07.08.2019 e-cig Consulting: Wachstum im unkontrollierten Bereich

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09.08.2019 10:04 (zuletzt bearbeitet: 09.08.2019 10:07)
#26
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Navchtrag:
Nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter fallen derzeit noch nicht unter das deutsche Tabakrecht. Es ist jedoch geplant, diese darin aufzunehmen, sodass für nikotinfreie E-Liquids die gleichen Anforderungen gelten, wie für nikotinhaltige E-Liquids.

Die Gesetze sind so schön verschachtelt. Zwar gibt es da für nikotinhaltige Liquid wieder gesonderte Gesetze, und in anderen Teilen gilt es für alle Liquid, was die E-Zigs unbd Nachfüllbehälter anbelangt. Bin aber kein Jurist.

Ich gehe jedoch innerhalb der EU-Hersteller davon aus, dass keiner Stoffe in Liquid bringt, die definitiv gesundheitsschädlich sind. Das würde dem Hersteller sicher auch nicht bekommen - weil - die Gegner darauf fliegen würden, wie die Fliegen auf mein morgendliches Marmeladenbrötchen. Verbote - Klagen - Shitstorm...

Also - auch wenn nikotinfreie Liquid nicht gemeldet werden müssen, so gelten dennoch die Vorschriften der Inhaltsstoffe, soweit ich das verstanden habe.


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