12.11.2019 anwalt.de: Steam-time lässt Händler abmahnen

12.11.2019 16:05 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2019 17:15)
avatar  Softius
#1
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Steam-time alias PB-ViGoods Gmbh lässt zur Zeit über Anwälte andere Händler wegen "falscher Kennzeichnung" abmahnen.
Schade, ich hatte gehofft dass die Branche in dieser bewegten Zeit/Phase, wo einem nur kalter Wind entgegen bläst zusammenhalten würde.
Ich glaube ich streiche mal Steam-time aus meiner Einkaufsliste.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn...ten_160568.html

https://www.firmenwissen.de/az/firmenein...OODS_GMBH.html#


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12.11.2019 16:19
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#2
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Danke für den Tipp. Hab da auch schon gekauft. Und streiche ebenfalls sofort.


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12.11.2019 16:28
avatar  SMS
#3
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SMS

Bedauerlich... sicherlich kein Vertreter der guten Sitten und Gebräuche.


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12.11.2019 16:33
#4
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Geht ja Mal gar nicht. Yay reiner Kapitalismus.... Haben die noch nie was von Koexistenz gehört? Ob die das wohl alles 100% richtig kennzeichnen?

__________________________________________________________________
"Was 2,6 Ohm?? so hoch? Schmeckt das noch?"

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12.11.2019 16:37
#5
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Moderatorin

@Softius ist das was Aktuelles? Und hast Du einen Link zum Dampfer-Magazin dazu (Du hast es in den Bereich gepostet).
Google spuckt mir nichts Aktuelle aus nur die alten Abmahnungen dieser Fa.

12.11.2019 16:41
avatar  monas
#6
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gestrichen

"Das Schutzsystem der staatlichen Kriminalität ist perfekt" Dieter Hildbrandt Kabarettist (19.11.13 *RIP)

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12.11.2019 16:52 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2019 16:53)
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#7
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( gelöscht )

Die Anwaltsnotiz datiert auf den 12.11.2019 - scheint also hochaktuell


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12.11.2019 17:25
#8
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Zitat von Softius im Beitrag #1

Ich glaube ich streiche mal Steam-time aus meiner Einkaufsliste.




Wer dies machen möchte sollte dann aber etliche deutsche Händler von seiner Liste streichen.
Denn, soweit mir bekannt, ist PB-ViGoods GmbH Importeur und andere Shops beziehen ihre Ware von dort.

Zumal noch nichts über die Beweggründe bekannt ist.
Euch reicht die Meldung an sich und ihr wisst Bescheid und fällt euer Urteil. Interessant......

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12.11.2019 17:27
avatar  Softius
#9
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Zitat von heimchen im Beitrag #5
@Softius ist das was Aktuelles? Und hast Du einen Link zum Dampfer-Magazin dazu (Du hast es in den Bereich gepostet).
Google spuckt mir nichts Aktuelle aus nur die alten Abmahnungen dieser Fa.



Upps shame on me @heimchen könntest Du es bitte in den richtigen Ordner schieben? Das hatte ich auf www.vapoon.de gelesen


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12.11.2019 17:33
avatar  Softius
#10
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PB-ViGoods GmbH
Goethestr. 6
14712 Rathenow, Deutschland
Routenplanung
+49 3385 4949071
E-Mail-Adresse anzeigen
www.steam-time.de

@Mokwai63 guckst Du...Klar steckt hinter Steam-time noch ein Gesellschafter. Die verkaufen ja auch Handys usw. und sind auch eifrig auf Ebay unterwegs. Ich denke es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich freiwillig dazu entscheidet auf zukünftige Einkäufe dort zu verzichten. Ich kaufe ja auch nix bei Amazon, Highendsmoke um nur einige wenige zu benennen.


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12.11.2019 17:46
#11
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Zitat von Softius im Beitrag #10

Ich denke es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich freiwillig dazu entscheidet auf zukünftige Einkäufe dort zu verzichten.


Ja, logisch kann jeder machen was er für richtig hält. Null Problemo

Mich wundert nur dieser kleine "Shitstorm" obwohl aufgrund dieser Meldungen noch gar nicht erkenntlich ist um was es geht.

Zumal ihr dann wirklich von etlichen deutschen Händler nichts mehr kaufen dürft da die ihre Ware ebenfalls von PB-ViGoods Gmbh erhalten.
Ihr kauft also direkt oder indirekt von denen wenn ihr nicht aufpasst.
Ihr weicht also aus und PB-ViGoods Gmbh verdient doch weiter an euch.

Jetzt klarer was ich meinte?

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12.11.2019 19:34
avatar  DagmarM
#12
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Jetzt mal eine doofe Frage...wenn diese PB-ViGoods Gmbh viele Shops beliefert mahnen die dann nur all jene ab, die nicht Kunden bei ihnen sind ?
Oder querbeer ohne Recherche, ob der jeweilige Shop nicht doch über einen bei PB-ViGoods Gmbh einkaufenden Zwischenhändler ihre eigenen waren bezieht ? Und was konkret moniert die PB-ViGoods Gmbh denn eigentlich ?

Zitat
Die GmbH tätigt derzeit Testkäufe bei Konkurrenten und wirft diesen im Nachgang diverse wettbewerbsrechtliche Verstöße vor.

So wird vorliegend z. B. entgegen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Ziff. 2 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Bahnschifffahrt) i. V. m. Vorschriften der ADR (Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) die Sendung nicht als „Gefahrgut“ gekennzeichnet.



Mein Hausundhoforganisator für Dampfkram jeglicher Art meinte, daß es sich vllt. um Versendung von Akkus handeln könnte bei denen irgend ein Warnbeipackzettelchen fehlt....


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12.11.2019 20:49 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2019 20:51)
avatar  ( gelöscht )
#13
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( gelöscht )

Ich befürchte, Herr PB-ViGoods Gmbh versucht, das eingebrochene Geschäft zu kompensieren. Denkbar sogar, dass dabei eigene Kundschaft ins Visier genommen wird. Bei den Testkäufen kann er dann nämlich den Kapitaleinsatz minimieren, in dem die Ware gleich wieder ins eigene Lager gelegt wird.
Bei vielleicht 200 Abmahnungen und 1350,-€ kommt da über eine Viertelmillion zusammen, die dann 50:50 mit Anwalt geteilt wird.
Ich persönlich halte solch eine Art, an Geld zu kommen für moralisch sehr verwerflich.

Aber vielleicht nimmt sich ja der Verband der Sache an und startet eine Umfrage bei den Händlern. Wenn es um eine Massenabmahnung geht, ist die mittlerweile vor Gericht wackelig.
Und falls das zutrifft, können sich die Betroffenen gemeinschaftlich vertreten lassen.

Hat schon eimal sehr gut funktioniert. Da hat der Börsenverein einen Rundruf bei Antiquaren gestartet und eine Masenabmahnung aufgedeckt. Vertreten wurden Etliche dann von der Kanzlei Gerhard Baum.
Und - oh Wunder, der Mitbewerber und die Kanzlei haben alle Abmahnungen zurückgenommen


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12.11.2019 21:08
#14
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Eine gewagte These.
Scheinbar geht es hier um den Versand von Waren und die Kennzeichnung als Gefahrgut. Mehr Infos habe ich nicht.
Sollte das zutreffen für die mangelnde Kennzeichnung könnte der Spiess auch umgedreht werden. Dann sparen die Händler gesetzeswidrig an Versandkosten um das eingebrochene Geschäft zu kompensieren.

Rechtschreibfehler dürfen kopiert und benutzt werden und sind nicht durch Urheberrechte geschützt.

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12.11.2019 21:13
#15
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Ich vermute, es geht um den fehlenden Aufkleber:
https://www.amazon.de/Aufkleber-Gefahrze...e/dp/B00X5VTUR0
Ist ja nicht billig...

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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13.11.2019 01:24
#16
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Also.... wenns um die Akkus geht - dann sollten die mal die Füße still halten, ich hab da erst dieses Jahr nen AT bestellt und da waren Akkus drin und auch bei denen fehlte jeglicher Hinweis auf irgendwelches "Gefahrgut"...


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13.11.2019 10:16
#17
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Mannoman - ich findes das sowas von ätzend.

Richtig ist meiner Ansicht nach auch, dass der Transport von Akkus, egal ob lose oder in fest verbauter Form, auf Transport- oder Versandverpackungen gekennzeichnet werden sollte. Bei falscher Behandlung ( Hitze, Druck, Schlag blablub ) gibt es schon ein Gefahrenpotential, welches man mit richtiger Behandlung umgeht und was man bei einer Transportverpackung nur beachten kann, wenn man auch weiss, was im Paket ist. Also die Sache ansich = richtig. In einer solchen Sendung auch noch mal Umgangsregeln = auch richtig, aus denselben Gründen, diesmal für den Verbraucher, weil die weniger auf Umverpackungen achten.

Dann zu dem Punkt der Abmahnungen. Wenn man Jemanden abmahnen kann, dann kann man auch hergehen und den Betreffenden auf das/ein Manko ansprechen und um ALLER willen in freundlichen Tonfall um Abhilfe bitten / aufmerksam machen. Wenn der Angesprochene dann grantig, unfreundlich, ablehnend reagiert oder gar nicht, dann sehe ich eine Abmahnung ggf. gerechtfertig, aber nicht sofort so. Das stinkt mir dann wirklich danach, um vor einer geplanten und somit möglichen Änderung des Abmahnwesens lediglich noch was zum Abmahnen und somit Geld kassieren, durchzuziehen.


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13.11.2019 10:59
avatar  ( gelöscht )
#18
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( gelöscht )

Bei falscher oder unzureichender Deklaration eines Produktes ist der Verbraucherschutz oder Rapex zuständig. Solche Abmahnungen unter Händler
sind ein Versuch der Geschäftsschädigung.


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13.11.2019 13:02 (zuletzt bearbeitet: 13.11.2019 13:03)
avatar  Softius
#19
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Es geht hierbei anscheinend nicht um Akkus, Akkuwarnung etc sondern um die niedlichen kleinen "Gefahrgutaufdrucke" bei unseren Liquids und Aromen. Dies wurde ja bereits von Seiten einer Behörde bemängelt und die jeweiligen Hersteller mit erhobenen Zeigefinger versehen ermahnt die Aufdrucke pflichtgemäß in entsprechender Größe zu versehen.
Jetzt macht das Ganze für mich auch Sinn wenn ich mir im Netz diverse Liquids/Aromen genauer anschaue und da so ein dämlicher Salmon mit Achtung gefährlich, Exposionsgefahr etc davor steht.

Spaßeshalber bin ich mal hingegangen und habe mir eine gewisse Anzahl an Liquidflaschen genauer angeschaut.



Von einheitlicher Kennzeichnung -sofern vorhanden- kann da jetzt keine Rede sein. Dennoch bin ich der Auffassung und bleibe auch dabei, dass man trotz aller Konkurrenz gerade jetzt den Schulterschluß vorangetreiben sollte.

@Mokwai63 mit Deiner Argumentation dürftest Du auch nie einen anderen Bäcker aufsuchen wenn Du mit Deinem um die Ecke nicht zufrieden bist.....das Mehl kommt ggf vom selben Produzenten. Ach ja, soviel nur zum Thema Verwendung von Begriffen:
Shitstorm (zusammengesetzt aus englisch shit „Scheiße“ und storm „Sturm“) bezeichnet im Deutschen das lawinenartige Auftreten negativer Kritik gegen eine Person oder ein Unternehmen im Rahmen von sozialen Netzwerken, Blogs oder Kommentarfunktionen von Internetseiten bis hin zur Schmähkritik. Der Duden definiert einen Shitstorm als „Sturm der Entrüstung in einem Kommunikationsmedium des Internets, der zum Teil mit beleidigenden Äußerungen einhergeht“. Der Begriff Shitstorm bezieht sich vor allem auf „Blogbeiträge oder -kommentare, Twitternachrichten oder Facebook-Meldungen“.

Dabei richtet sich „in kurzem Zeitraum eine subjektiv große Anzahl von kritischen Äußerungen, von denen sich zumindest ein Teil vom ursprünglichen Thema ablöst und [die] stattdessen aggressiv, beleidigend, bedrohend oder anders attackierend geführt [werden]“ gegen Unternehmen, Institutionen, Einzelpersonen oder in der Öffentlichkeit aktive Personengruppen, etwa Parteien oder Verbände.

Quelle: Wikipedia


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13.11.2019 15:22
avatar  joj0jo
#20
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Der Support von Steam Time möchte sich dazu jedenfalls nicht äußern. Auch nicht mal dazu, was da überhaupt abgemahnt wird. Bleibt also spannend.


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