E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags

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14.03.2012 16:31
avatar  moglic
#1 E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Leider hier nun offiziell verkündet und ein Fressen für die Presse erhalten durch Newsletter:
hib - heute im bundestag Nr. 131
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi, 14. März 2012 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr
Auszug Punkt 7 :
7. E-Zigaretten gelten als Arzneimittel
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Nach Auffassung der Bundesregierung unterliegen die für den Betrieb von E-Zigaretten bestimmten Nikotin-Tanks oder –liquids dem Arzneimittelgesetz. In ihrer Antwort (17/8772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8652) verweist die Regierung in diesem Zusammenhang auf die pharmakologische Wirkung des Stoffes Nikotin. Weiter schreibt die Regierung, nach „überwiegender Auffassung handelt es sich bei diesen Nikotinprodukten nicht um Tabakerzeugnisse“. Deshalb finde die im Arzneimittelgesetz vorgesehene Ausnahme für Tabakerzeugnisse „keine Anwendung“.
Die Regierung erläutert, dass nach ihrer Auffassung „das Inverkehrbringen von Nikotin-Depots, -Tanks oder -Liquids zur Verwendung in E-Zigaretten ohne arzneimittelrechtliche Zulassung gegen das Arzneimittelgesetz“ verstoße. Für den bloßen Gebrauch von nikotinhaltigen E-Zigaretten gelte dies nicht. Allerdings sei „nach Maßgabe des Bundesnichtraucherschutzgesetzes das Rauchen auch mit E-Zigaretten verboten“ in Bundeseinrichtungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. In den Ländern könnten auf Grund der jeweiligen Nichtraucherschutzgesetze weitere Einschränkungen bestehen.
E-Zigaretten sind laut Bundesregierung Produkte, bei denen eine verdampfte Flüssigkeit („Liquid“) inhaliert wird. Der inhalierte Dampf solle dem Tabakrauch als ähnlich empfunden werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten finde keine Verbrennung statt, heißt es in der Antwort weiter. Die Flüssigkeit könne Nikotin, Aromastoffe, Ethanol, Glyzerin und/oder andere Feuchthaltemittel wie Propylenglykol enthalten. Die Regierung schreibt, es gebe „Hinweise darauf, das beim Verdampfen der Liquids krebserregende Substanzen (zum Beispiel Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein) entstehen, deren Konzentrationen bei Untersuchungen des eingeatmeten Dampfes oberhalb der zulässigen Innenraumgrenzwerte lagen“.
Die Regierung schreibt weiter, der Zigarettenkörper der E-Zigaretten (ohne Nikotinlösung) sei mit Ladegerät und Vernebler dann „als Medizinprodukt einzustufen, wenn er vom Hersteller dazu bestimmt ist, eine als Arzneimittel eingestufte Nikotinlösung zu verabreichen“. Sei das Nikotin-Depot fest mit der E-Zigarette verbunden und nicht zur Wiederverwendung bestimmt, „ist die E-Zigarette als Arzneimittel und nicht als Medizinprodukt einzustufen“, heißt es in der Antwort weiter.

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Liebe Grüße Moglic


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14.03.2012 16:36
#2 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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"Nach Auffassung der Bundesregierung" ..ist noch lange kein Gesetz, sondern eine Meinung.


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14.03.2012 16:40
avatar  Mex
#3 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Mex

Auffassung ist Meinung wie gesagt, also abwarten, ich bin auch der Auffassung das ich heute einen Sechser im Lotto habe
Gr Mex!!!


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14.03.2012 16:41
avatar  Conway
#4 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von Nebelkerze

"Nach Auffassung der Bundesregierung" ..ist noch lange kein Gesetz, sondern eine Meinung.



Leider eine Meinung, die aus meiner Sicht, nichts gutes für uns bringen wird. Es geht einfach um zuviel Geld. :-(

Gruß Conway


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14.03.2012 16:47
#5 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Moderatorin

Ist das nicht genau derselbe Text der schon Ende Februar überall in der Presse veröffentlicht wurde. Danach meldete sich der Medizinanwalt.de und schrieb, dass die Begründung und die Auffassung der Bundesregierung haltlos sei.

Das ist doch eigentlich eine Zusammenfassung aus den Antworten der BR auf die kleine Anfrage, oder irre ich mich?

14.03.2012 16:50
avatar  Kap
#6 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Kap
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Jepp, ist die öffentliche Presseerklärung zur kleinen Anfrage- kennen wir schon länger, aber jetzt wird sie Deutschland mitgeteilt :-(
Da weiss jeder, was für Kommentare kommen werden ...


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14.03.2012 16:52
#7 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Moderatorin

Wie Deutschland mitgeteilt?

Die Pressemeldungen überschlugen sich schon ja am 29.2.

siehe z.B. hier: Verbot jetzt rechtskräftig?? (4)

14.03.2012 16:53
avatar  Ikke
#8 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Sorry für dieses Kommentar aus der untersten Schublade, aber:
"Die können mich alle!"
JETZT ERST RECHT

____________________________
Viele Grüße

Chuck Norris kann elektrische Zigaretten drehen!


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14.03.2012 16:55
avatar  wulfdad
#9 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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In Holland ist die Regierung mit solch einer Einschätzung gestern gescheitert, dort hat ein Gericht die Einstufung als Arznei verneint.
Hoffentlich folgt hier auch solch ein Urteil.

Die Politiker der BRiD sind nicht schlecht, es sind die Besten die man für Geld kaufen kann!

SS GGTS - Odysseus/full mode, Odysseus/E2 mode, Bulli Extrem mit A2 Klassik, A.R.T Julia auf Provari, Flash-e-Vapor V2 a.Prov.,usw

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14.03.2012 17:01
#10 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Moderatorin

Zitat von wulfdad
In Holland ist die Regierung mit solch einer Einschätzung gestern gescheitert, dort hat ein Gericht die Einstufung als Arznei verneint.
Hoffentlich folgt hier auch solch ein Urteil.


Dazu muss ein Kläger her.......

Zum Thema:

Es ändert sich doch im Prinzip nichts mit diesem Newsletter. Es ist immer noch "nur die Auffassung", denn einen Beweis gibt es nicht. Der Verband hatte schon hierauf eine Pressemitteilung veröffentlicht. Im Grunde genommen absolut nichts Neues oder?

14.03.2012 17:39 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 17:41)
avatar  Bleep
#11 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von heimchen

Zitat von wulfdad
In Holland ist die Regierung mit solch einer Einschätzung gestern gescheitert, dort hat ein Gericht die Einstufung als Arznei verneint.
Hoffentlich folgt hier auch solch ein Urteil.


Dazu muss ein Kläger her.......

Zum Thema:

Es ändert sich doch im Prinzip nichts mit diesem Newsletter. Es ist immer noch "nur die Auffassung", denn einen Beweis gibt es nicht. Der Verband hatte schon hierauf eine Pressemitteilung veröffentlicht. Im Grunde genommen absolut nichts Neues oder?





Dazu muss meiner Meinung nach kein Kläger her..es wird halt entschieden, ob es rechtmäßig ist oder nicht wenn das Gesetzt verfasst wird..wie bei allen Gesetzen..muss ja nicht erst jemand klagen^^


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14.03.2012 20:38
#12 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat
Nach Auffassung der Bundesregierung



Na Mahlzeit allerseits! Diese Formulierung kennen wir ja bereits von unserer heißgeliebten NRW-Gesundheitsministerin.

Nach meiner Auffassung kommt mir der Kaffee hoch! Wann kommt endlich mal ein Richterspruch der diesen Unfug ein Ende setzt?

Morgen können wir wieder mal in allen Käseblättern lesen das die nik-haltigen Liquids nebst Dampfen unter das AMG fallen und von der Bundesregierung verboten wurden.

Wat für'n Quark!

Nix der gleichen ist verboten, die Mitteilung ist nur eine Zusammenfassung der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Linken, nichts anderes.

I like Originals ... no bullshit.

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14.03.2012 20:46
#13 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Eine Maßnahme wäre, damit ganz offensiv und selbstverständlich umzugehen, sich nicht zu verstecken und so oft in der Öffentlichkeit zu dampfen, wie sich die Möglichkeiten bieten, um die Presse Lügen zu strafen.
(Ohne provozierendes Gehabe.)


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14.03.2012 20:49
avatar  XBabsX
#14 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Ja es ist eine Meinung...
Nur für Otto Normalverbraucher ist so eine Meinung gleichbedeutend mit einem Gesetz !


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14.03.2012 20:51
avatar  roxel
#15 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von BlackTea
Eine Maßnahme wäre, damit ganz offensiv und selbstverständlich umzugehen, sich nicht zu verstecken und so oft in der Öffentlichkeit zu dampfen, wie sich die Möglichkeiten bieten, um die Presse Lügen zu strafen.
(Ohne provozierendes Gehabe.)



Ja, genau das trifft es.
BTW: Von diesen beiden "Dampfer-Vereinen" hört man da ja gar nichts mehr zu. Haben die sich schon beerdigt?


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14.03.2012 20:55
#16 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Hüter des HwV

Zitat von Nebelkerze

"Nach Auffassung der Bundesregierung" ..ist noch lange kein Gesetz, sondern eine Meinung.


Beispielsweise gehört meiner Meinung nach die Bundesregierung ausgewechselt .. und die machen trotzdem einfach weiter.

Hey .. Tür zu, es zieht!

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14.03.2012 20:57
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#17 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
avatar
Canada123 ( gelöscht )

In was für einem primitiven Land leben wir eigentlich?


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14.03.2012 20:58
avatar  Canada123 ( gelöscht )
#18 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Canada123 ( gelöscht )

Zitat von SirHuckleberry

Zitat von Nebelkerze

"Nach Auffassung der Bundesregierung" ..ist noch lange kein Gesetz, sondern eine Meinung.


Beispielsweise gehört meiner Meinung nach die Bundesregierung ausgewechselt .. und die machen trotzdem einfach weiter.







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14.03.2012 21:02
#19 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Brigboy

*LOL*
Ein NEWSLETTER(!) ist garnichts, noch nicht einmal eine Meinung.

Du möchtest dir gern einen Pfeifen-Mod bauen, möchtest aber keine neue Pfeife kaufen? Dann schau mal hier:
2 Pfeifen aus Echtholz/Bruyere

"Nur Gott kann Coke in Pepsi verwandeln, oder eine Ego-W in ein gutes Dampfgerät."
- Juice Inglewood


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14.03.2012 21:04
avatar  djx
#20 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
avatar
djx

So langsam mag man ja fast umgekehrte Psychologie vermuten...


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14.03.2012 21:05
avatar  roxel
#21 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von djx
So langsam mag man ja fast umgekehrte Psychologie vermuten...



Nennt sich das nicht NLP?


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14.03.2012 21:08 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 21:09)
avatar  djx
#22 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
avatar
djx

Zitat von roxel

Zitat von djx
So langsam mag man ja fast umgekehrte Psychologie vermuten...



Nennt sich das nicht NLP?




Ist ein gutes Tape, aber auch nicht unbedingt das gleiche. Vielleicht sollen wir durch Angst die Wirtschaft ankurbeln. So war das gemeint, aber das ist eine vollkommen absurde Verschwörungstheorie.


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14.03.2012 21:33 (zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 21:43)
#23 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von wulfdad
In Holland ist die Regierung mit solch einer Einschätzung gestern gescheitert, dort hat ein Gericht die Einstufung als Arznei verneint.
Hoffentlich folgt hier auch solch ein Urteil.



Das klingt ja interessant. Damit wären es schon mindestens 2 Länder der EU (NL und GB).
Könnte im Hinblick auf die irgendwann anstehende EU-Entscheidung wichtig werden.

Hier mal die Quelle im Original: http://zoeken.rechtspraak.nl/resultpage....je_tekst=414117

Und hier eine zusammenfassende Übersetzung: http://borstiweb.de/2012/03/e-zigarette-holland/

Jetzt suche ich nur noch den 'Gefällt mir'-Button

Viele Grüße
Dirk


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14.03.2012 21:45
#24 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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hmm eventuell mache ich mich jetzt unbeliebt, aber ich finde Nikotin gehört nicht so einfach verkauft.

Ich bin auch dafür Nikotin nur kontrolliert in Apotheken abzugeben. Liquids kann man ja weiterhin überall verkaufen nur halt ohne Nikotin.
Das kann man sich dann aus der Apotheke holen und dazumischen. Nikotin ist zu gefährlich als dass man es an jeder Ecke in flüssiger Form verkaufen könnte.
Es handelt sich schließlich um eine sehr stark süchtig machende Droge ....

Ich finde es nicht von Vorteil dass derzeit die Liquids überall praktisch frei von irgendwelchen Kontrollen verkauft werden.
Die Preisunterschiede sind ja extrem drastisch, wie ist das zu erklären wenn alle den gleichen Mindeststandard erreichen wollen?

Nicht wenige hier kaufen sich wohl Liquids um 5€ pro Flascherl obwohl die der Preis für die Zutaten bestenfalls im Centbereich liegt.
Durch Regulierung muss hier nicht zwangsweise ein Preissprung entstehen.

just my 2 cents


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14.03.2012 22:38
avatar  Laron
#25 RE: E-Zigaretten gelten als Arzneimittel Auszug aus Newsletter des Bundestags
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Zitat von oliver.at
hmm eventuell mache ich mich jetzt unbeliebt, aber ich finde Nikotin gehört nicht so einfach verkauft.

Ich bin auch dafür Nikotin nur kontrolliert in Apotheken abzugeben. Liquids kann man ja weiterhin überall verkaufen nur halt ohne Nikotin.
Das kann man sich dann aus der Apotheke holen und dazumischen. Nikotin ist zu gefährlich als dass man es an jeder Ecke in flüssiger Form verkaufen könnte.
Es handelt sich schließlich um eine sehr stark süchtig machende Droge ....

Ich finde es nicht von Vorteil dass derzeit die Liquids überall praktisch frei von irgendwelchen Kontrollen verkauft werden.
Die Preisunterschiede sind ja extrem drastisch, wie ist das zu erklären wenn alle den gleichen Mindeststandard erreichen wollen?

Nicht wenige hier kaufen sich wohl Liquids um 5€ pro Flascherl obwohl die der Preis für die Zutaten bestenfalls im Centbereich liegt.
Durch Regulierung muss hier nicht zwangsweise ein Preissprung entstehen.

just my 2 cents



unbeliebt nicht unbedingt, ich denke auch eine Kontrolle der Liquids wäre sinnvoll, aber in der von Dir beschriebenen Form unmöglich, da reines Nikotin so hoch toxisch ist, daß ein einzelner Tropfen auf der Haut genügt um einen durchschnittlichen erwachsenen umzubringen... also ganz klar keine gute Idee es in der Form zu versuchen.

Dann sollen doch lieber die Basen in kontrollierter Qualität und Quantität (was das Nikotin betrifft) in Apotheken erhältlich sein...

Erstens: solange es nichts offizielles gibt -> ruhig bleiben!
Zweitens: offiziell sind nicht die Medien, sondern nur die Regierung!
Drittens: Don't trust the media!


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