CAPITAL Ausgabe Mai 2014 - Die Erfindung der Dampfmaschine

10.05.2014 01:41
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#1
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Mus

In der Mai Ausgabe der CAPITAL ist der Bericht 'Die Erfindung der Dampfmaschine'.
Auf dem Cover wird nicht extra auf den Bericht hingewiesen, aber von Seite 80 - 90 geht es um den Markt den die E-Zigarette in den nächsten Jahren einnehmen wird und welchen Part hierbei die Big-Tobaco Firmen spielen werden.
Auf den letzten 1 1/2 Seiten ist ein Interview mit Jean-François Etter abgedruckt, mit Aussagen wie:
"E-Zigaretten u. ä. Produkte können Millionen von Leben retten."
"E-Zigaretten-Dampf ist viel weniger gesundheitsschädlich als der Tabakrauch. Sie müssen nicht zehn Jahre auf die Ergebnisse der Langzeitstudie warten, ehe Sie umsteigen."
"Es wäre ein Desaster gewesen die E-Zigarette als Medikament zu klassifizieren und apothekenpflichtig zu machen. Schon die bisherige Regulierung ist Unsinn."
"Hier geht es um eine Revokution für unsere Gesundheit."

Auch der vorherige Bericht läßt den üblichen copy 'n paste vermissen.
'Es geht um 700 Mrd. Dollar Jahresumsatz der internationalen Zigarettenindustrie. Und um mindestens fünf Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Tabakrauch sterben ein Massenselbstmord, .... Beide Zahlen könnte die E-Zigarette dramatisch senken.'
'E-Zigaretten könnte die traditionelle Zigaretten im kommenden Jahrzehnt überholen. (Laut US-Investmentbank Wells Fargo).'
Dann ist noch zu lesen, dass Philip Morris dieses Jahr 350 Mio. ausgibt um sogenannte 'risikoreduzierte Produkte' zu erforschen. Sie haben anscheinend 4 voneinander unterschiedliche Konzepte parat mit dem vorläufigen Namen Platform 1-4.
Platform 1: Kürzer als eine Tabak-Zigarette, jede Menge Microelektronik, anstelle Liquids ist pulverisierter Tabak enthalten. 'Heat not Burn'. Die Elektronik sorgt dafür, dass der eng begrenzte Temperaturbereich eingehalten wird, so dass noch keine Verbrennung statt findet.

Platform 2: Sieht wie Tabak-Zigarette aus. An der Spitze wird ein Element aus Kohle und anderen Zutaten erhitzt, das mit dem Tabak nicht in Kontakt kommt. Man saugt heiße Luft ein die durch den Tabak strömt. So nimmt man Nikotin und andere Stoffe auf.

Platform 3: Erzeugt ein Aerosol aus einer Säure und Nikotin. Und Platform 4 ist eine E-Zigarette ohne Tabak, diese kommt in der zweiten Jahreshälfte an die Ladentheke. Uuuuuund sie heißt.......Marlboro........ (Gerüchten zufolge).
Na da weiß man ja nun darum wer seine Mannen in Brüssel eingesetzt hat, damit das Verbot, dass das Parlament noch vorgeschlagen hat (keine Zigarettenmarken-Namen auf E-Zigaretten) nicht umgesetzt wurde.
Was mich etwas schockiert ist, dass 'Imperial (West, Gauloises)' sich vom E-Zigaretten-Erfinder Hon Lik anscheinend die Patente gesichert haben - und sogleich in den USA neun Konkurrenten wegen angeblicher Verletzung geistiger Eigentumsrechte verklagt haben.
Ich dachte bisher immer Hon Lik hätte seine Patente zum Gebrauch frei gegeben (gratis).


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10.05.2014 01:50
#2
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Hui...
interessant, Danke
werde mir der Komplette Artikel besorgen.



Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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10.05.2014 08:53
#3
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Na ja, irgendwie müssen ja die Vorhaben der "großen" Tabakkonzerne für die E-Zigarette schön geredet werden.

Wenn nichts positives über das Dampfen kommt gehen deren Pläne gefährlich den Bach runter. ...

Schauen wir mal welches Horrorszenario als nächstes wieder aus den Hut gezaubert wird um das Dampfen als das Gesundheitsrisiko schlecht hin darzustellen.

I like Originals ... no bullshit.

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10.05.2014 09:26
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#4
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Zitat von Mus im Beitrag #1

Was mich etwas schockiert ist, dass 'Imperial (West, Gauloises)' sich vom E-Zigaretten-Erfinder Hon Lik anscheinend die Patente gesichert haben - und sogleich in den USA neun Konkurrenten wegen angeblicher Verletzung geistiger Eigentumsrechte verklagt haben.
Ich dachte bisher immer Hon Lik hätte seine Patente zum Gebrauch frei gegeben (gratis).



Hmm - dachte ich eigentlich auch mal irgendwo gelesen zu haben; gut, um aber genau zu wissen, weshalb diese Klagen jetzt, muss man das Patentrecht des betreffenden Landes kennen, um die rechtliche Stellung beurteilen zu können.
Rechtliche Grundpfeiler dürften also sein :
1) Das Land & dort patentrechtliche Gesetzeslage
2) Hat der Kläger selbst die freigegebenen Patente zum Patent angemeldet ?
3) Wenn 2) " ja " - wann haben die Kläger das getan und wann hat der Beklagte das Produkt auf den Markt gebracht bzw. angekündigt ?

Was man noch machen müsste - feststellen, ob der Erfinder das ursprüngliche Patent mit Bedingungen "freigegeben" hat und falls ja, wie sahen diese Bedingungen aus ?


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10.05.2014 09:58
#5
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... Oder man wartet ab was wann wo vor Gericht kommt. ...

I like Originals ... no bullshit.

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11.05.2014 12:39
#6
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Darf ich diesen 9seitigen Artikel als pdf-Datei hier einstellen ?

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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11.05.2014 13:22
#7
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Moderatorin

Zitat von UhrigerTyp im Beitrag #6
Darf ich diesen 9seitigen Artikel als pdf-Datei hier einstellen ?

Ich denke nicht, ist genau wie mit dem detaillierten Artikel aus dem Öko-Test, urheberrechtlich geschützt.

11.05.2014 13:38
avatar  killer queen ( gelöscht )
#8
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killer queen ( gelöscht )

Das würde vom Grund auch reichen, wenn jemand das Patent von Herbert A. Gilber aufgreift. Ich weis nicht wie lange solche Patente in der USA wirksam sind.


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11.05.2014 14:05
#9
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Ich drifte immer gleich ins Extreme und bin sehr froh, dass sowas in einer Zeitung steht. Auf lange Sicht können die doch mit diesen Lügen nicht durchkommen. Heute die Capital, morgen die ganze Welt xD


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11.05.2014 14:42
avatar  coils
#10
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Danke für die Info Mus. Ist die Leserschaft von Capital doch sehr begrenzt, so ist es doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung.
Bleibt zu hoffen das andere Zeitschriften die Berichterstattung in der Form aufgreifen.


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11.05.2014 15:58
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#11
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( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #7
Zitat von UhrigerTyp im Beitrag #6
Darf ich diesen 9seitigen Artikel als pdf-Datei hier einstellen ?

Ich denke nicht, ist genau wie mit dem detaillierten Artikel aus dem Öko-Test, urheberrechtlich geschützt.


Definitiv NEIN; einscannen, pdf draus machen und weiterverbreiten is Selbes wie CD rippen und die mp3`s online stellen zum download

Was du dürftest : Die gesamte Zeitschrift so wie sie ist Jemandem ausleihen. Du darfst sie auch einscannen um sie Dir persönlich zu sichern, musst aber dann sicherstellen, dass Niemand anders an diesen Datensatz herankommt

Alternativ : Auch der Verlag weiss, dass die Leserschaft ihrer Publikation überwiegend doch eng begrenztes Fachpublikum ist und sie wissen auch, dass nur sehr wenig Leute diese Zeitschrift wegen einem Artikel abonnieren oder kaufen würden. Es geht nun mehr oder weniger um einen Artikel einer einzigen Ausgabe. Ich würde den Verlag ganz höflich anschreiben, die Objektivität & Ehrlichkeit des Artikels lobend hervorheben und fragen, ob der Verlag diesen einen Artikel ( ungekürzt ) wegen themenübergreifendem Interesse als Onlineversion herausbringen könnte auf der Homepage, damit die Menschen, die an diesem einen Thema interessiert sind, darüber etwas erfahren und zudem noch sehen können, was echter Journalismus ist - exact so würde ich mich ausdrücken.

LG


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11.05.2014 18:09
#12
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@Mus,

,

hab`deinen Hinweis gerade erst gesehen.
Die Zeitung hat mein GöGa abonniert, werde heute abend gleich mal reinschauen.


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