8.11.13 - juravendis - Irreführende Werbung für elektronische Zigaretten

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08.11.2013 12:14
#1
08.11.2013 15:20
#2
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Wenn man sein Geld nicht für geistlose Kleinkriege ausgäbe, würde es sich nur ansammeln und schmerzvolle Wucherungen in der Brieftaschengegend entstehen lassen...

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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08.11.2013 15:25
avatar  channi
#3
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Admini

Zitat
Die beanstandeten Werbeaussagen seien irreführend.
Eine E-Zigarette sei ein Genussmittel.
Die Werbung für ein Genussmittel mit dem Hinweis auf dessen geringere Risiken betreffe das Gesundheitswesen.



Finde das gut, auch den nachfolgenden Text.
Ich mag es auch nicht wenn Shops mit "Gesundheit" werben, das gehört wirklich verboten.


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


Bitte bewertet Eure LIEBLINGS: Shops + Geräte, Zubehör, Aromen und Liquids





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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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08.11.2013 15:38
#4
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Moderatorin

Zitat von chanel im Beitrag #3

Zitat
Die beanstandeten Werbeaussagen seien irreführend.
Eine E-Zigarette sei ein Genussmittel.
Die Werbung für ein Genussmittel mit dem Hinweis auf dessen geringere Risiken betreffe das Gesundheitswesen.


Finde das gut, auch den nachfolgenden Text.
Ich mag es auch nicht wenn Shops mit "Gesundheit" werben, das gehört wirklich verboten.


Das ist schon richtig. Aber das Wort "gesund" kam hier nicht vor, sie haben sich dieses Mal an dem Satz "1000 mal weniger schädlich" gehängt.
Ist wohl so eine Geschichte wie mit der becel Margarine, die den Cholesterinspiegel senken soll.... denke ich

08.11.2013 15:45
#5
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Zitat von chanel im Beitrag #3

Zitat
Die beanstandeten Werbeaussagen seien irreführend.
Eine E-Zigarette sei ein Genussmittel.
Die Werbung für ein Genussmittel mit dem Hinweis auf dessen geringere Risiken betreffe das Gesundheitswesen.


Finde das gut, auch den nachfolgenden Text.
Ich mag es auch nicht wenn Shops mit "Gesundheit" werben, das gehört wirklich verboten.





Ich kann da nicht sehen, das mit "Gesundheit" oder "Dampfen ist Gesund" Propagiert wurde.
Solche Werbung muss nicht sein, das ist Richtig. Aber in diesem Fall Herrscht doch wieder die Wortklauberei vor.

Sagen nicht viele von uns ( Ich eingeschlossen ), das Dampfen 100 mal Unschädlicher ist als Rauchen?


Haut mich jetzt bitte nicht.

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


Wer nie einen Fehler macht, der macht Überhaupt nix.

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08.11.2013 15:46
#6
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aka User AndreasKC

Es geht ja nicht nur um die Aussage, es sei "1000 Mal unschädlicher", sondern auch um die Aussage, dass Nikotin der einzige Schadstoff sei. Stimmt diese Aussage oder stimmt sie nicht? Mit einem Gesundheitsversprechen wurde allerdings nicht geworben.


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08.11.2013 15:50
#7
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aka User AndreasKC

Zitat von Markus1972 im Beitrag #5

Sagen nicht viele von uns ( Ich eingeschlossen ), das Dampfen 100 mal Unschädlicher ist als Rauchen?


Der Unerschied ist, dass du es als Privatperson als eigene Meinung durchaus sagen kannst und darfst. Wird damit geworben, so muss es nachweislich so sein. Bei dieser Rüge kann ich den Senat sogar verstehen (ein bischen). Dass deswegen überhaupt solche Instanzen bemüht werden, ist für mich dennoch unbegreiflich. Es geht meiner Ansichtnach diesem "Verband" gar nicht um diese Werbe-Aussage, sondern um die E-Zigarette an sich.


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08.11.2013 15:50
#8
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Und schon seh ich es wieder im deutschen Blätterwald rauschen. Ich lese schon die Schlagzeilen:

E-Zigarette doch ungesünder als beworben & ähnliche...

Ich treff jetzt auch mal eine Aussage: Manche Richter sind dümmer als andere!

Fanclubresistent
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08.11.2013 15:52
#9
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ich find das klasse...wir wollten die Dampfe als Genussmittel?... da haben wir sie, sogar in einer Urteilsbegründung ...ob der damit werben darf oder nicht, ist mir ganz unverblümt gesagt Wurscht... Werbung dient nur einem Zweck, und der sind nicht wir ...



Signaturen werden überbewertet ;-)

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08.11.2013 15:56
#10
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Zitat von smuxxStore im Beitrag #7
Zitat von Markus1972 im Beitrag #5

Sagen nicht viele von uns ( Ich eingeschlossen ), das Dampfen 100 mal Unschädlicher ist als Rauchen?


Der Unerschied ist, dass du es als Privatperson als eigene Meinung durchaus sagen kannst und darfst. Wird damit geworben, so muss es nachweislich so sein. Bei dieser Rüge kann ich den Senat sogar verstehen (ein bischen). Dass deswegen überhaupt solche Instanzen bemüht werden, ist für mich dennoch unbegreiflich. Es geht meiner Ansichtnach diesem "Verband" gar nicht um diese Werbe-Aussage, sondern um die E-Zigarette an sich.




Das ist Wahr und da habt Ihr Natürlich Recht. Ich hatte da den Geschäftlichen Aspekt ausser acht gelassen

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


Wer nie einen Fehler macht, der macht Überhaupt nix.

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08.11.2013 16:01
avatar  smoked
#11
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Shops sollten schon faktisch richtige und verantwortliche Werbung machen. Liefert sonst nur gewisse Möchtegernerziehern Argumente, die nicht in unserem Interesse sind, wie 'den derzeitigen Shops kann man nicht vertrauen da sie mit Falschaussagen werben, also muß die Ezig doch in der Apo verkauft werden'.
'Das-und-das ist die einzige Gefahr' sollte sehr genau belegt werden können, da sonst jemand der Meinung sein könnte das wir vor solchen Verkäufern unbedingt geschützt werden müssen.


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08.11.2013 16:01 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2013 16:02)
#12
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Moderatorin

Warum nicht einfach schreiben: Weniger schädliche Alternative zum Rauchen? Was ist denn daran so verwerflich, frage ich mal so in die Runde?

Ob das nun 1000, 4000 oder nur 10 x weniger schädlich ist, spielt doch keine Rolle. Ob die Vermarktung durch solch "reisserische" Werbung sich lohnt?


edit: smoked war schneller

08.11.2013 16:04
avatar  smoked
#13
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Richtig, durch die Angabe von genauen Zahlen wird dem Kunden eine Art Wisenschaftlichkeit vorgegaukelt, die so gar nicht gegeben ist.
'Weniger schädlich' oder sogar 'viel weniger schädlich' wäre besser gewesen, denn das läßt sich auch belegen.


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08.11.2013 16:04
#14
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Hüter des HwV

Der eine hat keine Ahnung - der andere hat keine Ahnung ... aber sie behaupten und fällen Richtersprüche, als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Hey .. Tür zu, es zieht!

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08.11.2013 16:06
avatar  smoked
#15
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Zitat
aber sie behaupten und fällen Richtersprüche


Sorry, es ist aber in diesem Fall der Shopbetreiber der etwas behauptet - und nicht beweisen kann.


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08.11.2013 16:19
avatar  Dirch
#16
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Zitat von smoked im Beitrag #13
...
'Weniger schädlich' oder sogar 'viel weniger schädlich' wäre besser gewesen, denn das läßt sich auch belegen.


In letzter Konsequenz lässt sich nicht einmal die Unbedenklichkeit frischen Bergquellwassers belegen.

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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08.11.2013 16:26
avatar  smoked
#17
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Wer redet denn von 'unbedenklich' - das heisst doch schon wieder was gaaanz anderes. Bergwuellwasser ist aber zB 'viel weniger schädlich' zu Tronken als Bleichmittel - und das läßt sich auch belegen :¬)


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08.11.2013 16:26 (zuletzt bearbeitet: 08.11.2013 16:43)
#18
avatar
Moderatorin

Zitat von Dirch im Beitrag #16
Zitat von smoked im Beitrag #13
...
'Weniger schädlich' oder sogar 'viel weniger schädlich' wäre besser gewesen, denn das läßt sich auch belegen.


In letzter Konsequenz lässt sich nicht einmal die Unbedenklichkeit frischen Bergquellwassers belegen.


natürlich nicht. Aber die Verkäufer/Hersteller/Händler von Bergquellwasser oder Evian haben im Moment auch nix zu befürchten, dass ihnen das H20 wegreguliert wird.

08.11.2013 16:27
avatar  smoked
#19
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o_O sry Rechtschreibfehler, Finger haben falsche Melodie gespielt. Heisst natürlich 'Bergquellwasser' und 'Trinken'.


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08.11.2013 16:30
#20
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Zitat von smoked im Beitrag #19
o_O sry Rechtschreibfehler, Finger haben falsche Melodie gespielt. Heisst natürlich 'Bergquellwasser' und 'Trinken'.




Also das halte ich jetzt aber für Unbedenklich

Ich habe keine E- Zigarretten.......... aber Dampfgeräte!

Selberwickelmischer und Selbermischwickler....


Wer nie einen Fehler macht, der macht Überhaupt nix.

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08.11.2013 16:30
avatar  channi
#21
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Admini

aus unseren Regeln:
Einiges zum Wettbewerbsrecht:


Unlauterer Wettbewerb
Geregelt durch das UWG. Es ist nicht erlaubt, bewusst falsch zu werben, Kunden unsachlich zu beeinflussen oder Mitbewerber zu behindern. Dies kann Unterlassungs- Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche, auch Geldbußen und Strafverfolgung nach sich ziehen.




Superlativwerbung
= Werbung wie: das Größte, das Schönste, das Beste...und so weiter. Darf nur angewandt werden wenn sie wahr ist. Entscheidend ist dabei jedoch nicht was der Werbende gemeint hat, sondern was die Kunden verstanden haben.

Dasselbe gilt für „Nummer 1“ ; „Nur bei uns“ ect. wenn dies nicht wahr ist. (unzulässige Alleinstellung)

„Führend“ darf sich nennen der sich nachweislich und eindeutig in Angebot + Umsatz + Größe usw. von Mitbewerbern abhebt. Zusätzlich muss dies von längerer Dauer so sein.




Spezialist
Nur Personen die besondere Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf einem bestimmten Gebiet haben, dürfen sich Spezialisten nennen. Ansonsten ist dies irreführende Werbung.



Schleichwerbung
Schleichwerbung ist gesetzlich unrechtmäßig und verboten.



Marktführer
Sich so zu nennen ist wettbewerbswidrig, wenn die verkauften Stückzahlen und der Umsatz nicht mit einem deutlichen Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern nachweisbar ist. Die aktuellen Zahlen sind entscheidend.



„Gesund“ (Heilmittelwerbung)
diese Bezeichnung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nicht für Tabak und Kaffee.

„Gesunde“ Werbung für Heilverfahren, Medikamente oder Behandlungen ect. unterliegen den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes ( HWG ) und ist irreführend.

Das HWG besagt dass jede Werbung für Arzneimittel mit den Angaben Namen + Firma und Sitz + Name und Zusammensetzung des Medikaments + Bereiche der Anwendung + Gegenanzeigen + Nebenwirkungen + Warnhinweise beiinhalten muss.


__________________________________________________________________________________

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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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08.11.2013 18:04
avatar  Dirch
#22
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Zitat von heimchen im Beitrag #18
Zitat von Dirch im Beitrag #16
Zitat von smoked im Beitrag #13
...
'Weniger schädlich' oder sogar 'viel weniger schädlich' wäre besser gewesen, denn das läßt sich auch belegen.


In letzter Konsequenz lässt sich nicht einmal die Unbedenklichkeit frischen Bergquellwassers belegen.


natürlich nicht. Aber die Verkäufer/Hersteller/Händler von Bergquellwasser oder Evian haben im Moment auch nix zu befürchten, dass ihnen das H20 wegreguliert wird.




Abwarten

Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht gehört habe was ich gesagt habe ?


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08.11.2013 18:28
#23
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Hüter des HwV

Zitat von smoked im Beitrag #15

Zitat
aber sie behaupten und fällen Richtersprüche

Sorry, es ist aber in diesem Fall der Shopbetreiber der etwas behauptet - und nicht beweisen kann.


Du musst dich icht entschuldigen, meine Aussage ist deshalb trotzdem nicht wirklich falsch

Hey .. Tür zu, es zieht!

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09.11.2013 16:27
avatar  XBabsX
#24
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..und heute steht es in der "Blöd"


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11.11.2013 08:54 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2013 11:44)
#25
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hab ich gerade gefunden.

http://healthnewsnet.de/?p=5960

oder gibts das schon?

Ja gibt es 8.11.13 - juravendis - Irreführende Werbung für elektronische Zigaretten

verschiebs mal dorthin
Beitrag bearbeitet.

Schöne Grüße von der Küste

Andreas

Erfahrung ist der beste Lehrmeister. Nur das Schulgeld ist teuer. (Thomas Carlyle)


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