[A] - 31.05.16 - E-Zigaretten Tabakgesetz landet beim Verfassungsgericht

  • Seite 1 von 2
31.05.2016 10:19
#1
avatar
Moderatorin

http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrich...fassungsgericht

Zitat
"Wir wurden quasi über Nacht kriminalisiert, im Durchschnitt bricht ein Drittel des Geschäfts weg",kritisiert Thomas Baburek, Obmann des Vereins der Fachhändler für E-Dampfgeräte (VFFED),der circa die Hälfte der rund 80 Händler und Produzenten österreichweit vertritt.



Zitat
Die Branche setzt sich zur Wehr: Mit finanzieller Unterstützung des Vereins VFFED und vertreten von Rechtsanwalt Kamen Sirakov brachte Andreas Lechner, Inhaber der Firma Austrian Taste mit Sitz in Baden, bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Eine zweite von Baburek soll kommende Woche folgen.

31.05.2016 10:29
#2
avatar

Im besten Fall kriegen sie auch Zeit bis Mai 2017 ihr Zeug zu verkaufen....
Österreich hats echt hart getroffen...


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 10:35 (zuletzt bearbeitet: 31.05.2016 10:37)
#3
avatar

War klar, musste kommen.
Frage ist aber wogegen sie klagen. Unser Kernproblem, die Rechtmäßigkeit der Regulierung als solches
wird wohl nicht angegangen. Wenn ich so dächte wie die Regierung.
ich würde den Versandhandel entschärfen, ergäbe ein gutes Bild und
ansonsten wird dann nichts mehr hinterfragt.
Das sind nicht die Klagen von denen einige seit Monaten meinen sie wären die letzte Hoffnung.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 10:44
#4
avatar

Naja, wenn man in Österreich nicht mehr online bestellen kann ist das schon ein harter Schlag. Mit der TPD2 (zumindest dem Teil für Nikotin, Basen, Liquids) habe ich mich abgefunden. Aber jede Klage lenkt Aufmerksamkeit auf das Thema und so ist es immer gut zu klagen. Auf jeden Fall Wünsche ich den Österreichern viel Glück und hoffentlich Erfolg ☺

Vape On Guys!

 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 11:05
#5
avatar
Moderatorin

Diese Verschärfung bezieht sich wieder mal auf den angeblich nicht vorhandenen garantierten Jugenschutz in A was den Verandhandel angeht. Ich habe bis heute von Niemandem eine konkrete Antwort diesbezüglich bekommen, wieso man in A den Versand nicht "jugendschutzsicher" handhaben kann, woran es hapert.
Soweit ich weiss, galt dieses Verbot bisher eh schon für Tabakwaren, wie Kippen, Zigarren, losem Tabak etc. Aber nicht aus Jugendschutzgründen, sondern wegem Tabakmonopolgesetz.

Bei der Dampfe beziehen sich die Regulierer aber nicht darauf.

31.05.2016 11:31
#6
avatar

Eventuell wird ja eine der Klagen im Wortlaut veröffentlicht.
Wenn ich bis 2 Zähle muss ich auch an das Monopolgesetz denken,
mir scheint da hat Big T ein Zückerle an der richtigen Stelle verloren und diese hofft, dass es nicht ausreichend auffällt und durchkommt.
Dass es grade in Österreich zum Verbot des Versandhandels gekommen ist kann kein Zufall sein. Andere Länder haben kein Monopolgesetz,
alleine dass es so etwas gibt, ist ja eigentlich schon unvorstellbar in einer freien Wirtschaft. Da müssen doch die Dampfhändler den Trafiken ein dicker Dorn im Popo gewesen sein,
den haben sie dann ganz schnell bei der ersten Gelegenheit gezogen, irgendeinen Nutzen will Big T ja auch von der TPD haben, wenn schon das Geschäft wegen den Dampfen weg bricht.
So reimt sich das meine Kugel zusammen. Echt blöd dass ich immer wieder so denken muss, etwas erbauliches wäre mir viel lieber.
In der Politik kenne ich mich gar nicht aus und schon gar nicht in Österreich, bis 2 Zählen ist Grundschullogik zu mehr reicht es nicht.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 11:48
#7
avatar

Lesezeichen
Bin gespannt, ob "nur" die Onlinehändler einzeln klagen, was sich eigentlich eben nur auf diese fadenscheinige Jugendschutzbegründung und die Einschränkung dessen bezieht, was die TPD ja eigentlich - ebenso fadenscheinigerweise - offiziell sichern soll, nämlich die "Harmonisierung des freien Handels in der EU" (haha). Oder ob denn irgendwann noch grundsätzlichere Klagen eben wegen der Einschränkung des freien Handels kommen, den die TPD überhaupt erst auf unnachahmliche Weise kaputt reguliert.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 12:02
#8
avatar

Die Frage ist ja ob das überhaupt begründet ist. Durch den ab18-Versand mit alterssichtprüfung garantiert das Transportunternehmen ja schließlich , dass die Ware nicht an Minderjährige abgegeben werden kann. Und wenn man jetzt argumentiert, dass ein volljähriger Freund das Paket annehmen kann( und bestellen), der kann genausogut an jedem m kiosk oder anbietendem Geschäft dir Sachen kaufen und weitergeben. Für mich ist das einfach nur ne Posse.

Vape On Guys!

 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 12:36
#9
avatar

Zitat von EilBullDogVerdampfer im Beitrag #8
Die Frage ist ja ob das überhaupt begründet ist. Durch den ab18-Versand mit alterssichtprüfung garantiert das Transportunternehmen ja schließlich , dass die Ware nicht an Minderjährige abgegeben werden kann. Und wenn man jetzt argumentiert, dass ein volljähriger Freund das Paket annehmen kann( und bestellen), der kann genausogut an jedem m kiosk oder anbietendem Geschäft dir Sachen kaufen und weitergeben. Für mich ist das einfach nur ne Posse.


Ja, aber im Falle Österreich eine existenzvernichtende Posse für die Händler.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 12:44
avatar  Tormk
#10
avatar

Traurig aber war.
Wünsche viel Glück für die Klagen.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 13:10
#11
avatar
Moderatorin

Zitat von EilBullDogVerdampfer im Beitrag #8
Die Frage ist ja ob das überhaupt begründet ist. Durch den ab18-Versand mit alterssichtprüfung garantiert das Transportunternehmen ja schließlich , dass die Ware nicht an Minderjährige abgegeben werden kann. Und wenn man jetzt argumentiert, dass ein volljähriger Freund das Paket annehmen kann( und bestellen), der kann genausogut an jedem m kiosk oder anbietendem Geschäft dir Sachen kaufen und weitergeben. Für mich ist das einfach nur ne Posse.


Angeblich gibts das gar nicht in Österreich, also diese "Altersichtprüfung" oder "PostIDent" oder wie das alles heisst. Auch nicht bei anderen Ü18 Sachen.... Aber wie gesagt ich versuche Infos einzuholen, bekomme sie aber leider irgendwie nicht.

31.05.2016 13:23
#12
avatar

Vielleicht ein Postamt in Österreich anrufen ?


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 13:34
#13
avatar

Zitat von heimchen im Beitrag #11
Zitat von EilBullDogVerdampfer im Beitrag #8
Die Frage ist ja ob das überhaupt begründet ist. Durch den ab18-Versand mit alterssichtprüfung garantiert das Transportunternehmen ja schließlich , dass die Ware nicht an Minderjährige abgegeben werden kann. Und wenn man jetzt argumentiert, dass ein volljähriger Freund das Paket annehmen kann( und bestellen), der kann genausogut an jedem m kiosk oder anbietendem Geschäft dir Sachen kaufen und weitergeben. Für mich ist das einfach nur ne Posse.


Angeblich gibts das gar nicht in Österreich, also diese "Altersichtprüfung" oder "PostIDent" oder wie das alles heisst. Auch nicht bei anderen Ü18 Sachen.... Aber wie gesagt ich versuche Infos einzuholen, bekomme sie aber leider irgendwie nicht.

okay, das wusste ich nicht, kann ich mir aber schwer vorstellen...
Software, Schnaps, Zigaretten, nicht jugenfreie Spaßfilmchen und alles mögliche andere hat ja ne Altersfreigabe ab 16/18 und müsste ja so oder gar nicht versendet werden?
Naj bleib am Ball @heimchen

Vape On Guys!

 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 18:36
avatar  DerAndy
#14
avatar

O.T. on
Hallo, bei meiner letzten Bestellung hier in Deutschland:
Versand mit Alterssichtprüfung! Der Postmann hat bei
Lieferung meinen Ausweis verlangt. Nur so:
ich bin 57 Jahre alt, Kopfschüttel.
O.T Off

L.G.


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 18:44
#15
avatar
Moderatorin

Zitat von DerAndy im Beitrag #14
O.T. on
Hallo, bei meiner letzten Bestellung hier in Deutschland:
Versand mit Alterssichtprüfung! Der Postmann hat bei
Lieferung meinen Ausweis verlangt. Nur so:
ich bin 57 Jahre alt, Kopfschüttel.
O.T Off

L.G.



Für diverse Erfahrungen seit dem neuen JuSchG und der Alterverifikation gibts auch einen Extrathread
10.03.16 - Bundesanzeiger - Ab 1.4. gilt neues Jugendschutzgesetz für e-cigs

31.05.2016 18:57 (zuletzt bearbeitet: 31.05.2016 18:58)
#16
avatar

Zitat von DerAndy im Beitrag #14
O.T. on
Hallo, bei meiner letzten Bestellung hier in Deutschland:
Versand mit Alterssichtprüfung! Der Postmann hat bei
Lieferung meinen Ausweis verlangt. Nur so:
ich bin 57 Jahre alt, Kopfschüttel.
O.T Off

L.G.


Es geht ja bei der Alter Prüfung nicht darum wie alt du bist sondern, dass du der Empfänger bist und das du auch so alt bist(zweitrangig). Deiner Frau dürfte er es normalerweise nicht übergeben, aber die Fragen eh selten mal nach einem ausweis. :)

Vape On Guys!

 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 19:09
#17
avatar

Die sagen tatsächlich es wäre ihnen nichts anderes übrig geblieben um die Vorgabe der EU bezüglich Jugendsschutz umzusetzen?
Und bringen es nicht fertig etwas einzurichten was sie bisher versäumt haben?


 Antworten

 Beitrag melden
31.05.2016 19:43
#18
avatar

Politiker halt, können jeden Scheiß regulieren und Regeln, aber was nützliches oder wirklich produktives bekommen die einfach nicht hin
Wenn ich sehe dass die meisten studiert haben wird mir ganz anders...

Vape On Guys!

 Antworten

 Beitrag melden
14.09.2016 12:44
#19
avatar
14.09.2016 12:49
#20
avatar

Da kann ich nur die Daumen drücken. Ich frage mich, ob die Verhältnismäßigkeit noch irgendeine Bedeutung hat? Und der Grundsatz, dass Schadenminimierung auch verpflichtend in der Gesetzgebung ist.


 Antworten

 Beitrag melden
14.09.2016 12:57
#21
avatar

Mit dem Versuch der Monopolverfestigung der Tabaktrafiken ist der Gesetzgeber ja schon einmal vor dem gleichen Gericht zurück gepfiffen worden.
Die Aussichten stehen durchaus gut, dass das wieder passiert.


 Antworten

 Beitrag melden
14.09.2016 13:46 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 13:46)
#22
avatar

Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #21
Mit dem Versuch der Monopolverfestigung der Tabaktrafiken ist der Gesetzgeber ja schon einmal vor dem gleichen Gericht zurück gepfiffen worden.
Die Aussichten stehen durchaus gut, dass das wieder passiert.


Ich bin davon noch nicht so überzeugt, denn ich höre schon wieder die Rufe "aber die Kiiiiiinder" und zur angeblich fehlenden Möglichkeit einer Altersüberprüfung beim Onlineverkauf.


 Antworten

 Beitrag melden
14.09.2016 13:53 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2016 13:54)
#23
avatar
Moderatorin

Zitat von Michigan im Beitrag #20
Da kann ich nur die Daumen drücken. Ich frage mich, ob die Verhältnismäßigkeit noch irgendeine Bedeutung hat? Und der Grundsatz, dass Schadenminimierung auch verpflichtend in der Gesetzgebung ist.


Haben die dieses Verbot nicht mit dem Jugendschutz begründet ? In Österreich gibt es ja offenbar keine Möglichkeit (so wie in DE) einer sicheren online Altersverifizierung, soweit ich das verstanden habe.



edit: ups sorry, Falke flog schneller (logisch)

14.09.2016 14:05
#24
avatar

Statt den Handel zu verbieten kann der Gesetzgeber auch ein Gesetz zur Alters-Zertifizierungen auf den Weg bringen, so auch kein Schaden ermöglicht wird.

Aber wie ich das verstanden habe, ist der vollständige Handel untersagt worden, ohne Übergangslösungen, Alternativen in Betracht zu ziehen.


 Antworten

 Beitrag melden
14.09.2016 14:22
#25
avatar

Zitat von heimchen im Beitrag #23

Haben die dieses Verbot nicht mit dem Jugendschutz begründet ? In Österreich gibt es ja offenbar keine Möglichkeit (so wie in DE) einer sicheren online Altersverifizierung, soweit ich das verstanden habe.



Hm das würde ja bedeuten sie können keine Spiele, Filme usw. mit Altersgrenze Online verkaufen in Austria.
Schwer vorstellbar das es keine Möglichkeiten gibt.

Klar den Schutz der Jugend kann immer verwendet werden um spezielle Absichten zu tarnen. Aber ich denke das hohe Gericht ist nicht von vorgestern.
Die sind bestimmt nicht amused, weil sie über das selbe Thema innerhalb kurzer Zeit schon wieder entscheiden müssen.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht