Verwaltungsgericht Köln: Konsum einer E-Zigarette gilt nicht als “Rauchen”

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07.03.2014 20:06 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 20:07)
avatar  channi
#1
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Admini

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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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07.03.2014 20:16
#2
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_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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07.03.2014 23:01
avatar  mobi72
#3
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nö, anderer Prozess.


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08.03.2014 00:34
#4
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_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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08.03.2014 00:39
avatar  channi
#5
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Admini

wusste nicht obs dazugehört, deshalb hab ich es extra nochmal gepostet


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


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08.03.2014 01:29
#6
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Auf jeden Fall eine erfreuliche Entscheidung, die Hoffnung gibt.

Nichtraucher und Dampfgenießer

Dampfe seit 27.09.11. Microcoils in Verdampfern wo's geht mit sNikotinbasis ohne Aromen

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08.03.2014 02:05
avatar  smoked
#7
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Naja son bissken grenzwertige Hoffnung. Die haben ja quasi ne zaunpfahlwinkende Anleitung rausgegeben was zu tun ist um die EZig in Zukunft vllt doch unters NRschG fallen zu lassen...

Zitat
Aufgrund der aufgezeigten Unterschiede entschieden die Richter, dass es im NRW-Nichtraucherschutzgesetz einer “hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette” bedurft hätte. Diese fehle jedoch.


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08.03.2014 02:37
avatar  ajax
#8
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Och nuja, ich setz da voll auf die Steffens. Die hats bis jetzt noch jedes Mal hinbekommen, sich juristisch angreifbar zu machen ...;-)


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08.03.2014 11:27 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 11:30)
#9
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Da schiessen mir ja Tränen der Erleichterung und des Glückes in die Augen.
Bleibt zu hoffen daß sich diese Haltung allgemein auch dauerhaft verfestigt.

Manchmal, aber nur manchmal, bin ich stolz auf meine Stadt!
In dem Fall auf unser Verwaltungsgericht.

Grüße aus Köln
Streareg

Beste Grüße
Streareg

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08.03.2014 12:22
#10
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Moderatorin

Zitat von ajax im Beitrag #8
Och nuja, ich setz da voll auf die Steffens. Die hats bis jetzt noch jedes Mal hinbekommen, sich juristisch angreifbar zu machen ...;-)

Zitat von smoked im Beitrag #7
Naja son bissken grenzwertige Hoffnung. Die haben ja quasi ne zaunpfahlwinkende Anleitung rausgegeben was zu tun ist um die EZig in Zukunft vllt doch unters NRschG fallen zu lassen...

Zitat
Aufgrund der aufgezeigten Unterschiede entschieden die Richter, dass es im NRW-Nichtraucherschutzgesetz einer “hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette” bedurft hätte. Diese fehle jedoch.


Dann müssen sie aber Studien haben, die belegen dass es "Passivdampf" gibt, und die gibt es ja nicht. Und auch sonst gibts nix im Dampf was das Umfeld schädigen könnte. Also werden sie es sehr sehr schwer haben (eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit) eine klare Regelung zu geben (mit wissenschaftlicher Begründung) und das auch noch gesetzlich zu verankern.

Kleine Info dazu: Info-Line IGED

08.03.2014 12:28
#11
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Zitat von heimchen im Beitrag #10
Dann müssen sie aber Studien haben,


Du meinst, die Landtagsabgeordneten brauchen fundierte Wissenschaft auf ihrer Seite? So wie die Europaabgeordneten?


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08.03.2014 12:29
#12
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Schizo-Paranoider MODDER

Soweit ich weiss sind die Entscheide aber noch nicht Rechtskräftig.
Zumindest der von dem Kölner Gastwirt der Recht bekommen hat.


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08.03.2014 12:32
#13
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Moderatorin

Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #11
Zitat von heimchen im Beitrag #10
Dann müssen sie aber Studien haben,


Du meinst, die Landtagsabgeordneten brauchen fundierte Wissenschaft auf ihrer Seite? So wie die Europaabgeordneten?



Ich meine, nach diesem ersten Präzedenzurteil muss nun die Steffens & Co. mit einem Gegenbeweis kommen, das Hand und Fuss (Fakten) hat. Eine Unterlassungserklärung hat sie sich ja schon eingefangen. Dass sie juristische Gutachten einfach verschwinden lässt, ist auch bekannt geworden in den Medien.

Und nach der neusten Studie/Untersuchung die wir jetzt den "Entscheidungsträgern" um die Ohren hauen (siehe Link), die kann nicht mehr in einer Schublade verschwinden, kann jeder Anwalt dem Richter vorlegen.

08.03.2014 12:39
#14
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@heimchen, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Was smoked zitiert hat, war ein klare Aussage des Gerichts, dass es keine Regelung für E-Zigaretten gibt und man das bestehende "Nichtraucherschutzgesetz" nicht auf E-Zigaretten anwenden kann. Diese Tür ist ein für alle mal zu. Was aber möglich ist, ist ein neues Gesetz zu erlassen, das Dampfen in den selben Lokalitäten verbietet wo auch Rauchen verboten ist. Und so ein Gesetz kann man auch ohne jede wissenschaftliche Grundlage verabschieden (siehe TPD).


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08.03.2014 13:14 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 13:15)
#15
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Klar ist es möglich ein neues Gesetz zu erlassen das "Dampfen" regelt - aber mit Sicherheit nicht ohne jede Grundlage aufgrund von "wir wollen z.b. nicht das Süchte verlagert werden". Das hätte vor keinem höheren Gericht bestand da hier Eingriffe in die persönlichen Rechte vorgenommen werden. Da wird schon eine Begründung erforderlich sein inwiefern andere Leutz geschädigt werden und ob überhaupt. Einfach so - willkürlich - können auch keine Gesetze verabschiedet werden die auch Bestand haben.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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08.03.2014 13:49
avatar  zwinkl
#16
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Sehe ich auch so. Außerdem ist der shice, der in brüssel verabschiedet wurde ein RICHTLINIE und kein gesetz !
Hier in D können wir da besser mit- bzw. dagegensteuern als in brüssel.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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08.03.2014 13:53
#17
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Ich hoffe, Euer Optimismus ist gerechtfertigt.


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08.03.2014 14:08
#18
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Immer noch besser als den Kopf in.den Sand zu stecken,oder?

Mein Name ist DdD(Dirk der Dampfer) und ich dampfe weiter!!!


Wer hier geklickt hat ist ... neugierig! LG Dirk

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08.03.2014 14:20
#19
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Zitat von DdD(Dirk der Dampfer) im Beitrag #18
Immer noch besser als den Kopf in.den Sand zu stecken,oder?

Alles ist besser als den Kopf in den Sand zu stecken. Ich verstehe aber nicht wirklich den Zusammenhang. Versuchst Du hier eine Pessimismus=Fatalismus Gleichung aufzustellen?


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28.03.2014 15:26
avatar  mobi72
#20
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28.03.2014 16:01
avatar  zwinkl
#21
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Der typ hat ja wohl null ahnung. Da wird die e-zigarette GERAUCHT, inhaltsstoffe wären seines wissens nicht bekannt, blabla...
Als anwalt sollte r doch wissen, daß nur sachen gerichtlich bewertet und entschieden werden können, die eben auch in gesetzen DRINSTEHEN !

--><--


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28.03.2014 16:13
#22
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Bei solchen Rechtsanwälten kannste dir als Angeklagter eigentlich den Staatsanwalt sparen

Fanclubresistent
Dampfen ist geil.....

Mein Avatar ist von dem Member Prof. Pinocchio & wurde von ihm für meinen privaten Gebrauch genehmigt!


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28.03.2014 16:50
#23
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Fokus, die Bild-Zeitung für den gehobenen Anspruch.

Was erwartet ihr?

Und der Typ hat echt von Tuten und Blasen keine Ahnung, er sollte besser nichts dazu faseln als nur Bullshit zu verzählen.

I like Originals ... no bullshit.

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28.03.2014 17:20
avatar  Roady
#24
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Da fällt mir Nuhr ein...
... wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...die Frexxe halten

USA have: Donald Trump, Bob Hope, Stevie Wonder, Johnny Cash
We have: Angie Merkel, No Hope, No Wonder, No Cash

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05.11.2014 10:21
#25
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