Behördenwillkür bei HISVAPE

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19.01.2016 21:16
#1
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Niedersachsen übt schon mal .....

http://www.hisvape.info/bescheid/?lang=de


Grüße,
Wolfgang

Ois had sei Zeit

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19.01.2016 21:30
#2
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Wow. Schlechter "Scherz" der Behörde. Ganz schlecht. Die haben sie echt nicht mehr alle.

Wissenschaftler haben herausgefunden
nachdem man ihnen den Ausgang zeigte.

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19.01.2016 21:48
#3
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Der Auftakt zur Horrorshow.


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19.01.2016 21:49
avatar  blaetti
#4
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War Niedersachsen nicht schon immer etwas seltsam was sowas angeht?


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19.01.2016 21:50 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2016 21:51)
#5
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Moderatorin

Interessant ;)

Zitat
ür uns in Niedersachsen ein eindeutiges Ja, solange wir nicht vor Gericht gewonnen haben. Wir haben uns deshalb für eine andere Lösung entschieden: Alle Kunden, die uns einen Gewerbeschein (uns ist es egal welches Gewerbe) zukommen lassen, können weiterhin alles kaufen (auch nach der TPD2). Privatkunden (bzw. die, die keinen Gewerbeschein vorlegen) können über unseren Partner shop in England http://www.hisvape.eu alles bestellen. Das ist übrigens total legal, denn im UK, so wie in anderen europäischen Ländern, gilt dieser Erlass nicht.



Nun ja ist einfach wirklich Willkür

Da war doch auch was kürzlich, von wegen Verkaufsverbot wegen fehlender Kindersicherung der Liquidflaschen


edit hats gefunden:
Umsetzung der TPD in Deutschland noch in diesem Jahr (12)

19.01.2016 22:33
#6
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Die sind nicht mehr ganz dicht - haben die keine anderen Probleme als nen Steuerzahler zu ruinieren und Arbeitsplätze zu vernichten ???

Wenn ich das Schreiben halbwegs richtig gelesen hab, steht da was von "nikotinhaltigen Gemischen" - die Frage ist jetzt, definieren die das noch genauer als Liquids oder gilt das dann für alle nikotinhaltigen Gemische ??? Wenn ja, wünsch ich der überwachenden Behörde schon mal viel Spaß mit den ganzen Apotheken, die Nikotinersatz"mittel" verkaufen, denn auch das sind im Endeffekt "nikotinhaltige Gemische" und dürften dementsprechend entweder garnicht oder nur mit der nötigen Kennzeichnung verkauft werden... guck ich da nur bei den Pflastern: die haben eigentlich alle genug Nikotin, das die nicht verkauft werden dürften...

In dem Behördenschriebs steht noch was interessantes: Nikotin als Reinstoff ist gemäß Anhang VI Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung hinsichtlich seiner ...Wirkung ...eingestuft. Interessant ist der Zusatz gleich beim 1. Punkt orale Wirkung : es handelt sich um eine Mindesteinstufung, sie ist mit * gekennzeichnet und muss bei Vorliegen neuerer Erkenntnisse angepasst werden...

Deute ich das Schreiben richtig, gehen die von einem massivst falschen LD-50 Wert aus, nach dem ein einfaches Schnapsgläschen 18er Liquid ausreichen würde mich umzubringen und nehmen den als Grundlage für ihre Behördenwillkür - das sollte doch ein guter Ansatzpunkt für ne Klage sein... ich stell mich da sofort für ne Vorführung bei Gericht zur Verfügung, das dieser Wert schlicht absurd ist und das die Verbote und Forderungen daher jeglicher Grundlage entbehren...


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19.01.2016 22:56
avatar  ( gelöscht )
#7
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( gelöscht )

Das ist genau das was ich meine, wenn ich sage, dass die TPD2 fast egal ist. Es ist wichtig, was der letzte Punkt in der langen Kette dann daraus in der Praxis macht. Wie zu sehen, brauchen die weder
ne TPD2 noch ne landesspezifische Gesetzgebung dazu, um was kapttzumachen. Eine Schande. Es brauch nur nen örtliches Gewerbeaufsichtsamt daherkommen, aus uralten - aber noch in den Büchern stehenden Verordnungen was zusammenzubasteln und Bamm.
Ohja - die Praxis wird jede TPD und Landesgesetzgebung um Längen schlagen. Ich weiss jetzt nicht, ob ich drüber heulen soll oder umsehen, wo ich n paar Säcke Nitratdünger herbekomme -Diesel gibs ja zu Glück an jeder Tanke..................mann ey !


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19.01.2016 23:08
avatar  rihana
#8
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du darfst hier im forum nicht pessimistisch sein, gibbet dann haue vom motorrad und vom lieben gott !! .....................


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19.01.2016 23:08
#9
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Hier mal der relevante Abschnitt aus dem Schreiben des Ordnungsamtes:

Zitat
"Die bisherige Legaleinstufung für Nikotin bezog sich auf einen LD 50-Wert von 50mg/kg (Nikotin/kg Körpergewicht). Der Ausschuss für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment=RAC) der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA), der für Stoffeinstufungen zuständig ist, hat am 15.09.2015 eine Neubewertung der Nikotineinstufung vorgenommen und kommt für die orale akute Toxizität auf einen LD 50-/ATE-Wert von 5mg/kg."


Quelle

In dem Schreiben des Ordungsamtes wird auf die "European Chemicals Agency" verwiesen, hier auf http://echa.europa.eu/documents/10162/13...tember_2015.pdf
Und darin steht, daß die Änderung der Werte "auf Vorschlag der Niederlande ..." eingeflossen ist.

Wer macht sich den Spaß und durchforstet mal auf deren Seite "About us" unterhalb der Überschrift "The way we work" die Punkte "Independance", "Transparency" und "Code of good administrative behaviour"?
Sooo gut ist mein Englisch auch nicht.

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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19.01.2016 23:10
#10
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Hier der zugehörige ministerielle Rundumschlag ehm... Runderlass, den Hisvape da gerade zu spüren bekommt:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=...D-VVND000035994

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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19.01.2016 23:24 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2016 23:26)
#11
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Da seht ihr das wahre Gesicht unserer freien Lebenbedingungen.
So etwas kann nur in blanken kalt berechnendem Hass beschlossen werden und dient als Exempel, Test,
als Gewöhnungsmittel für all das was danach kommt um ums abzustumpfen und zu demoralisieren. Das ist eine Kriegserkärung.
DAS sind die Menschen die uns regieren, Willkür ist! Diktatur.


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20.01.2016 00:09
#12
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Zitat von colonius im Beitrag #9


Wer macht sich den Spaß und durchforstet mal auf deren Seite "About us" unterhalb der Überschrift "The way we work" die Punkte "Independance", "Transparency" und "Code of good administrative behaviour"?
Sooo gut ist mein Englisch auch nicht.


kannste alles auf deutsch umstellen und selber lesen

Ich glaub, das seht gleich relativ weit oben unter "Independance":

Zitat
Es ist unabdingbar, dass die ECHA diese Entscheidungen transparent, unabhängig, unvoreingenommen und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse trifft.


naja - im Bezug auf Nikotin haben die da wohl "wissenschaftliche Erkenntnisse" aus dem 16. oder 17. Jahrhundert angewendet, aber auf keinen Fall aktuelle aus dem 21. ?!

das ist übrigens deren Info über Nikotin: http://echa.europa.eu/de/brief-profile/-...ile/100.000.177 - aber da muss wirklich ein Fachmensch zum lesen ran um das zu deuten...


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20.01.2016 00:22
#13
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325 mg und ich bin hops.
Was ist denn 100ml 9er Basis drin? 9mg? 90mg? 900mg?

Meint ihr sie haben extra falsche Zahlen genommen?


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20.01.2016 00:32
#14
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Niedersachsen scheint ja das Paradies auf Erden zu sein, wenn die sonst keine Probleme zu lösen haben.

Aber wahrscheinlich ist es für das Ministerium einfacher die dünnen Bretter zu bohren, die dicken schafft man nicht
oder hat keinen Bock drauf. Und wenn man dann noch so einen scheinbaren Gutmenschen als Minister hat.... haua haua haua.

Da bleibt da ja nur der Hisvape Shop in UK.

Viele Grüße aus Berlin
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt


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20.01.2016 00:34
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#15
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( gelöscht )

Zitat von Stefan Taubert im Beitrag #7
Das ist genau das was ich meine, wenn ich sage, dass die TPD2 fast egal ist. Es ist wichtig, was der letzte Punkt in der langen Kette dann daraus in der Praxis macht. Wie zu sehen, brauchen die weder
ne TPD2 noch ne landesspezifische Gesetzgebung dazu, um was kapttzumachen. Eine Schande. Es brauch nur nen örtliches Gewerbeaufsichtsamt daherkommen, aus uralten - aber noch in den Büchern stehenden Verordnungen was zusammenzubasteln und Bamm.
Ohja - die Praxis wird jede TPD und Landesgesetzgebung um Längen schlagen. Ich weiss jetzt nicht, ob ich drüber heulen soll oder umsehen, wo ich n paar Säcke Nitratdünger herbekomme -Diesel gibs ja zu Glück an jeder Tanke..................mann ey !


Zitat von rihana im Beitrag #8
du darfst hier im forum nicht pessimistisch sein, gibbet dann haue vom motorrad und vom lieben gott !! .....................


@rihana !

Ich habe das keineswegs pessimistisch gemeint. Ich bin empört darüber, was möglich ist uns wollte das damit zum Ausdruck bringen. Diese Aktion von Oldenburg da hat überhaupt keinen Sinn, da spätestens ab Fristende - unabhängig obs ne deutsche Umsetzung gibt oder nicht - sowieso der 20mg/ml und 10ml/Flasche - Mist gilt.
Was dort gemacht wurde ist Schwachsinn und sieht für mich nach einem versteckten Rachefeldzug aus. Erinnert sich vielleicht noch der eine oder Andere, dass es mal nen Grüppchen aus Dampfern gab, die hisvape unterstellt haben öffentlich, ne "schlechte" Base zu verkaufen ? Das wurde widerlegt, ein Dampfer der maßgeblich daran beteiligt war, musste sich öffentlich entschuldigen dafür. Kurz darauf gabs dann wegen ner ebenso amtlichen Sache kein 72er mehr bei hisvape und jetze das. Ich glaube nicht, das das Amt in Oldenburg - weder damals noch jetzt - von alleine drauf gekommen ist, sondern das da Jemand nachgeholfen hat.


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20.01.2016 00:56
#16
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.





bin einfach Sprachlos.

HISVAPE, alles gute, viel Mut und Geduld, aber insbesondere viel Erfolg für eure Kampf mit den Behörde.








.

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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20.01.2016 07:55
#17
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Hoffentlich versteht es nun auch der letzte, dass die Regierung egal ob Bund oder Land ein Haufen von Lobbyisten ist.
Es gibt in diesem Land einen Haufen VO die einem das Dampferleben erschweren können, ganz besonders den Händlern.
Das ist das letzte!!!


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20.01.2016 08:13
#18
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Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #10
Hier der zugehörige ministerielle Rundumschlag ehm... Runderlass, den Hisvape da gerade zu spüren bekommt:

http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=...D-VVND000035994


Da steht aber:

Zitat
Da eine spezialrechtliche Regelung für E-Zigaretten noch aussteht und angesichts des hohen Gefährdungspotentials, insbesondere der nikotinhaltigen Liquids, ist bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung daher wie folgt zu verfahren:

1.1
E-Zigaretten samt Liquids mit der Zweckbestimmung „Zur Raucherentwöhnung“

E-Zigaretten mit Nikotin-Depot, die mit der Zweckbestimmung „Zur Raucherentwöhnung“ o. Ä. gekennzeichnet sind oder beworben werden, dürfen nach dem AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Arzneimittel zugelassen sind.

Ein Inverkehrbringen ohne Zulassung stellt einen Straftatbestand nach § 96 Nr. 5 AMG dar und ist entsprechend zu ahnden.



Hat denn Hisvape seine Waren "zur Raucherentwöhnung" beworben???

Gab es da nicht ein Gerichtsurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass die Liquids kein Arzneimittel sind und nicht dem AMG unterstellt sind?

20.01.2016 09:40
avatar  Chandra
#19
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Zitat von blaetti im Beitrag #4
War Niedersachsen nicht schon immer etwas seltsam was sowas angeht?


Nein. Wir Niedersachsen sind ziemlich tolerant, wenn auch manchmal etwas schweigsam. Wird uns zumindest nachgesagt...

Ernsthaft, was soll dieser blöde Spruch?

Na egal, jetzt gehts los, mal sehen, wer sich noch solche illegalen Aktionen einfallen lässt. Wer noch bunkern wollte, sollte schnell loslegen!


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20.01.2016 10:13
avatar  nischel
#20
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Zitat von Chandra im Beitrag #19
Zitat von blaetti im Beitrag #4
War Niedersachsen nicht schon immer etwas seltsam was sowas angeht?


Nein. Wir Niedersachsen sind ziemlich tolerant, wenn auch manchmal etwas schweigsam. Wird uns zumindest nachgesagt...

Ernsthaft, was soll dieser blöde Spruch?

Na egal, jetzt gehts los, mal sehen, wer sich noch solche illegalen Aktionen einfallen lässt. Wer noch bunkern wollte, sollte schnell loslegen!



Denke auch, man sollte von ein paar Hirnis in einem Ministerium, die im vorauseilendem Eifer irgendwelche (un)gesetzmässigen Maßnahme durchführen, auf alle Niedersachsen schließen. Hier sind wahrscheinlich persönliche Interessen mit im Spiel.
Das größte Problem sehe ich darin das es Schule machen könnte. Andere Bundesländer ziehen mit, die Händler haben keine Wahl als das Spiel mitzuspielen bzw. zu klagen, doch ehe eine Entscheidung vor Gericht fällt ist die TDP2 in Kraft und eine vielzahl von Händlern haben ihre Pforten geschlossen. Könnte der Todesstoß für das dampfen werden, bzw. Neueinsteiger haben keine Chance mehr so richtig los zu dampfen. Traurige Realität in Deutschland, erstmal alles was im Gesetz steht zu vergessen, dann wird irgendwas beschlossen und umgesetzt und dann wird gewartet bis einer vielleicht klagt. Wenn keiner klagt ist es dann umgesetzt und wird als Gesetz verkauft.


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20.01.2016 11:13
#21
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Zitat von heimchen im Beitrag #18

Da steht aber:

Zitat
Da eine spezialrechtliche Regelung für E-Zigaretten noch aussteht und angesichts des hohen Gefährdungspotentials, insbesondere der nikotinhaltigen Liquids, ist bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung daher wie folgt zu verfahren:

1.1
E-Zigaretten samt Liquids mit der Zweckbestimmung „Zur Raucherentwöhnung“

E-Zigaretten mit Nikotin-Depot, die mit der Zweckbestimmung „Zur Raucherentwöhnung“ o. Ä. gekennzeichnet sind oder beworben werden, dürfen nach dem AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Arzneimittel zugelassen sind.

Ein Inverkehrbringen ohne Zulassung stellt einen Straftatbestand nach § 96 Nr. 5 AMG dar und ist entsprechend zu ahnden.


Hat denn Hisvape seine Waren "zur Raucherentwöhnung" beworben???

Gab es da nicht ein Gerichtsurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass die Liquids kein Arzneimittel sind und nicht dem AMG unterstellt sind?




Dieses "Beamtendeutsch" würde ich so deuten, das der Verein Liquids 2x klassifiziert bzw. dem Händler/Hersteller 2 Optionen zur Klassifizierung lässt:
einmal als Mittel zur Rauchentwöhnung - dann braucht es eine Zulassung nach dem Arzneimittelrecht, ist apothekenpflichtig und unterliegt vielleicht eventuell anderen Richtlinien, was den Nikotingehalt angeht...
und dann als Genussmittel, das nicht der Rauchentwöhnung dient und auf das dann strikt und rigoros alle Vorschriften anzuwenden sind, die einzuhalten diese I... von Hisvape verlangen


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20.01.2016 12:34
#22
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Moderator a.D.

Sehr dubios das ganze. Was reitet eine Behörde zu diesem Vorghen?
Eventuell liegt es ja daran, dass der Shpbetreiber das Angebot sehr deutlich als Mittel zum Umgehen der kommenden gesetzlichen Regelungen deklariert hat.
Das ist natürlich extrem ärgerlich für Hisvape.
Auf alle Fälle müssen wir befürchten, dass uns derartige Meldungen ab sofort regelmäßig beschäftigen werden. Wer also noch Bunkern will, sollte jetzt reagieren.


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22.01.2016 16:36
#23
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Moderatorin

Andere ziehen nach (warum auch immer)

Zitat
Liebe Kunden,

da wir ebenfalls in Niedersachsen unser Firmensitz haben, haben wir aufgrund der jüngsten Entwicklung bei der Firma hisVape (Link zum Blog von hisVape), auch unsere Basen ab 18 mg/ml Nikotin vorsichtshalber für Endkunden deaktiviert.

Alle Basen ab 18 mg/ml Nikotin sind ab sofort leider nur noch für Personen mit Gewerbenachweis zu kaufen. Ein Verkauf an normale Endkunden ist bis zur einer endgültigen Klärung der Sachlage nicht möglich.


https://electronicsmoke.de/Wichtige-Hinw...ab_18mg_nikotin

22.01.2016 16:44
#24
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Zitat von heimchen im Beitrag #18
Gab es da nicht ein Gerichtsurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass die Liquids kein Arzneimittel sind und nicht dem AMG unterstellt sind?


Du kannst ein Arzneimittel jederzeit anmelden - müssen bestimmte voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich wurde nur gesagt das Liquids keine Arzneimittel sein müssen. Wenn man aber eine Heilung vorgibt kann man es natürlich als Arzneimittel eintragen lassen. Nahrungsergänzungsmittel müssen keine Arzneimittel sein, können die Hersteller dennoch so einstufen lassen...


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22.01.2016 21:16 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2016 21:16)
#25
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Moderatorin

Jaaa, der Shitstorm mal wieder (diesmal von der Konkurrenz entfacht)

Neue Stellungnahme von HV
http://www.hisvape.info/das-problem-mit-...parenz/?lang=de

Zitat
Das Problem mit der Transparenz
in Absprache mit unserem Anwalt haben wir nun beschlossen, dass wir den Bescheid nicht länger online stehen lassen, denn
es gibt einige Personen, die hieraus wieder öffentlich unwahre Behauptungen aufstellen, weil sie falsch interpretieren, denn auch in amtlichen Bescheiden steht nicht immer die Wahrheit....

.....

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