steht dav nirgendwo, E-Zigarette steht da auch nirgendwo. Wenn der Ordnungshüter dir allerdings ne OW (Ordnungswidrigkeit) reindrücken möchte weil er das anders sieht dann ist das erstmal so und kann vor Gericht ausgefochten werden. Ich wüßte jetzt kein Urteil wo so ein Fall schonmal verhandelt worden wäre.

Herzogenrath z.b. macht da ein eigenes Ding draus und stellt alles wass raucht, dampftm qualmt etc. gleich: E-Zigaretten gleichgestellt mit Zigaretten etc.

Zitat
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Mai 2013 ein neues, verschärftes Gesetz zum Nichtraucherschutz.

Die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW macht keine Unterscheidung, anders als im Bundesnichtraucherschutzgesetz, zwischen verschiedenen Produktgruppen wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigarren, elektrischen Zigaretten oder Shishas. Die Nutzung dieser Produkte ist in Bereichen, in denen der gesetzliche Nichtraucherschutz besteht, nicht zulässig.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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19.10.2013 20:07
avatar  Theop
#8
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Bundesrecht bricht Landesrecht. Da würde ich es mal drauf ankommen lassen.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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19.10.2013 20:15
#9
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ich tät s im moment nicht drauf ankommen lassen...
erst einmal die grundsätzliche entscheidung/eu durchkriegen...
dann sich dem nrsg zuwenden...

"2-fronten-kriege" haben sich nie bewährt...
ich bin überzeugt: viele dampf-feinde haben grundsätzlich nix gegen die dampfe...sie befürchten vielmehr, dass wir hinterrücks mittels e-cig das nicht-raucher-schutz-gesetz aushebeln...jedenfalls meine meinung...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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19.10.2013 20:16
#10
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sorry...war wieder voll OT...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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19.10.2013 20:22
#11
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Ich gehe auch mal davon aus, daß es oftmals eine Auslegungssache ist, was überhaupt eine Dampfe ist.

Wenn Du aber Gesetzestexte brauchst/suchst, dann geh mal auf www.rechtliches.de , da bediene ich mich immer,
wenn ich mal was suche.

Aber... unsere Gerichte sind deswegen so überlastet, und unsere Anwälte fahren so dicke Autos, weil nicht
jedes Wort im Gesetz auch als solches zu verstehen ist. Das ist, wie so manches im Leben Auslegungssache.

Hannimal

P.S.: 15 Jahre in einer Anwaltskanzlei/Steuerbüro/Notariat gearbeitet. Da denkt man irgendwann,
daß nichts auf dieser Welt einfach und klar ist.

Ohne Dampf kein Kampf ;-)

erlebtes Zitat: ...aufgeregtes Kind ... "Mama, Mama, guck mal, der Mann raucht seinen Kugelschreiber!"
(eGo-Twister mit evod BCC)


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19.10.2013 20:28
avatar  Melana ( gelöscht )
#12
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Melana ( gelöscht )

Na ich denke mal, ich werde schreiben, daß die Gesetzeslage nicht ganz klar ist, dass im Nichtraucherschutzgesetz nicht unterschieden wird, zwischen den verschiedenen Rauchwaren und dass das Ganze eine gewisse Freiheit zur Auslegung lässt, diese aber in der Politik negiert wird, oder so.


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19.10.2013 21:12
#13
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Betreibe doch lieber Lobbyarbeit und stell doch genau das Problem dar, das wir Dampfer haben ...

Basierend auf der Unkenntnis über sowohl gesundheitliche, als auch die Umwelt beeinträchtigende
Umstände, findet eine nicht mit Fakten untermauerte Be- und Verurteilung der Dampfer statt.

Wie heißt es so schön bei Greenpeace: Wenn viele kleine Menschen viele kleine Dinge tun, werden
sie Großes erreichen ;-)

Hannimal

Ohne Dampf kein Kampf ;-)

erlebtes Zitat: ...aufgeregtes Kind ... "Mama, Mama, guck mal, der Mann raucht seinen Kugelschreiber!"
(eGo-Twister mit evod BCC)


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19.10.2013 21:38
avatar  Theop
#14
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ich würde es nicht wie die Politiker machen: viel reden und nichts sagen.
Machs eher, wie Hannimal schrieb. Schreib über das Positive der Dampfe.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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19.10.2013 22:01
#15
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Vielleicht interessiet noch die derzeit gültige Bestimmung der DB:

Zitat
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen
zu räumen. In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen ver



Quelle Beförderungsbedingungen, Punkt 6.1

und zum E-Zigarettengebrauch auf Bahnhöfen: Rauchfrei zum Zug

Zitat
Außerdem: In unterirdischen Bahnhöfen, wie zum Beispiel in der S-Bahn-Station der TU Dortmund, ist das Rauchen komplett untersagt - begründet ist dies nicht nur durch den Nichtraucherschutz, sondern vor allem durch die Brandschutzbestimmungen. Unter das Rauchverbot fallen übrigens auch die Elektro-Zigaretten. DB-Sprecher Pohlmann erklärt, dass die Deutsche Bahn die E-Zigaretten genauso behandeln würde, wie normale Zigaretten. Auf den großen Bahnhöfen darf übrigens nur deshalb in speziellen Bereichen geraucht werden, weil diese als Umsteigebahnhöfe - meist auch mit Fernverkehr - gelten. Dort müssen die Passagiere häufig länger warten und deswegen soll ihnen dort das Rauchen zumindest in bestimmten Bereichen gestattet sein.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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19.10.2013 22:22
avatar  ntfs
#16
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Moin,

die Bedingungen der DB sind rechtlich nicht maßgeblich
weil sie auf dem Hausrecht beruhen und keiner rechtliche
Grundlage bedürfen.
Die DB könnte genausogut die Beförderung von Linkshändern
untersagen.

CU



TC60 mit Melo 2, TC100 mit Melo 3

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19.10.2013 23:21
#17
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Zitat von Melana im Beitrag #12
...ich werde schreiben, daß die Gesetzeslage nicht ganz klar ist, dass im Nichtraucherschutzgesetz nicht unterschieden wird, zwischen den verschiedenen Rauchwaren...


Und genau das ist falsch und so falsches Zeug wird immer wieder verbreitet.

Dampfen ist NICHT Rauchen es gibt keine Verbrennung, Keinen Rauch und keine Schadstoffe für die Umgebung!
Deshalb fällt Dampfen NICHT unter das Nichtraucherschutzgesetz, denn dort geht es um TABAKRAUCH.


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20.10.2013 00:43
#18
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Die ersten Klagen gegen Volksverdummung und Amtsmissbrauch bezüglich des NRSG in NRW laufen bereits:
Sisha Cafe


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20.10.2013 08:12
#19
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Hmmm... Seh ich das falsch? Solange ein Gesetz in Kraft ist, ist es doch gültig, oder nicht?
@Blaudampfer Geht es hier nicht eher um den Gesetzestext, als um unsere persönliche Meinung?
Solange in NRW nach dem NRSG das Dampfen explizit dem Rauchen gleichstellt ist, dann ist das so. Dann fällt das Dampfen in NRW unter das NRSG.
Noch nicht verhandelte Klagen haben leider keinerlei aufschiebende Wirkung.
Auch sind Fälle, die gar nicht das Dampfen betreffen, imho hier eher fehl am Platz.


Derzeit in Gebrauch:
- Kayfun 3.1 auf Provari 2.5
- Kayfun 1.5 auf Xmax
- Kayfun 3.1 auf Provari 2.5
- Kayfun 3.0 auf Provari 2.5
- T2 auf eGo-Twist

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20.10.2013 09:03
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#20
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wobiwilli ( gelöscht )

Du machst sicherlich nichts falsch, wenn du folgendes schreibst:

Zum Thema E-Zigarette kontrovers zum Rauchen gibt es inzwischen eine Anzahl von Gerichtsentscheidungen, die jedoch bisher keinen einheitlichen Rahmen gefunden haben.

Unstrittig ist jedoch, dass unabhaengig von Gerichtsentscheidungen sowohl in oeffentlichen, als auch privaten Raeumlichkeiten, der Gebrauch von E-Zigaretten untersagt werden kann und bereits ist.

Dies hat sicherlich auch damit zu tun, dass man auf den ersten Blick nicht sofort entscheiden kann, ob nun jemand dampft oder raucht. Insofern ist es nicht anzuraten, unbedingt eine Entscheidung zu provozieren.

Wir Dampfer setzen uns jedoch dafuer ein, die Oeffentlichkeit ueber die Unterschiede zum tatsaechlichen Rauchen aufzuklaeren und die Akzeptanz der E-Zigaretten, (wir Dampfer nennen sie allerdings Dampfen), zu verbessern.

Eine generelle Schaedlichkeit von E-Dampfen konnte bisher (anders als bei der Zigarette) jedoch noch in keiner Studie nachgewiesen werden. Im Gegensatz zur Zigarette berichten dagegen viele Dampfer von der Verbesserung ihres Wohlbefindens.


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20.10.2013 10:31 (zuletzt bearbeitet: 20.10.2013 10:39)
#21
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Zitat
Solange in NRW nach dem NRSG das Dampfen explizit dem Rauchen gleichstellt ist, dann ist das so. Dann fällt das Dampfen in NRW unter das NRSG.


In welchem § und Absatz soll das stehen? Es geht sich ja ums rein rechtliche, nicht um phantasievolle Interpretationen der Politiker. Ich kann hier in der derzeit gültigen Fassung nichts davon lesen, da wird die E-Zigarette nicht erwähnt: Nichtraucherschutzgesetz NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_...hren/NiSchG.jsp

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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20.10.2013 10:58
#22
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Ergänzung: die rechtliche Seite wird auch ganz gut hier durchleuchtet: Rursus Blog zum Nichtraucherschutzgesetz NRW

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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20.10.2013 12:15
#23
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Richtig, es gibt kein Gesetz das das Dampfen dem Rauchen gleichstellt.
Was das Beispiel der Sishabar angeht so geht es auch dort um DAMPF der über Steine erhitzt wird ist also sehr
gut vergleichbar, und aufschiebende Wirkung hat die Klage durchaus da ja eine einstweilige Verfügung erging
daß die Bar so weiterbetrieben werden kann.


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20.10.2013 12:53 (zuletzt bearbeitet: 20.10.2013 12:53)
#24
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Moderatorin

Zitat von Blaudampfer im Beitrag #23
Richtig, es gibt kein Gesetz das das Dampfen dem Rauchen gleichstellt.
Was das Beispiel der Sishabar angeht so geht es auch dort um DAMPF der über Steine erhitzt wird ist also sehr
gut vergleichbar, und aufschiebende Wirkung hat die Klage durchaus da ja eine einstweilige Verfügung erging
daß die Bar so weiterbetrieben werden kann.

Das betrifft aber die Barbetreiber selbst, die geklagt haben.

Der Ottonormal-Wirt, der einfach keine Probleme mit seinen NR- und/oder auch Rauchergästen haben will, wird kaum Pro-Dampf Klagen. Sein Geschäft würde deshalb weder besser noch schlechter laufen, wenn er sich für oder gegen die Dampfer stellt, im Gegensatz zu dem Shisha-Bar Betreiber.

Es gibt ja jetzt deshalb auch ein laufendes Verfahren, wo ein Gastwirt gegen den NRSch klagt
http://www.vd-eh.de/de/dampfer-sind-kein...or-gericht.html

20.10.2013 14:30
avatar  Theop
#25
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laut NRSG wird das Rauchen verboten. Laut Wikipedia ist das Rauchen das Verbrennen von Tabakprodukten.
Aus diesem grunde darf eigentlich jeder Dampfer überall dampfen.
Allerdings haben z. B. die Wirte das Hausrecht und verbieten natürlich das Dampfen, wie schon beschrieben, um keinen Ärger mit anderen Gästen zu bekommen.
Rechtlich hat rursus dies schon wunderbar auseinander dividiert.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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