24.06.18 - vapers.guru - Urteil: Dampf Influencer vor dem Aus?

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29.06.2018 08:42
#51
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #46
Das sind Fakten, ich habe den Guru in seiner Zeit als Dampfer begleitet , auch in seiner Zeit in der IG-ED und ich kann das beurteilen.


Naja vielleicht so wie du die Fakten auslegst. Mir ist klar das der Guru auch keiner ist der von Luft und Liebe lebt sondern Geld verdienen muss.
Insofern muss man immer hinterfragen, wer schreibt aus welcher Motivation heraus. Solche Artikel könnten natürlich mit solchen Beweggründen die du anführst beladen sein.
Viele andere Sachen hat er sauber zusammen getragen ja. Aber das erleichtert ungemein die Recherche.
Das sein Schreibstil gelegentlich unterirdisch ist, registriere ich. Und ganz so ist es auch nicht wie du schreibst, denn er hat schon auch einen Artikel pro YT'ber geschrieben.
Also ganz so viel Schlagseite wie du Ihm unterstellst hat er dann doch nicht.

Übrigens auch das ist Journalismus, wenn man Informationen zusammen trägt und in geeigneter Form darstellt. So arbeiten immerhin 98% in dieser Branche.
Also kann man ihm nicht vorwerfen er gibt nur das wieder was andere schon erarbeitet haben.

Aber bitte ich bin keiner der den Guru hoch loben will. Für mich ist seine HP ein Ort wo ich viele Info gebündelt finden kann. Mehr nicht.


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29.06.2018 10:39
#52
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Wir müssten eigentlich nur klären wie ernst das tatsächlich ist und worauf es Auswirkungen haben wird und in welchen Ausmaß.
Wie so oft wenn sich im Umgang mit den Gesetzen oder in Gesetzen selbst was ändert ist das schwer bis unmöglich und da sollte man die Ohren so spitz stellen wie es überhaupt geht. Könnten die betroffenen etwas verhindern, ändern? Da sehe ich das eigentliche Problem, das "Mitsprache -Recht" der Betroffenen ist arg eingeschränkt und Schwammigkeit ist bewusste Taktik um eben maximal handlungsfähig zu sein. Das wissen wir ja seit spätestens der TPD2. Hier ist genau das gleiche wie überall und immer wenn etwas anders laufen soll als bisher. Der Alltag geht weiter für die aller meisten, solche Dinge sind wirklich nebensächlich, in der Summe aber können sie letztlich zum Verlust so mancher Freiheit führen die wir als Normal empfinden.
Ob Ursache oder Folge ist zunächst mal nicht wichtig wenn aufgezeigt wird was kommen könnte. Folgen sind nicht immer die Motivation aber eben vorhanden, deshalb dann nichts aufzeigen was man sieht ist auch nicht richtig.
Wir müssten eigentlich nur klären wie ernst das tatsächlich ist und worauf es Auswirkungen haben wird und in welchen Ausmaß.


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29.06.2018 10:59
#53
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #52

Wir müssten eigentlich nur klären wie ernst das tatsächlich ist und worauf es Auswirkungen haben wird und in welchen Ausmaß.

Extrems bis gar nicht ;)

Nein, im Ernst: Es liegt ein Urteil auf dem Tisch des Hauses.

Das heisst erstmal nix anderes als: Dieser eine Richter in diesem einen Fall sieht eine doch recht kontroverse Sachlage so wie er das Urteil abgefasst hat.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Diese Rechtsauffassung liegt jetzt erst mal da und mahnt dazu, seine Augen und Ohren offen zu halten, seine eigenen Schlüsse zu ziehen, sich mit anderen zu beraten und auch sein eigenes Verhalten (wenn man in die öffentlichkeit geht) zu analysieren und zu hinterfragen.

Folgt diesem Urteil keine weitere Instanz, respektive bei weiteren Klagen kein Richter, dann wars ein Sturm im Wasserglas.
Hält dieses Urteil allerdings Einzug in die regelmäßige Rechtssprechung ist es das Ende für *alle* "Influencer", so wie wir sie derzeit kennen.

Beides ist möglich und nur die Zeit kann und wird zeigen, welche der beiden Varianten und in welcher Abschwächung eintritt.

Sogesehen also: Kondition Gelb: Es ist noch nix verloren, aber man sollte in "hab Acht" Stellung sein.

...hier allerdings von einer Verschwörung der Hersteller und Shops gegen die böse, böse Community, gegen die ja schon quasi Wirtschaftsschädigenden Selbstmischer, etc. zu sprechen... Sorry, da ist mir fast mein Kaffee ausm Gesicht gefallen vor lauter lachen!

Charlie

Dampf der Titanen!

Was ist das wichtigste? Verstehst, dass nicht ich am Ende der Depp bin, sondern die anderen! (Monaco Franze)


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29.06.2018 13:35 (zuletzt bearbeitet: 29.06.2018 13:35)
#54
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Da jetzt wieder öfter das Wort "Urteil" auftaucht, will ich mich noch mal wiederholen. Es ist eine "einstweilige Verfügung". Das hat, wie man bei "einstweilig" vermuten kann, einen Hauch von Provisorium :D
Auf gar keinen Fall taugt das als Grundsatzurteil an dem sich andere Gerichte orientieren würden.

Ich war's nicht!

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29.06.2018 13:42
#55
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #54

Auf gar keinen Fall taugt das als Grundsatzurteil an dem sich andere Gerichte orientieren würden.

Da kommt es immer drauf an, wie das ein Richter sieht, der einen ähnlichen Fall auf den Tisch bekommt.
Viele Richter recherchieren bei unklaren Sachverhalten erstmal: gab es dazu schonmal was?
Und da is es dann egal, ob es ein Grundsatzurteil ist, ein Gesetzeskommentar, ein Rechtsgutachten, eine Einstweilige Verfügung oder sonst was. Hat es ein Aktenzeichen, kann man es verwursten.
Und viele Richter lehnen sich dann zumindest an so etwas an.

Im Gegenteil - wäre es ein Grundsatzurteil, dann wäre es für einen weiteren Richter sehr viel schwerer, dessen Rechtsauffassung nicht zu folgen!

Wie gesagt - aktuell ist noch nicht viel passiert - das Kind ist erst auf dem Weg zum Brunnen.
Die Frage jetzt ist, ob das Kind in den Brunnen fällt oder seitlich daran vorbeigeht.

Charlie

Dampf der Titanen!

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29.06.2018 13:46
#56
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Dann braucht man halt einen guten Rechtsanwalt der auf die Unterschiede hinweist. Der Sachverhalt für die eV ist sehr genau definiert.

Ich war's nicht!

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29.06.2018 14:06
#57
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #56
Dann braucht man halt einen guten Rechtsanwalt der auf die Unterschiede hinweist. Der Sachverhalt für die eV ist sehr genau definiert.


Völlig korrekt. Nur rufen die Kollegen gerne Tarife auf, bei denen der geneigte YouTuber sämtliche Farben im Gesicht bekommt ;)

Dampf der Titanen!

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29.06.2018 14:33
avatar  Desti
#58
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Zitat von Sternenwolf im Beitrag #50

Und dank gewisser Foren weiß man auch relativ schnell, was mit neuen Geräten tatsächlich los ist. So hatte ich in den letzten 18 Monaten keine Fehlkäufe. Allerdings waren die Geräte auch nicht immer ganz "billig" ...

Last but not least hielte ich wirksame Maßnahmen gegen offensichtliche und versteckte Lügen in Werbung für viel sinnvoller ...



Ich bin da zwiespältig, wenn man wie ich und viele andere relativ früh angefangen haben, sieht, wie sich die YTuber Scene komerzialisiert können sich einem die Nackenhaare kräuseln.
Auf der anderen Seite sind wir dabei uns heftig zu verbreitern. Die Foren haben längst nicht mehr den Status wie früher, Instagram, Facebook,Youtube und Twitch sind angesagt, das hilft enorm bei der Verbreitung. Ich denke damit müssen wir leben. Klar war früher alles besser, hat schon mein Opa gesagt .
Von daher wäre es mir nicht recht wenn die Kanäle platt gemacht würden.
Aber schauen wir mal, es bleibt spannend.
Gruß
Desti

======================================================
Ich kaufe nur noch bei Händlern die gegen die Tabakrichtlinie klagen, bzw. eine Klage
finanziell unterstützen. Händler/Verbände die mit BigT verbandelt sind, sind ein NoGo.

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29.06.2018 16:10
#59
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Moderatorin

Wurde hier überhaupt das "Erklärvideo" dazu von Simon also VSI gepostet?
https://youtu.be/rokNg_NOUII

30.06.2018 00:25
#60
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n

Zitat von Monty Burns im Beitrag #28
[quote=Dampfphönix|p3263807]Aba nicht in der Schweiz, oder?

Das dürfte zumindest dieses Forum recht gut beschützen... Aber ich bin kein Fachanwalt für Medien- und Internetrecht...

Zitat von Dampfphönix im Beitrag #26

ich weiss noch wie vor lauter Angst 90% der Dampfvideos verschwunden sind weshalb das Wissen über die alten Geräte nur noch in den Köpfen der alten Hasen ist denen nicht geglaubt wird wenn sie nix zum verlinken haben. Das kommt noch dazu der schnelle Gehorsam...



Ich fände es sehr schade, wenn es durch solche "einstweiligen" Entscheidungen zu weniger reviews oder anderen Beiträgen kommt.
Mir haben Videos über zugtechnik damals geholfen endgültig die Fluppen weg zulassen. Obwohl da ja wohl wirklich keine Werbung für das verwendete Gerät rein-interpretierbar ist.
Kernproblem ist ja wohl, das man einen Ytubler, der vieleicht wirklich nur, die Freude an der neuen Dampfe mit anderen teilen möchte von anderen zum werbenden gemacht wird und in der Folge dann ja auch noch gegen das Werbeverbot verstoßen würde.
Ich glaube aber, daß das die meisten Dampf Ytubler doch mehr redaktionellen Inhalt bieten, als wie in diesem Fall. Die Frage warum es für 100.000 follower wichtig ist welchen Schlüper sich Person xy anzieht kann ich mir auch nicht beantworten, da fällt mir nur ein filmzitat ein: ich bin zu alt für den Schei..
Danke an Volker für die Übersetzung bzw. bildhafte Erkärung, ich glaub ich hätts sonst nicht ansatzweise verstanden - warum können Juristen dass nicht klarer ausdrücken.
ich erwarte ein review der my blu mit Hinweisen, wie man daran besonders cool zieht


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30.06.2018 08:51
#61
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@heimchen ja ich hatte das Video schon verlinkt.


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30.06.2018 10:38
#62
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Zitat von heimchen im Beitrag #16
Ich habe mir jetzt bloss mal das Video dieser Bloggerin angeschaut und dann das Urteil durchgelesen.

Ich kenne mich überhaupt nicht aus in solchen "Influencer" oder im Bloggeschäft aus. Aber als Laie lese ich aus dem Urteil, dass man ihr anhand von zwei Instagramposts untersagt, weiter solche Bilder zu posten ohne Angabe, dass es sich dabei um Werbung für XY handelt.

Wenn ich jetzt das auf alle anderen Blogger, YTer übersetze: Jeder, der z.B. ein Gerät reviewed, welches er von einem Hersteller bekommen hat (also nicht selbst gekauft), MUSS klar und deutlich im Film oder auf dem Bild oder im Blog darauf hinweisen, von wem das Gerät ist und, dass er es bekommen hat zum Testen. Quasi als kommerzielle Veröffentlichung kennzeichnen. Also eigentlich so wie bisher. Alles andere wäre sonst Schleichwerbung. Auch wenn das Gerät in der Luft zerrissen wird.

Aber wie gesagt, ich bin totaler Noob in diesen Sachen, habe auch Gurus Text nicht gelesen, weil ich nicht "influenced" sein wollte um meine eigene Meinung bilden zu können.


das gericht unterscheidet nicht, ob man von den beworbenen herstellern zuwendungen erhalten hat oder aus der darstellung an sich gewinne erzielt werden...es geht um die gewinnerzielungsabsicht...

man kann das vergleichen mit der debatte/abgrenzung zwischen gemeinnützig und gewerblich...auch immer wieder ein heisses eisen...oder die leidige geschichte mit "ehrenamtlich" und "aufwandsentschädigung"...

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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30.06.2018 11:49
#63
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ist jemand auf YT Influencer für den DTF?

"Nichts beeindruckt mehr als die Nautilus.."
Käptn Nemo


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30.06.2018 13:09
#64
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Dieser Sandanwalt hat`s nächste Geldloch bei der DSGVO gefunden: unverschlüsseltes Einloggen auf Webseiten und unverschlüsselte Formulare

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...de-4094585.html


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01.07.2018 15:01
#65
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Zitat von kaimichael im Beitrag #62
Zitat von heimchen im Beitrag #16
Ich habe mir jetzt bloss mal das Video dieser Bloggerin angeschaut und dann das Urteil durchgelesen.

Ich kenne mich überhaupt nicht aus in solchen "Influencer" oder im Bloggeschäft aus. Aber als Laie lese ich aus dem Urteil, dass man ihr anhand von zwei Instagramposts untersagt, weiter solche Bilder zu posten ohne Angabe, dass es sich dabei um Werbung für XY handelt.

Wenn ich jetzt das auf alle anderen Blogger, YTer übersetze: Jeder, der z.B. ein Gerät reviewed, welches er von einem Hersteller bekommen hat (also nicht selbst gekauft), MUSS klar und deutlich im Film oder auf dem Bild oder im Blog darauf hinweisen, von wem das Gerät ist und, dass er es bekommen hat zum Testen. Quasi als kommerzielle Veröffentlichung kennzeichnen. Also eigentlich so wie bisher. Alles andere wäre sonst Schleichwerbung. Auch wenn das Gerät in der Luft zerrissen wird.

Aber wie gesagt, ich bin totaler Noob in diesen Sachen, habe auch Gurus Text nicht gelesen, weil ich nicht "influenced" sein wollte um meine eigene Meinung bilden zu können.


das gericht unterscheidet nicht, ob man von den beworbenen herstellern zuwendungen erhalten hat oder aus der darstellung an sich gewinne erzielt werden...es geht um die gewinnerzielungsabsicht...

man kann das vergleichen mit der debatte/abgrenzung zwischen gemeinnützig und gewerblich...auch immer wieder ein heisses eisen...oder die leidige geschichte mit "ehrenamtlich" und "aufwandsentschädigung"...


Und noch genauer - nichtmal um die "Absicht", sondern darum, daß man es könnte wenn man wollte.... exakt das lustige Beispiel, als wenn JEDER Mensch mit gesunden Geschlechtsorganen Kindergeld beantragen würde mit der Begründung, er könnte Kinder machen wenn er wollte... .

Und Alles, was gemeinnützig ist, kann auch gleichzeitig finanziell gewerblich ausgeführt werden. Als Beispiel ein öffentlicher Stadtpark. Wenn dort Jemand den Müll aufsammelt oder das Laub harkt, dann dann tut er das für die Allgemeinheit. Die Stadt aber könnte auch einen gewerblichen Gartenbaubetrieb damit beauftragen, der dazu bezahlte Angestellte und Arbeiter einstellt. Darauf sind zum Beispiel diese Arbeitsgelegenheiten bei ALG-2 ausgelegt. Dort heißt es aber auch eindeutig, daß es sich nur um Tätigkeiten handeln darf, die sonst nicht ausgeführt werden würden. Und dabei würde es schon reichen, wenn eine Gemeinde sagt, " wir haben kein Geld in der Kasse für Gartenbaufirma" - zack - schon ist das Saubermachen im Stadtpark eine gemeinnützige Tätigkeit, obwohl das Gesetz eigentlich gleichzeitig untersagt, Tätigkeiten auszuführen, die von einem regulären Arbeitsplatz erfüllt werden könnten.
Es werden immer tolle Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen aufgestellt, die aber in allen Punkten, die dem Staatsgebilde "Sparen" oder "Einsparen" ermöglicht, gleich wieder im selben Text Schlupflöcher bietet. Die Schlupflöcher sind aber nur in den oberen Bereichen vorhanden - Derjenige, der dann für 150€ pro Monat VOLLZEITIG arbeitet, der hat nichts davon. Muß man sich doch nur mal ansehen und man braucht auch keinen Taschenrechner dazu.
Alleinstehender ALG-2-Empfänger :
- 416€ zum "Leben"
- zum Beispiel 400€ seine Miete
+ 150€ "Aufwandsentschädigung"

Das wären Pi mal Daumen 866 Nettogehalt. Wer kann von 866€ netto im Monat tatsächlich leben? Überleben - Ja - aber nicht "Leben" Kino, Restaurant, Party, Disco, Verreisen, schöne Wohnung mit guter Einrichtung, Dispokredit aufm Girokonto..... diese Liste, was man alles damit NICHT kann oder bekommt, läßt sich seitenlang fortsetzen.
Jetz mal ansehen, was bei Jemandem ist, der Schulden hat und wo gepfändet wird: Dort liegt die Pfändungsgrenze für einen alleinstehenden Schuldner bei derzeit rund 1139€. Das bedeutet - man muß ihm 1139€ pro Monat lassen, weil diese Summe als das Unterste angesehen wird, was man zum Leben braucht. Wie war das nochmal beim ALG-2 ........866€ kostet der??? Aha. Merkt noch Jemand Was?


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02.07.2018 00:04 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2018 00:05)
#66
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Zitat von Dampfwolke11 im Beitrag #65

Jetz mal ansehen, was bei Jemandem ist, der Schulden hat und wo gepfändet wird: Dort liegt die Pfändungsgrenze für einen alleinstehenden Schuldner bei derzeit rund 1139€. Das bedeutet - man muß ihm 1139€ pro Monat lassen, weil diese Summe als das Unterste angesehen wird, was man zum Leben braucht. Wie war das nochmal beim ALG-2 ........866€ kostet der??? Aha. Merkt noch Jemand Was?

Und das hat jetzt nochmal was genau mit dampfen im allgemeinen, der Unterlassungsklage im speziellen und dem Thema so im generellen zu tun?

Also, nicht, dass ich noch was verpasst hätte...

Dampf der Titanen!

Was ist das wichtigste? Verstehst, dass nicht ich am Ende der Depp bin, sondern die anderen! (Monaco Franze)


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02.07.2018 00:09
#67
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Zitat von Monty Burns im Beitrag #66
Zitat von Dampfwolke11 im Beitrag #65

Jetz mal ansehen, was bei Jemandem ist, der Schulden hat und wo gepfändet wird: Dort liegt die Pfändungsgrenze für einen alleinstehenden Schuldner bei derzeit rund 1139€. Das bedeutet - man muß ihm 1139€ pro Monat lassen, weil diese Summe als das Unterste angesehen wird, was man zum Leben braucht. Wie war das nochmal beim ALG-2 ........866€ kostet der??? Aha. Merkt noch Jemand Was?

Und das hat jetzt nochmal was genau mit dampfen im allgemeinen, der Unterlassungsklage im speziellen und dem Thema so generell zu tun?

Also, nicht, dass ich noch was verpasst hätte...




Nein - das hat mit Dampfen erstmal nichts zu tun, entschuldige bitte! Es sollte lediglich aufzeigen, wie unterschiedlich "Recht" betrachtet und auch ausgeführt wird, je nach dem, wer zuerst oder die stärkeren Interessen anmeldet.
Für die Abmahner is eben die Tatsache, daß der Influencer nicht nackt vor der Kamera sitzt schon Werbung, wenn man erkennen kann, von welchem Hersteller ein Kleidungsstück ist, daß der Influencer trägt. Bei nem Dampfervideo eben dann, wenn er sagt, mit welchem Gerät er gerade dampft.


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