2.7.20 Deutscher Bundestag: Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

02.07.2020 11:24
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#1
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"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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03.07.2020 12:11
#2
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Moderatorin

Zitat
Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag ein weitreichendes Tabakwerbeverbot gebilligt. Danach ist ab dem kommenden Jahr Kinowerbung fürs Rauchen verboten, wenn der jeweilige Film für Unter-18-Jährige freigegeben ist. Auch das Verteilen von Gratis-Proben ist dann außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt.

Ab 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen - wenn auch zunächst einmal nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer greift das Außenwerbeverbot ab dem Jahr 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen.


https://www.tagesschau.de/inland/bundestag-753.html

03.07.2020 16:13
avatar  Schimi
#3
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Dazu Joey:
https://www.vapers.guru/2020/07/03/aende...hr-als-werbung/

Zitat
- Das Volumen für nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids ändert sich nicht. Auch Basen sind davon nicht betroffen.
- Jegliche Außenwerbung für E-Zigaretten sowie nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids ist ab dem 1. Januar 2024 verboten. Ausgenommen davon sind Schaufenster des Fachhandels; Beispielsweise Vape Shops.
- Die Werbung für nikotinfreie Liquids (Shake & Vape, Aromen, etc.) im Internet ist ab dem 1. Januar 2021 verboten. (siehe unten, „Diskussion“)
- Die gewerbsmäßige Ausspielung von E-Zigaretten und Liquids mit und ohne Nikotin ist ab dem 1. Januar 2021 verboten.
- Die gewerbsmäßige Abgabe von kostenlosen Produkten (E-Zigaretten, Liquids mit und ohne Nikotin, Samples, etc.) außerhalb von Vape Shops ist ab dem 1. Januar 2021 verboten.
- Nikotinfreie Liquids (Shake & Vape, Aromen, etc.) unterliegen den gleichen Auflagen wie nikotinhaltige Liquids und E-Zigaretten; inklusive Meldung, Emissionstests und der so genannten Sechs-Monats-Frist.

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08.07.2020 17:49
#4
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Zitat: "Es ist diskussionswürdig, ob tatsächlich auch Shake & Vape Produkte betroffen sein werden."


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08.07.2020 17:58 (zuletzt bearbeitet: 08.07.2020 17:59)
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#5
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( gelöscht )

Und was sagt ein Händler dazu, wenn er schon zitiert?


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08.07.2020 17:59 (zuletzt bearbeitet: 08.07.2020 18:01)
avatar  Schimi
#6
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Wo stammt dein Zitat her?
Ich hab nicht das orginal Gesetz gelesen, aber laut Joey fallen Aromen und S&V unter die Einschränkungen.

Edit: ich finds übrigens cool mal einen Händler hier zu haben, der auch was schreibt ;-)

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