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Fasttech Fanclub
Zitat von Quink im Beitrag #2075
und kann auch als power pack nutzen.
Den Miller kannst du auch als Power-Pack benutzen. Er hat 2 Anschlüsse, einmal um 18650 Akkus zu laden (von USB oder von USB-auf230V Stecker) und der andere Anschluß: Vollen 18650 Akku einlegen und zb. am Handy anschließen und Handy aufladen durch den vollen 18650.
In diversen Forum habe ich über den Miller bißher nur gutes gelesen, werde es aber noch ausführlich testen und hier posten.
Den Liito-Kala 100 kannte ich noch nicht. Wie bist du auf den bekommen, Empfehlung von Bekannten die ihn schon haben?
Hab diversen websites gelesen Liito-Kala 100 mit neuen Platin empfohlen, at Gearbest over 1000 costumer reviews http://www.gearbest.com/chargers/pp_272183.html
Am Gehäuse steht auch NiMh 1.2v~2.2v (AA, AAA)
#2077 RE: Fasttech Fanclub
@Quink lies nochmal was ich schrieb. Welche rechnung denn? Habe nicht nur eine offene :(
Zitat von Quink im Beitrag #2075
und kann auch als power pack nutzen.
Den Miller kannst du auch als Power-Pack benutzen. Er hat 2 Anschlüsse, einmal um 18650 Akkus zu laden (von USB oder von USB-auf230V Stecker) und der andere Anschluß: Vollen 18650 Akku einlegen und zb. am Handy anschließen und Handy aufladen durch den vollen 18650.
In diversen Forum habe ich über den Miller bißher nur gutes gelesen, werde es aber noch ausführlich testen und hier posten.
Den Liito-Kala 100 kannte ich noch nicht. Wie bist du auf den bekommen, Empfehlung von Bekannten die ihn schon haben?
@ speterpeter
Zu deinem Zollproblem, lies mal oben bei mir was ich gemacht habe. Mach das gleiche. Rechnung von Fasttech als jpg Bild speichern, Währungsumrechnungskurs Dollar Euro von deinem Betrag auch als Bild und alles mit OpenOffice zu einer pdf machen und dem Zoll per email schicken. es gibt keinen Grund da persönlich hinzufahren und dort auch noch die Post öffnen zu lassen!
Der Miller ist schon ein feiner einfacher Lader, den schon seit langer Zeit nicht mehr mit den Reduzierstücken gibt. Der Liitokalla ist nicht schlecht, überlädt die Akkus aber, ein Problem den man auch in andere Lader eingebaut hat und dies obwohl man es schon besser konnte. Für den Urlaub ist der Liito wegen seiner Vieleitigkeit schon eine Alternative.
Zitat von funkyruebe im Beitrag #2079Zitat von Quink im Beitrag #2075
und kann auch als power pack nutzen.
Den Miller kannst du auch als Power-Pack benutzen. Er hat 2 Anschlüsse, einmal um 18650 Akkus zu laden (von USB oder von USB-auf230V Stecker) und der andere Anschluß: Vollen 18650 Akku einlegen und zb. am Handy anschließen und Handy aufladen durch den vollen 18650.
In diversen Forum habe ich über den Miller bißher nur gutes gelesen, werde es aber noch ausführlich testen und hier posten.
Den Liito-Kala 100 kannte ich noch nicht. Wie bist du auf den bekommen, Empfehlung von Bekannten die ihn schon haben?
@ speterpeter
Zu deinem Zollproblem, lies mal oben bei mir was ich gemacht habe. Mach das gleiche. Rechnung von Fasttech als jpg Bild speichern, Währungsumrechnungskurs Dollar Euro von deinem Betrag auch als Bild und alles mit OpenOffice zu einer pdf machen und dem Zoll per email schicken. es gibt keinen Grund da persönlich hinzufahren und dort auch noch die Post öffnen zu lassen!
Der Miller ist schon ein feiner einfacher Lader, den schon seit langer Zeit nicht mehr mit den Reduzierstücken gibt. Der Liitokalla ist nicht schlecht, überlädt die Akkus aber, ein Problem den man auch in andere Lader eingebaut hat und dies obwohl man es schon besser konnte. Für den Urlaub ist der Liito wegen seiner Vieleitigkeit schon eine Alternative.
hab gelesen aktuelle Liitokala 100 hat ein verbessertes Hauptplatin ohne den 0.1~0.2V Überladung
Zitat von Quink im Beitrag #2072
Ich muß mich auch mal als Fasttech Fan outen!
Und da heute wieder ein Päckchen von fasttech angekommen ist, kurz die Erlebnisse mit dem Zoll und was ich bei Fasttech bestellt habe.
Zoll:
Seit dem 11.August lag das Päckchen laut Tracking beim Frankfurter Zoll (versendet mit DHL +83cent Porto). Letzten Do. bekam ich Post von der DHL, Sendung liegt beim örtlichen Zollamt und die üblichen 28.50 blabla von der DHL für deren Abwicklung. Selbstverständlich kein Interesse für 28,50 das die DHL machen zu lassen. Und dummerweise wollte ich auch nicht zur Zollstation persönlich fahren, ein Aufmachen des Päckchens und blödes Gelaber vom Zoll wegen CE Zeichen, keine Lust (was eh Unsinn ist, da ich in den Vorschriften gewühlt habe und batteriegeräte grundsätzlich kein CE Zeichen brauchen, kann bei Bedarf hier reingestellt werden). Auch was man so hört wegen Lebensmittelverträglichkeit und dann Überprüfung, wie gesagt keine Lust auf persönliches Gelaber mit dem Zoll.
...
Grüße
Wäre nett, wenn Du das mit dem CE mal einstellen könntest.
Wenn ich zum Zoll muss, dann wollen die immer das CE Zeichen sehen. Nicht nur auf dem Karton, auch auf dem VD.
Hatte ne Aio bestellt, da war es drauf.
Und die 28,50 € sind nur fällig, wenn EUSt. fällig wird, also wenn das Paket verzollt werden muss. Liegt es unterhalb der Freigrenze, dann, wie schon hier geschrieben, ne email an den Zoll, das reicht in der Regel.
Eine CE Kennzeichnung sollte das Produkt schon haben, ansonsten musst du die Unbedenklichkeit nachweisen (TüV Gutachten)
das hier gehört zwar nicht ganz zum Thema aber:http://www.zoll-auktion.de/auktion/aukti...2&galeriebild=2
da hat wohl jemand sein "Päckchen" vergessen...
LG Shagy
Zitat von Dampflok shagy im Beitrag #2082
Eine CE Kennzeichnung sollte das Produkt schon haben, ansonsten musst du die Unbedenklichkeit nachweisen (TüV Gutachten)
das hier gehört zwar nicht ganz zum Thema aber:http://www.zoll-auktion.de/auktion/aukti...2&galeriebild=2
da hat wohl jemand sein "Päckchen" vergessen...
LG Shagy
SM Made in DE haben kein CE-Zeichen auf Kayfuns, nur auf Packung
Verlinkte Zoll Auktion hat kein €10 wert (ce4 und liquids), aber auf €35 gestiegen
Zitat von phlegmor im Beitrag #2061
... wenn jemand aber mal eine der kleinen Französinnen ausprobieren möchte (lohnt sich!), würde ich trotzdem weiterhin für einen hohen Zugwiderstand den Le Zephyr empfehlen und für einen geringen den Le Mirage. Beide vorzugsweise von Sjmy.
Ich hab den Le Magister und bin von dem begeistert. Supersimple Konstruktion, einfach zu bauen, trivial zu befüllen, dampft hervorragend, sifft nicht und sieht noch gut aus. Hab schon zig mal die beiden anderen (Zephyr und Mirage) studiert (sprich, die Bilder bei FT angeschaut) und finde nichts, was bei denen besser wäre - insbesondere beim Aussehen können sie dem Magister nicht das Wasser reichen. Meiner Meinung hat sich Vaponaute verrannt (Zwang was Neues zu bringen?) - der Le Magister, der älteste der drei, scheint mir immer noch der Beste zu sein.
@Froese
Ich freu mich, dass Dir der Le Magister gefällt. Denke, dass ich mir auch noch einen zulegen werde, um die "Drei Damen vom Grill" zu vervollständigen. 8)
Die anderen beiden würden Dich aber auch nicht entäuschen. Ich finde sogar, dass sich einiges verbessert hat:
- Durch das Versetzen der Liquidlöcher weiter zur Mitte hin, gibt es beim Befüllen keine Gefahr mehr, sich die Watte zu verziehen.
- Durch die Peek/PEI-Einsätze plaziert man die Topcap (und die Luftlöcher) automatisch immer korrekt, auch ohne Hinsehen. Topcap minimal rechts von der richtigen Position aufsetzen und bis zum Anschlag nach links drehen. Der Plaste-Einsatz bleibt in der richtigen Position an der/einer der negativen Drahtbefestigungsschraube hängen.
- (Beim Le Zephyr) Die Möglichkeit, mehr AFC-Optionen auszuwählen. Ich bevorzuge zum Beispiel die drei winzigen Löcher übereinander im Vergleich zu einem Rundloch mit demselben Zugwiderstand.
- Beide haben die Möglichkeit, wenn gewünscht, viel mehr Luft durchzulassen als der Le Mirage und sind deshalb auch für Dampfer interessant, die einen sehr leichten Zugwiderstand bevorzugen, ohne sie gleichzeitig bei sehr strengem Zug schlechter zu machen. (Den Zehyr nutze ich eher geschlossen, den Mirage weit offen.)
Du sagst "verrant", ich würde es schon Innovationen nennen, und zwar keine, die nur sinnlose Gimmicks sind. Beim Le Zephyr ist das die Möglichkeit, einen indirekten Luftzug einstellen zu können. Beim Le Mirage der sogenannte Vortex-Effekt. Na gut, Vortex-Effekt...Keine Ahnung, auf jeden Fall hat der einen sehr, sehr sanften Luftzug für die Menge an Luft, die da durchgeht.
Hast Du den Le Magister als Klon? Welche SKU würdest Du empfehlen?
Grüße!
Hmm,
habe auch mal ein bischen rumgelesen, aber ich finde keinen Hinweis darauf, dass Tabakprodukte eine CE-Kennzeichnung haben müssen.
Und da ja die E-Zigaretten unter die Tabakproduktrichtlinie fallen, dürfte es doch egal sein, ob ein CE-Kennzeichen drauf ist oder nicht.
Denn die paar Male, die ich zum Zoll musste, wollte man immer das CE-Zeichen sehen. Alles andere war nebensächlich.
Zitat von Theop im Beitrag #2086
Hmm,
habe auch mal ein bischen rumgelesen, aber ich finde keinen Hinweis darauf, dass Tabakprodukte eine CE-Kennzeichnung haben müssen.
Und da ja die E-Zigaretten unter die Tabakproduktrichtlinie fallen, dürfte es doch egal sein, ob ein CE-Kennzeichen drauf ist oder nicht.
Denn die paar Male, die ich zum Zoll musste, wollte man immer das CE-Zeichen sehen. Alles andere war nebensächlich.
wen svenmaesto Kayfun ohne CE zeichen produziert, dann wird sicher nicht benötigt...CE am packung reicht und dein Zollner soll sich informieren lassen
#2088 RE: Fasttech Fanclub
mal ne frage...für outdoor...
kann ich an so n teil das akkuladegerät anschliessen und die lifepos auch outdoor laden? der xtar hat ja n usb-anschluss
https://www.fasttech.com/products/1424/10008156/2369700
#2090 RE: Fasttech Fanclub
Zitat von kaimichael im Beitrag #2088
mal ne frage...für outdoor...
kann ich an so n teil das akkuladegerät anschliessen und die lifepos auch outdoor laden? der xtar hat ja n usb-anschluss
https://www.fasttech.com/products/1424/10008156/2369700
Wenn du einen Xtar meinst, der ohne Netzteil geliefert wird, weil für USB Netzteile gedacht, dann ja. Das Ding wiegt 372g und wenn man dann noch einen Lader dazurechnet, sind sie só schwer wie 10 18650. Ich hatte die Teile auch schon ins Auge gefasst, da ich aber nicht mehr länger als 10 Tage fernab der nächsten Steckdose unterwegs sein werde, schleppe ich lieber Akkus. Mit einem pro Tag komme ich locker aus.
ha im ebay ein outdoor solar Ladegerät gefunden, ob es taugt?
Werbung: http://www.ebay.de/itm/262583281166?_trk...K%3AMEBIDX%3AIT
@phlegmor
Kurze Bemerkung voraus: ich nutze den Le Magister seit knapp 3 Monaten täglich als reinen Backeverdampfer mit horizontaler Single-Coil, Watte, 8-15W.
Zitat von phlegmor im Beitrag #2085
- Durch das Versetzen der Liquidlöcher weiter zur Mitte hin, gibt es beim Befüllen keine Gefahr mehr, sich die Watte zu verziehen.
Hehe, gerade das hat mich bei den Nachfolgern gestört. Die zur Seite hin offenen Löcher machen das Neubewatten so trivial - man muss die Watte nicht erst durch Löcher popeln, einfach reinlegen, fertig. Nachfüllen mach ich meist so, dass ich das Liquid einfach aufs Deck kippe und runter laufen lasse. Keine Ahnung, wie da die Watte verrutschen soll - die Flasche berührt den Verdampfer nicht einmal ;-) Und selbst wenn ich mit ner Nadelflasche direkt den Tank auffülle, komme ich nicht in die Nähe der Watte. Verrutschte Watte ist bei mir nie ein Thema gewesen.
Zitat von phlegmor im Beitrag #2085
... mehr AFC-Optionen ... mehr Luft
Ich benutze beim Le Magister das mittlere Loch, habe also noch die Wahl eines strengeren oder auch eines lockereren Zuges. Mehr Optionen brauch ich nicht. Wenn ich irgendwann mehr Spielraum brauche - es gibt ja noch Dual-Coil :-)
Dass man beim Zephyr die AFC an beliebiger Stelle positionieren kann, ist ein nettes Detail. Ist mir bisher gar nicht aufgefallen. Funktioniert aber wohl auch nur mit vertikalen Coils. Zusammen mit der Positionierung der Löcher und der Form der Plastikeinsätze, scheinen die Nachfolger damit reine Vertikal-Coil-Verdampfer zu sein. Horizontal unmöglich.
Zitat von phlegmor im Beitrag #2085
Du sagst "verrant", ich würde es schon Innovationen nennen
Innovation als Selbstzweck? Der Magister hat ein tolles Design und eine genial einfache Konstruktion. Das haben sie nicht verbessert, sondern Sachen geändert, die (zumindest von mir) nie als Problem empfunden wurden bzw keine Verbesserung bringen. Und diese plumpen Plastikeinsätze sind sehr weit von "genial einfach" entfernt, vom Aussehen gehen sie gar nicht! Ein Deck wie beim Nectar oder Corolla wäre eine Verbesserung gewesen :-)
Zitat von phlegmor im Beitrag #2085
Hast Du den Le Magister als Klon? Welche SKU würdest Du empfehlen?
Ich hab nur die billige $5-Version und kann keine Vergleiche anstellen. Bin mit dem Teil zufrieden. Verarbeitung einwandfrei. Die O-Ringe, die die Top-Cap halten, könnten einen Hauch dicker sein. Das Teflon-Drip-Tip ist gut, mir aber zu dick. Das war's auch schon. Würd ich mir wieder bestellen.
Was noch anzumerken ist: der 510er ist sehr lang. Deshalb habe ich den kleinen Ersatz-O-Ring unten im Tankboden eingelegt (Deck abschrauben, O-Ring über 510er ziehen, wieder einschrauben). Dadurch wird der 510er kürzer und passt auch auf nicht-Hybrid Mods. Ich denke, das war von Anfang an so vorgesehen, auch zum Tankabdichten. Weiter scheint der mittlere Ersatz-O-Ring als zweiter Ring in die Top-Cap zu gehören - der einzige feststellbare Effekt ist aber, dass dann die AFC sehr schwergängig wird. Also weggelassen.
Zitat von dadash im Beitrag #2092
ha im ebay ein outdoor solar Ladegerät gefunden, ob es taugt?
Werbung: http://www.ebay.de/itm/262583281166?_trk...K%3AMEBIDX%3AIT
Tolle Daten: Mal 300.000mAh ( das sind mehr als 1000 25R, die 45Kg wiegen würden), mal 30.000mAh was immer noch mehr als 100 25R und 4500g bedeuten würde. Das Teil wiegt aber nur 250g. Dann steht da 3-4 Handys kann man aufladen. Ich würde mal vom 7000mAh ausgehen, mehr liefert das Teil nicht. Aber am wichtigsten ist die Leistung die das Panel liefern kann. 1,2W ist wenig ( die Sonne müsste rund 24 Stunden auf das Panel ideal auftreffen, um den Akku zu füllen ) und wahrscheinlich noch gelogen.
Ich denke das Teil taucht gut aber taugt wenig.
Also zum Thema Zoll und CE-Zeichen
Ich habe mir da einiges zusammengesucht, hätte ich da doch persönlich hingemußt (ging ja aber per email), hätte ich mir das ausgedruckt, mitgenommen und denen unter die Nase gehalten. Kopiert den Text und verteilt ihn an eure Freunde und Bekannte weiter!
Produktsicherheitsgesetz
Produktsicherheitsgesetz §7 Abs 2 Nr 2
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
§ 7 CE-Kennzeichnung
Es ist verboten, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen,
1. wenn das Produkt, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der
CE-Kennzeichnung versehen sind, ohne dass die Rechtsverordnungen nach § 8
Absatz 1 oder andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder ohne dass die
Anforderungen der Absätze 3 bis 5 erfüllt sind, oder
2. das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine
Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere Rechtsvorschrift ihre
Anbringung vorschreibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Dazu: Privatleute stellen nichts "auf dem Markt bereit", somit entfällt
für Privatleute (Import für den Eigenbedarf) ProdSG §7 Abs 2 Nr 2
Produktsicherheitsgesetz §2 Nr 4:
Im Sinne dieses Gesetzes ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche
oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur
Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit.
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Dazu: Geschäftstätigkeit bezieht sich wiederum auf den Verkauf des
ausländischen Händlers an Dich, nicht darauf, was Du dann damit anstellst.
Produktsicherheitsgesetz §1 Geltungsbereich:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf
dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Dazu: Das Schlüsselwort ist hier Geschäftstätigkeit. Somit entfällt das
ganze Produktsicherheitsgesetz vollständig für Privatleute und Eigenimport!
-------------
Zu Erzeugnis die in den Verkehr gebracht werden sollen:
Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates vom 8. Februar 1993 über die Kontrolle
der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den
geltenden Produktsicherheitsvorschriften
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...93R0339:DE:HTML
Dazu: In den Verkehr bringen heißt im laut allg. Rechtsverständnis verkaufen.
Privatleute (Import für den Eigenbedarf) bringen nichts "in den Verkehr",
somit entfällt auch dieses.
Dazu auch: siehe Produktsicherheitsgesetz §2: "Im Sinne dieses Gesetzes ist
Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt".
-------------
Begriffserklärung:
Bereitstellung auf dem Markt:
jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines elektrischen
Betriebsmittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem
Unions markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;
Inverkehrbringen:
die erstmalige Bereitstellung eines elektrischen Betriebsmittels
auf dem Unionsmarkt;
Quelle:
Artikel 2, hier:
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-ze...-2014-35-eg.pdf
-------------
EMV-Richtlinie
zur CE-Kennzeichnung: Richtlinie des Rates 2004/108/EG über
Elektromagnetische Verträglichkeit in Anwendung seit 20.07.2007 ”EMV-
Richtlinie„
Hier gut dargestellt:
http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/autou...VRichtlinie.pdf
Ausgenommen sind:
KEINE CE-Kennzeichnungspflicht:
- Batteriebetriebene Geräte
- "Basic components", die in ein anderes elektronisches Gerät eingebaut
werden, bei dem charakteristische Eigenschaften des Gerätes von der Art und
Weise des Einbaus abhängen.
-------------
EG-Richtlinie Nr. 765/2008
EG 765/2008 und Privatimport beim deutschen Zoll
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...030:0047:DE:PDF
Dazu: EG 765/2008 hier gar nicht angewendet werden kann, weil es sich um
einen privaten Import handelt und gar keine Vermarktung auf dem D/EU-Markt
vorgesehen oder zu vermuten ist.
-------------
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Die neue 2014/35/EU ist zwingend ab 20.April 2016 anzuwenden.
Artikel 1
Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische
Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000
Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom mit der
Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.
Dieser Anhang II (Ausnahmen) umfasst die folgenden Geräte:
- elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosiver Atmosphäre
- elektro-radiologische Betriebsmittel
- elektro-medizinische Betriebsmittel
- elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen
- Elektrizitätszähler
- Haushalt-Steckvorrichtungen
- Vorrichtungen zur Stromversorgung von elektrischen Weidezäunen
- Funkentstörmittel
- spezielle elektrische Betriebsmittel, die zur Verwendung in Flugzeugen, auf Schiffen oder in Eisenbahnen bestimmt sind und den Sicherheitsvorschriften internationaler Einrichtungen entsprechen, denen die Mitgliedsstaaten angehören.
- NEU: Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden.
http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung...richtlinie.html
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-ze...-2014-35-eg.pdf
Dazu: E-Zigaretten liegen unter 75V Gleichstrom
Artikel 16
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze
gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-ze...-2014-35-eg.pdf
Artikel 30: EG-Richtlinie Nr. 765/2008
Verursacht ein Produkt eine ernste Gefahrenlage, ist rasches Eingreifen
erforderlich, gegebenenfalls indem das Produkt vom Markt genommen oder
zurückgerufen bzw. seine Bereitstellung auf dem Markt untersagt wird. In
diesen Situationen ist es erforderlich, Zugang zu einem System für den
raschen Austausch von Informationen zwischen Mit- gliedstaaten und Kommission
zu haben. Das System nach Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG hat seine
Wirksam- keit und Effizienz im Bereich der Verbrauchsgüter bereits unter
Beweis gestellt. Zur Vermeidung unnötiger Doppel- arbeit sollte das System
auch für die Zwecke dieser Verordnung genutzt werden. Darüber hinaus bedarf
es für eine gemeinschaftsweit einheitliche Marktüberwachung eines
umfassenden Austauschs von Informationen über einschlägige auf nationaler
Ebene stattfindende Tätigkeiten, die über dieses System hinausgehen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...030:0047:DE:PDF
Dazu: Entfällt auch alles, "eine ernste Gefahrenlage" entsteht nicht.
-------------
Für "elektrische Betriebsmittel" gilt neben dem ProdSg auch die 1. Verordnung
zum ProdSG. Letztere enthält für Elektrogeräte zwischen 50 und 1000V
(Wechselstrom) und 75 bis 1500V (Gleichstrom) die Verpflichtung ein CE-
Kennzeichen anzubringen. Außerdem gibt es noch das Gesetz über die
elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG). Das ist
wachsweich formuliert, betrifft alles was " elektromagnetische Störungen"
verusachen kann und enthält auch die Verpflichtung ein CE-Kennzeichen
anzubringen. Für die Prüfung des EMVG ist die Bundesnetzagentur zuständig.
-------------
Der typische Schrieb vom Zoll Typ1:
"..laut Mitteilung der Bundesnetzagentur ist das Inverkehrbringen der E-
Zigarette ( Typ xy) untersagt , da es sich um ein nichtkonformes Produkt
handelt.
Es fehlt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt (ProdSG 7/ FTEG §3,§ 9 (1),
(3),(4) /FTEG §11 (1).
Einer Wiederausfuhr kann zugestimmt werden. Sollten Sie dies nicht
schriftlich mitteilen, wird die Ware unter zollamtlicher Überwachung
vernichtet."
Dazu: Einspruch schriftlich einlegen!
"Ich lege Einspruch ein gegen Ihre Entscheidung vom .., Begründung:
Das CE Zeichen ist laut ProdSG/FTEG nur notwendig wenn man etwas in Verkehr
bringst, also als Händler verkauft. Das mache ich aber nicht. Ich habe es
für mich privat gekauft.
Datum, Unterschrift: Mustermann"
-------------
Der typische Schrieb vom Zoll Typ2:
Sehr geehrter Herr .....
eine E-Zigarette enthält einen Akku, um das Verdampfen des Liquids zu
bewerkstelligen. Die Leistungsaufnahme des Verdampfers liegt in der Regel
zwischen 7 und 12 Watt, somit ist das Gerät als EMV Gerät einzustufen.
Deshalb ist eine CE-Kennzeichnung unabdingbar. Zudem fehlt eine
Hestellerangabe auf dem Produkt. Die auf der E-Zigarette vorgefundene
Kennzeichnung "Poldiac 1093" kann möglicherweise die Typenbezeichnung des
Produktes sein.
Somit kann eine Freigabe in den freien Warenverkehr von Seiten der
Bundesnetzagentur nicht zugestimmt werden, da wie schon bemängelt das
CE-Zeichen und die Herstellerangabe auf dem Produkt fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dazu: das Gerät enthält doch gar keinen Akku! Du musst denen schriftlich
mitteilen, dass es nur ein Gehäuse ist dass du als Sammlerstück erwirbst
und kein gerät,welches betriebsbereit geliefert wird.
Thema CE kennzeichnung und ProdSG/FTEG: siehe weiter oben.
Zur Bundesnetzagentur: Seit 2009 wird von der Bundesnetzagentur nur dann eine
CE-Kennzeichnung gefordert, wenn zu erwarten ist, daß das Gerät eine
elektromagnetische Störung verursachen kann! Entsprechend werden folgende
Produkte (hier als Beispiele) N I C H T einer CE-Kennzeichnungspflicht von
Amts wegen unterworfen: Quartzuhren, LED-Leuchtmittel für 12 V etc.,
Lautsprecher (ohne aktive Verstärker), Akkus auch mit elektronischen
Schutzbeschaltungen (sofern nicht für Handy und ähnliche RTTE-Geräte) etc.
Es macht ja auch Sinn, jeder Elektroniker wird bestätigen das ein Batterie
betriebenes Gerät, wie ein Akkuträger einer E-Zigarette, KEINE Störungen
verursacht - es sind nämlich keine Spulen verbaut, die andere elektrische
Geräte stören könnten!
-------------
Zusammenfassung:
Wenn nichts ohne CE importiert werden darf, wie hier und allgemein oft zu
lesen oder von Zollbeamten zu hören, dürfen auch so gut wie keine Bauteile
importiert werden, ebenso keine Kleinserien etc.
Kurz: das ist Schwachsinn! Vertrieb ist illegal, weisst nach, dass ihr privat
seid, dass es nicht zum Weiterverkauf bestimmt ist, dann gilt das selbe, wie
wenn ihr es per Handgepäck mitbringen würdet. Keine Stückzahlen bestellen,
nichts bestellen das Importbeschränkungen unterliegt.
Ich hoffe damit geholfen zu haben
Zitat von Quink im Beitrag #2095
Also zum Thema Zoll und CE-Zeichen ...
Ich habe den Eindruck, dass Quink ein juristischer Laie ist.
Zitat von Quink im Beitrag #2095
Es macht ja auch Sinn, jeder Elektroniker wird bestätigen das ein Batterie
betriebenes Gerät, wie ein Akkuträger einer E-Zigarette, KEINE Störungen
verursacht - es sind nämlich keine Spulen verbaut, die andere elektrische
Geräte stören könnten!
Zumindest hier kann ich eine fachlich qualifizierte Aussage machen: Natürlich können geregelte Mods ohne weiteres EM-Störungen verursachen. Zum einen haben sie sehr wohl Spulen und zum anderen sind die nicht einmal erforderlich. Weiterhin geht es beim EMV nicht nur um die Aussendung von Störungen, sondern auch um die Robustheit gegenüber eintreffenden Störungen.
Zitat von Quink im Beitrag #2095
Wenn nichts ohne CE importiert werden darf, wie hier und allgemein oft zu
lesen oder von Zollbeamten zu hören, dürfen auch so gut wie keine Bauteile
importiert werden, ebenso keine Kleinserien etc.
Dafür gibt es Ausnahmen.
Leute, verlasst euch nicht auf diese "Analyse". Ich persönlich (auch juristischer Laie) halte sie für Mumpitz. Die Gesetze rund ums CE-Kennzeichen sind mit Absicht möglichst komplex und undurchschaubar gehalten, um Märkte abzuschotten. Als Laie hat man keine, ja selbst als fachfremder Rechtsanwalt kaum eine Chance, in diesem Minenfeld belastbare Ratschläge zu erteilen. Btw, der Zoll hat sehr lange Hebel ...
#2097 RE: CE Kennzeichen und Zoll
Ich persönlich (auch juristischer Laie) halte sie für Mumpitz.
Ich möchte mich nicht mit dir streiten, aber das ist deine Meinung. Die Beiträge stammen übrigens nicht von mir, sondern zum Teil aus juristischen Foren. Als Anmerkung: Das ist also keine juristische Fachberatung, die illegal wäre. Dafür wäre das hier zu allgemein.
Zumindest hier kann ich eine fachlich qualifizierte Aussage machen: Natürlich können geregelte Mods ohne weiteres EM-Störungen verursachen. Zum einen haben sie sehr wohl Spulen und zum anderen sind die nicht einmal erforderlich.
Über Elektronik können wir beide gerne ein bißchen Fachsimpeln. Fang aber bitte an und zeig mir wie die Spulen einer Schaltung eines E-Zigarette (wenn du da auf der Platine, falls sie überhaupt eine Platine hat) und wo sie bitte die eine Sendewelle aussenden. Hast du da eine Welle mit deinem Ozi gefunden, laß ich mich gerne auf ein Fachgespräch ein.
Weiterhin geht es beim EMV nicht nur um die Aussendung von Störungen, sondern auch um die Robustheit gegenüber eintreffenden Störungen.
Ich schreibe nicht das das Unsinn ist was du schreibst, ich umschreibe das netter:
In einer E-Zigarette und auf deren Schaltung (falls sie eine Schaltung) hat, ist nichts was durch eine Welle eines anderen Gerätes da etwas stören kann. Aber wenn du ein Gerät, Radio, Funk, Mikrowelle, Handy oder was auch immer finden solltest was auch nur im entferntesten die E-Zigarette und deren Elektronik stören könnte, laß ich mich hier auch gerne auf eine Fachdiskussion ein.
Dafür gibt es Ausnahmen.
Wenn du welche findest, poste sie hier.
der Zoll hat sehr lange Hebel
Der Zoll ist ausführende Gewalt und hat sich dabei an die Gesetze, Vorschriften und Erlasse zu halten. Mehr gibts auch dazu nicht zu sagen.
Rose Ryp ist da - nur kurz
super clean ( ungereinigt direkt bestückt ) - Top Verarbeitung - Top Gewinde - schönes Finish - 2 DTs - von Tennisball durch Gartenschlauch bis DTL mit leichtem Widerstand alles Möglich - kein Pfeifen - ein kleiner Übergangswiderstand könnte sein ( oder ich habe mich verzählt ) - Geschmack ist uneingedampft schon richtig gut ( sorry, aber schmeckt jetzt schon besser als der K5 ) - O-Ringe nicht auffällig - nur der dicke O-Ring der Topcap hällt nicht in selbiger und ist etwas zu groß vom AD ( 14mmx3mm dürfte gut sein, habe nur einen 14x2,65mm und der sieht einen Tick zu dünn aus, habe ich nicht probiert, später ).
Also bis auf den TC O-Ring habe ich bis jetzt nichts zu bemängeln und bin entzückt. Wie würde Qorax sagen? TOP NOTCH!!
#2099 RE: CE Kennzeichen und Zoll
Zitat von funkyruebe im Beitrag #2098
Rose Ryp ist da - nur kurz
super clean ( ungereinigt direkt bestückt ) - Top Verarbeitung - Top Gewinde - schönes Finish - 2 DTs - von Tennisball durch Gartenschlauch bis DTL mit leichtem Widerstand alles Möglich - kein Pfeifen - ein kleiner Übergangswiderstand könnte sein ( oder ich habe mich verzählt ) - Geschmack ist uneingedampft schon richtig gut ( sorry, aber schmeckt jetzt schon besser als der K5 ) - O-Ringe nicht auffällig - nur der dicke O-Ring der Topcap hällt nicht in selbiger und ist etwas zu groß vom AD ( 14mmx3mm dürfte gut sein, habe nur einen 14x2,65mm und der sieht einen Tick zu dünn aus, habe ich nicht probiert, später ).
Also bis auf den TC O-Ring habe ich bis jetzt nichts zu bemängeln und bin entzückt. Wie würde Qorax sagen? TOP NOTCH!!
Hast du bitte nen link
Zitat von Dampfer im Beitrag #2054
Kurzes update: Habe heute den Brief vom Zoll erhalten, ein kurzer Anruf hat gereicht um zu erfahren das ich mit den 26,76€ noch unter der Freigrenze liege und ich PP und FT Bescheinigung per Mail zum Zoll senden kann. Gerade die Email losgeschickt und hoffe das ich zwischen Samstag und Dienstag endlich das Briefchen in Händen halten kann.
Bei der Sendung ist der Wurm drin. Habe gerade beim Zoll angerufen, der Brief ist am 25.08 schon wieder weitergeleitet worden.
Leider ist bei mir noch nichts angekommen, normalerweise dauert es vom Zoll Dortmund zu mir nur ein Werktag.
Das Tracking wurde auch nicht aktualisiert dort heißt es das die Sendung noch beim Zoll liegt.
Das wird wohl meine erste Bestellung sein die auf mysteriöse weise verschwunden ist.
Jetzt ärgere ich mich das ich nicht selber zum Zoll gefahren bin und sie abgeholt habe.
Wie schreibe ich das denn FT jetzt am besten das die Sendung weg ist und ich Ersatz möchte?.
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