09.10.14 - das Ende des freien E-Zigimarkts in Österreich? - Vom VfGH für verfassungswidrig erklärt!

  • Seite 10 von 11
28.07.2015 21:31
#226
avatar

Eilmeldung !!!

Es gibt nichts Neues z.Z. hier !!!

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 10:32
#227
avatar
Moderatorin

Zitat von UhrigerTyp im Beitrag #226
Eilmeldung !!!

Es gibt nichts Neues z.Z. hier !!!




Doch, gerade hat der VfGH Mediensprecher Christian Neuwirth gezwitschert
https://mobile.twitter.com/vfghsprecher/...115048238555137
Beschränkung des Verkaufs von E-Zigaretten nur in Tabaktrafiken ist verfassungswidrig !

03.08.2015 10:44
#228
avatar
Moderatorin

Und hier das vollständige Urteil als PDF

Es ist nun wirklich offiziell: Dampfen fällt NICHT unter das Monopol

https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/att...tte_g118-15.pdf

03.08.2015 10:49 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2015 10:49)
avatar  ChrisS
#229
avatar

Yay - herzlichen Glückwunsch an alle Beteiligten! Die Begründung ist wohl nur noch Formsache, aber interessant wird sie sein =)

Zu früh gepostet - Begründung ist ja jetzt da =) Danke heimchen!


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 11:41
#230
avatar
Moderatorin

Auf Seite 14!! :

Zitat
Bei E-Zigaretten entsteht im Übrigen auch kein schädlicher 'Passi-
Dampf', da der entstehende Wasserdampf im Gegensatz zum Passivrauch einer
Zigarette, keine für Dritte schädlichen Substanzen (zB Blei, T
eer, Arsen, etc,) enthält

03.08.2015 11:53
#231
avatar

Danke heimchen fürs Einstellen des Urteils .

Ich schätze dieses Urteil wird sehr viel Einfluss auf die Regulierung in Deutscland haben, es sollte jeden Entscheidungsträger der mit der kommenden Gesetzgebung zu tun hat zugeschickt werden.

Auch für zukünftige Prozesse gegen die EU-TPR wird dieses Urteil sehr hilfreich sein .

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 11:59
#232
avatar
Moderatorin

Wobei es sich um das Zitat (betr. Passivdampf) um eine Einbringung und nicht um eine Begründung vom VfGH handelt. Dazu sollen sie sich nicht geäussert haben.

03.08.2015 12:11
avatar  Fizz
#233
avatar

Allerdings wissen unsere Spezies jetzt auch, wie sie am besten nicht argumentieren sollten und können sich was neues überlegen......

Nein, ich reg mich nicht mehr über diese bescheuerten,korrupten, Sauerstoff stehlenden unnötigen Fresser in Brüssel/Berlin/Heidelberg auf! Gesundheits- und Steuerterroristenpack, elendes.

 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 12:30
avatar  rek00ns
#234
avatar

Ich freu' mich für unsere Österreichischen Nachbarn
Besten dank an Prof. Mayer, der dieses Urteil wohl ausschlaggebend mit beeinflusst hat





Regs:
Dani Extreme V1 (M&L)
iStck Pico
Reuleaux RX200
Sigelei Mini 30W
Smok Xpro M65
VTC mini

Mechs:
4nine
Caravela
Element
GP Paps
Kato
Nemesis
Stingray X
Skarabäus

RTAs:
Avocado
Billow V2
FeV2
FeV3
GSL
GT2
SqR
Orchid V2
Origen V2 MK2
Vapor Giant V3

RDAs:
Aromamizer
Buhawi
Forge V2
Magma
Stillare
Veritas
Velocity

 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 12:42
#235
avatar

Danke fürs einstellen Heimchen!
Damit ihr nicht die 65 Seiten des VFGH Schreibens lesen müsst:
Die ersten (über) 30 Seiten beschreiben unseren Antrag
Weitere 25 Seiten (geschätzt) die Meinung der Bundesregierung
Ab Seite 57 wirds interessant! Hier beschreibt der Vfgh seine Meinungen zu den einzelnen Punkten.
Auf der letzten Seite (natürlich wo sonst) wird das Urteil erläutert.
Die beiden wichtigsten Sätze daraus:

…sind daher wegen Verstoßes gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Rechtes auf Freiheit der Erwerbsausübung als verfassungswidrig aufzuheben.

Die Verpflichtung des Bundeskanzlers zur unverzüglichen Kundmachung der
Aufhebung und der damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aussprüche
erfließt aus Art.140 Abs.5 erster Satz B-VG und §64 Abs.2 VfGG iVm §3 Z3 BGBlG.

Das bedeutet:
Das aktuelle Tabakmonopolgesetz ist gekippt bevor es noch aktiv wurde und muss komplett anulliert werden!


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 12:57
#236
03.08.2015 13:36
avatar  Tronka
#237
avatar

Glückwunsch an alle betroffenen!

Ganz Toll finde ich ja Seite 3, Nr. VI:

"Der Bund (Bundesminister für Finanzen ist schuldig, .................bestimmten Prozesskosten jeweils binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten."

Wenn er nicht zahlt, wird er exekutiert? Harte Gesetze in Österreich!


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 13:46
avatar  sirfin
#238
avatar

Herzlichen Glückwunsch an die erfolgreichen Kläger und alle Unterstützer und natürlich die ganze Dampfergemeinde in Österreich. Das Urteil freut sicher aber auch alle interessierten Dampfer in anderen Ländern.

Auf die Gerichte, offenbar aber auch nur auf diese, ist weiterhin Verlass!


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 14:21
#239
avatar

VFFED und Tommy B. für das von Euch geleistete! Ihr habt für Euch einen großem Sieg errungen und alle Dampfer in Österreich werden davon natürlich profitieren und es Euch sicher danken

Die LORBEEREN habt NUR Ihr mit Eurem großartigen Einsatz, Durchhaltevermögen und Biss errungen .

Aber auch unsere Polemiker äh Politiker in Deutschland ( evtl.in ganz Europa) sollten aufhorchen.... Wenn die weiter hin Ihre sturen Schiene fahren wie bisher, könnte Ihre "Dampflok" Namens Pötschke-Schlange Sie bald in den Abgrund fahren..... Pass schön auf Ihr werten Damen und Herren dort oben....

"So wie die Umsatzeinbußen/Steuereinnahmen damals wegen der E Dampfe noch belächelt wurden ( heute ja von keinem mehr) , so so belächelt Ihr heute wahrscheinlich noch Eure Verluste Eurer Wählerstimmen" .... Na denn weiter so ...........

LG Joe
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott!
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
(Theodor Körner 1791-1813 und gilt bis heute)

 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 14:31
avatar  Rudi66
#240
avatar

Eigentlich ist dies ein Tritt in die Eier der Gesundheitstalibans......da die aber bekanntlich weder Eier noch Rückgrat haben werden die sicher schon die nächste Schweinerei planen und anzetteln!

Herzliche Gratulation an alle Beteiligten!

vaporo ergo sum

 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 14:45
#241
avatar

Sacht mal, ist irgendwem vor lauter Feiern überhaupt aufgefallen, dass die Händler hier ihre eigene Suppe kochen?
Die Händler haben eben NICHT einen Sieg für "uns" errungen, sondern bereiten ganz konsequent einen Sieg für sich selber vor, der mit den Wünschen von uns Dampfern herzlich wenig zu tun hat.

In der Begründung der Klage steht in Klartext, dass die Einbeziehung der E-Zigarette ins Traffikanten-Monopol unverhältnismässig sei, weil es ja auch weniger strikte Alternativen gibt.

Zitat
So wäre zB eine bestimmte Kennzeichnungspflicht der Liquids oder eine genaue Auflistung der Inhaltsstoffe denkbar gewesen ('Banderolen-System'). Ein strenges Zulassungsverfahren für Liquids am österreichischen Markt hätte gesetzlich verankert werden können, um sicherzustellen, dass in Österreich nur 'nicht gesundheitsschädliche' Liquids verkauft werden, die bestimmte Inhaltsstoffe nicht oder nur in einem bestimmten Ausmaß enthalten dürfen. Oder es wäre die Aufnahme des Handels mit E-Zigaretten und Liquids in die Liste der reglementierten Gewerbe denkbar gewesen, wonach ein bestimmter Befähigungsnachweis für den Verkauf dieser Produkte zu erbringen wäre.



Da wird sinngemäss die TDP2 als mögliche Alternative zum Traffikanten-Monopol genannt, die (zumindest für mich) nicht im Geringsten akzeptabel ist, aber für den Handel genau das ist, was der Handel gerne hätte, nämlich überteuerte Liquids, die einzelne Zulassungen erfordern und die sich verkaufen lassen, indem man günstigere Alternativen verbietet.


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 14:54
avatar  ( gelöscht )
#242
avatar
( gelöscht )

Zitat von sirfin im Beitrag #238
Herzlichen Glückwunsch an die erfolgreichen Kläger und alle Unterstützer und natürlich die ganze Dampfergemeinde in Österreich. Das Urteil freut sicher aber auch alle interessierten Dampfer in anderen Ländern.

Auf die Gerichte, offenbar aber auch nur auf diese, ist weiterhin Verlass!



Ganz bestimmt wird es das; sicher, einige gesetzliche Punkte gibt es beispielsweise in Deutschland nicht oder sie sind inhaltlich anders. Das ist aber an diesem ganzen Prozess und seinem Urteil auch nicht das Ausschlaggebende, finde ich.
Wichtiger in meinen Augen ist ein anderer Punkt, den die österreichschen Richter schon sehr deutlich herausgestellt haben : nämlich die blosse Tatsache, dass die Gegner des Dampfens Argumente anführen, die bei nüchterner Sachbetrachtung jeder Substanz entbehren und letztendlich die wahren Interessen als Substrat übrig bleiben.
" Schützt die kinder "
" Schutz der Allgemeinheit "
" Schutz der Gesundheit "
" Schutz von blabla..."
Ad absurdum geführt, bewiesen, dass JEDES der von den Dampfgegnern angeführte Argument - angebliche Ziel - entweder schon längst durch andere Maßnahmen erfüllt ist oder mit wesentlich weniger schwerwiegenden Mitteln ohne grossen Aufwand installiert werden könnte.

Bei uns in Deutschland kann nun leider nicht vorab geklagt werden und schon gar nicht gegen Gesetzestrexte und daraus resultierender Praxis, die ( offiziell ) noch gar nicht existieren. Aber gut, wir wissen dass es im Herbst soweit sein soll. Nun Oktober 2015 bis März 2016 - auch eine reichlich kurze Frist, meine ich. Im März 2016 muss Deutschland ein stehendes Gesetz samt exekutiver Maßnahmen haben - hat es das nicht, wird automatisch im Wortlaut die TPD zum sofort gültigen Landesgesetz. Der österreischische Vorgang hat vorgemacht, was deutsche Händler oder konsumentenvereine tun müssen. Meine Meinung.


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 14:57
#243
avatar

Das siehst du falsch MarkPhil!
Dies war eine Erklärung der Anwälte wie es hätte laufen können ohne die aktuellen Händler aus dem "Verkehr" zu drängen.
Es geht bei einer Gesetzesänderung um den kleinstmöglichen Eingriff, dies wäre eine Erklärung zu einer solchen Möglichkeit gewesen,- mehr nicht!
Abgesehen davon war dies nicht von unserem Anwalt (VFFED) sondern von einem weiteren Kläger,- aber egal!


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 14:57
avatar  ( gelöscht )
#244
avatar
( gelöscht )

Und ja - wie Phil ganz richtich bemerkt hat - das in Ösiland is eigentlich nur das Ansinnen der Händler, ihr Geschäfft nicht weggenommen zu bekommen. Die TPD-Sache kommt auch bei den Österreichern erst noch :)


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 15:12 (zuletzt bearbeitet: 03.08.2015 15:12)
#245
avatar

Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie

So einfach ist das nicht! Das Monopolgesetz hätte dem freien Handel mit Ecigs und Liquids in Ö das Ende bereitet. Davon wären sehr wohl auch die Konsumenten massiv betroffen gewesen. Selbstverständlich haben die Händler um ihre eigene Haut gekämpft, aber der Sieg kommt letztendlich allen zugute.

Außerdem war die Monopolisierung der Ecigs ein wesentliches Argument der Regierung für die kürzlich beschlossene Gleichstellung von Ecigs mit Tabakzigaretten im Tabakgesetz und die damit einhergehende Anwendung des NRSG aufs Dampfen. Die beiden Gesetze waren ineinandergreifend und sich gegenseitig stützend geplant. Dieses perfide Konstrukt ist nun in Schutt und Asche, was auch das zukünftige Vorgehen gegen die Ecigs im Tabakgesetz erleichtern wird.


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 15:37
#246
avatar

Hallo allerseits,

wenn ich das ganze richtig verstanden habe stehen im Urteil bereits Argumente, die es für eine Umsetzung der TPD2 in Österreich schwieriger machen(?).
Damit hätte man auch bereits jetzt Argumente, auf die man sich später wieder juristisch stützen kann.
So wie ich das sehe werden unsere obersten Gerichte bis zum EuGh die Regelungen eh kippen bzw. modifizieren.

Beste Grüße
Martin


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 16:08
#247
avatar

Ich denke nicht, dass man den Händler vorwerfen darf, sie hätten "als Händler prozessiert und argumentiert".

Nur so konnte das Ganze, auch rechtlich, doch überhaupt funktionieren und zum Erfolg führen. Dazu kommt das eingegangene Prozess- und Kostenriskio.

Als Konsument und Otto Normaldampfer hätte es vermutlich nicht einmal eine Klagebefugnis gegeben.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 16:38
#248
avatar
Moderatorin

Interessant:
http://orf.at/stories/2292383/

Zitat
Trafikanten kritisieren VfGH-Urteil

Für die Trafikanten ist es „nicht nachvollziehbar“, dass der VfGH gegen das Verkaufsmonopol der Trafikanten für E-Zigaretten entschieden hat. Branchensprecher Josef Prirschl verwies in einer Aussendung darauf, dass eine kontrollierte Vertriebsform, wie sie Trafiken bieten, für E-Zigaretten im Interesse des Jugendschutzes wichtig wäre.

Es sei „unverständlich“, dass nikotinhaltige Produkte, die laut Tabakprodukterichtlinie Hinweise auf ihr Suchtpotenzial und ihre Toxizität enthalten müssen, unkontrolliert verkauft werden dürfen, „etwa auf jedem Flohmarkt“, so Prirschl. Zugleich verwies er darauf, dass die EU-Tabakprodukterichtlinie vom April 2014 bis 20. Mai 2016 in nationales Recht umzusetzen ist.

03.08.2015 17:28
#249
avatar

Naja, ich mache da dem Josef Prirschl keinen Vorwurf.
Er ist nunmal der Vertreter der Trafikanten innerhalb der WKO, was sollte er sonst zu dem Urteil sagen!
Es ist nur jetzt ein wenig peinlich für ihn als Vertreter der WKO und der Trafikanten, da die WKO in dieser Sache groß Werbung bei den Trafikanten machte und ihnen unansehlichen Reichtum und Exklisivität versprachen.
Da werden jetzt einige Fragen auf die Damen und Herren zukommen welche sicher nicht leicht (vor allem der Wahrheit entsprechend) beantwortet werden können.
So ist das nunmal mit Lügen, irgendwann fällt das schönste Lügengeflecht auseinander!


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2015 17:50
avatar  Mus
#250
avatar
Mus

Herrlich....das vorschieben des Jugendschutzes ist Ihnen heftig um die Ohren geflogen, sowie das Gleichstellen von Tabak zur Dampfe.
Na wenn das kein Grund zur Freude ist. Gerade wo man in Österreich mit dem Pietsch und in Deutschland mit der Pöla genau die selbe Argumentation und Vorgehensweise unserer Gegner vor Gericht hat und so finde ich man schon gut absehen kann, wie hier weiterhin Urteile in der Zukunft ablaufen werden.
Mich freut's riesig für die Jenigen die für das Urteil gekämpft haben und für die österreichischen Dampfer.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht