VG in Lebensmittelqualität

28.08.2015 17:02
avatar  dcon
#1
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Hallo!

Man liest immer, dass PG und VG in Pharmaqualität verwendet werden sollen. Jetzt fiel mir neulich bei einer laufenden Bestellung nachträglich ein, dass ich noch VG brauche, und hab das per Email an den Shop "dazubestellt".

Als es ankam, hab ich mich fröhlich ans runtermischen einer 36er PG Nikotinbasis gemacht und das VG verwendet. Ich hatte dann 200ml fertige Basis. Erst dann fiel mir auf, dass die VG Flasche keine Angabe bzgl. Pharmaqualität hat. Bei der Recherche auf der Shopseite habe ich dann leider die Info gefunden, dass das VG 99,5% den Reinheitskriterien für E422 gem. Verordnung (EU) Nr. 231/2012 entspricht.

Wie schlimm ist das jetzt? Habe kein Problem damit, das restliche VG nicht weiter zu verwenden, aber um die fertige Nikotinbase wärs schon schade, zumal ich damit schon reichlich Liquids angesetzt hab!

Ich hab gesucht, aber dazu leider nix weiter gefunden.

Schon mal danke für eure Antworten!

VG
dcon


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28.08.2015 17:39
avatar  channi
#2
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
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Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


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28.08.2015 17:49
#3
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Also nach meinem Kenntnisstand (hoffe es bestätigt jemand) handelt es sich nur um verschiedenen VERORDNUNGEN bzw. dann eben Bezeichnungen.

Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 behandelt halt explizit die Lebensmittel(zusatz)stoffe bzw. die E-Nummern werden eben darüber deklariert.

Dass die Kriterien gegenüber den deutschen/europäischen/amerikanischen Pharmabüchern deswegen weniger streng wären, davon weiß ich nichts, kann ich mir beim deutschen Bürokratismus auch nicht vorstellen.

ICH hätte da absolut keine Bedenken - insbesondere weil diese Deklarierung nach E-Nummer/Lebensmittelverordnung absolut nicht unüblich ist in den Dampfshops.
Meist werden dann sowohl die Lebensmittelverordnung als AUCH die Bücher parallel genannt.

... Reifezeit wird überbewertet. Ich reife seit 50 Jahren und hab immer noch keinen Geschmack! ...


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28.08.2015 18:28 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2015 18:29)
#4
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Du dampfst den Lebensmittelzusatzstoff E422, dessen Reinheits- und Verarbeitungsgrad ausreichend 'sauber' ist, es eben als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen. Also Problemlos.

Wenn du wüsstest, wo und wieviel VG und/oder PG in unseren Lebenmittel drinnesteckt, würdest du nur noch von Luft und Liebe leben wollen. :)

Ob da nun den Vorschriften des DAB entsprechend steht oder dem Stoff die E-Nummer zugeteilt wurde, ist beides eine eher übliche Qualitätsaussage über den Stoff VG. Beides ist dampfbar, obwohl das Deutsche Arzneimittelbuch Glycerin bestimmt nicht als Dampfstoff/BAsis angedacht hat. ISt halt nen Qualitätssiegel, dessen Reinheit eingehalten werden muss. Wäre es unrein in irgendeiner Form, gäbe es dafür auch keine E-Zulassung.

GAnz einfach:dampfbar. Du willst daraus ja keinen Kuchen backen, oder es pur trinken, falls du mal nicht auf den Pott könntest. Dafür wäre PG eh besser geeignet. Ohne Nikotin versteht sich.


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28.08.2015 20:07
#5
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Zitat von Dampfer-Manfred im Beitrag #4
Du willst daraus ja keinen Kuchen backen, oder es pur trinken, falls du mal nicht auf den Pott könntest. Dafür wäre PG eh besser geeignet. Ohne Nikotin versteht sich.


Doch! Deswegen nimmt man ja den Lebensmittelzusatzstoff

(Nur zur Info: Glyzerin ist in einigen Kuchenrezepten enthalten - macht laut Tochter wohl gummiartige Lasuren, womit auch filigrane und kunstvolle Werke möglich sind.)

... Reifezeit wird überbewertet. Ich reife seit 50 Jahren und hab immer noch keinen Geschmack! ...


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28.08.2015 21:43 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2015 21:44)
avatar  dcon
#6
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Ok, das ist mir die liebste Antwort :-)

Vielen Dank!!!


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