21.10.16 - Presseportal - Erstes Sammelband über die e-Zigarette in DE von Prof. Heino Stöver (UAS FF)

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11.11.2016 18:33 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2016 18:37)
#26
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Das Buch ist erst ab 18+

edit: Ich finde es reichlich daneben solche Literatur zu indizieren.


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11.11.2016 18:49 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2016 18:50)
#27
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #26
Das Buch ist erst ab 18+




Aber nur bei Intaste im Buchhandel nicht!

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11.11.2016 19:04 (zuletzt bearbeitet: 11.11.2016 19:05)
#28
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #26
Das Buch ist erst ab 18+

edit: Ich finde es reichlich daneben solche Literatur zu indizieren.

Das ist dasselbe wie Aromen, Watte, Draht oder Lederlanyard: Sobald diese Teile sich in einem Shop befinden, das nur im Entferntesten was mit e-cigs zu tun hat gilt +18 Gesetz...

Der Händler muss sich daran halten, auch wenn er das nicht will, es stehen doch immer "liebe Zeitgenossen" auf der Lauer, die nur darauf warten mit Abmahnungen aufzutauchen. Das ist der einzige Grund, warum auch das Buch innerhalb des Shops +18 ist und ausserhalb, also in der "freien Welt" nicht FSK haben muss. Genau wie mit Watte, Draht, Aromen etc.

11.11.2016 19:28
#29
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Moderatorin
11.11.2016 21:29
#30
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Zitat von heimchen im Beitrag #28
Zitat von Blaudampfer im Beitrag #26
Das Buch ist erst ab 18+

edit: Ich finde es reichlich daneben solche Literatur zu indizieren.

Das ist dasselbe wie Aromen, Watte, Draht oder Lederlanyard: Sobald diese Teile sich in einem Shop befinden, das nur im Entferntesten was mit e-cigs zu tun hat gilt +18 Gesetz...

Der Händler muss sich daran halten, auch wenn er das nicht will, es stehen doch immer "liebe Zeitgenossen" auf der Lauer, die nur darauf warten mit Abmahnungen aufzutauchen. Das ist der einzige Grund, warum auch das Buch innerhalb des Shops +18 ist und ausserhalb, also in der "freien Welt" nicht FSK haben muss. Genau wie mit Watte, Draht, Aromen etc.


Nö - ich glaube nicht daß ein Buch unter die TPD fällt, genausowenig wie Draht oder Aroma. Das Buch im Ü18 Bereich anzubieten ist wirklich daneben, mit sowas normalisiert sich der Eindruck im Volk daß Alles was im Entferntesten mit Dampfen zu tun hat in den Giftschrank gehört.


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11.11.2016 21:54
#31
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Das ist anscheinend eine Art Porno? Voll daneben


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11.11.2016 22:03
#32
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Zitat von heimchen im Beitrag #29
[quote=radelife|p2947894]Ein bissel Gewürz dazu:
[url]http://vapoon.de/viel-dampf-und-nur-wenig-qualm/


Der ist gut:
....keine WHO-Kollaborationseinheit für Widerspruch...

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11.11.2016 22:55
avatar  LoQ
#33
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LoQ

Zitat von heimchen im Beitrag #29

und ein wenig Schärfe dazu von vapoon
http://vapoon.de/viel-dampf-und-nur-wenig-qualm/


Ich bin mir nie sicher ob das Schärfe im Sinne von Würze ist, oder die typisch deutsche Kleingärtner*in, der seine Din-A-0 Ordnung braucht sonst klappt es für ihn/sie nicht. Würde die Öffentlichkeit erstmal bis dahin alles richtig verstehen wären wir soviel weiter, dass wir ihnen den Rest auch noch beibringen könnten. Aber klar daraus macht mensch nicht seinen Blog heute....

__________________________________________________________________
"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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12.11.2016 14:58 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2016 15:03)
avatar  Andi
#34
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Zitat
(JuSchG) § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.



Ich sehe nicht, inwiefern Watte, Drähte, etc. und schon gar Bücher unter das JuSchG fallen. Selbst bei Aromen oder PG/VG (soweit nikotinfrei) halte ich das für fraglich.
Ich sehe auch nicht, dass generell alles was in Dampfershops verkauft wird, zwangsläufig darunter fällt, bei Tabakläden ist es ja auch nicht so.

Übrigens, auch interessant (und mir in dieser Form bisher gar nicht bewusst) ...

Zitat
§ 1 Begriffsbestimmungen
...
(5) Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.



(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html )


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12.11.2016 15:37 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2016 15:37)
#35
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Moderatorin

Tja, im grossen JuSchG-Thread 10.03.16 - Bundesanzeiger - Ab 1.4. gilt neues Jugendschutzgesetz für e-cigs (9) wird darüber schon heftig diskutiert, mit Beispielen aus Amazon, ebay und Co. und da ist auch irgend eine Juristenseite, die das noch genauer definiert, wann ein Produkt unter das Gesetz und damit +18 wird in einem online Dampfshop.

Wenn es nicht rechtens wäre, würde ja kein e-cig Shop seine Drähte, Watte, leeren Glastanks, Plastikflaschen etc. oder eben dieses Buch +18 setzen und damit dem Kunden diese doppelte Altersverifikation aufbürden.

Kein Händler geht dieses Risiko ein, glaub mir, ausser....Aromashops, die ausschliesslich Aromen verkaufen, die aber nirgends als "Dampfaromen" deklariert werden (siehe Eisaromen oder Elli's Aromen). Letztere hat alle Bezeichnungen wo "Dampf" oder e-zigarette drin war einfach per 1.4. rausgenommen und schwupps kein +18 ;)

12.11.2016 19:44
#36
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #30
Zitat von heimchen im Beitrag #28
Zitat von Blaudampfer im Beitrag #26
Das Buch ist erst ab 18+

edit: Ich finde es reichlich daneben solche Literatur zu indizieren.

Das ist dasselbe wie Aromen, Watte, Draht oder Lederlanyard: Sobald diese Teile sich in einem Shop befinden, das nur im Entferntesten was mit e-cigs zu tun hat gilt +18 Gesetz...

Der Händler muss sich daran halten, auch wenn er das nicht will, es stehen doch immer "liebe Zeitgenossen" auf der Lauer, die nur darauf warten mit Abmahnungen aufzutauchen. Das ist der einzige Grund, warum auch das Buch innerhalb des Shops +18 ist und ausserhalb, also in der "freien Welt" nicht FSK haben muss. Genau wie mit Watte, Draht, Aromen etc.


Nö - ich glaube nicht daß ein Buch unter die TPD fällt, genausowenig wie Draht oder Aroma. Das Buch im Ü18 Bereich anzubieten ist wirklich daneben, mit sowas normalisiert sich der Eindruck im Volk daß Alles was im Entferntesten mit Dampfen zu tun hat in den Giftschrank gehört.


Och, ja nun. Ich denke mal, "das Volk" weiß zu 99 % nicht das Geringste von diesem doppelten Alters-Jugend-Dingens-"Schutz", der da seine Blüten treibt.


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14.11.2016 22:20
avatar  Mus
#37
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Mus

In der Schweiz kann man sich das Buch jetzt auch für CHF 2,90 zum lesen ausleihen, wenn die CHF 27,90 (€ 22,-) zum Kauf zur Zeit zuviel sind.
http://smoke-shop.ch/merchandise-gratis-...is-goodies.html


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15.11.2016 21:46
#38
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Zitat von heimchen im Beitrag #35
Wenn es nicht rechtens wäre, würde ja kein e-cig Shop seine Drähte, Watte, leeren Glastanks, Plastikflaschen etc. oder eben dieses Buch +18 setzen und damit dem Kunden diese doppelte Altersverifikation aufbürden.



Das hat mit "rechtens" nichts zu tun, es gibt Shops die Verdampfer ab 18 verkaufen, Draht und Silikatschnur im gleichen Shop dagegen sind ohne doppelte Altersverifikation erhältlich! Ich habe davon in letzter Zeit viel bestellt und nie wurde eine Alterssichtprüfung für derlei Bestellungen gemacht.


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16.11.2016 07:51
#39
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Moderatorin

Wenn es ein ausgewiesener Dampfshop war, der Liquids, e-Zigaretten aller Art und dann im selben Shop ein DIY Bereich hat, der Flaschen, Draht, Watte und sonst. (Dampf)zubehör anbietet, und Du als Gast (also noch nicht registrierter Kunde) diese Sachen ohne ASP bestellen kannst, dann bewegt sich der Shop auf dünnem Eis (was evtl. Abmahnung angeht), ausserdem wüsste ich nicht wie sich eine Altersverifikation innerhalb diverser Bereiche die ASP so einfach ein- und ausschalten lässt.

16.11.2016 09:01 (zuletzt bearbeitet: 16.11.2016 09:05)
#40
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Es ist eher eine Grauzone, wenn ein minderjähriger Akkus oder Draht in einem Dampfer-Shop bestellt.
Aber es ist generell möglich, Waren so zu deklarieren - sobald +18 erforderlich, wird bei Kasse eine Abfrage gestartet.

Es ist auch so, dass in Tabakfachgeschäften auch Waren für Kinder/Jugendliche angeboten werden und käuflich sind. Wie auch bei Tankstellen, Lebensmittelgeschäfte...
Erst wenn Waren +18 verkauft werden ist ein Altersnachweis überhaupt erforderlich.

Wenn das für den Online-Handel nicht gelten sollte, so wäre das eine Ungleichbehandlung und Marktverzerrung, meine Einschätzung.
Ich wüsste nicht, dass Kinder und Jugendliche ein Problem bekommen, wenn sie ein Bierglas oder Schnapsglas kaufen. Auch ein Feuerzeug oder Aschenbecher ist nicht das Problem. Es geht einzig um Tabakwaren, die geregelt sind. In diesem Sinne wäre auch nur das Liquid zu regeln.

Ich halte es rechtlich für eine nicht ausgekochte Regelung, wenn alle Produkte eines Shops 18+ erforderlich machen. Bei einer Klage wäre nachzuweisen, ob ein Produkt ein 18+ erforderlich macht. Ohne diesen Nachweis ist eine Klage kaum durchzubekommen. Die Definition "E-Zigaretten oder Teile davon" ist sehr schwammig definiert, da es auch Bereiche berührt, die keine Altersfreigabe erforderlich macht.


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16.11.2016 10:50
#41
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@heimchen
du fragtest letztens, warum die Tabakindustrie die Schockbilder eher duldet als eine Einheitsverpackung
ich habe diese Info im Netz gefunden.
https://www.novo-argumente.com/artikel/b...eutral_verpackt

dort wird geschrieben, dass die neutrale Verpackung von der Tabakindustrie deshalb abgelehnt wird, weil diese den Schwarzmarkt erleichtert.


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16.11.2016 11:12
#42
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Böse Zungen könnten ja behaupten, dass der Kampf gegen die Tabakindustrie auch Wege einschlägt, welche die Tabakkonzerne schädigen, auf Kosten anderer Nachteile, wie organisierte Kriminalität fördern.

Wird der Kampf um den Tabak auf den Rücken der Gesellschaft ausgetragen? Diese würden mit Förderung der organisierter Kriminalität auch in anderen Bereichen schaden erleiden. "könnte" - aber die Wahrscheinlichkeit ist nicht abwegig.


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16.11.2016 13:22
#43
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Und auch, dass Pöla unbedingt den Schwarzhandel bekämpfen will, sie weiß sicher, welch Büchse der Pandora sie damit öffnet, wenn Preiserhöhungen gefordert werden. Aber das liegt nicht in ihrem Einwirkungsbereich. Und ob das überhaupt möglich ist, das mag ich bezweifeln. Woher kommen denn all die harten Drogen ins Land? auch die haben sie nicht im Griff.


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