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12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
#1 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Gerade bei Bernd Mayer gelesen, und wegen der Begründung des Generalanwalts, die wirklich derart unfassbar ist, muss ich das hier auch teilen (kommt ja auch der Vergleich mit der Dampfe vor):
Zitat aus FB von Bernd Mayer:
Zitat
Der Generalanwalt des EuGH Henrik Saugmandsgaard (Dänemark) hat heute seine Empfehlung für die Entscheidung des Gerichtshofs über die von Swedish Match und der NNA eingebrachte Klage gegen das Verbot von oralem Tabak (Snus) veröffentlicht. Er gelangt zur Schlussfolgerung, dass die Klage abgewiesen werden sollte. Obwohl diese nicht bindend ist, folgen die Richter zumeist der Empfehlung des zuständigen Generalanwalts.
Die Details der Begründung (22-seitiges Dokument) spare ich mir und beschränke mich auf ein paar (salopp formulierte) Punkte. Neue Quelle der Nikotinsucht, Gateway, Minderjährige, unklare Daten zum Nutzen in der Raucherentwöhnung und die Gefahr von Dual Use sind die wesentlichen Argumente. Außerdem könne nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, ob Raucher auch außerhalb von Schweden auf Snus umsteigen würden.
Die von den Klägern angeführte Ungleichbehandlung von Snus und E-Zigaretten (die gemäß TPD2 in der EU nicht verboten sind) sieht Herr Saugmandsgaard nicht, weil Snus - im Unterschied zu Ecigs - Tabak enthält. Da drängt sich natürlich umgehend die Frage auf, warum dann in der EU die Tabakerhitzer von PMI & Co verkauft werden dürfen. Aber letztendlich ist die gesamte Argumentation des Anwalts ohne hoch dosierte Benzodiazepine kaum zu ertragen.
All das könnte den Eindruck erwecken, dass Herr Saugmandsgaard von der Tabakindustrie oder Interessensgruppen der Mitgliedsstaaten motiviert - um nicht zu sagen gekauft - wurde. Aber selbstverständlich würde ich einem honorigen Juristen der EU niemals ein derartig unsittliches Verhalten unterstellen wollen.
Edit: Damit niemand meint ich würde phantasieren, reiche ich das Link zur Presseaussendung nach: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs.../cp180041en.pdf
Die Stellungnahme selbst wird in Kürze hier veröffentlicht:
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-151/17
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#2 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Die SNUS dürften nicht nur den Tabakhersteller ein Dorn im Auge sein. Denn die SNUS haben ja in Schweden bewiesen das man das Rauchen auch ohne Pharmaprodukte aufhören kann.
Ob der honorige Jurist gekauft worden ist? Zumindest nicht mit Geld. Das funktioniert heute anderst. Tust du mir einen Gefallen, kann ich dir vielleicht (wenn du möchten solltest) einen dicken Ledersessel und feinem Teakschreibtisch
bei adäquater Bezahlung anbieten. Oder solltest du mal deine Memoiren schreiben könnte ich dir deine Rechte dafür abkaufen. So ähnlich wie G. Schröder sein Buch an den AWG Inhaber (Marschmeier) für 2 Mio € vertickt hat.
Also da kann man doch nicht von Bestechung reden.
#3 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Seit wann ist Snus "ein neues Produkt" ? Wenn ich mich nicht irre, gibt es diese "Tütchen" schon seit Jahrzehnten
Hier noch eine Meldung von einem Juristenportal:
==> juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180400986&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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#4 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Sehe ich genau so, Tabakerhitzer sind kein Thema und Problem, aber SNUS wurde schon immer hart bekämpft in der EU.
Natürlich mit den Argumenten, welche von den ANTZ in die Welt gesetzt worden sind, Big_T füchtet ein Produkt, welches ihr Geschäft gefährden - Konkurrenz.
Ich wäre ja dafür, dass "do it yourself" Produkte mehr verbreitet werden, und sich selber das machen zu können, was erwünscht ist. Dieses Nanny-Gehabe geht mir dermaßen auf den ...
Ich bleibe höflich - unerträglich.
und "nicht akzeptabel"
Aber wenn unser höchstes Gericht sich davon beeinflussen lässt, denn ist das schon beschämend für einen Rechtsstaat.
#5 12.4.2018, Reuters: EU court adviser says ban on Swedish snuff tobacco product valid
https://www.reuters.com/article/us-europ...d-idUSKBN1HJ11G
Nein, welche Überraschung! *Ironie off*
Beitrag zum selben Thema zusammengefügt
#6 RE: 12.4.2018, Reuters: EU court adviser says ban on Swedish snuff tobacco product valid
"“The EU legislature did not exceed the limits of its discretion in concluding that lifting the prohibition on the placing on the market of tobacco for oral use could result in an overall increase in the harmful effects of tobacco within the EU,” Advocate General Henrik Saugmandsgaard Oe said.
Wie die "harmful effects" von Tabak innerhalb der EU ansteigen sollen, wenn Snus-Gebrauch ähnlich wenig Risiko aufweist wie unsere Dampfen, und wie ein Umstieg eines Anteils der Raucher auf Snus NICHT vielmehr zu einer Reduzierung der "harmful effects" von Tabak führen sollte, müsste er dann mal erklären. Aber die passenden Statistiken und Modelle sind ja leicht zu erstellen ...
#7 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Zitat von Michigan im Beitrag #4
Sehe ich genau so, Tabakerhitzer sind kein Thema und Problem, aber SNUS wurde schon immer hart bekämpft in der EU.
Natürlich mit den Argumenten, welche von den ANTZ in die Welt gesetzt worden sind, Big_T füchtet ein Produkt, welches ihr Geschäft gefährden - Konkurrenz.
Ich wäre ja dafür, dass "do it yourself" Produkte mehr verbreitet werden, und sich selber das machen zu können, was erwünscht ist. Dieses Nanny-Gehabe geht mir dermaßen auf den ...
Ich bleibe höflich - unerträglich.
und "nicht akzeptabel"
Aber wenn unser höchstes Gericht sich davon beeinflussen lässt, denn ist das schon beschämend für einen Rechtsstaat.
Was für ein Rechtsstaat? Die EU ist kein Staat, sondern ein Staatenverbund. Da muss sie dann auch nicht den Rechtsstaatsprinzipien folgen. Mal abgesehen davon, dass das auch hierzulande nur noch auf dem Papier hübsch anzusehen ist, in der Wirklichkeit aber längst anders aussieht. Politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ist da nur eins von vielen Stichworten. Aber ich höre lieber auf mit OT ...
@heimchen , ich hab ausnahmsweise mal nicht zuerst nachgesehen, ob's schon einen Fred gibt, bevor ich was poste, also gibt's jetzt nen Doppelfred - kannst Du die bitte netterweise zusammenschmeißen?
12.4.2018, Reuters: EU court adviser says ban on Swedish snuff tobacco product valid
Sorry for the inconvenience, wie der Brite sagen würde.
Das Argument, dass Snus "was anderes" ist als unsere Dampfen, weil in Snus ja Tabak ist, finde ich belustigend - das hieße im Umkehrschluss ja, dass sofort unsere Dampfen aus der TPD raus müssten, denn die enthalten bekanntermaßen keinen Tabak. You can't have it both ways, Mr Saugmandsgaard. Ach, doch, kann er.
Ich zitiere jetzt mal Michigan: Ich bleibe höflich. Und melde mich erst mal aus dem Forum ab, bevor ich mich in wutschnaubenden Tiraden verliere ...
#8 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
OK, die EU ist kein Rechtsstaat, der EuGH hat allerdings Rechtswirkung auf alle EU Staaten. Diese Entscheidungen sind verbindlich.
Das Schweden sich nicht unterordnen muss, das zeugt schon, dass Recht individuell ausgelegt werden muss.
Eine derartige Einschätzung des GA ist reine Annahme und ohne Nachweise. Aber es wird über das Prinzip "Vorsorge" argumentiert. Aber auch dafür bedarf es in einem Rechtsstreit einen Nachweis.
#9 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Zitat von Michigan im Beitrag #8
Eine derartige Einschätzung des GA ist reine Annahme und ohne Nachweise. Aber es wird über das Prinzip "Vorsorge" argumentiert. Aber auch dafür bedarf es in einem Rechtsstreit einen Nachweis.
Und genau das ist der Punkt, den ich nicht mehr nachvollziehen kann... Warum haben sie dann die Dampfe "legalisiert" zwar ziemlich kastriert, dank der TPD, aber doch nicht ganz vom Markt gewischt, so wie Snus? Ausgerechnet dieses wirklich neuartige Produkt (ohne Tabak), das auch noch das Rauchen "imitiert" wurde ja seit "Erfindung" über Jahre hinweg dermassen verteufelt, weltweit, und mit demselben Argument: "Vorsorge" "Jugend" "Gateway" "keine Langzeitstudien" "man weiss immer noch nicht was drin ist" etc. bis heute sogar aufrecht erhalten. Und trotzdem darf die Dampfe, mehr oder weniger reguliert, EU weit verkauft werden.
Snus, also oraler Tabak, hingegen gibt es schon seit Jahrzehnten, also nix mit "neu" und man weiss genau was drin ist, und es gibt nicht eine Studie aus Schweden oder von sonst woher, welche aufgezeigt hätte, dass Jugendliche oder Kinder (sofern sie überhaupt dieses Ekelpäckchen probieren) jemals deshalb zu rauchen angefangen hätten, ausserdem wurden seit der letzten abgeschmetterten Klage vor 10 Jahren, noch mehr Snus-Studien, es konnte immernoch keine Schädigung oder "Gateway" nachgewiesen werden... und trotzdem darf es, nicht mal wenigstens unter einer extra TPD Regulierung, verkauft werden.
Vielleicht kann hier jetzt wer anders evtl. meinem hieraus folgenden Gedankengang weiterspinnen... ich höre hier auf, bevor ich mit einer "Theorie" komme, die - nein das wäre ja...
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#10 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Hat Snus nicht noch den Ruch, dass über den Versuch der Vorteilsnahme ein hoher "Vertreter" der EU gestolpert ist? Vielleicht ist das ja schon Motivation genug. Wir haben in der letzten Zeit immer wieder mal schlecht recherchierte "Studienergebnisse" mit allen zu Verfügung stehenden Unsinnsbehauptungen gelesen (um die Ohren gehauen bekommen). Es nimmt mich nicht Wunder, dass genau derselbe Mist sich auch in der Wertung zu SNUS wiederfindet. Natürlich ist es zum kotzen, aber gewundert hätte mich wirklich ein liberaler Däne ("Südschwede") der unter Berücksichtigung aller ernsthaften wissenschaftlichen Ergebnissen SNUS für den europäischen Markt freigeben wollen würde.
Die Lobby derer, die das verhindern wollen (ANTZ, BigP, BigT) ist einfach verdammt groß. Ob der werte Herr wirklich etwas davon haben sollte (neue Sauna oder so) ist vielleicht gar nicht so interessant, viel schlimmer wäre es doch wenn die Indoktrination unserer "Eliten" schon so weit fortgeschritten ist, dass es so etwas gar nicht mehr braucht, wenn die Lobbyisten also außer Kosten für die Unternehmen zu sein, gar keine zusätzlichen "Schmiermittel" mehr brauchen. Das ist die Situation, die, so fürchte ich, inzwischen eingetreten ist.
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#11 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
#12 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Ist Kautabak , also diese Stücke oder Ringelwürste zum abbeißen eigentlich auch verboten worden?
Schnupftabak bekommt man noch an der Tanke oder im Tabakladen.
Ich meine die Indoktrination die LoQ anspricht existiert, es gibt aber im Falle von Kautabak eventuell noch einen weiteren Grund.
Es ist Taahaahbak...und ganz schlimm, nahe zu pervers ist es den zu essen, das kann absolut nicht gesund sein, das sagt einem ja schon ein reduzierter Verstand. Muss man sich mal vorstellen, die wollen Tabak zum Essen oder wenigstens lutschen verkaufen, so ein giftiges Zeug.
Die wollen sich das in den Mund stecken und dann den Niiiiiihkotin-Speichel schlucken oder ggf den auch noch raus rotzen. Nein das geht gar nicht. So etwas kann ich nicht zulassen, ich habe schließlich Verantwortung. Ihr könnt mir viel erzählen. Tahaaahbak gehört verboten, das Rauchen ist ja schon schlimm aber diese Gifte auch noch schlucken? Nein, da muss ein Riehhhhhhgel vorgeschoben werden, Tabak gehört nirgend wohin und schon gar nicht in den Mund.
Bei der Ablehnung der Dampfen sehe ich das so ähnlich, die Vorstellung sich so einen Theaternebel freiwillig in die Lunge zu ziehen (das verklebt doch alles in der Lunge) ist eine gräßliche Vorstellung, und wenn die Wissenschaft 1000 mal sagt dass es nicht so schlimm ist wie es aussieht...das geht einfach nicht in die Köpfe derer die zu entscheiden haben. Möglich dass die Unfähigkeit sich Tabak im Mund oder Glycerin in der Lunge für Rauchersatz als etwas positives vorzustellen, lenkt die Meinung darüber und lässt keine objektive Sichtweise zu, die Argumente der ANTZ scheinen da einfach logische rund sinnvoller zu sein. Die sagen was die Herren fühlen. Da werden Einschätzungen bestätigt.
Das spielt bestimmt eine Rolle in dem ganzen Prozedere, wie groß die ist kann ich nicht einschätzen, ich halte das aber für eine Wurzel ohne die es anders laufen würde, Bestechung, Indoktrination hin oder her.
Die Dampfen sind eben kein Tahhhhbak ..das Argument "Taaaaahahahbak" fällt weg, daher konnten sie nicht so wie sie gerne gewollten hätten.
Diese Tabakerhitzer werden mit Zigaretten gleich gesetzt, solange man Kippen noch nicht verbieten kann wäre es komisch die Erhitzer zu verbieten, das geht nicht. In ihrem Herzen haben die längst alle! Tabakprodukte verboten, Snus hat keine große Lobby, da sind sie dann recht schnell mit der Holzhammermethode. Die verbieten was sie können, so einfach ist das, hat ja auch geklappt, also ein Tabakprodukt ist schon mal weg verboten. Die anderen kommen auch noch dran. Je weniger Tabakprodukte es gibt um so leichter ist es die noch übrigen zu verbieten.
Wenns um Tabak geht hat die Vernunft keine Chance die Blut-Hinrschranke zu durchdringen. Im Hirn sitzt der kleine Teufel der sagt: Tabak ist Böse, generell als solcher böse weil tödlich. Egal ob man damit gegen den Rauch ankommt und egal ob es weniger schädlich ist. Mag der Verstand noch begreifen, dieser kleine Teufel winkt ab.
#13 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie
Die Raucher- und Snus-Quoten von Norwegen (Frauen unter 25 Jahre, Präsentation von Karl Fagerström in Brüssel) demonstrieren die Absurdidät der Empfehlung des EuGH Generalanwalts besonders deutlich. Die sind mittlerweile bei etwa 1 %, was Weltrekord ist.
Aber die Daten zeigen ja nur eine Korrelation, die nicht notwendigerweise einen kausalen Zusammenhang impliziert. Könnte also auch auf Zufall beruhen. Außerdem weiß man nicht, ob die Daten auch für EU-Bürger südlich von Norwegen/Schweden relevant sind. Letzteres hat der Heini in seiner Begründung tatsächlich in Frage gestellt:
Zitat
Likewise, because they will happen in the future, the most likely effects that lifting the prohibition on the placing on the market of tobacco for oral use would have on consumer behaviour in Member States other than Sweden could not be predicted with certainty.
Ähnlich wie die Engländer bei den Ecigs sind offenbar die Skandinavier bei den Snus eine seltene Spezies, die in anderen Ländern Europas nicht vorkommt.
#14 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Waaas die stellen DEN Fagerström (bezüglich seine Präsentation) in Frage??? DEN Fagerström, dessen weltberühmten "Test" betr. Rauchen/Sucht die ANTZ (und auch Nicht-ANTZ) als Standard nimmt und immer zitiert???.
Sehe ich das richtig? Was wir hier lesen und uns dabei die Augen reiben ist eine EMPFEHLUNG *eines* Generalanwalts aus *einem* EU Mitgliedstaat an das EuGH, d.h. doch, dass es noch weitere GAs geben muss/sollte/könnte, die ebenfalls eine Empfehlung abgeben werden/müssen/können?
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#15 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie
Dei Daten sind nicht von Fagerström, er hat sie nur bei dem Ecig Hearing im EU-Parlament präsentiert. Außerdem ist Norwegen für den EuGH nicht existent. Aber selbstverständlich gibt es ähnliche Daten aus Schweden, die von den ANTZ (und nunmehr auch dem Anwalts-Kasperl) regelmäßig mit dem Argument "keine Kausalität" vom Tisch gefegt und ignoriert werden.
Edit
Zitat von heimchen im Beitrag #14
Sehe ich das richtig? Was wir hier lesen und uns dabei die Augen reiben ist eine EMPFEHLUNG *eines* Generalanwalts aus *einem* EU Mitgliedstaat an das EuGH, d.h. doch, dass es noch weitere GAs geben muss/sollte/könnte, die ebenfalls eine Empfehlung abgeben werden/müssen/können?
Nein, das siehst du nicht richtig. Es ist immer einer der Generalanwälte für die vorab Empfehlung zuständig. In dem Fall war das halt dieser Däne. Bezweifle aber, dass andere etwas anderes geschrieben hätten.
#16 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Selbst ein Rauch-Gegner kann sich dem nicht entziehen, und beim Thema geht es nicht um Gesundheit, dazu müsste das größte Übel von allem primär betrachtet werden - das Rauchen.
Es geht den ANTZ um die vollständiger Ausrottung von Nikotinkonsum, und jeghliche Alternativen wird akribisch bekämpft. Die Gateway-Therorie und Jugendliche ist immer wieder vorgeschobene Argumentation, theoretisch - weil Nachweise dafür gibt es gar nicht. Die Fakten zeigen völlig andere Tendenzen.
Um so verwunderlicher die Empfehlung eines Anwaltes. Es ist nicht nachvollziehbar. Und dass ANTZ-Sprüche einen sicher klugen Menschen allein beeinflussen, das denke ich auch nicht. Der Verstand und Faktenlage spricht eine andere Antwort auf die Frage, ob SNUS zugelassen werden sollte.
Ich schätze, dass diesem Anwalt eher der Floh ins Ohr gesetzt wurde, dass nicht gegen Empfehlungen der WHO argumentiert werden soll. Und was da im Hinterzimmer alles abläuft, davon bekommen wir nix mit.
Es drängt sich jedoch die Frage auf, das Absprachen getroffen werden, die mit Rechtstaatlichkeit wenig gemein haben.
Und der Eindruck ist wohl berechtigt, dass die Juristen der EU geimpft wurden, und selber zwischen gut und böse nicht mehr durchblicken.
Abert es geht nicht um gut und pöse, es geht um Recht. Und mit welchem Recht dürfen Fakten ignoriert werden?
Es werden anscheinend "höhere Ziele" verfolgt. Die Ausrottung der Raucher - nun - was ist daran so schwer zu verstehen, das größte Übel von allem damit bekämpfen zu können, indem "Schaden drastisch minimieren" dem "quit or die" weichen muss, um das Ziel auch erreiichen zu können?
Anscheinend ist das nicht gewollt, eine andere Erklärung habe ich dafür nicht.
Und es stellt sich die Frage, ob "alle Macht geht vom Volke aus" noch Bedeutung hat? Und eigene Entscheidungen gar nicht erst ermöglicht werden. Und Erwachsene (dafür gibt es ja Jugendschutzgesetze) eingeschränkt werden. Es führt vor, das Jugendschutzt gar nicht mit Gersetzen funktioniert. Und Gesetze, die nicht funktioneieren, gehören abgeschafft. Da braucht es andere, bessere Lösungen. Der Staat und Gesetzgebung wäscht sich das die Hände in Unschuld, sie haben ja alles getan, was notwendig erscheint. Nur - ist das die Lösung? Die Daten sprechen eine andere Sprache. Und Prohibition war noch nie erfolgreich, wenn ein Bedarf und Zuneigung vorhanden ist.
#17 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Es kam hier die Frage auf, warum die Verdampfer nicht verboten wurden
Das war ein Ziel, hat nur nicht funktioniert.
Die E-Zig ist kein Tabakprodukt - ein "nicht-Tabak-Produkt" so die Definiotion der TPD2. Es wurde jedoch dazu per Gesetz gemacht. Zudem Verdampfer ohne Nikotin gleichgestellt werden, was gar nicht Bestandteil der TPD2 ist.
Die Entwicklung der Verdampfer lief unter dem Radar der Institutionen ab. Es gab vor der TPD2 gar keine klare Gesetzgebung dazu, oder gar keine. Erst die TPD2 regelt die E-Zig in der ganzen EU. Jedoch macht jedes Land seine eigenen Gesetze, und weit über die TPD2 hinaus. Die TPD2 ist nur die Grundlage weiterer, heftiger Einschränkungen. Rechtlich ist das möglich, je nach Gesetzgebung eines Landes.
Die Verdampfer selbst zu regulieren ist nicht so einfach. Es bedarf dazu mehr als nur "Annahmen" Zudem die Entwicklung in den letzten 4 Jahren erst so richtig Schwung aufgenommen hat. Das hatten die Regulierer zur TPD2 gar nicht auf dem Plan. Die Definition E-Zigarette ist für alle Verdampfer geltend, dass Prinzip verändert sich nur maginal, nicht grundsätzlich.
Aber die Generation 5.0 ist noch weit weit weg. Eine Möglichkeit wäre, das Liquid nicht mit Hitze, sondern eine anderen Form der "Vernebelung" zu erreichen. Ultraschall war da mal im Gespräch.
Damit wäre es auch möglich, andere Stoffe als die heutigen einzusetzen. Aber das ist noch Zukunftsmusik.
SNUS ist ein Tabak-Produkt. Allerdings gibt es da noch die Variante mit Tee, wo Nikotin freigesetzt wird. Kein Tabak !
Die Kunst ist nun, ein "nicht-Tabak-Produkt" zu einem Tabakprodukt zu definieren. Indem das Nikotin selbst alles zu einem Tabakprodukt macht. Das funktioniert aber nicht bei Geräten, die ohne Nikotin betrieben werden.
Und das ist ein kleines Dilemma. Ein Gerät, was zugleich mit oder ohne Nikotin betrieben werden kann, ist nicht generell ein Tabak-Produkt in diesem Sinne. Und es kommt auch kein Tabak rein, das funktioniert gar nicht.
Nikotin mit Tee im Beutel (SNUS-Variante ohne Tabak sozusagen) wäre von dem Verbot ausgenommen. Aber auch diese Variante wird bekämpft.
Der Kampf gegen Tabakkonsum wird auf das Nikotin verlegt. Es geht nicht mehr um die Auswirkung, sondern um das Prinzip und Konsum von Nikotin in jeglicher Form. Das Nikotinkonsum ein unbedeutsam kleines Risiko beinhaltet ist dabei irrelevant. Es weden "mögliche Gefahren" um das eigendliche Problem konstruiert - dem Rauchen.
#18 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Zitat von Michigan im Beitrag #17
Aber die Generation 5.0 ist noch weit weit weg. Eine Möglichkeit wäre, das Liquid nicht mit Hitze, sondern eine anderen Form der "Vernebelung" zu erreichen. Ultraschall war da mal im Gespräch.
Damit wäre es auch möglich, andere Stoffe als die heutigen einzusetzen. Aber das ist noch Zukunftsmusik.
Der vaper.guru hat da mal einen interessanten Vergleich gemacht. https://www.vapers.guru/2017/01/11/nikot...vs-e-zigarette/
Kurz zusammengefasst: Das Nikotinspray aus der Apotheke ist in seinen wesentlichen Bestandteilen PG / VG / H20 / Nikotin dem Liquid gleich.
Das beim Spray noch ein einige zusätzliche Chemische Stoffe drin sind spielt dabei ein untergeordnete Rolle.
Insofern gibt es die andere Form der Vernebelung schon.
#19 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #15
Nein, das siehst du nicht richtig. Es ist immer einer der Generalanwälte für die vorab Empfehlung zuständig. In dem Fall war das halt dieser Däne. Bezweifle aber, dass andere etwas anderes geschrieben hätten.
Also wenn nur ein Anwalt betroffen wäre könnte man ja vielleicht ein Verfahren wegen Vorteilnahme / Interessenkonflikt anstrengen.
Wenn das aber stimmt das alle Anwälte gleich geantwortet hätten, dann liegt ein Systemisches Versagen vor und die Zweifel das die EU ein demokratisches Rechtssystem ist erhärten sich.
Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #13
Aber die Daten zeigen ja nur eine Korrelation, die nicht notwendigerweise einen kausalen Zusammenhang impliziert. Könnte also auch auf Zufall beruhen. Außerdem weiß man nicht, ob die Daten auch für EU-Bürger südlich von Norwegen/Schweden relevant sind. Letzteres hat der Heini in seiner Begründung tatsächlich in Frage gestellt
Schlimmer noch, die ANTZ behaupten doch glatt, das die horrenten Steuern auf Tabakprodukte den Rückgang der Raucherquoten bewirkt haben sollen.
Mit dieser Argumentation wird dann auch ganz jovial die Korrelation der gezeigten Grafik vom Tisch gewischt.
#20 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Bereichsleiter Pharmakologie
und Toxikologie
Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #19
Schlimmer noch, die ANTZ behaupten doch glatt, das die horrenten Steuern auf Tabakprodukte den Rückgang der Raucherquoten bewirkt haben sollen.
Mit dieser Argumentation wird dann auch ganz jovial die Korrelation der gezeigten Grafik vom Tisch gewischt.
Ja, allerdings setzen sie noch einen drauf, indem sie sagen, dass der erfolg ihrer Maßnahmen durch Ecigs & Co gebremst wurde, also ohne diese ärgerlichen Produkte die Qoten noch niedriger wären. Diese Behauptung ist nicht widerlegbar, allerdings auch nicht beweisbar und daher nicht als Science sondern als Fiction zu klassifizieren. Extrem plausibel ist das auch nicht, vor allem wenn man berücksichtigt was die ANTZ-Maßnahmen in den zwei Jahrzehten zuvor bewirkt haben - nämlich so gut wie nix.
#21 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
die ganzen Statistiken hinken doch. nehme ich die klassische tabakzigarette als maßstab, sind die umsatzzahlen rückläufig. warum? 2-4 mio dampfer, je nach studie, von 20 mio rauchern. raucher steigen um auf zigarillos, drehen, stopfen selber. der schwarzmarkt blüht (ca. 2 mrd fehlenden steuereinnahmen) der markt ist in enormer bewegung. da kann niemand behaupten, dass da irgendetwas erfolgreich war, wie z.b. preiserhöhung. es findet lediglich eine umverlagerung zu anderen produkten statt
#22 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Nichtdampfer und Nichtraucher sind ja in der Überzahl.
Die forschen dann auch nicht so tief wie wir, wenn es um Sinn und Wahrheit geht, wenn Jemand an einer Schraube dreht, die denen den Daumen nicht quetscht.
In Gedanken an die Kinder sind die dann sehr froh, dass sich der Staat darm kümmert, ALLES zu ächten, was schädlich sein könnte.
Ich sage ja schon lange nicht mehr E-Zigarette, weils einfach keine Zigarette ist, an dem ich ziehe.
Und rauchen tu ich meine Dampfe auch nicht.
Aber diese falschen Begriffe sind so sehr in den Sprachgebauch übergegangen, dass es den ANTS sehr leicht gemacht wird ALLES zu behaupten was der Profit verlangt.
Für Geld und Geltung wird seit jeher über Leichen gegangen und die Umwelt vernichtet.
Gegenwind muss deutlich wahr genommen werden, Verantwortliche Menschenverachter müssen verklagt werden, bis für eine Minderheit finazielle Einbußen akzeptiert werden.
Schade, aber seit ich nicht mehr rauche, schnaube ich vor Wut.
#23 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Noch ist die Klage nicht abgewiesen worden, aber es ist damit zu rechnen.
Allein die Empfehlung des Generalanwaltes, sich gegen die Freigabe von Snus zu stellen, ist nach wissenschaftlicher Kenntnisse und Faktenlage jedoch höchst zweifelhaft.
Dass die Antz ihre Welt Ideologie mit unlauteren Mitteln durchsetzen wollen, und das Nikotin für den Schaden durch Tabakkonsum verantwortlich machen, ist einfach "verrückt"
Aber auch, dass dadurch Menschenleben gefährdet wird, und Raucher, welche umsteigen würden, eine Option genommen wird. Dass diese deshalb mit dem Rauchen aufhören? Sehr unwahrscheinlich und unrealistisch. Verweigern bedeutet für ca 1/3 Bürger der EU, stirb - oder hör auf. Millionen Menschen werden wegen einer Ideologie geopfert. In Deutschland allein ca 110000 Menschen jedes Jahr.
Diese Zahl an Todesfällen kann auf nahezu Null gebracht werden.
Wer soll das verstehen, dass dies schlecht sein soll? Verrückt
#24 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Mal so ganz abgebrochen, eingekocht, filtriert und die wirksame Substanz extrahiert:
Sie wollen nicht dass geraucht wird und sie haben die Macht und konstruieren Argumente die "Volkswirksam" sind
um ihren Willen (das nicht Wollen) durchzusetzen.
Im Raucher sieht die Obrigkeit ihr Feindbild "Volk". Und das schon seit wer den Tabak bei uns eingeschleppt hat,
dem nach schon seit immer. Grund: Nicht steuerbar, egal was sie versuchen, die Sucht ist stärker. Geht gar nicht denn das überträgt sich auf den ganzen Charakter. Raucher sind aufmüpfig, unbelehrbar und somit gefährlich für die welche sich als Obrigkeit ansehen. Es wird nicht das Rauchen als solches bekämpft sondern alles was eine Obrigkeitsuntreue auslösen kann, der Rauch gehört dazu.
#25 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
Zitat von Dampfphönix im Beitrag #24
Raucher sind aufmüpfig, unbelehrbar und somit gefährlich für die welche sich als Obrigkeit ansehen. Es wird nicht das Rauchen als solches bekämpft sondern alles was eine Obrigkeitsuntreue auslösen kann, der Rauch gehört dazu.
Auch wenn ich das für eine sehr optimistische Einschätzung halte verstehe ich gut was du meinst. Beobachtbar ist, dass viele "kritische" Menschen rauchen (später dann vielleicht auch dampfen ;-)), allerdings auch sehr viele unkritische (damit meine ich jetzt nicht pauschal das untere Viertel der Gesellschaft)....die schon allein deshalb dem dampfen nichts abgewinnen können weil es "nicht männlich", "gefährlicher" oder was auch immer ist (also schon irgendwie belehrbar, trotz "Lügenpresse").
Der Impuls das rauchen zu verbieten gewinnt hier seine Stärke definitiv aus der Unbelehrbarkeit, deren Wortverwandte hier wahrscheinlich eher Pate stehen. Gefährlich für die Obrigkeit? Ja, allerdings würde ich die Gefährlichkeit anders beurteilen und zu keinen besonders schmeichelnden Ergebnissen für diese Gruppe kommen. Allerdings, dass sie auch rauchen zeichnet sie nicht besonders aus....ausser sie rauchen halt noch ;-)))
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