20.05.16 - EU-Kommission: 10 wichtige Neuerungen für Tabakerzeugnisse, die in der EU zum Verkauf angeboten werden

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20.05.2016 19:31
#1
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Moderatorin

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-1762_de.htm (danke @GrafDampf )

Pressemitteilung der EU zum heutigen "Feiertag" ;)

zwei Zitate daraus:

Zitat
Vor allem, weil Nikotin ein toxische Substanz ist, sind in der Richtlinie Nikotinhöchstgehalte sowie die maximal zulässigen Volumen für Kartuschen, Tanks und Behälter für nikotinhaltige Flüssigkeiten festgelegt. E-Zigaretten müssen kinder- und manipulationssicher sein sowie über einen Mechanismus für ein auslauffreies Nachfüllen verfügen, um die Verbraucher zu schützen. Die Inhaltsstoffe von E-Zigaretten müssen von hoher Reinheit sein, und E-Zigaretten müssen bei gleich starken und langen Zügen immer dieselbe Menge Nikotin abgeben.



Zitat
Zitat:
9) Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz zu verbieten

Die Mitgliedstaaten können den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz verbieten, wenn Verbraucher – darunter auch ganz junge – ansonsten Zugang zu Erzeugnissen bekämen, die der Richtlinie nicht entsprechen. Sollte sich ein EU-Land für diese Option entscheiden, dürfen die Verkaufsstellen ihre Produkte nicht an Verbraucher in dem betreffenden Land liefern. Auch wenn ein Mitgliedstaat keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit macht, müssen sich die Verkaufsstellen bei den zuständigen Behörden sowohl in dem Land registrieren lassen, in dem sie sich befinden, als auch in dem Land, in das sie ihre Produkte verkaufen wollen.

20.05.2016 19:42
avatar  kosch
#2
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Zitat
Die Verpackungen müssen außerdem enthalten: eine Liste aller Inhaltsstoffe, Angaben zum Nikotingehalt des Produkts und einen Beipackzettel mit Gebrauchsanweisungen sowie Informationen über schädliche Auswirkungen, Risikogruppen, Suchtpotenzial und Toxizität.


Wie soll das den taugen?
Ich kaufe einen Tank und da soll drauf stehen das Nikotin drin ist? Das ist Irreführung.


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20.05.2016 19:46
avatar  Ano911
#3
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Zitat
Die Verpackungen müssen außerdem enthalten: eine Liste aller Inhaltsstoffe, Angaben zum Nikotingehalt des Produkts und einen Beipackzettel mit Gebrauchsanweisungen sowie Informationen über schädliche Auswirkungen, Risikogruppen, Suchtpotenzial und Toxizität.



Das sollten sie auch mal bei den Pyros machen.....


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20.05.2016 19:50 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2016 19:51)
avatar  kosch
#4
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Zitat
Die Bestimmungen gelten für alle ab heute hergestellten Erzeugnisse, doch dürfen die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen alter Bestände noch ein weiteres Jahr lang zulassen.



Zitat
Diese Bestimmungen werden auf Zigaretten und Drehtabak im Jahr 2019 und auf andere Tabakerzeugnisse im Jahr 2024 anwendbar sein.



Zitat
Für Erzeugnisse mit einem Marktanteil von 3 % oder mehr (z. B. Menthol) gilt dieses Verbot ab 2020.



Da sieht man das Maß mit dem man gemessen hat...


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20.05.2016 19:51
#5
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nach meiner meinung dürfte nen mod und nen verdampfer erst unter das tabakgesetz fallen wenn er mit nicotin in berührung kommt

Wünsche jeden genug Strom auf dem Akku und Liquid im Tank
L.G. Volker


Sitzt dampfend auf seiner Schatzkiste und wartet genüsslich auf das was kommt: :P


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20.05.2016 19:52
avatar  kosch
#6
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ich glaube das Stichwort ist in dem Fall bestimmungsgemäßer Gebrauch und man unterstellt einfach das er zum Niktion dampfen ist.


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20.05.2016 19:53
#7
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Also das sie den Markt die nächsten 5 Jahre beobachten wollen ist doch Grundsätzlich mal nicht Grundverkehrt. So bekommen sie ja dann auch ihren Nachweis, das vermehrt Erwachsene Ex-Raucher dampfen und dieser Gateway-Effekt Blödsinn ist.

Bei der Angabe über die Nikotinstärke gehe ich davon aus, das diese nicht auf den Tank soll, sondern auf die Liquids, wo es ja eh schon drauf steht. Bis auf die Max-Stärke und menge verändert sich erstmal nichts, bis wenig, wenn ich den Text richtig verstehe. Warten wir mal ab, was noch so kommt.


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20.05.2016 19:55
#8
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ja kosch das stimmt aber nicht jeder dampft nicotin

Wünsche jeden genug Strom auf dem Akku und Liquid im Tank
L.G. Volker


Sitzt dampfend auf seiner Schatzkiste und wartet genüsslich auf das was kommt: :P


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20.05.2016 19:56
#9
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Moderatorin

so siehts aus, und innocigs macht es ja schon geraumer zeit vor. Da steht auf jeder Verpackung: Diese e-ZIgarette kann mit nikotinhaltigem e-Liquid verwendet werden.....usw.

Und somit müssen die entsprechenden Warnhinweise, wie giftig das Nikotin ist, ebenfalls drauf.

20.05.2016 19:56
avatar  GrEy
#10
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Zitat von dampffroeschel im Beitrag #5
nach meiner meinung dürfte nen mod und nen verdampfer erst unter das tabakgesetz fallen wenn er mit nicotin in berührung kommt


Das denke ich am ende auch! Sonst gäbe es wohl nicht "an jeder Ecke" Bongs, Lufka, Dry herb vaporizer uvm. zu kaufen. Da kommt mir sowieso die Idee! Wir benutzen alle zweckentfremdete dry herb vaporizer oder?


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20.05.2016 19:57
avatar  kosch
#11
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@heimchen
Aber genau das ist ja eigentlich super irreführend da ja kein Liquid drin ist könnte man dem Verkäufer unterstellen das man getäuscht wurde, Unlauterer Wettbewerb und so.


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20.05.2016 20:20 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2016 20:22)
#12
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Und wenn die Hersteller drauf schreiben würden, dass die Geräte ausdrücklich nicht dafür vorgesehen sind, als E-Zigarette genutzt zu werden? Und diese Geräte auch nicht mehr E-Zigarette nennen würden? Die Begriff E-Zigarette ist sowieso irrefügrend und soll ja nur die Raucher ansprechen. E-Vaporizer oder einfach Inhalator. Inhalatoren gibts massig und sind frei erhältlich. Umgekehrt sollten wir jetzt bei Amazon kräftig Rezensionen abgeben, dass in den dort erhältlichen Inhalatoren bestens auch Nikotin-Liquids verdampft werden kann und den Gesetzgeben darauf hinweisen. Natürlich erst, nachdem wir das auch ausprobiert haben.:) Die Hersteller dürften sehr erfreut darüber sein, wenn bei denen plötzlich die TPD zuschlägt. Aber letztlich galube ich sowieso nicht dran, dass der Gesetzgeber das in seinem Sinn geregelt bekommt. Da tun sich zu viele Lücken auf. Die Österreicher bspw. sollten auf Teufel komm raus bestellen, auch auf das Risko hin, dass die Ware nicht ankommt. Einfach niedrigpreisige Sachen bestellen, und die Händler hier sollten mitmachen. Da ist halt auch der Handel gefragt. Erst, wenn die merken, dass sich das alles nicht kontrollieren läßt, werden die nachgeben. Man muss einfach alles dafür tun, dass der Gestzgeber merkt, dass die Leute sich nicht dran halten werden. Ich glaube auch nicht, dass die scharf gegen den Handel vorgehen würden, wenn der sich endlich mal dazu aufraffen würde, einen vernünftigen Verband auf die Beine zu stellen.


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20.05.2016 20:24
#13
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Moderatorin

Zitat von Vapeuristi im Beitrag #12
Und wenn die Hersteller drauf schreiben würden, dass die Geräte ausdrücklich nicht dafür vorgesehen sind, als E-Zigarette genutzt zu werden?

Als was dann?
als elektronisches Nikotininhalations System? Wer weiss, vielleicht erraten die Raucher (die zum ersten Mal das lesen) von alleine, was das sein könnte

20.05.2016 20:37
avatar  HarryB
#14
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Heimchen, du weisst, das hatten wir vor Jahren schon mal besser bezüglich der Neu-Namens-Findung:
Personal Electronic Nicotine Inhaler System

________________________________________________

Ohne Dampf keine Leistung

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20.05.2016 20:38
#15
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Jedenfalls bleiben uns " Schockbilder " auf unseren Dampfgerätenverpackungen erspart
Die kommen ab jetzt auf jede Zigaretten Packung .....und das ist auch gut so


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20.05.2016 20:41 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2016 20:42)
#16
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Ich bin kein Werbefachman. Vielleicht gäbe es einen Weg, das Ganze nicht als E-Zigarette zu vermarkten. Wie ich schon schrieb: es sind schon zu viele, die Dampfen. Wer einfach nur einsteigen will, kann das ja mit den konformen Geräten tun. Der Rest erledigt sich über die Mundpropaganda, die Foren, Youtube usw. Es heißt ja auch, dass DVDs und Blurays nicht kopiert werden dürfen und dennoch gibt es die Geräte zu kaufen, mit denen man genau das machen kann, auch die Software ist erhältlich. Wenn ein Bedarf da ist, findet sich auch ein Weg.


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20.05.2016 20:48
#17
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Moderatorin

Zitat von KellySteam im Beitrag #15
Jedenfalls bleiben uns " Schockbilder " auf unseren Dampfgerätenverpackungen erspart
Die kommen ab jetzt auf jede Zigaretten Packung .....und das ist auch gut so

Ich finde das aber auch nicht gut, denn es ist wieder gelogen, es sind Fakebilder, also ebenfalls ein Täuschung des Kunden. Und bewiesenermassen haben diese Bilder (die es in vielen Ländern schon seit Jahren gibt) keinesfalls zur Reduzierung des Rauchens beigetragen. Jugendliche haben weiterhin zu rauchen begonnen, trotz der schon vorhandenen, mit PS-bearbeiteten Horrorbilder.

20.05.2016 20:51
#18
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E-Dampfgerät distanziert sich doch schon von der Zigarette und sagt deutlich wofür es ist.


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20.05.2016 21:00
#19
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Zitat von Ano911 im Beitrag #3

Zitat
Die Verpackungen müssen außerdem enthalten: eine Liste aller Inhaltsstoffe, Angaben zum Nikotingehalt des Produkts und einen Beipackzettel mit Gebrauchsanweisungen sowie Informationen über schädliche Auswirkungen, Risikogruppen, Suchtpotenzial und Toxizität.


Das sollten sie auch mal bei den Pyros machen.....



Bei denen ist's dann nach der Übergangsfrist genau verboten den Nikotingehalt anzugeben!


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20.05.2016 21:03
#20
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Zitat von Silbermond im Beitrag #7
Also das sie den Markt die nächsten 5 Jahre beobachten wollen ist doch Grundsätzlich mal nicht Grundverkehrt. So bekommen sie ja dann auch ihren Nachweis, das vermehrt Erwachsene Ex-Raucher dampfen und dieser Gateway-Effekt Blödsinn ist.


Diesen Nachweis haben sie auch jetzt schon - sie müssen nur aufhören Studien als "Beweis" zu werten, in denen jeder Jugendliche mitgezählt wird, der ein einziges Mal eine Dampfe ausprobiert hat.


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20.05.2016 21:04
#21
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Moderatorin

Zitat von vaping falconer im Beitrag #19
Zitat von Ano911 im Beitrag #3

Zitat
Die Verpackungen müssen außerdem enthalten: eine Liste aller Inhaltsstoffe, Angaben zum Nikotingehalt des Produkts und einen Beipackzettel mit Gebrauchsanweisungen sowie Informationen über schädliche Auswirkungen, Risikogruppen, Suchtpotenzial und Toxizität.


Das sollten sie auch mal bei den Pyros machen.....


Bei denen ist's dann nach der Übergangsfrist genau verboten den Nikotingehalt anzugeben!


mit dem dümmsten aller Argumente: Damit der eine, der weniger Nik hat als der Andere, daraus nichts "gesünderes" ableiten kann, also damit keine Werbung machen, dass seine Kippen "gesünder" seien, weil weniger Nik drin usw.

20.05.2016 21:09
#22
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Zitat von heimchen im Beitrag #21
Zitat von vaping falconer im Beitrag #19
Zitat von Ano911 im Beitrag #3

Zitat
Die Verpackungen müssen außerdem enthalten: eine Liste aller Inhaltsstoffe, Angaben zum Nikotingehalt des Produkts und einen Beipackzettel mit Gebrauchsanweisungen sowie Informationen über schädliche Auswirkungen, Risikogruppen, Suchtpotenzial und Toxizität.


Das sollten sie auch mal bei den Pyros machen.....


Bei denen ist's dann nach der Übergangsfrist genau verboten den Nikotingehalt anzugeben!

mit dem dümmsten aller Argumente: Damit der eine, der weniger Nik hat als der Andere, daraus nichts "gesünderes" ableiten kann, also damit keine Werbung machen, dass seine Kippen "gesünder" seien, weil weniger Nik drin usw.




Pippi Langstrumpf Welt eben - wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt ...


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20.05.2016 21:11
#23
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Zitat von Vapeuristi im Beitrag #12
Und wenn die Hersteller drauf schreiben würden, dass die Geräte ausdrücklich nicht dafür vorgesehen sind, als E-Zigarette genutzt zu werden? Und diese Geräte auch nicht mehr E-Zigarette nennen würden? Die Begriff E-Zigarette ist sowieso irrefügrend und soll ja nur die Raucher ansprechen. E-Vaporizer oder einfach Inhalator. Inhalatoren gibts massig und sind frei erhältlich. Umgekehrt sollten wir jetzt bei Amazon kräftig Rezensionen abgeben, dass in den dort erhältlichen Inhalatoren bestens auch Nikotin-Liquids verdampft werden kann und den Gesetzgeben darauf hinweisen. Natürlich erst, nachdem wir das auch ausprobiert haben.:) Die Hersteller dürften sehr erfreut darüber sein, wenn bei denen plötzlich die TPD zuschlägt. Aber letztlich galube ich sowieso nicht dran, dass der Gesetzgeber das in seinem Sinn geregelt bekommt. Da tun sich zu viele Lücken auf. Die Österreicher bspw. sollten auf Teufel komm raus bestellen, auch auf das Risko hin, dass die Ware nicht ankommt. Einfach niedrigpreisige Sachen bestellen, und die Händler hier sollten mitmachen. Da ist halt auch der Handel gefragt. Erst, wenn die merken, dass sich das alles nicht kontrollieren läßt, werden die nachgeben. Man muss einfach alles dafür tun, dass der Gestzgeber merkt, dass die Leute sich nicht dran halten werden. Ich glaube auch nicht, dass die scharf gegen den Handel vorgehen würden, wenn der sich endlich mal dazu aufraffen würde, einen vernünftigen Verband auf die Beine zu stellen.


Ob das Ding e-Zigarette, Dampfe oder meinetwegen Blumenkohl genannt wird, ist völlig schnuppe - im Gesetz steht "und verwandte Erzeugnisse". Aus genau dem Grund, dass sich keiner das als lustige kleine Gesetzeslücke ausguckt.


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20.05.2016 22:35
#24
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Zitat von KellySteam im Beitrag #15
Jedenfalls bleiben uns " Schockbilder " auf unseren Dampfgerätenverpackungen erspart
Die kommen ab jetzt auf jede Zigaretten Packung .....und das ist auch gut so


hab heut mit nem guten Bekannten über das Thema gesprochen - er ist übrigens Nichtraucher und Nichtdampfer - und bei ihm auf Arbeit lästern die Kollegn schon, das sie jetzt alle für die Schockbildchen Sammelalben kaufen wollen... neee, die "Erfindung" istein Witz und hält keinen vom Rauchen ab, der das will (oder braucht)

@Silbermond - mittlerweile gibt es wirklich mehr Studien, die die Thesen und Vermutungen, die der TPD erst ne Grundlage geboten haben, widerlegen und eher das Gegenteil nachweisen... aber solang unsere und die EU-Politiker sich allein von pharmagesteuerten Institutionen und "Experten" (WHO, DKFZ mit Frau PöLa) "beraten" lassen und alles andere was diesen Institutionen und "Experten" nicht ins Konzept passt ignorieren, wird sich da wohl nix zum Besseren wenden und wenn die uns 20 Jahre quasi unterm Mikroskop untersuchen... da finden die dann mal nen Dampfer, der nach 2 Jahren Dampfen nen Lungenkrebs kriegt und schieben das sofort aufs Dampfen, ohne zu berücksichtigen das eben dieser Dampfer vorher 30 Jahre Kettenraucher war. So schauts leider derzeit ums Dampfen aus, wenn sich nicht ein paar mehr mutige Politiker finden, die sich trauen gegen den Strom zu schwimmen...


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20.05.2016 22:38 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2016 22:40)
#25
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Die Daten der Händler bzw. Herstellen können dann nicht mehr ignoriert werden. Da diese ja belegt werden müssen. Aber ja vermutlich werden sie versuchen das auch wieder irgendwie zu verdrehen.

Ich glaube halt doch am Ende immer an das gute im Menschen und die Hoffnung stirbt zuletzt.


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