Bunkerbase 48mg - Verkauf/Versand etc. illegal???

26.01.2021 14:42
avatar  Freako
#1
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Hallo Community,

ich habe letztens beim Aufräumen noch 20 Flaschen Bunkerbase PG von Avoria mit 48mg Nikotin bei mir gefunden, mit dem Ablaufdatum 04/2018. Da ich nun seit 2018 komplett rauch- und dampffrei bin, die Base also nicht mehr benötige und die Bunkerbasis ja auf lange Haltbarkeit ausgelegt ist, habe ich die Basis nicht mehr und hatte jetzt überlegt, die Flaschen bei eBay etc. anzubieten.

Nun bin ich allerdings im Internet auf ein paar Beiträge gestoßen, dass der Verkauf bzw. allein schon das Inverkehrbringen oder der Versand von Bunkerbase mit einem Nikotingehalt von 48mg, wohl nach den aktuellen Gesetzestexten illegal ist und einige private Verkäufer dafür auch schon mächtig Ärger bekommen haben.

Nun bin ich allerdings schon eine Weile raus aus der "Szene" und habe mich auch mit den ganzen juristischen Entwicklungen in letzter Zeit nicht mehr wirklich beschäftigt, so dass ich da nicht mehr wirklich einen Druch- bzw. Überblick über die ganze Sache habe.

Kann mir da eventuell jemand ein paar belastbare Hinweise oder Ratschläge geben, wie da nun die rechtliche Situation ist? Kann ich die Bunkerbase noch guten Gewissens anbieten oder soll ich es lieber entsorgen?

Viele Grüße

Freako

OHNE KAMPF, KEIN DAMPF!

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26.01.2021 16:15
avatar  ( gelöscht )
#2
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( gelöscht )

Anbieten würde ich sie nicht, da bereits abgelaufen (auch wenn sie länger hält).
Vielleicht bekommst Du eine PN von einem Interessenten?
Ansonsten wunderbar gegen Blattläuse geeignet (getestet), also zum Entsorgen zu Schade.


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26.01.2021 16:24
#3
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Bö(h)ser SMod

Sowohl die Flaschengröße wie auch der Nikotingehalt sind problematisch, darfst du so wohl nicht mehr öffentlich verkaufen.
Daher steht dir auch unser Flohmarkt nicht zur Verfügung. Wir müssen da auch die Gesetze beachten und haben das entsprechend in unsere Regeln aufgenommen.
Flaschengröße 10ml, Nikotingehalt 20mg/ml sind übrigens die Grenzen, innerhalb der noch verkauft werden darf.

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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26.01.2021 22:07
#4
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Also heißt das, wenn er runtermischen und in Kleingebinde a 10ml abfüllen würde, stünde ihm auch der Flohmarkt wieder offen?


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26.01.2021 22:21
#5
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Nein!
Das Verfalldatum ist überschritten. Und selbst gemischte Basen sind auch nicht erlaubt.

Rechtschreibfehler dürfen kopiert und benutzt werden und sind nicht durch Urheberrechte geschützt.

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27.01.2021 00:05
avatar  Schimi
#6
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Andere brauchen sich nicht mehr bemühen :-)

____________________________________________________________________________________
bvra.info
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.


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27.01.2021 05:54
#7
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Dann bleibt quasi nur noch eine Möglichkeit da allein schon der versuch der Beschaffung von reinem Nikotin ebenfalls verboten ist
der Tabak Anbau für den Eigenbedarf aber erlaubt ist wie siehts also mit dem extrahieren des Nikotins aus dem selbstgebautem Tabak aus ?
um sich dann damit seine eigene Nikotin Base zu mischen ? ;oD ^^


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27.01.2021 08:43
avatar  Dette
#8
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@Schimi
Buhhhhh, gemein. Ich war als erster dran und nu.......


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12.12.2021 03:18
#9
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Moin,
Also ich würde dir die Flaschen sehr gerne abnehmen, falls noch vorhanden :) beste Grüße Matt


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12.12.2021 11:01
#10
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Bö(h)ser SMod

Zitat von Pumpkinhead im Beitrag #3
Sowohl die Flaschengröße wie auch der Nikotingehalt sind problematisch, darfst du so wohl nicht mehr öffentlich verkaufen.
Daher steht dir auch unser Flohmarkt nicht zur Verfügung. Wir müssen da auch die Gesetze beachten und haben das entsprechend in unsere Regeln aufgenommen.

Unabhängig davon scheint sich das unter der Hand ohnehin erledigt zu haben, siehe Threadverlauf.
Ich mach hier mal ´nen Deckel drauf...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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