Uwell Yearn - Problem beim Ziehen

04.03.2020 07:06
avatar  Bema
#1
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Hallo liebe Dampfer,

ich habe ein Problem mit meiner Uwell Yearn und hoffe, hier auf Hilfe.
Sehr oft tritt der Fall auf, dass ich an der Yearn ziehe, die LED leuchtet je nach Akkuladung auch Grün oder Blau, doch es kommt kein Dampf. Das tritt von einem Moment auf den anderen auf. Ich ziehe, es kommt Dampf, ich ziehe sofort danach nochmals, es kommt kein Dampf. Dann muss ich den Pod entfernen und wieder einsetzen. Oftmals kommt dann wieder Dampf, doch manchmal muss ich den Pod drei- bis viermal entfernen und wieder einsetzen, bis beim Ziehen wieder Dampf kommt. Art des Liquids, Füllstand, Akkuladung oder Pod scheinen dabei keine Rolle zu spielen. Beim Händler habe ich die Yearn überprüfen lassen. Dort wäre das Problem auch nach dem Dampfen von zwei Podfüllungen nicht aufgetreten. Da die Yearn meiner Ansicht nach ein sehr gutes Podsystem mit hervorragendem Geschmack ist, hatte ich mir eine zweite Yearn bei einem anderen Händler gekauft und nun mit dem Gerät dasselbe Problem beim Ziehen. Mit anderen Podsystemen, wie meiner Caliburn und Caliburn Koko habe ich das Problem nicht. Kennt hier im Forum jemand die Problematik und die Lösung dafür?

Danke schon einmal.

Bernd


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04.03.2020 07:35
avatar  Andi
#2
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Wenn kein Dampf kommt, hat der Pod keinen elektrischen Kontakt zum Akkuteil.
Mein erstes Exemplar hatte das Problem auch: die Pods saßen zu locker. Ich habs umgetauscht, das zweite Exemplar hatte dieses Problem nicht.


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04.03.2020 07:54
avatar  Bema
#3
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Ich danke Dir für Deine schnelle und erhellende Antwort. Das Problem mit meiner ersten Yearn ist nur, dass bei der Überprüfung durch den Händler das Problem nicht aufgetreten ist und er deshalb die Yearn leider nicht umtauscht.


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04.03.2020 11:07
avatar  SMS
#4
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SMS

Hm... sollte der Vorfall noch in der Garantiezeit liegen, würde ich auf Umtausch bestehen. In der Phase der Gewährleistung, liegt die Beweislast, besonders nach dem Test des Verkäufers, beim Käufer. Ein Video, dass die Situation aufzeichnet, kann dabei helfen. Vielleicht ist ja dann der Händler kulant, sobald er den Fehler sieht.


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04.03.2020 14:36 (zuletzt bearbeitet: 04.03.2020 14:37)
#5
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Zitat von SPMS im Beitrag #4
Hm... sollte der Vorfall noch in der Garantiezeit liegen, würde ich auf Umtausch bestehen. In der Phase der Gewährleistung, liegt die Beweislast, besonders nach dem Test des Verkäufers, beim Käufer. Ein Video, dass die Situation aufzeichnet, kann dabei helfen. Vielleicht ist ja dann der Händler kulant, sobald er den Fehler sieht.



Kleiner Einspruch @SPMS zu Deiner Darstellung der gesetzlichen Gewährleistung : Die gesetzliche Gewährleistung umfasst insgesamt 24 Monate, Diese ist in zwei Phasen unterteilt.

1.Phase - 6 Monate; in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung muss der Verkäufer nachweisen, dass der Artikel ab Verkauf keinerlei Mangel, egal welcher Art, hatte.
2.Phase - 18 Monate; in dieser Phase müsste der Käufer nachweisen, dass die Ware den Mangel schon seit Beginn hatte.

Beides ist de facto nicht möglich. Das ist auch vom Gesetzgeber beabsichtigt, damit es eben wegen dieser juristischen Situation keinerlei Streit gibt, der vor irgendwelchen Gerichten dann ausgetragen wird.
Weder der Verkäufer kann nachweisen, dass seine Ware einwandfrei war, noch kann der Käufer beweisen, dass die Ware von Beginn an mangelhaft war. Aus diesem Grund muss der Verkäufer umtauschen innerhalb der ersten 6 Monate. Zu diesem Punkt kommt es jedenfalls in den meisten Fällen. Der Verkäufer kann zweimal nachbessern, was er zum Beispiel durch eine Reparatur tun kann, bei einer längeren Reparaturzeit müsste er Ersatz stellen usw. Bei nem PKW nen Leihwagen stellen zum Beispiel wäre einfach. Bei Kleinprodukten wie ne Dampfe oder ner Kaffeemaschine wird sowas aber nicht gemacht, weil der Aufwand dafür dann für den Verkäufer teurer kommt, als dem Kunden einfach nen neues/anderes Gerät zu geben und fertig.

Man kann im geschilderten Fall also nun die Überprüfung durch den Händler als "Reparatur" sehen; durch Diese beginnt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten übrigens erneut.
Sowas kann ein Händler zweimal machen - reparieren oder neue Ware - das is seine Sache. Wenn es allerdings nach 2mal "Reparieren" weiter zu Mängeln kommt, dann kann der Käufer Wandlung verlangen - bedeutet, vom Kauf zurücktreten. Der Händler bekommt seine Ware zurück und der Käufer das Geld - vollständig! Abziehen darf ein Händler nichts, beispielsweise wird gerne versucht mit dem Argument von "Gebrauchsspuren" zu kommen. Normale Gebrauchsspuren führen aber genau eben nicht dazu, dass ein Verkäufer dann weniger Geld rausgeben dürfte. Abziehen dürfte er nur dann, wenn offensichtlich etwas mit der Ware geschehen ist, dass NICHT zum normalen Gebrauch gehört.

Auf was Verbraucher auch gerne reinfallen und Händler gelegentlich auch versuchen könnten - die Gewährleistung auszuschliessen. Das geht mit einem Trick. Der besteht darin, den Kunden zu veranlassen, eine Garantieleistung haben zu wollen. Das Pech an der Garantie ist aber, dass eine Garantie eben keine verpflichtende Leistung ist, sondern von Händlern und Herstellern nach belieben auch versagt werden dürfen. Genau aus diesem Grund wurde die gesetzliche Gewährleistung ja eingeführt :) Also niemals nach "Garantie" fragen - das kann juristisch so ausgelegt werden, dass man auf die gesetzliche Gewährleistung verzichtet hat.
Also bei Warenmängeln in den ersten 6 Monaten nach Kauf zum Händler und Gewährleistungshandlung verlangen. Das kann man ja nüchtern/sachlich und freundlich mitteilen - dann weiss der Händler, dass der Kunde bescheidweiss und gut is.

Für das Podsystem hier also gilt: In den ersten 6 Monaten muss der Händler dem Käufer glauben, ob`s ihm passt oder nicht.


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14.03.2020 17:26 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2020 17:28)
avatar  andreh
#6
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Habe auch eine Yearn seit heute. Mit beiden beiliegenden Pods kommt kein Dampf. Die LED leuchtet, es tut sich aber nichts. Auch mehrfaches ein und ausstecken der Pods ändert nichts am "Dampflosen"-Zustand. :-/
Ich denke, ich kann mir schenken weitere Pods (habe noch einen 4er-Pack dazu bestellt) zu testen.


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14.03.2020 18:32
avatar  Bema
#7
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Ich hatte nun meine Yearn an den Online-Shop zurückgesendet. Dort wurde die Yearn als fehlerfrei getestet und mir zurückgeschickt. Natürlich war das Problem nach wie vor vorhanden und ich hatte erneut reklamiert, zurückgesendet und nun eine neue Yearn erhalten; und siehe da, die neue Yearn funktioniert wie gewünscht und gewohnt. Hartnäckigkeit lohnt sich also und nochmals vielen Dank an die Menschen hier im Forum, denn ohne die hilfreichen Postings hätte ich eine Reklamation zumindest zum zweiten Mal nicht versucht.


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14.03.2020 19:08 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2020 19:08)
avatar  Bema
#8
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Die Schutzfolien auf den Kontakten an den Unterseiten der Pods hast Du doch sicherlich entfernt? Ich denke, mit Schutzfolien würde auch die LED nicht leuchten.


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16.07.2020 12:02
avatar  channi
#9
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Admini

@Andreh hast du umtauschen können oder dir was anderes besorgt?
Ich war von der Yearn nämlich auch nicht wirklich begeistert, irgendwo liegt sie noch rum, vielleicht hol ich sie mal raus und teste nochmal..


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Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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