20.11.14 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid: E-Zigarette ist kein Arzneimittel!!

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17.11.2014 20:15 (zuletzt bearbeitet: 20.11.2014 17:23)
#1
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Moderatorin

Und wieder steht eine nicht ganz unwichtige Entscheidung vor der Tür

Diesmal scheint es sogar in 3. Revision gegangen zu sein, diese Klage, die seit Dez. 2011 schon am Laufen ist.

http://www.bverwg.de/presse/termine/term...014&uhr=10%3A00

17.11.2014 20:20 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2014 20:25)
#2
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Jo, hat ich schonmal geschrieben. Was da entschieden wird kann für die nächste Zukunft entscheidend sein.

Zitat
Mit der vom Oberverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision begehrt die Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.



Das hieße z.b. alles über 9mg Apopflichtig. Je nach Entscheidung würden andere Urteile wieder davon betroffen sein. Ich bin guter Dinge das es zu unseren Gunsten ausgeht. Wie`s ausschaut kann man nach diesem Revisionsurteilen nicht mehr klagen.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.11.2014 20:26 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2014 20:26)
#3
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Moderatorin

Ja @hansklein ich erinnere mich an Deinen Beitrag hierzu irgendwo, sollte aber nicht untergehen, verdient mMn einen Extrathread

17.11.2014 20:27
#4
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Moderatorin

Zitat von hansklein im Beitrag #2

Ich bin guter Dinge das es zu unseren Gunsten ausgeht. Wie`s ausschaut kann man nach diesem Revisionsurteilen nicht mehr klagen.

evtl. noch vor dem EUGH ?

17.11.2014 20:28 (zuletzt bearbeitet: 17.11.2014 21:11)
#5
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Da geb ich dir recht. Die Ergebnisse erfährt man am besten wo, weißt du ob wir auf die Presse warten müssen und ihrer "sachlichen" Berichtserstattung ?

Das wird wohl sehr schnell verbreitet werden, wie beim NRW OVG Urteil betr. NRSchG, keine Sorge (von wo auch immer)

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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17.11.2014 21:17
#6
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Zitat von hansklein im Beitrag #2

Das hieße z.b. alles über 9mg Apopflichtig. Je nach Entscheidung würden andere Urteile wieder davon betroffen sein. Ich bin guter Dinge das es zu unseren Gunsten ausgeht. Wie`s ausschaut kann man nach diesem Revisionsurteilen nicht mehr klagen.


Wenn ich das richtig sehe, hätten dann aber die neuen Cigalikes ganz schlechte Karten. Oder?
Gruß Mieze

Frauen und Katzen tun was sie wollen - Männer und Hunde sollten sich daran gewöhnen!


AGA T5 wickeln - Bilderserie


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18.11.2014 00:35 (zuletzt bearbeitet: 18.11.2014 00:36)
#7
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Ganz schlechte hätten wir dann wohl Bundesweit mit allem. Im Prinzip hätten die Besitzer von Liquids/Basen über die Grenze dann zulassungspflichtige Arzneimittel, so lächerlich wie das klingt. Ich denke nicht, das es soweit kommt aber erstmal abwarten, dann werden wir schnell Wissen was entschieden wird und welche Auswirkungen das hat. Vorher braucht man sich eig. keinen Kopf machen. Beeinflussen kann man da leider auch nix.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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18.11.2014 07:52
#8
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Moderatorin

Ist offenbar öffentlich bzw. man kann sich anmelden zur Teilnahme

ganz runterscrollen und Teilnahme anklicken

18.11.2014 09:07
#9
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Ah, danke! Keiner aus Leipzig / Umgebung Lust teilzunehmen das wir direkt erfahren was Sache ist?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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18.11.2014 15:28
avatar  mobi72
#10
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Hatte das gerade auf dem Liquids-aus-Usa-Dings schon geschrieben:
Liquid aus den USA beim Zoll! (5)

Der Zoll wartet scheinbar auch auf dieses Urteil.


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19.11.2014 15:49
avatar  mobi72
#11
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Morgen ist es dann wohl soweit. Daumen drücken!!! Mit etwas Glück schaut Pötschke-Langer morgen mit betroffenem Gesichtsausdruck in die Kameras.


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19.11.2014 16:25
#12
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Moderatorin

Zitat von mobi72 im Beitrag #11
Morgen ist es dann wohl soweit. Daumen drücken!!! Mit etwas Glück schaut Pötschke-Langer morgen mit betroffenem Gesichtsausdruck in die Kameras.

das juckt die Dame wohl am Wenigsten, denn ihr käme es sogar ganz gelegen, wenn es als 1:1 Tabakprodukt eingestuft würde. Hat sie gerade letzte Woche in Linz verkündet, O-Ton Pö-La: Österreichisch verhält sich vorbildlich

19.11.2014 16:51
avatar  killer queen ( gelöscht )
#13
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killer queen ( gelöscht )

Das E-Liquid ist kein Arzneimittel, es ist kein Tabakprodukt, es ist ein selbständiges Genussmittel wie die Alkoholprodukte, Das sollte doch jede Hohlbirne mal langsam checken.


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19.11.2014 17:32
avatar  zwinkl
#14
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Sorry, aber wie soll eine hohlbirne denn was checken ?

Leider ist die frau nicht hohl in der birne, sondern arrogant, berechnend und rechthaberisch und zickig, wenn man nicht nach ihrer pfeife tanzt.
Die besten chancen haben wir, wenn die dame der blitz treffen würde, aber man weiß ja nicht, villeicht bleibt ihr ja auf grund von atemwegsreizungen mal die luft weg.
Ich würde sofort 100 ökken an eine wohltätige einrichtung spenden, wenn diese verlogene tante dieses jahr noch der schlag trifft...
Meine wunschträume werden aber sicher nicht wahr werden und solange müssen wir ihr eben kontra geben, damit sie sich wenigsten (schwarz) ärgert...
...auch das ist ungesund.

Ich denke mal, daß das gericht die vorhergegangenen entscheidigungen bestätigen wird...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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19.11.2014 17:35
avatar  mobi72
#15
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@zwinkl

davon gehe ich auch aus, dass es eine Bestätigung der OVG-Urteile gibt.


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19.11.2014 17:51
avatar  Sabine
#16
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Ich habe noch keine Drogenbeauftragte in Deutschland erlebt, die öffentlich irgendetwas Vernünftiges gesagt hat.

was sagte die letzte über Chrystalmeth? "das ist nur ein kleines Problem an der tschechisch-bayrischen Grenze"
über e-ziggis: könnte, möglich, Suchtstoff Nikotin, Kiiindeeer

Die suchen in ihren Parteien immer diejenigen für den Job, denen es nichts ausmacht den Volldeppen zu spielen.


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19.11.2014 17:57
avatar  zwinkl
#17
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Zu spielen ???

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
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19.11.2014 18:04
avatar  Sabine
#18
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Zitat von zwinkl im Beitrag #17
Zu spielen ???


selbstverständlich

Natürlich wissen sie genau Bescheid (und sie haben ausreichend Mitarbeiter etwas zu recherchieren), es ist wie bei Frau Dr. PöLa.
Entweder sie haben eine Mission oder sie vertreten Interessen (gegebenenfalls beides) und sie haben die Medien und die uninformierte bzw. durch die Medien falsch informierte Allgemeinheit auf ihrer Seite.


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19.11.2014 18:27
#19
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Eins denk ich Sicher zu Wissen - Die Presse wird sich auf die morgigen (Grundsatz-)Urteile stürzen, wie immer diese lauten werden und uns "Gewissenhaft" davon berichten...

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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19.11.2014 20:15
avatar  Ghossie
#20
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Ich würde mich arg wundern, wenn die Revisionsführer durchkommen sollten, aber ein Grund, morgen mal während der Arbeit im Netz nach den Urteilen zu suchen.


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19.11.2014 20:16
#21
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Bei diesem Verfahren geht es in keiner Weise um eine Einstufung von Liquids als Medizinprodukt/Heilmittel. Es geht nur darum, ob diese Aussage von öffendlicher Seite aus gemacht werden durfte. Es soll geklärt werden ob es Grundlagen für diese Aussagen gibt. Für uns Dampfer ist es relativ unwichtig. Hier geht es nur um eventuelle Schadensersatzforderungen des Betreffenden Händlers.


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19.11.2014 20:22
avatar  killer queen ( gelöscht )
#22
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killer queen ( gelöscht )

Es geht um die Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Mehr oder weniger nicht.


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19.11.2014 20:23
avatar  zwinkl
#23
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Sehe ich nicht so...das ist sehr wohl wichtig, weil das ebenso in den medien verbreitet werden wird.
Und auch die feststellung, daß das SO EBEN KÜNFTIG NICHT MEHR verbreitet werden darf !!!

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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19.11.2014 20:25
#24
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Moderatorin

Zitat von Natascha im Beitrag #21
Bei diesem Verfahren geht es in keiner Weise um eine Einstufung von Liquids als Medizinprodukt/Heilmittel. Es geht nur darum, ob diese Aussage von öffendlicher Seite aus gemacht werden durfte. Es soll geklärt werden ob es Grundlagen für diese Aussagen gibt. Für uns Dampfer ist es relativ unwichtig. Hier geht es nur um eventuelle Schadensersatzforderungen des Betreffenden Händlers.

Ok, dann bin ich ja beruhigt....

Ist aber irgendwie schon komisch beschrieben das Ganze.... juristendeutsch halt

Danke @Natascha

19.11.2014 20:27 (zuletzt bearbeitet: 19.11.2014 20:28)
avatar  mobi72
#25
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Zitat von heimchen im Beitrag #24
Zitat von Natascha im Beitrag #21
Bei diesem Verfahren geht es in keiner Weise um eine Einstufung von Liquids als Medizinprodukt/Heilmittel. Es geht nur darum, ob diese Aussage von öffendlicher Seite aus gemacht werden durfte. Es soll geklärt werden ob es Grundlagen für diese Aussagen gibt. Für uns Dampfer ist es relativ unwichtig. Hier geht es nur um eventuelle Schadensersatzforderungen des Betreffenden Händlers.

Ok, dann bin ich ja beruhigt....

Ist aber irgendwie schon komisch beschrieben das Ganze.... juristendeutsch halt

Danke @Natascha



Es geht um mehrere Urteile. Bitte mal durchlesen:
http://www.bverwg.de/presse/termine/term...014&uhr=10%3A00

Und da geht es einerseits um Barbaras Denkfehler aber auch um Einstufung als Medizinprodukt durch das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und in einem weiteren Verfahren um die ebensolche Einstufung durch die Stadt Wuppertal.


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