04.01.2019 FDP stellt kleine Anfrage an die Bundesregierung betr. der praktischen Umsetzung der Meldepflicht für E-Zigaretten

  • Seite 2 von 2
12.01.2019 18:27
#26
avatar

Die TPD2 ist die Minimalform, darüber hinaus darf geregelt werden, nicht weniger.


 Antworten

 Beitrag melden
12.01.2019 23:13
avatar  ( Gast )
#27
avatar
( Gast )

bundesamt für verbraucherschutz und lebensmittelsicherheit:

Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen, elektronische Zigaretten sowie Nachfüllbehälter
Mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) zum 20. Mai 2016 in nationales Recht (Tabakerzeugnisgesetz, Tabakerzeugnisverordnung) hat sich das alte Mitteilungsverfahren für Zusatzstoffe von Tabakerzeugnissen geändert. Im Vergleich zum früheren System müssen seit dem 20. Mai deutlich mehr Informationen übermittelt werden und neben Tabakerzeugnissen müssen auch verwandte Produkte (z. B. Liquids für E-Zigaretten) gemeldet werden.

Zusätzlich zu den Informationen über die Zusatzstoffe und Emissionen sind u.a. weitere Produktangaben und Verkaufsmengen von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten mitzuteilen. Nähere Informationen über die zu übermittelnden Informationen sind in den Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission in der Marginalspalte zu finden.

Die Übermittlung seitens Hersteller/Importeure erfolgt über ein EU-weit einheitliches elektronisches Portal, das 'EU-Common Entry Gate' (EU-CEG) an die Europäische Kommission, das alle bisherigen Meldewege, auch das EMTOC-System ablöst.

Bitte beachten Sie, dass Hersteller/Importeure/Händler für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich sind. Die Registrierung im EU-CEG-Portal beinhaltet an dieser Stelle keine Prüfung, es stellt lediglich eine Notifizierung/Anzeige der Produkte dar. So können EU-weit einheitlich Produktinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Eine Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Überwachungstätigkeit der Länder.


andere eu länder sehen das halt nicht sooo eng.


 Antworten

 Beitrag melden
22.01.2019 11:46
#28
avatar
Moderatorin
22.01.2019 13:01
#29
avatar

War wohl abzusehen, dass sich auf Gesetze und Vorgaben beschränkt wird - fertig.


 Antworten

 Beitrag melden
22.01.2019 13:28
avatar  SMS
#30
avatar
SMS

Finde nicht schlecht, wie die Antworten ausgefallen sind! Nichts sagend, ist auch eine Antwort. Genügend Potential hier nach treten zu können.


 Antworten

 Beitrag melden
22.01.2019 13:46
avatar  Schimi
#31
avatar

Falls jemand keinen Bock hat sich das .pdf durchzulesen:
Meistens sind die Bundesländer zuständig, manchmal die EU. Deswegen liegen der Bundesregierung keine Daten vor um die gestellten Fragen zu beantworten.

:-p

____________________________________________________________________________________
bvra.info
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.


 Antworten

 Beitrag melden
22.01.2019 14:22
#32
avatar

So nichtssagend und uninteressiert die Antworten sind,gehe ich davon aus das die Bundesregierung an dem Thema kein großes Interesse mehr hat.

Die TpD 2 ist beschlossen und beide Seiten können damit leben und wir Dampfer haben hoffentlich,zu mindestens von dieser Seite, unsere Ruhe.

vielleicht täusche ich mich auch ?

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


 Antworten

 Beitrag melden
22.01.2019 14:33
#33
avatar
Moderatorin

Immerhin, noch kein Gerät oder Liquid, was in den letzten Jahren seit Umsetzung vom EU-Markt genommen werden musste, weil "gesundheitsschädlich" - das ist doch auch was oder?

Ja echt traurig solche Antworten von einer Bundesregierung. Nachtreten nützt da wohl auch nix, vielleicht hats beim einen oder anderen Bürolisten da "klick" gemacht und wundert sich jetzt ein wenig, mehr aber auch nicht.

Eigentlich bedeutet das für mich, rein theoretisch, dass die Händler doch gleich nach der Onlineanmeldung mit dem Verkauf loselgen könnten, ohne irgendeine Sperrfrist

22.01.2019 14:36
#34
avatar

Zitat von Andi im Beitrag #25
@heimchen das steht schon in der TPD, ist also eigentlich ein EU-Ding. Es wird aber dennoch im Detail von verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. Es scheint also durchaus einen gewissen Handlungsspielraum zu geben.


Jep und das heftig. Während in DE jeder Händler seine Produkte registrieren muss. reicht in UK eine Registrierung (egal welcher Händler)
und alle können sich auf die eine Register-ID stützen. Das ist sogar sinnvoll, da dann eine ID in allen Verkaufsstellen vorliegt und somit vergleichbar wird.
Während bei uns jeder Händler welcher einen Nautilus verkaufen will seine eigenen Angaben machen muss und eine andere ID bekommt.
Dem zur Folge sind Abweichungen in der Beschreibung und Funktion möglich und es kann nicht über alle Verkaufsstellen eindeutig identifiziert werden.

Aber im unnützen Arbeiten finden war die deutsche Politik immer schon ungeschlagen.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht