18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)

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10.03.2016 21:54
#1 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Termin 18.3.2016 im Bundesrat:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/94...topNr=1a#top-1a

TOP 1a: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
TOP 1b: 17/16 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 1a: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/94...icationFile&v=1

Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 1b:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/94...icationFile&v=1

Vom Bundestag beschlossene Drucksachen die so nur noch vom Bundesrat unverändert zustimmen kann oder bei Nichtzustimmung kann dieser den Vermittlungsausschuss anrufen (eher unwahrscheinlich):
Gesetzentwurf 18/7218:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807218.pdf
Drucksache 18/7452 Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807452.pdf
Beschlußempfehlung:
17/138: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700138.pdf

Weiterer Ablauf: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und der Bundeskanzlerin sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet.

Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Damit ist das Gesetz verkündet. Ist kein besonderes Datum des Inkrafttretens im Gesetz genannt, gilt es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.


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10.03.2016 22:06
avatar  Achim
#2 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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- " Zu den Tabakerzeugnissen gehören dabei Zigaretten,
Drehtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillo, nicht zum Rauchen bestimmter
Tabak, elektronische Zigaretten sowie pflanzliche Raucherzeugnisse. " -

Oha, jetzt haben wir es schwarz auf weiss, Akkus sind Tabakerzeugnisse.

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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10.03.2016 22:09
#3 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Klar, das Urteil vom BGH.

Live is a strange piece of shit, make sure you enjoy every minute of it™.

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10.03.2016 22:10
avatar  Achim
#4 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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- " Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat darüber hinaus die Annahme
einer begleitenden Entschließung.
In dieser Entschließung soll der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 29. Januar
2016 hinweisen und die Bundesregierung erneut auffordern, sich gegen-
über der Europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen für die
notwendigen Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen. Die Anbringung
der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse und
verwandte Erzeugnisse sollte erst nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten erfolgen. " -
Naja, die Anhörung hatte scheinbar doch Erfolg

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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10.03.2016 22:16
avatar  Achim
#5 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Der Link zur Beschlussempfehlung führt leider zu einem Dokument von 2009

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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10.03.2016 22:26
#6 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Danke für den Hinweis :-) Kagge - in Top 1b sind zuviele verzweigungen :-/ ich versuche mal eine neue Ordnung hereinzubringen :-(


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10.03.2016 23:06
#7 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Die Verlinkungen sind irgendwie verkehrt auf deren Server -.- Oder ich blicke es nicht so recht.
Jedenfalls geht es um folgende Verordnung die in Top 1b verabschiedet werden soll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0017-16.pdf

So recht habe ich die Drucksachen 18/7696, 18/7218 und 18/7452 noch nicht verstanden. :-( Kann aber frühestens morgen versuchen zusammenzufassen.


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10.03.2016 23:31
#8 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Ok, aber dann will ich auch angemessene übergangsfristen von 15 monaten fürs dampfen bzw. bunkern...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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11.03.2016 00:34
#9 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Die bekommst Du aber nicht, weil Du keine Druckwalzen umstellen mußt.

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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11.03.2016 00:40
#10 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Aber ich muß dafür im keller auch einiges umstellen um noch weiteren platz für basen zu machen.
Ist das etwa kein grund ?

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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11.03.2016 02:21
#11 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Ich google gerade Weinregale.


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11.03.2016 02:42
#12 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Kasten Bier für Literflaschen reicht....

Es wird Dampfparties in verborgenen Kellerbars geben....wer am meisten gebunkert hat ist der beste Gastgeber.
Da kann man dann einen ausgeben....wenns Stöffchen asrtronomische Preise hat und ebenso schwer zu bekommen ist...
Also doch besser Weinregal? Zum Wohle der konspirativen Treffen?


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11.03.2016 10:17
avatar  Damp90
#13 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Wie kann man das mit den übergangsfristen denn jetzt nehmen? Ist die nur gültig für offline Shops? Kann ich meine Geräte auch noch online bestellen? Bzw. Was sie mit den Geräten, welche die onlineshops aus dem Ausland beziehen? Kann ich dann nur noch die in Deutschland produzierten Geräte kaufen? Oder gilt die Frist auch für die einfuhr bis November 2016? Lg


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11.03.2016 10:31
#14 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Du, als dampfender Endverbraucher, kannst und darfst grundsätzlich alles kaufen, was dir ein Shop anbietet. Solange es dir ein Shop anbietet.

Auch die gesetzlich vorgesehenen Übergangs- und Abverkaufsfristen schützen dich nicht davor, dass die Shops evtl. bereits früher umstellen.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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11.03.2016 10:40
avatar  Damp90
#15 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Das heißt ich kann auch nach dem Mai 2016 noch bei fastecht und Co bestellen ohne das meine Sendung im Falle einer Kontrolle eingesackt wird? Oder ist die einfuhr "nicht tpd konformer Geräte" dann schon illegal? Sorry für die doofen fragen aber Das ganze überfordert mich ein wenig und ich will jetzt nicht unbedingt in den nächsten 1 bis 2 Monaten zu panikkäufen neigen..


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11.03.2016 10:52
#16 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Meine Antwort bezog sich nur auf deutsche Shops.

Für nichtdeutsche Online-Shops gibt es einen ganzen Sack von Registrierungsvorschriften. Keine Ahnung, wie der Zoll reagieren wird, wenn sie es nicht sind. Ich fürchte, da riskieren wir, dass der Zoll die Ware einkassiert und unsere Vorkasse futsch ist.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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11.03.2016 10:59
#17 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Ich seh das schon kommen, daß dampfer künftig nur noch urlaub in ländern urlaub machen werden, in denen dampfkram frei käuflich ist.
Und die dann beim zoll in der schlange mit kippen- und alkoholschmugglern in den statistiken auftauchen...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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11.03.2016 11:02
#18 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Moderatorin

Versuch macht klug... denn Dir als Privatmann kann nichts passieren, wenn Du (aus Unwissenheit) Sachen ausserhalb der EU bestellst und der Zoll das einkassiert. Die TPD2 ist ausschliesslich auf den Handel aus, nicht auf das "Benutzen" oder "bestellen" der Dampfen.
Versuche einfach den ganzen "Vorgang" auf Kippen und Tabak zu übertragen, die unter haargenau derselben Regulierung stehen ;)

11.03.2016 11:02
avatar  Damp90
#19 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Dann kann ich die Ware ja einfach zurückschicken und bekomme per Käufer Schutz das Geld von PayPal wieder. :) oder klappt das so nicht? Dann muß ich wohl doch noch ein wenig Panik beim Kauf walten lassen :D


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11.03.2016 12:01
#20 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Moderatorin

Zitat von Damp90 im Beitrag #19
Dann kann ich die Ware ja einfach zurückschicken und bekomme per Käufer Schutz das Geld von PayPal wieder. :) oder klappt das so nicht? Dann muß ich wohl doch noch ein wenig Panik beim Kauf walten lassen :D

Nein, denn Paypal zahlt nur, wenn der Händler Dir die Ware NICHT geschickt hat. Er kann ja nix dafür, wenn der DE Zoll Zicken macht. Auch ist es nicht sicher, ob der Zoll die Ware zurückschickt oder nicht einfach "entsorgt", wohl auch auf Deine Kosten.
Wenn er sie doch zurückschickt muss der Händler auch noch so kulant sein, und Dir den Wert zurückerstatten, wenn er denn so kulant sein sollte. Und dann wird sich der Händler sowieso zweimal überlegen, ob er je wieder deutsch Kunden beliefert, wenn es zu derartigen Problemen kommt.

Ich schreibe aus Erfahrung, haben wir hier alles schon gehabt.

15.03.2016 09:44 (zuletzt bearbeitet: 15.03.2016 09:45)
avatar  kosch
#21 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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wenn Akkus jetzt Zigarettenware ist -
Dürfen dann meine Kinder noch Ihr Walky-Talky oder Ihr RC Auto fahren?
Müssen im Baumarkt Solarlichter mit Warnhinweis versehen werden?


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15.03.2016 11:51
#22 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Moderatorin

Die Akkus alleine sind keine "Zigarettenware" und werden es auch nie sein.
Die Rohre alleine sind auch keine "Zigarettenware" (die, die man als Akkuträger benützt)
Die verschiedenen Drähte und Wattetampons auch nicht (die man für SWs braucht)

solange sie nicht in irgendeinem Zusammenhang mit "zum Verdampfen von e-Liquids, als umgangspr. als e-Zigarette genutzt bzw. zu deren Nutzung beworben werden).

15.03.2016 12:10
#23 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Gut, AT benutze ich dann zum regelbaren Styroporschneiden, dazu benötige ich nat. den Styroporschneidaufsatz und passenden Draht. Funktioniert sogar, selbst mal getestet :-)

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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15.03.2016 12:26
avatar  Sabine
#24 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Zitat von hansklein im Beitrag #23
Gut, AT benutze ich dann zum regelbaren Styroporschneiden, dazu benötige ich nat. den Styroporschneidaufsatz und passenden Draht. Funktioniert sogar, selbst mal getestet :-)




umgekehrt bei mir. Ich habe das Styroporschneidegerät meines Mannes schon kritisch betrachtet und Fragen zu dem Draht gestellt (manche Dinge werden dann plötzlich sofort sorgfältig weggeräumt )


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15.03.2016 12:44
#25 RE: 18.03.2016 Bundesrat TOP 1a und 1b: Gesetz und Verordnung zur Umsetzung der TabakerzG (TPD2)
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Hab ich auch schon so gemacht.
Ich liebe es ja zuzugucken, wenn er seine neuen wicklungen so aufglühen lässt und mal so unverfänglich angefragt, ob ich die vllt. für die verschönerung meiner blumenkästen auf dem balkon verwenden könnte. Ob das nicht prima funzen würde, also wenn er die heizkringel was höher setzt, das die über die schrauben rausragen würden...könnte ich sicher hübsche muster ins holz brennen.
Seine reaktion könnt ihr euch ja vorstellen...

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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